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Fahrverbot Rauszögern


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Moin zusammen,

 

 

gestern abend erhielt ich einen Anruf aus dem engen Familienkreis mit der Bitte um Hilfe. Das Kind ist schon in den Brunnen gefallen. BGB über 125,- €, 1 Monat ÖPNV und 3 (oder waren es 4 ?) Punkte.

 

Die Person arbeitet an einer Schule und würde das Fahrverbot gerne im Sommer in den Ferien antreten. Da sie ab Rechtskraft des BGB 4 Monate Zeit hat, wird das bis Sommer nicht reichen. Ebenso möchte sie ungern noch mehr Kosten verursachen.

 

Ich wollte einfach meine Vorgehensweise hier posten und fragen, ob das so korrekt wäre.

 

Sie soll meiner Ansicht nach einen Einspruch einlegen, mit der Begründung, sich mit ihrem Anwalt zu beraten. Die Behörde wird dann den Vorgang sicher an das Gericht überstellen. Es sollte ihr somit möglich sein, Zeit bis April zu gewinnen. Sie zieht den Einspruch zurück und hat dann ab Rechtskraft des neuen BGB die 4 Monate Zeit. Alles so korrekt ? Irgendwelche Einwänder, Vorschläge ?

 

Ach, doch noch eine Frage. Für den Einspruch und das Widerrufen fallen keine weiteren Kosten an, außer das Porto fürs Einschreiben ?

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So wie hawethie schon öfters erwähnte kann das Vorgehen auch mit der Bußgeldstelle abgesprochen werden. Dann geht der BGB nicht erst zum Gericht.

 

Also Einspruch einlegen ohne Begründung in Absprache, und dann zum richtigen Zeitpunkt zurückziehen.

 

MfG.

 

hartmut

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Oh, da habe ich wohl nicht aufgepasst, wenn hawethie dies gepostet hat. Asche auf mein Haupt. <_<

 

Lassen die sich auf ein Spiel von 4-5 Monaten ein, ohne diesen dann doch weiter zu reichen ? Das wäre ja super. Und costa quanta ist 0,- € oder ?

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Ob die Behörden soetwas mitmacht halte ich über diesen Zeitraum für fraglich.

 

Persönlich würde ich folgendermaßen vorgehen:

 

Fristgerecht Einspruch einlegen und darauf verweisen das die Begründung allbald erfolgen wird. (Eventuell Foto etc. anfordern).

Nach einiger Zeit wird sich die Behörde sicherlich melden wo denn die Begründung bleibt und das sie in x Tagen den Vorgang abgegen wird.

 

Hier könnte dann die Bitte meiner Meinung nach besser angesetzt werden oder man wartet einfach ab. Der April sollte bis zur Festsetzung einer Termins vor Gericht schon lange erreicht sein. So schnell gibt es keine Termine (hier 2 bis 3 Monate).

 

Kosten entstehen außer dem Porto beim Einspruch vorerst nicht.

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Der April sollte bis zur Festsetzung einer Termins vor Gericht schon lange erreicht sein. So schnell gibt es keine Termine (hier 2 bis 3 Monate).

 

Kosten entstehen außer dem Porto beim Einspruch vorerst nicht.

 

Danke. Das hatte ich mir fast auch so gedacht. Ab welchem Zeitpunkt fallen denn überhaupt Kosten an, wo wir gerade dabei sind ?

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Gerichtskosten:

 

Hauptverhandlung mit Urteil oder Beschluß ohne mdl. Verhandlung => 10 Prozent der Geldbuße-mindestens 40 maximal 15.000,00 Euro (Nr 4110 Anlage 1 GKG)

 

Verwerfung des Einspruchs als unzulässig nach Beginn der Hauptverhandlung => 0,5 Gebühren von oben (Nr. 4111)

 

Zurücknahme des Einspruchs nach Beginn der Hauptverhandlung => 0,5 Gebühren (Nr. 4112)

 

-----

Dazu können kommen die Auslagen des Gerichts (Porto der Ladung, Zeugenauslagen).

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Eventuell kommen dann die Auslagen fürs Porto dazu. Ansonsten sollte es dies sein. Von speziellen Dingen mal abgesehen wie Gutachter etc.. Gab ja erst vor Kurzen einen solchen Fall hier.

 

Aber das dürfte die große Ausnahme sein.

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Warte mal ab, vielleicht schreibt er hier.

Gerne doch :

Am einfachsten ist es, mit der Bußgeldstelle das Verfahren wie folgt abzusprechen:

1. Einspruch einlegen (auf alle Fälle, dann bitte rechtzeitig)

2. Dabei angeben, dass und wann man den Einspruch wieder zurückziehen will.

3. dann zum abgesprochenen Zeitpunkt den einspruch zurückziehen und

4. spätestens vier Monate später den FS abgeben.

 

 

Etwas riskanter ist das Verfahren, wenn die Behörde nicht mitmacht (dazu ist sie nicht verpflichtet - also schön höflich auftreten (gewaschen und rasiert <_< ))

 

Dann gilt

1. wie oben

2. dabei angeben, dass man die Begründung nachreicht und vorher nicht möchte, dass das Verfahren an die Staatsanwaltschaft abgegeben wird.

3. rechtzeitig Einspruch zurückziehen

 

Wie gesagt: alles ohen Gewähr - aber Fragen kostet nichts.

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@ hawethie

 

Danke für die ausführliche Erklärung.

 

Nachdem ich heute anrief, um ihr das auch so nochmals genauer zu schildern (hatte den Vorschlag ja schon gemacht, wollte aber nochmal Euren Rat) stellte sich heraus, dass sie ihre befreundete Anwältin gefragt hat. Die ist der Meinung, Einspruch und schreiben: Mache vom Zeugnissverweigerungsrecht gebrauch. Sie sagt: in aller Regel wird das Verfahren dann eingestellt. :cop01:

 

Warum fragen die Leute eigentlich vorher, wenn sie es hinterher anders machen. Bin gespannt wie das ausgeht ;):rolleyes:

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Die ist der Meinung, Einspruch und schreiben: Mache vom Zeugnissverweigerungsrecht gebrauch. Sie sagt: in aller Regel wird das Verfahren dann eingestellt. :rolleyes:

Wie jetzt? Einfach mal Einspruch einlegen und dann wird das Verfahren gleich eingestellt?? :cop01: Wo leben wir denn?? Wäre ja zu schön um wahr zu sein, oder?

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;) Scheint wieder ne super Anwältin zu sein, die sich richtig damit auskennt. Angeblich soll das Bild schlecht sein (Linse dreckig). Habe dann erklärt, dass es eine Kopie ist und das Original deutlich besser ist.

 

Zur Vorgeschichte: Vor ca. 1 Jahr hatte sie bereits einen Geschwindigkeitsverstoss, in dem ging es wohl auch um Punkte. Sie hat damals auch vom Zeugnissverweigerungsrecht gebrauch gemacht, weil man angeblich nicht genau sehen konnte, ob sie es war oder einer ihre verdammt ähnlich sehenden Schwestern. Das Verfahren wurde eingestellt.

 

Nun glaubt sie, dass es immer so einfach ist.

 

Den AB für die Rotlichtgeschichte hat sie mit Bild bekommen. Es ist zwar grisselich und nicht ganz eindeutig, aber selbst ich würde sie einwandfrei erkennen. Nun hat sie also wieder vom Zeugnissverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.

Tja, Freitag trudelte dann der BGB ein und sie rief mich gleich um Hilfe.

 

Der Ausgang heute war dann die Aussage von der Anwältin. Sie hätte gute Chancen und das wolle man ja mal sehen.

 

Ich verstehe die Leute einfach nicht mehr. Sie ist es gewesen Punkt, fertig, aus.

Ich lach mich kringelig, wenn sie mal das volle Programm bekommt, ähnlich wie der Fall mit dem Gutachter hier vor kurzem. :rolleyes:

 

Naja, werde mal berichten, was die schlaue Anwältin denn erreicht hat. :cop01:

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  • 2 weeks later...

Das Gewinnen muß aber ein Ziel sein, denn wenn ich den Mandanten verärgere kommt er nicht wieder.

 

Außerdem macht sich die RA Schadenersatzpflichtig, wenn sie falsch über die Aussichten des Rechtsstreits berät oder sogar nicht von diesen abrät.

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Das Gewinnen muß aber ein Ziel sein, denn wenn ich den Mandanten verärgere kommt er nicht wieder.

 

Außerdem macht sich die RA Schadenersatzpflichtig, wenn sie falsch über die Aussichten des Rechtsstreits berät oder sogar nicht von diesen abrät.

 

Jo Anwälte die auf deuer ihre Prozesse verlieren haben irgendwann keine Mandanten mehr.

 

Das mit dem schadenersatz halt ich pers. aber für theoretisch, wie will ich das denn nachweisen das er mich wissentlich falsch beraten hat.

 

So long

 

noc

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Außerdem macht sich die RA Schadenersatzpflichtig, wenn sie falsch über die Aussichten des Rechtsstreits berät oder sogar nicht von diesen abrät.

Macht sich der RA auch schadenersatzpflichtig, wenn er abrät und ich den Rechtsstreit ohne Anwalt gewinne? :rolleyes::lesen:

(Hab ich tatsächlich geschafft!)

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Außerdem macht sich die RA Schadenersatzpflichtig, wenn sie falsch über die Aussichten des Rechtsstreits berät oder sogar nicht von diesen abrät.

Macht sich der RA auch schadenersatzpflichtig, wenn er abrät und ich den Rechtsstreit ohne Anwalt gewinne? :rolleyes::lesen:

(Hab ich tatsächlich geschafft!)

Vermutlich nein, denn es wird Dir in diesem Fall ja auch schwer fallen, den Schaden zu beziffern und nachzuweisen, was aber auch ganz gut war in Deinem Falle :cop01:

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Das Gewinnen muß aber ein Ziel sein, denn wenn ich den Mandanten verärgere kommt er nicht wieder.

 

Außerdem macht sich die RA Schadenersatzpflichtig, wenn sie falsch über die Aussichten des Rechtsstreits berät oder sogar nicht von diesen abrät.

 

Wiederkommen werde Ich auch nicht, was den Herrn RA wohl nicht jucken wird da Ich Privatkunde bin und in 40 Jahren bisher einmal einen RA gebraucht habe (hätte) der mir dann promt 19000 EUR verloren hat und auch noch die Stirn hatte, mir während der Zahlungsfrist einen Gerichtsvollzieher auf den Hals zu hetzen. Nachweisen läßt sich das zumindest gerichtsverwertbar natürlich nicht, außerdem bräuchte Ich dann ja wieder einen (neuen) RA und Du weißt ja wie das ist mit den Krähen und dem Augen aushacken. Ich stehe der Zunft der RAs seitdem jedenfalls recht mißtrauisch gegenüber.

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außerdem bräuchte Ich dann ja wieder einen (neuen) RA und Du weißt ja wie das ist mit den Krähen und dem Augen aushacken. Ich stehe der Zunft der RAs seitdem jedenfalls recht mißtrauisch gegenüber.

Wenn du ahnen würdest wie schlecht häufig das Klima zwischen den Anwälten ist, gerade in der derzeitigen wirtschaflichen Situation. :rolleyes:

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  • 1 month later...

Es gibt in sofern Neuigkeiten, als dass am Freitag Gerichtsverhandlung ist, habe ich heute am Telefon erfahren. Ich werde diejenige, die es betrifft, dann mal persönlich befragen, auch wie es ausgegangen ist. Oh man, da war bestimmt wieder eine suuuuper tolle Anwältin am Werk. :blush:

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  • 2 weeks later...

Neuigkeiten.

 

Das Verfahren wurde eingestellt ! ;)

 

Ein Termin vor Gericht zu bekommen ging deutlich schneller, als ich es erwartet hätte. Die Beschuldigte begibt sich also nach Aufforderung zum Richter. Dieser schaut in die Akte und fragt, ob sie sich zum Tathergang äußern möchte.

 

Natürlich möchte sie das nicht. Er scheint das Bild vor sich zu haben. Schaut einmal hin, schaut sie an, schaut nochmal aufs Bild und sieht sie wieder an.

 

Dann sein Spruch: Das Verfahren wird eingestellt.

 

Beim Verlassen des Saales fragt der Richter sie dann doch nochmal: Haben sie schon immer kurze Haare ?

 

"Ähmm Ja ! " :think:

 

"Dann wünsche ich Ihnen ein schönes WE."

 

Dieser Ausgang macht mich dann doch etwas stutzig. :lol:

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Beim Verlassen des Saales fragt der Richter sie dann doch nochmal: Haben sie schon immer kurze Haare ?

"Ähmm Ja ! " :think:

"Dann wünsche ich Ihnen ein schönes WE."

;)

 

Na dann Glückwunsch. Ist ja mal wieder gutgegangen.

 

Darf ich nochmal zusammenfassen?

Tatsächliche Fahrerin kriegt Bußgeldbescheid und legt Einspruch ein und schreibt, sie mache von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch?

Und der Richter sieht keine Ähnlichkeit auf dem Foto und stellt das Verfahren ein?

:lol:

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Beim Verlassen des Saales fragt der Richter sie dann doch nochmal: Haben sie schon immer kurze Haare ?

"Ähmm Ja ! " :think:

"Dann wünsche ich Ihnen ein schönes WE."

;)

 

Na dann Glückwunsch. Ist ja mal wieder gutgegangen.

 

Darf ich nochmal zusammenfassen?

Tatsächliche Fahrerin kriegt Bußgeldbescheid und legt Einspruch ein und schreibt, sie mache von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch?

Und der Richter sieht keine Ähnlichkeit auf dem Foto und stellt das Verfahren ein?

:lol:

Jep. So war es. BGB, Einspruch (ohne Begründung), Verfahren. Wie es mit einem FB aussieht, weiss sie noch nicht. Da es aber nicht ihr erstes Vergehen ist, wird sie sicher eins bekommen.

 

Ich habe das Foto ja auch gesehen und habe sie erkannt. Es ist sicher nicht richtig scharf gewesen, eher etwas grisselig, aber sie war für meine Begriffe erkennbar. Sie hat es dann noch im Freundeskreis rumgezeigt und die Hälfte hätte sie erkannt.

Der Richter hat dann wohl nur auf die "neue" Frisur geachtet und dann entschieden.

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Wieso Fahrtenbuch? Sie war die tatsächliche Fahrerin und was kann sie dafür, wenn niemand sie eindeutig erkannt hat. :think:

 

Sie muß bei der Überführung ja nicht helfen. Niemand muß sich selber beschuldigen.

 

Edit: Natürlich GW. Sind ja wirklich ziemlich schnell bei euch-hatte ja mit April für die Terminsfestlegung gerechnet.

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Ist eine Einstellung eigentlich endgültig?

Wenn am nächsten Tag die Betreffende nun sagt "Ich war's doch, ätsch?", kann man dann das Verfahren nochmal in Gang setzen?

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