Guest Gast_ptrjunior Posted February 15, 2006 Report Share Posted February 15, 2006 Erst mal hallo also ich habe vor 2 jahren eine rote ampel mit dem fahrrad überfahren, zu der zeit besahs ich einen führerschein auf probe. ich wollte damals unbedingt von den punkten absehen und sah es nicht ein diese 75€+1punkt zu akzeptieren. das gericht verurteilte mich (zu unrecht) am 09.08.04 zu 50€ geldbuße. ich habe dann mitte 2005 meinen autoführerschein gemacht und gestern bekomme ich vom straßenverkehrsamt eine aufforderung zur nachschulung. ist das rechtens mich nach 1 1/2 jahren aufzufordern eine nachschulung zu machen?warum haben die mich dann erste einen autoführerschein machen lassen? Gruss Peter Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted February 15, 2006 Report Share Posted February 15, 2006 hähhh, erklär mal bitte genauer: zu der zeit besahs ich einen führerschein auf probe.ich habe dann mitte 2005 meinen autoführerschein gemacht wann hast Du welchen FS gemacht ? rätselnd Simineon Quote Link to post Share on other sites
Tiefkühlpizza 9 Posted February 15, 2006 Report Share Posted February 15, 2006 Hallo, also ich habe vor 2 jahren eine rote ampel mit dem fahrrad überfahren, zu der zeit besahs ich einen führerschein auf probeEvtl. Moped FS. eine rote ampel mit dem fahrrad überfahren[...]das gericht verurteilte mich (zu unrecht) am 09.08.04 zu 50€ geldbuße.Ich vermute das es trotz geringerer Bestrafung ein A Verstoß geblieben ist - dadurch die Aufforderung zur NS. ist das rechtens mich nach 1 1/2 jahren aufzufordern eine nachschulung zu machen?Ja.warum haben die mich dann erste einen autoführerschein machen lassen?Warum sollten sie es dir verbieten? Das steht damit in keinem Zusammenhang. Der FS wird dir ja nicht abgenommen sondern es wird nur eine NS verordnet. GrußPizza PS: das gericht verurteilte mich (zu unrecht)Erinert mich irgendwie an den Spruch aus dem Film "Die Verurteilten": Hier (in dem Gefängnis [Anm. von mir]) sind alle unschuldig! Quote Link to post Share on other sites
ptrjunior 0 Posted February 15, 2006 Report Share Posted February 15, 2006 ich habe im jahre 2003 den 125er schein gemacht. wenn aber 2004 mir eine nachschulung aufgebrumt wird und ich 2005 autoführerschein machen wollen, hätte doch eigentlich flensburg das ablehnen müssen, da ich ja der nachschulung nicht nachgekommen bin. P.S. ich bin unschuldig davon sind alle überzeugt ausser richterin und polizei!! Peter Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted February 15, 2006 Report Share Posted February 15, 2006 P.S. ich bin unschuldig davon sind alle überzeugt ausser richterin und polizei!! Wer ist da sonst noch massgeblich beteiligt? Quote Link to post Share on other sites
Tiefkühlpizza 9 Posted February 15, 2006 Report Share Posted February 15, 2006 ich habe im jahre 2003 den 125er schein gemacht. wenn aber 2004 mir eine nachschulung aufgebrumt wird und ich 2005 autoführerschein machen wollen, hätte doch eigentlich flensburg das ablehnen müssen, da ich ja der nachschulung nicht nachgekommen bin.Du kannst der NS doch erst nachkommen wenn sie angeordnet und dir verkündet wurde Und dies geschah erst jetzt! Demzufolge kann eine NS von welcher du nichts weißt auch nicht zu Konsequenzen führen. Folge: Machst du sie jetzt nicht wird es Konsequenzen haben. GrußPizza Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted February 15, 2006 Report Share Posted February 15, 2006 Wenn du den FS schon seit 2003 hast, dann endet deine verlängerte Probezeit 2007. Absolviere die Nachschulung und dann verhalte dich noch ein Jahr still und unauffällig, dann hast du die Probezeit hinter dir. Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted February 15, 2006 Report Share Posted February 15, 2006 Interessant,Wenn ich das richtig verstanden habe, bezieht sich die Nachschulung auf den 125'er Führerschein,den der TN in 2003 gemacht. Zu klären wäre doch jetzt noch, ob sich die Probezeit damit auch nur auf denZeitraum nach 2003 bezieht (also bis 2007) oder auch auf die Probezeit des KFZ-Führescheins, der in 2005 gemacht wurde (demzufolge erweiterte Probezeit bis 2009). Kann die Führerscheinprüfung für KFZ den nicht als Nachschulung zählen ?Immerhin muß man doch eine gewisse Anzahl Theorie und Praxisstunden nachweisen. @ptrjuniorP.S. ich bin unschuldig davon sind alle überzeugt ausser richterin und polizei!!aha also ich habe vor 2 jahren eine rote ampel mit dem fahrrad überfahrenDu bist aber offensichtlich auch nicht davon überzeugtscnr Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted February 15, 2006 Report Share Posted February 15, 2006 Die Probezeit beginnt mit dem ersten Führerschein. Sie beginnt nicht neu, wenn man danach noch eine weitere Klasse erwirbt. Seine Probezeit endet definitiv 2007. Quote Link to post Share on other sites
Bill 10 Posted February 15, 2006 Report Share Posted February 15, 2006 Und wie soll dann so eine Nachschulung bringen, wenn er mit dem Fahrrad eine rote Ampel überfahren hat und JETZT ERST den B-Führerschein macht? Wenn er der Aufforderung zur Nachschulung nicht nachkommt glaube ich kaum, dass ihm dann die Lizenz Fahrrad zu fahren entzogen wird und Auto darf er weiterhin fahren. Was bringt eine Nachschulung direkt nach dem Erwerb? Er hat sich doch mit der Karre nix zu schulden kommen lassen und darf jetzt eine Nachschulung für Autofahrer machen. Naja, hoffen wir, dass er durch die Nachschulung in Zukunft ein vernünftiger und verantwortungsvoller Radfahrer wird. Quote Link to post Share on other sites
Tiefkühlpizza 9 Posted February 15, 2006 Report Share Posted February 15, 2006 Was bringt eine Nachschulung direkt nach dem Erwerb? Er hat sich doch mit der Karre nix zu schulden kommen lassen und darf jetzt eine Nachschulung für Autofahrer machen. Aha - worin unterscheidet sich die Nachschulung für Autofahrer von der Nachschulung die 125er FS Besitzer machen müssen? GrußPizza Quote Link to post Share on other sites
ptrjunior 0 Posted February 15, 2006 Report Share Posted February 15, 2006 ich bin ja über die rote ampel drüber, aber diese ampel war bekannt dafür das sie nicht geschaltet hat!!!sie schaltete bei autos, motorräder und fahrradfahrern nicht!es gibt immernoch mehrere verfahren wegen dieser ampel(alle rotlichtverstöße) Peter Quote Link to post Share on other sites
Bill 10 Posted February 15, 2006 Report Share Posted February 15, 2006 Da gibt es natürlich keinen Unterschied. Aber ich zweifle eben an, dass es was bringt. er hat ja mit dem FS noch gar nix verbrochen. Und vernünftiges Radfahren bekommt man in der Nachschulung wohl nicht beigebracht. Quote Link to post Share on other sites
ptrjunior 0 Posted February 15, 2006 Report Share Posted February 15, 2006 mir wäre lieber wenn mir mal jemand sagen könnte bei wem man sich beschweren könnte bzw. sich wenden könnte! ich habe schon damals folgendes unternommen: 3 mal zeitunginnenministerium deutschlandjuman of rits in GBhabe hundert(e) unterschrifen von autofahrern die selbst diese ampel als "defekt" bestätigenpolizeipräsidenten potsdamund noch viele mehr! Peter Quote Link to post Share on other sites
Tiefkühlpizza 9 Posted February 15, 2006 Report Share Posted February 15, 2006 @Bill Jetzt weiß ich worauf du hinaus willst! Nu ja - grundsätzlich bin ich ja deiner Meinung und bewerte es nach so langer Zeit als Nachtreten der Behörden. GrußPizza Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted February 15, 2006 Report Share Posted February 15, 2006 @ptrjunior Ich würde das nicht zu laut sagen. Die 'geringe' Strafe - also insbesondere ohne Fahrverbot beruht wohl auf dieser Tatsache. Die Nachschulung ist damals wohl nicht zur Sprache gekommen.Jetzt dürfte ein Einspruch nicht mehr möglich sein... sie schaltete nur bei autos, motorräder. Bei fahrrad fahrern nicht!Damit begehst du die Tat eigentlich vorsätzlichDafür können die Regelsätze auch erhöht werden. Tatsache bleibt der Verstoß. Und die Ampel stand offensichtlich unter persönlicher Überwachen der 's (wie hätten die Dich sonst identifizieren können). Auch für Radfahrer gilt die StVO. An solchen Straßen muß der Radfahrer eben zum Fußgänger mutieren.Nebenbei können die 's z.B. auch den Führerschein einziehen wenn sie Dich betrunken auf dem Fahrrad erwischen. Wenn sie dich nur beim Schieben erwischen passiert nichts ! Gruß,AnReRa EDIT: Was ist bittejuman of rits ? Oder soll das right of human als "Menschenrechte" heißen ? Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted February 15, 2006 Report Share Posted February 15, 2006 ich bin ja über die rote ampel drüber, aber diese ampel war bekannt dafür das sie nicht geschaltet hat!!!sie schaltete bei autos, motorräder und fahrradfahrern nicht!es gibt immernoch mehrere verfahren wegen dieser ampel(alle rotlichtverstöße) Peter das ist jetzt vollkommen egal.Der Bußgeldbescheid von damals ist rechtskräftig - mitsamt aller Nebenfolgen, die da kommen/gekommen sind. Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted February 15, 2006 Report Share Posted February 15, 2006 ich bin ja über die rote ampel drüber, aber diese ampel war bekannt dafür das sie nicht geschaltet hat!!!sie schaltete bei autos, motorräder und fahrradfahrern nicht!es gibt immernoch mehrere verfahren wegen dieser ampel(alle rotlichtverstöße) Peterhmmm, wenn diese ominöse rote Ampel 1. unter persönlicher Bewachung eines stand.und2. sie schaltete bei autos, motorräder und fahrradfahrern nicht! stellen sich mir zwei Fragen: Bei was hat die Ampel geschaltet ? Bei LKW; Panzern; Flugzeugen oder Schiffen ?undwas hat der da gemacht ... vielleicht Wasserschutzpolizei ? Anyway ... ich schliess mich Hawethie an, das Ding ist rechtskräftig und Du solltest Dir nen Termin für Deine Nachschulung suchen/ geben lassen. grinsenderweiseSimineon Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted February 15, 2006 Report Share Posted February 15, 2006 Wenn du hättest beweisen können, dass die Ampel defekt war, hättest du bestimmt nicht den Prozess verloren. Quote Link to post Share on other sites
Tiefkühlpizza 9 Posted February 15, 2006 Report Share Posted February 15, 2006 Bei was hat die Ampel geschaltet ? Bei LKW; Panzern; Flugzeugen oder Schiffen ? GrußPizza Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted February 15, 2006 Report Share Posted February 15, 2006 @dagegenDie Ampel war doch gar nicht defekt. Sondern den Anwohneren (zu denen wohl auch @ptrjunior gehört)ist bewußt, dass die Ampel auf Radfahrer nicht reagiert. Möglicherweise auf einfach deshalb, weil die Schleife nicht bis an den rechten Rand der Fahrbahn geht. Also dort wo sich Radfahrer für gewöhnlich aufhalten.Das die Schleifen prinzipiell in der Lage sind Radfahrer zu erfassen wurde doch gerade in einem anderen Threaddiskutiert. Und da @ptrjunior wohl nicht absteigen wollte, hat es ihn 'erwischt'.Ich möchte fast vermuten, dass es an dieser Kreuzung häufger zu Unfällen kam und deshalb gezielt überwacht wurde. Das ihm der eigentlich fällige Rotlichtverstoß mit >= 3 Punkten erspart geblieben ist,sondern er letztendlich mit 50 EUR weggekommen scheint er für normal zu erachten.Leider hat er vor lauter (Schaden- )Freude (?) wohl vergessen das es trotzdem ein A-Verstoß war.Vielleicht hat er damals auch verschwiegen, dass er einem 125'er Schein hatte. Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted February 15, 2006 Report Share Posted February 15, 2006 Das ihm der eigentlich fällige Rotlichtverstoß mit >= 3 Punkten erspart geblieben ist,sondern er letztendlich mit 50 EUR weggekommen scheint er für normal zu erachten. Der "normale" Satz für Rotlichtverstöße von Radlern beträgt 62,50 Euro zzgl. Gebühren und 1 Punkt. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted February 15, 2006 Report Share Posted February 15, 2006 Wie lange hast du denn an der Ampel bei rot gewartet ehe du den Verstoß begangen hast und wie haben sie dich gestellt? Quote Link to post Share on other sites
Officer 0 Posted February 15, 2006 Report Share Posted February 15, 2006 Nebenbei können die 's z.B. auch den Führerschein einziehen wenn sie Dich betrunken auf dem Fahrrad erwischen.Nein. Aber das ist ein anderes Thema. Quote Link to post Share on other sites
ptrjunior 0 Posted February 15, 2006 Report Share Posted February 15, 2006 Wie lange hast du denn an der Ampel bei rot gewartet ehe du den Verstoß begangen hast und wie haben sie dich gestellt?ich habe insgesamt 3 schaltfasen abgewartet.dann bin ich rüber und meine unschuld hätte ich nicht beweisen können da ich ja rüber gefahren bin.ich hätte aber vor gericht die polizeilichen aussagen anhand eines videos und fotos wiederlegen können, aber die richterin hat alle beweismittel von mir abgelehnt. beide polizisten haben teilweise sehr unterschiedliche aussagen gemacht, worauf ich die richterin auch aufmerksam gemacht habe, die hat das aber nicht interesiert. die ampel schaltete mal und mal nicht so wie sie lust hatte.das war ordnungsamt und polizei bekannt und keiner fühlte sich zuständig Peter Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted February 15, 2006 Report Share Posted February 15, 2006 Sorry, aber du warst vor Gericht, hast verloren, entweder keine Rechtsbeschwerde eingelegt oder sie wurde abgewiesen - das Urteil war (und ist) definitiv rechtskräftig. Du hast einen also einen A-Verstoß begangen, soweit ist das Thema gegessen. Und der Rest folgt daraus: Die Probezeit hat sich auf 4 Jahre verlängert und du mußt eine Nachschulung machen. Das mit der Nachschulung dauert manchmal eben etwas länger. Also alles richtig so, und wenn du an den Papst schreibst - das wird sich nicht ändern lassen. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted February 16, 2006 Report Share Posted February 16, 2006 Nebenbei können die 's z.B. auch den Führerschein einziehen wenn sie Dich betrunken auf dem Fahrrad erwischen.Nein. Aber das ist ein anderes Thema. Dennoch kann man auch die Fahrerlaubnis verlieren, wenn man betrunken Fahrrad fährt. Ab 1,6 Promille stellt dies nämlich eine Straftat dar. Wenn du mehrfach erwischt wirst, reicht es irgendwann der Fahrerlaubnisbehörde und bittet dich zum Idiotentest (MPU).Machst du diese nicht, dann kann die FEB auf deine Uneignung schließen und dir die Fahrerlaubnis entziehen.Gleiches gilt bei negativer MPU. Quote Link to post Share on other sites
Officer 0 Posted February 16, 2006 Report Share Posted February 16, 2006 Ich habe nie etwas anderes behauptet. Dennoch ziehen nicht die den FS ein und schon gar nicht direkt vor Ort. BTW: In Verbindung mit Ausfallerscheinungen kann das Fahrradfahren bereits ab 0,3 Promille eine Straftat darstellen. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted February 16, 2006 Report Share Posted February 16, 2006 Ich habe nie etwas anderes behauptet. Dennoch ziehen nicht die den FS ein und schon gar nicht direkt vor Ort. Deshalb habe ich auch nicht falsch geschrieben obwohl ich es eigentlich wollte. Denn das viel mir dann auch direkt ein. Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted February 20, 2006 Report Share Posted February 20, 2006 Ich habe nie etwas anderes behauptet. Dennoch ziehen nicht die den FS ein und schon gar nicht direkt vor Ort. BTW: In Verbindung mit Ausfallerscheinungen kann das Fahrradfahren bereits ab 0,3 Promille eine Straftat darstellen. Quelle? Wo finde ich die Werte 0,3 und 1,6 im Gesetz? Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted February 20, 2006 Report Share Posted February 20, 2006 Wie lange hast du denn an der Ampel bei rot gewartet ehe du den Verstoß begangen hast und wie haben sie dich gestellt?ich habe insgesamt 3 schaltfasen abgewartet.dann bin ich rüber und meine unschuld hätte ich nicht beweisen können da ich ja rüber gefahren bin. Sorry, aber irgendwie bin ich echt zu doof ... Wieso, um alles in der Welt, wartest Du drei Schaltphasen ab und fährst dann bei Rot über die Ampel ?Wieso bemerkst Du nicht, dass da Polizei steht ? und Wieso bist Du nicht abgestiegen und hast Dein Fahrrad auf dem Bürgersteig an der Ampel vorbeigeschoben ? Mir wird das immer unklarerSimineon Quote Link to post Share on other sites
ptrjunior 0 Posted February 20, 2006 Report Share Posted February 20, 2006 Wie lange hast du denn an der Ampel bei rot gewartet ehe du den Verstoß begangen hast und wie haben sie dich gestellt?ich habe insgesamt 3 schaltfasen abgewartet.dann bin ich rüber und meine unschuld hätte ich nicht beweisen können da ich ja rüber gefahren bin. Sorry, aber irgendwie bin ich echt zu doof ... Wieso, um alles in der Welt, wartest Du drei Schaltphasen ab und fährst dann bei Rot über die Ampel ?Wieso bemerkst Du nicht, dass da Polizei steht ? und Wieso bist Du nicht abgestiegen und hast Dein Fahrrad auf dem Bürgersteig an der Ampel vorbeigeschoben ? Mir wird das immer unklarerSimineon na wie ich schon mal geschrieben habe das diese ampel mal geschalten hat und mal nicht, so wie sie halt gerade lust hatte.warum ich die polizei nicht gesehen habe weis ich bis heute auch noch nicht.die habe mich ja auch erst ca. 2 minuten später(600m weiter) erst angehalten. es gibt da nur eine autoampel und keine fußgängerampel oder fahrradampel. Peter Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted February 20, 2006 Report Share Posted February 20, 2006 es gibt da nur eine autoampel und keine fußgängerampel oder fahrradampel. Was ist den das für 'ne Ampel ?.Scheint dann wohl eher 'ne Art Baustellenampel an einer Fahrbahnverengung o.ä. zu sein. Ich kenne das ansonsten nur bei großen Firmenausfahrten. ... Weil so einfach in der Gegend steht doch keine Ampel. Hast du noch Bilder ? Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted February 20, 2006 Report Share Posted February 20, 2006 Ich habe nie etwas anderes behauptet. Dennoch ziehen nicht die den FS ein und schon gar nicht direkt vor Ort. BTW: In Verbindung mit Ausfallerscheinungen kann das Fahrradfahren bereits ab 0,3 Promille eine Straftat darstellen.Quelle? Wo finde ich die Werte 0,3 und 1,6 im Gesetz? Dies ist nicht gesetzlich geregelt, sondern beruht auf hunderten/tausenden Versuchen die dann Eingang in die Rechtsprechung gefunden haben.Die 1,6 Promille setzten sich zum Beispiel aus der 1,5 Grenze +0,1 Fehlertoleranz zusammen. Die Richter und Staatsanwälte mach dazu auch unregelmäßig sogenannte Trinktest. Unter wissenschaftlicher Anleitung und Auswertung versteht sich. Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted February 20, 2006 Report Share Posted February 20, 2006 na wie ich schon mal geschrieben habe das diese ampel mal geschalten hat und mal nicht, so wie sie halt gerade lust hatte.Hi, das ist es ja, was ich nicht verstehe ! Du wartest 3 Schaltphasen ab ... eine Schaltphase besteht aus: 1. rot, 2. rot und gelb, 3. grün, 4. gelb und wieder Beginn von vornealso wartest Du: Schaltphase 1: 1. rot, 2. rot und gelb, 3. grün, 4. gelb Schaltphase 2: 1. rot, 2. rot und gelb, 3. grün, 4. gelb Schaltphase 3: 1. rot, 2. rot und gelb, 3. grün, 4. gelb Drei Schaltphasen beinhalten drei Grünphasen und Du willst uns klarmachen, dass Du drei Grünphasen wartest und dann bei Rot fährst. grübelnderweiseSimineon Quote Link to post Share on other sites
ptrjunior 0 Posted February 28, 2006 Report Share Posted February 28, 2006 na wie ich schon mal geschrieben habe das diese ampel mal geschalten hat und mal nicht, so wie sie halt gerade lust hatte.Hi, das ist es ja, was ich nicht verstehe ! Du wartest 3 Schaltphasen ab ... eine Schaltphase besteht aus: 1. rot, 2. rot und gelb, 3. grün, 4. gelb und wieder Beginn von vornealso wartest Du: Schaltphase 1: 1. rot, 2. rot und gelb, 3. grün, 4. gelb Schaltphase 2: 1. rot, 2. rot und gelb, 3. grün, 4. gelb Schaltphase 3: 1. rot, 2. rot und gelb, 3. grün, 4. gelb Drei Schaltphasen beinhalten drei Grünphasen und Du willst uns klarmachen, dass Du drei Grünphasen wartest und dann bei Rot fährst. grübelnderweiseSimineon da reden wir jetzt leicht aneinander vorbei. also: die ampel schaltet eingentlich so: querverkehr zusammendanach: gegenverkehr von mirdanach:meine fahrtrichtung aber sie schlatete damals so: querverkehr zusammendanach: gegenverkehr von mir ich habe dann 3 mal gewartet also so: querverkehr(grün)gegenverkehr von mir(grün)querverkehr(grün)gegenverkehr von mir(grün)querverkehr(grün)und dann wo der gegenverkehr von mir grün hatte bin ich rüber Peter Quote Link to post Share on other sites
Flo 1 Posted February 28, 2006 Report Share Posted February 28, 2006 Sehr merkwürdig, dass du dann zahlen musstest, hier liegt eindeutig ein Fehler bei der Ampelsteuerung vor. Und das an der Ampel dann auch noch eine der seltenen Radfahrer Rotlichtkontrollen durchgeführt wird ?! Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted February 28, 2006 Report Share Posted February 28, 2006 Er hatte ja geschrieben, dass er deswegen vor Gericht gegangen ist und der Richter gegen ihn entschieden hat. Vielleicht hätte man sich gleich vor Ort Zeugen suchen sollen, nachdem man aufgeschrieben wurde. Muss ja schließlich noch mehr Leuten so gegangen sein. Auch repariert sich so eine Ampel ja nicht von alleine. Sollte also auch ein Reparatureinsatz bei der Behörde dokumentiert sein. Aber nun ist es ja auch müßig, darüber zu reden. Es ist rechtskräftig entschieden und damit können wir den Vorgang ad acta legen. Quote Link to post Share on other sites
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