herzi 43 Posted December 16, 2006 Report Share Posted December 16, 2006 Moin zusammen, gestern abend erhielt ich einen Anruf aus dem engen Familienkreis mit der Bitte um Hilfe. Das Kind ist schon in den Brunnen gefallen. BGB über 125,- €, 1 Monat ÖPNV und 3 (oder waren es 4 ?) Punkte. Die Person arbeitet an einer Schule und würde das Fahrverbot gerne im Sommer in den Ferien antreten. Da sie ab Rechtskraft des BGB 4 Monate Zeit hat, wird das bis Sommer nicht reichen. Ebenso möchte sie ungern noch mehr Kosten verursachen. Ich wollte einfach meine Vorgehensweise hier posten und fragen, ob das so korrekt wäre. Sie soll meiner Ansicht nach einen Einspruch einlegen, mit der Begründung, sich mit ihrem Anwalt zu beraten. Die Behörde wird dann den Vorgang sicher an das Gericht überstellen. Es sollte ihr somit möglich sein, Zeit bis April zu gewinnen. Sie zieht den Einspruch zurück und hat dann ab Rechtskraft des neuen BGB die 4 Monate Zeit. Alles so korrekt ? Irgendwelche Einwänder, Vorschläge ? Ach, doch noch eine Frage. Für den Einspruch und das Widerrufen fallen keine weiteren Kosten an, außer das Porto fürs Einschreiben ? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted December 16, 2006 Report Share Posted December 16, 2006 So wie hawethie schon öfters erwähnte kann das Vorgehen auch mit der Bußgeldstelle abgesprochen werden. Dann geht der BGB nicht erst zum Gericht. Also Einspruch einlegen ohne Begründung in Absprache, und dann zum richtigen Zeitpunkt zurückziehen. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
herzi 43 Posted December 16, 2006 Author Report Share Posted December 16, 2006 Oh, da habe ich wohl nicht aufgepasst, wenn hawethie dies gepostet hat. Asche auf mein Haupt. Lassen die sich auf ein Spiel von 4-5 Monaten ein, ohne diesen dann doch weiter zu reichen ? Das wäre ja super. Und costa quanta ist 0,- € oder ? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted December 16, 2006 Report Share Posted December 16, 2006 Warte mal ab, vielleicht schreibt er hier. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted December 16, 2006 Report Share Posted December 16, 2006 Ob die Behörden soetwas mitmacht halte ich über diesen Zeitraum für fraglich. Persönlich würde ich folgendermaßen vorgehen: Fristgerecht Einspruch einlegen und darauf verweisen das die Begründung allbald erfolgen wird. (Eventuell Foto etc. anfordern).Nach einiger Zeit wird sich die Behörde sicherlich melden wo denn die Begründung bleibt und das sie in x Tagen den Vorgang abgegen wird. Hier könnte dann die Bitte meiner Meinung nach besser angesetzt werden oder man wartet einfach ab. Der April sollte bis zur Festsetzung einer Termins vor Gericht schon lange erreicht sein. So schnell gibt es keine Termine (hier 2 bis 3 Monate). Kosten entstehen außer dem Porto beim Einspruch vorerst nicht. Quote Link to post Share on other sites
herzi 43 Posted December 16, 2006 Author Report Share Posted December 16, 2006 Der April sollte bis zur Festsetzung einer Termins vor Gericht schon lange erreicht sein. So schnell gibt es keine Termine (hier 2 bis 3 Monate). Kosten entstehen außer dem Porto beim Einspruch vorerst nicht. Danke. Das hatte ich mir fast auch so gedacht. Ab welchem Zeitpunkt fallen denn überhaupt Kosten an, wo wir gerade dabei sind ? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted December 16, 2006 Report Share Posted December 16, 2006 Gerichtskosten: Hauptverhandlung mit Urteil oder Beschluß ohne mdl. Verhandlung => 10 Prozent der Geldbuße-mindestens 40 maximal 15.000,00 Euro (Nr 4110 Anlage 1 GKG) Verwerfung des Einspruchs als unzulässig nach Beginn der Hauptverhandlung => 0,5 Gebühren von oben (Nr. 4111) Zurücknahme des Einspruchs nach Beginn der Hauptverhandlung => 0,5 Gebühren (Nr. 4112) -----Dazu können kommen die Auslagen des Gerichts (Porto der Ladung, Zeugenauslagen). Quote Link to post Share on other sites
herzi 43 Posted December 16, 2006 Author Report Share Posted December 16, 2006 Danke Dir soweit. Auch wenns jetzt nervt: Bis zur Hauptversammlung kann ich kostenfrei zurücknehmen ? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted December 16, 2006 Report Share Posted December 16, 2006 Eventuell kommen dann die Auslagen fürs Porto dazu. Ansonsten sollte es dies sein. Von speziellen Dingen mal abgesehen wie Gutachter etc.. Gab ja erst vor Kurzen einen solchen Fall hier. Aber das dürfte die große Ausnahme sein. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted December 16, 2006 Report Share Posted December 16, 2006 Warte mal ab, vielleicht schreibt er hier.Gerne doch :Am einfachsten ist es, mit der Bußgeldstelle das Verfahren wie folgt abzusprechen:1. Einspruch einlegen (auf alle Fälle, dann bitte rechtzeitig)2. Dabei angeben, dass und wann man den Einspruch wieder zurückziehen will.3. dann zum abgesprochenen Zeitpunkt den einspruch zurückziehen und4. spätestens vier Monate später den FS abgeben. Etwas riskanter ist das Verfahren, wenn die Behörde nicht mitmacht (dazu ist sie nicht verpflichtet - also schön höflich auftreten (gewaschen und rasiert )) Dann gilt1. wie oben2. dabei angeben, dass man die Begründung nachreicht und vorher nicht möchte, dass das Verfahren an die Staatsanwaltschaft abgegeben wird.3. rechtzeitig Einspruch zurückziehen Wie gesagt: alles ohen Gewähr - aber Fragen kostet nichts. Quote Link to post Share on other sites
herzi 43 Posted December 18, 2006 Author Report Share Posted December 18, 2006 @ hawethie Danke für die ausführliche Erklärung. Nachdem ich heute anrief, um ihr das auch so nochmals genauer zu schildern (hatte den Vorschlag ja schon gemacht, wollte aber nochmal Euren Rat) stellte sich heraus, dass sie ihre befreundete Anwältin gefragt hat. Die ist der Meinung, Einspruch und schreiben: Mache vom Zeugnissverweigerungsrecht gebrauch. Sie sagt: in aller Regel wird das Verfahren dann eingestellt. Warum fragen die Leute eigentlich vorher, wenn sie es hinterher anders machen. Bin gespannt wie das ausgeht Quote Link to post Share on other sites
Jofu 0 Posted December 18, 2006 Report Share Posted December 18, 2006 Die ist der Meinung, Einspruch und schreiben: Mache vom Zeugnissverweigerungsrecht gebrauch. Sie sagt: in aller Regel wird das Verfahren dann eingestellt. Wie jetzt? Einfach mal Einspruch einlegen und dann wird das Verfahren gleich eingestellt?? Wo leben wir denn?? Wäre ja zu schön um wahr zu sein, oder? Quote Link to post Share on other sites
Stardust 0 Posted December 18, 2006 Report Share Posted December 18, 2006 davon hab ich bisher auch noch nichts gehört ... wäre aber daran interessiert wie das dann begründet werden soll... normal ist das doch gar nicht so einfach Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted December 18, 2006 Report Share Posted December 18, 2006 Und selbst wenn: Zeugnisverweigerungsrecht ist ein guter Weg zum Fahrtenbuch. Quote Link to post Share on other sites
herzi 43 Posted December 18, 2006 Author Report Share Posted December 18, 2006 Scheint wieder ne super Anwältin zu sein, die sich richtig damit auskennt. Angeblich soll das Bild schlecht sein (Linse dreckig). Habe dann erklärt, dass es eine Kopie ist und das Original deutlich besser ist. Zur Vorgeschichte: Vor ca. 1 Jahr hatte sie bereits einen Geschwindigkeitsverstoss, in dem ging es wohl auch um Punkte. Sie hat damals auch vom Zeugnissverweigerungsrecht gebrauch gemacht, weil man angeblich nicht genau sehen konnte, ob sie es war oder einer ihre verdammt ähnlich sehenden Schwestern. Das Verfahren wurde eingestellt. Nun glaubt sie, dass es immer so einfach ist. Den AB für die Rotlichtgeschichte hat sie mit Bild bekommen. Es ist zwar grisselich und nicht ganz eindeutig, aber selbst ich würde sie einwandfrei erkennen. Nun hat sie also wieder vom Zeugnissverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Tja, Freitag trudelte dann der BGB ein und sie rief mich gleich um Hilfe. Der Ausgang heute war dann die Aussage von der Anwältin. Sie hätte gute Chancen und das wolle man ja mal sehen. Ich verstehe die Leute einfach nicht mehr. Sie ist es gewesen Punkt, fertig, aus. Ich lach mich kringelig, wenn sie mal das volle Programm bekommt, ähnlich wie der Fall mit dem Gutachter hier vor kurzem. Naja, werde mal berichten, was die schlaue Anwältin denn erreicht hat. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted December 18, 2006 Report Share Posted December 18, 2006 Dann wird eben im Anschluß die Frau Rechtsanwältin verklagt. *gg* Quote Link to post Share on other sites
Stahlsturm 5 Posted December 28, 2006 Report Share Posted December 28, 2006 Wann werden die Leute endlich begreiffen, dass Anwälte vom Klagen leben, nicht vom Gewinnen.... Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted December 28, 2006 Report Share Posted December 28, 2006 Das Gewinnen muß aber ein Ziel sein, denn wenn ich den Mandanten verärgere kommt er nicht wieder. Außerdem macht sich die RA Schadenersatzpflichtig, wenn sie falsch über die Aussichten des Rechtsstreits berät oder sogar nicht von diesen abrät. Quote Link to post Share on other sites
nocturn 0 Posted December 28, 2006 Report Share Posted December 28, 2006 Das Gewinnen muß aber ein Ziel sein, denn wenn ich den Mandanten verärgere kommt er nicht wieder. Außerdem macht sich die RA Schadenersatzpflichtig, wenn sie falsch über die Aussichten des Rechtsstreits berät oder sogar nicht von diesen abrät. Jo Anwälte die auf deuer ihre Prozesse verlieren haben irgendwann keine Mandanten mehr. Das mit dem schadenersatz halt ich pers. aber für theoretisch, wie will ich das denn nachweisen das er mich wissentlich falsch beraten hat. So long noc Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted December 28, 2006 Report Share Posted December 28, 2006 Weil der Anwalt nachweisen muß, das er diesbezgl. beraten hat. Das kann durch Mandantenschreiben oder expliziete Unterschrift des Mandanten auf eine schriftliche Erklärung diesbezgl. erfolgen. Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted January 2, 2007 Report Share Posted January 2, 2007 Außerdem macht sich die RA Schadenersatzpflichtig, wenn sie falsch über die Aussichten des Rechtsstreits berät oder sogar nicht von diesen abrät.Macht sich der RA auch schadenersatzpflichtig, wenn er abrät und ich den Rechtsstreit ohne Anwalt gewinne? (Hab ich tatsächlich geschafft!) Quote Link to post Share on other sites
Jofu 0 Posted January 2, 2007 Report Share Posted January 2, 2007 Außerdem macht sich die RA Schadenersatzpflichtig, wenn sie falsch über die Aussichten des Rechtsstreits berät oder sogar nicht von diesen abrät.Macht sich der RA auch schadenersatzpflichtig, wenn er abrät und ich den Rechtsstreit ohne Anwalt gewinne? (Hab ich tatsächlich geschafft!)Vermutlich nein, denn es wird Dir in diesem Fall ja auch schwer fallen, den Schaden zu beziffern und nachzuweisen, was aber auch ganz gut war in Deinem Falle Quote Link to post Share on other sites
Stahlsturm 5 Posted January 3, 2007 Report Share Posted January 3, 2007 Das Gewinnen muß aber ein Ziel sein, denn wenn ich den Mandanten verärgere kommt er nicht wieder. Außerdem macht sich die RA Schadenersatzpflichtig, wenn sie falsch über die Aussichten des Rechtsstreits berät oder sogar nicht von diesen abrät. Wiederkommen werde Ich auch nicht, was den Herrn RA wohl nicht jucken wird da Ich Privatkunde bin und in 40 Jahren bisher einmal einen RA gebraucht habe (hätte) der mir dann promt 19000 EUR verloren hat und auch noch die Stirn hatte, mir während der Zahlungsfrist einen Gerichtsvollzieher auf den Hals zu hetzen. Nachweisen läßt sich das zumindest gerichtsverwertbar natürlich nicht, außerdem bräuchte Ich dann ja wieder einen (neuen) RA und Du weißt ja wie das ist mit den Krähen und dem Augen aushacken. Ich stehe der Zunft der RAs seitdem jedenfalls recht mißtrauisch gegenüber. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted January 3, 2007 Report Share Posted January 3, 2007 außerdem bräuchte Ich dann ja wieder einen (neuen) RA und Du weißt ja wie das ist mit den Krähen und dem Augen aushacken. Ich stehe der Zunft der RAs seitdem jedenfalls recht mißtrauisch gegenüber.Wenn du ahnen würdest wie schlecht häufig das Klima zwischen den Anwälten ist, gerade in der derzeitigen wirtschaflichen Situation. Quote Link to post Share on other sites
herzi 43 Posted February 21, 2007 Author Report Share Posted February 21, 2007 Es gibt in sofern Neuigkeiten, als dass am Freitag Gerichtsverhandlung ist, habe ich heute am Telefon erfahren. Ich werde diejenige, die es betrifft, dann mal persönlich befragen, auch wie es ausgegangen ist. Oh man, da war bestimmt wieder eine suuuuper tolle Anwältin am Werk. Quote Link to post Share on other sites
herzi 43 Posted March 6, 2007 Author Report Share Posted March 6, 2007 Neuigkeiten. Das Verfahren wurde eingestellt ! Ein Termin vor Gericht zu bekommen ging deutlich schneller, als ich es erwartet hätte. Die Beschuldigte begibt sich also nach Aufforderung zum Richter. Dieser schaut in die Akte und fragt, ob sie sich zum Tathergang äußern möchte. Natürlich möchte sie das nicht. Er scheint das Bild vor sich zu haben. Schaut einmal hin, schaut sie an, schaut nochmal aufs Bild und sieht sie wieder an. Dann sein Spruch: Das Verfahren wird eingestellt. Beim Verlassen des Saales fragt der Richter sie dann doch nochmal: Haben sie schon immer kurze Haare ? "Ähmm Ja ! " "Dann wünsche ich Ihnen ein schönes WE." Dieser Ausgang macht mich dann doch etwas stutzig. Quote Link to post Share on other sites
Raubritter 0 Posted March 6, 2007 Report Share Posted March 6, 2007 Da hätte ich so aber nicht mit gerechnet...naja, GW an deine Bekannte Gruss Raubritter Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted March 6, 2007 Report Share Posted March 6, 2007 Beim Verlassen des Saales fragt der Richter sie dann doch nochmal: Haben sie schon immer kurze Haare ? "Ähmm Ja ! " "Dann wünsche ich Ihnen ein schönes WE." Na dann Glückwunsch. Ist ja mal wieder gutgegangen. Darf ich nochmal zusammenfassen?Tatsächliche Fahrerin kriegt Bußgeldbescheid und legt Einspruch ein und schreibt, sie mache von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch?Und der Richter sieht keine Ähnlichkeit auf dem Foto und stellt das Verfahren ein? Quote Link to post Share on other sites
herzi 43 Posted March 6, 2007 Author Report Share Posted March 6, 2007 Beim Verlassen des Saales fragt der Richter sie dann doch nochmal: Haben sie schon immer kurze Haare ? "Ähmm Ja ! " "Dann wünsche ich Ihnen ein schönes WE." Na dann Glückwunsch. Ist ja mal wieder gutgegangen. Darf ich nochmal zusammenfassen?Tatsächliche Fahrerin kriegt Bußgeldbescheid und legt Einspruch ein und schreibt, sie mache von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch?Und der Richter sieht keine Ähnlichkeit auf dem Foto und stellt das Verfahren ein? Jep. So war es. BGB, Einspruch (ohne Begründung), Verfahren. Wie es mit einem FB aussieht, weiss sie noch nicht. Da es aber nicht ihr erstes Vergehen ist, wird sie sicher eins bekommen. Ich habe das Foto ja auch gesehen und habe sie erkannt. Es ist sicher nicht richtig scharf gewesen, eher etwas grisselig, aber sie war für meine Begriffe erkennbar. Sie hat es dann noch im Freundeskreis rumgezeigt und die Hälfte hätte sie erkannt. Der Richter hat dann wohl nur auf die "neue" Frisur geachtet und dann entschieden. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted March 6, 2007 Report Share Posted March 6, 2007 Da scheint ja einer diese "arbeitsfreudigen" Richter am Werk gewesen zu sein.GW an die Bekannte - das klappt aber nicht immer Quote Link to post Share on other sites
Raubritter 0 Posted March 6, 2007 Report Share Posted March 6, 2007 Ich halte es auch für wichtig an dieser Stelle darauf hinzuweisen das dieser Ausgang des Verfahrens alles andere als der Regelfall ist... Gruss Raubritter Quote Link to post Share on other sites
herzi 43 Posted March 6, 2007 Author Report Share Posted March 6, 2007 Natürlich. Dem schliesse ich mich voll und ganz an. Und ganz ehrlich, ich hätte ihr die Strafe gegönnt. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted March 6, 2007 Report Share Posted March 6, 2007 Wieso Fahrtenbuch? Sie war die tatsächliche Fahrerin und was kann sie dafür, wenn niemand sie eindeutig erkannt hat. Sie muß bei der Überführung ja nicht helfen. Niemand muß sich selber beschuldigen. Edit: Natürlich GW. Sind ja wirklich ziemlich schnell bei euch-hatte ja mit April für die Terminsfestlegung gerechnet. Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted March 6, 2007 Report Share Posted March 6, 2007 Ist eine Einstellung eigentlich endgültig?Wenn am nächsten Tag die Betreffende nun sagt "Ich war's doch, ätsch?", kann man dann das Verfahren nochmal in Gang setzen? Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted March 6, 2007 Report Share Posted March 6, 2007 Ist eine Einstellung eigentlich endgültig?Wenn am nächsten Tag die Betreffende nun sagt "Ich war's doch, ätsch?", kann man dann das Verfahren nochmal in Gang setzen?Pech für Gericht und Behörde - eingestellt ist eingestellt Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted March 6, 2007 Report Share Posted March 6, 2007 Kommt darauf an nach was eingestellt wurde. Quote Link to post Share on other sites
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