Jump to content

Justierter Oder Geeichter Tacho


Recommended Posts

Bei der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren sind bei justiertem Tacho (hat man jedoch in unseren Fahrzeugen selten) 15% der abgelesenen Geschwindigkeit abzuziehen, beim nichtjustierten Tacho werden 20% abgezogen. Weiterhin muss die Nachfahrstrecke bei dieser Geschwindigkeit mind. 500 Meter betragen.

 

Haben die Kollegen also die 170 auf ihrem Tacho abgelesen, so werden dir beim justierten Tacho 144 km/h, also eine Überschreitung um 44 km/h vorgeworfen, beim nichtjustierten Tacho beträgt die vorwerfbare Überschreitung 36 km/h.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites

Da Du geschrieben hast

Ich bin 170 bei 100 gefahren.
gehe ich mal davon aus, daß es sich hierbei um Deine Ansicht der Dinge geht und die Auswertung in der Dienststelle erfolgt.

Dann kannst Du folgendermaßen rechnen: 170 x 5% = 8,5 ~ 9km/h = 61km/h zu schnell.

 

TB-Nr.: 103779

"Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaft um 61 km/h."

Zulässige Geschwindigkeit: 100 km/h

Festgestellte Geschwindigkeit (abzgl. Toleranz): 161 km/h

 

§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.9 BKat

 

Folge: 275€ + 25,60€, 4 Punkte, 2 Monate Busfahrkarte (bei Probezeit: Verlängerung auf 4 Jahre plus Nachschulung)

 

 

Falls bei Dir festgestellt wurde, daß Du abzgl. Toleranz GENAU 70km/h zu schnell unterwegs warst, dann sieht es genauso aus!

Link to post
Share on other sites

Wie gesagt, es wurde mir nur vorgeworfen 170 km/h in bei 100km/h Beschränkung auf dem Streckenabschnitt gefahren zu sein. Da ich leider weder Führerschein noch Personalausweiss dabei hatte, musste ich mit zur Dienststelle. Dort habe ich dann 2,5 Std gewartet bis meine Identität eindeutig festgestellt werden konnte. Auf dem Weg zur Dienststelle habe ich den Polizisten gefragt welche Konsequenzen mein Verhalten für mich hat. Da sagte er mir es werden 15% von 170 kmh abgezogen und das bedeutet 1 Monat Fahrverbot für mich. Das ganze Gespräch ist sehr freundlich und kommunikativ abgelaufen. Habe meinen Fehler ja auch sofort eingesehen. In der Probezeit bin ich schon lange nicht mehr. Wurde jetzt seit 6 Jahren nicht mehr geblitzt.

 

MfG ppan

Link to post
Share on other sites
Naja, wenn schon im Gespräch die 15% Erwähnung fanden, dürftest Du von einem geeichten Tacho ausgehen. Auch die Art des Fahrzeuges legt diese Vermutung nahe...

 

Ralph

Ein Tacho ist nicht eichfähig, er kann nur justiert werden.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites

Hi Goose,

 

na dann kuck doch mal hier:

Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei, RdErl. des IM NRW vom 22.5.1996, MB1. Nr. 40, S.954ff -IV C 4- 6210 (SMBl.NRW. 20530)

 

Gerätefehlertoleranzen:

Toleranzwerte gem. Zulassung der PTB -

Messung durch Nachfahren mit: - geeichtem Tacho -15km/h -

ungeeichtem Tachometer: -10% des Skalenwertes und -15% der abgelesenen Geschw.

- Schaublätter -6km/h

 

Du willst doch nicht sagen, daß Euer IM wissentlich falsche Begriffe verwendet?

 

Ralph

Link to post
Share on other sites
Hi Goose,

 

na dann kuck doch mal hier:

Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei, RdErl. des IM NRW vom 22.5.1996, MB1. Nr. 40, S.954ff -IV C 4- 6210 (SMBl.NRW. 20530)

 

Gerätefehlertoleranzen:

Toleranzwerte gem. Zulassung der PTB -

Messung durch Nachfahren mit: - geeichtem Tacho -15km/h -

ungeeichtem Tachometer: -10% des Skalenwertes und -15% der abgelesenen Geschw.

- Schaublätter -6km/h

 

Du willst doch nicht sagen, daß Euer IM wissentlich falsche Begriffe verwendet?

 

Ralph

Da hast du wohl was Falsches vorliegen.

 

Der Runderlass IM NW zur Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei, welcher übrigens am 17.05.2005 geändert wurde (daher auch deine falschen Abzüge), besagt in Zifer 3.4: "Wird ausnahmsweise eine Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren in einem Polizeifahrzeug durchgeführt, dessen Tacho nicht justiert ist, so sind von der abgelesenen Geschwindigkeit 20% als Sicherheitsabschlag abzuziehen"

 

Ich nehme an, du hast den Text nicht im Original, sondern als Mitschrift vorliegen? Die Abzüge im Originalerlass sind nämlich unter Ziffer 3.3 auch nicht tabelarisch, sondern im Fließtext aufgeführt.

 

In Ziffer 3.1 wird übrigens auch ausdrücklich vom geeichten Fahrenschreiber oder justierten Tacho gesprochen.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
Das heißt also, vor dem 17.05.2005 war ein Tacho in NRW eichfähig... :lol:

 

Ralph

Nein, das heißt, daß du in deinem Beitrag die veralterten Sicherheitsabschläge genannt hast, die so keine Anwendung mehr finden.

 

Es ging im Erlass (den ich übrigens hier vorliegen habe) immer schon um geeichte Fahrtenschreiber oder justierte Tachos.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites

Wenn 15% abgezogen wurden, dann sieht die Rechnung so aus:

 

TB-Nr.: 103777

"Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaft um 44 km/h."

Zulässige Geschwindigkeit: 100 km/h

Festgestellte Geschwindigkeit (abzgl. Toleranz): 144 km/h

 

§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.7 BKat

 

Folge: 100€ + 25,60€, 3 Punkte, 1 Monat Busfahrkarte (bei Probezeit: Verlängerung auf 4 Jahre plus Nachschulung)

Link to post
Share on other sites

Die Rechtsprechung ist im Wandel.

 

Seit einiger Zeit auch in NRW dieser Abzug von 20 Prozent, denn das OLG Celle wollte es so-meinte sei ausreichend (Az.: mußte ich hier noch irgendwo stehen haben). Daher wohl auch der Runderlass den Goose ansprach.

Link to post
Share on other sites
Die Rechtsprechung ist im Wandel.

 

Seit einiger Zeit auch in NRW dieser Abzug von 20 Prozent, denn das OLG Celle wollte es so-meinte sei ausreichend (Az.: mußte ich hier noch irgendwo stehen haben). Daher wohl auch der Runderlass den Goose ansprach.

Du meinst den Beschluss des OLG Celle vom 25.10.2004 , Az. 222 Ss 81/04 OWi

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
Die Rechtsprechung ist im Wandel.

 

Seit einiger Zeit auch in NRW dieser Abzug von 20 Prozent, denn das OLG Celle wollte es so-meinte sei ausreichend (Az.: mußte ich hier noch irgendwo stehen haben). Daher wohl auch der Runderlass den Goose ansprach.

Du meinst den Beschluss des OLG Celle vom 25.10.2004 , Az. 222 Ss 81/04 OWi

 

Gruß

Goose

So habe mal schnell nach den Az.: gesucht.

 

Nein

 

Es war:

 

OLG Celle B.v. 16.03.2004 211 Ss 34/04 (OWi)

Link to post
Share on other sites
  • 1 month later...

Soeben ist der Busgeldbescheid gekommen. 44km/h drüber 1Monat Fahrverbot, 3 Punkte und 125 Euro. Was mich wundert ist, dass nicht angegeben wurde wie gemessen wurde. Als Beweismittel steht da nur: Zeugenaussage, Betroffenenaussage und als Zeugen: Die Beiden Pk

Link to post
Share on other sites

Naja, passt ja genau zu Gooses Berechnung mit einem geeichten Tacho.

 

Und denk dran: Innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft nochmal mind. 26 km/h zu schnell gibt wieder einen Monat Fahrverbot!

Link to post
Share on other sites
Hier von Burhoff (Richter OLG Hamm) eine gute Zusammenstellung zu dem Thema.

Ist auch komplett sehr lesenswert.

Klar, vor allem, wenn man Passagen wie diese entdeckt:

"Teilweise berechnet die Rechtsprechung den Verfolgungsabstand zwischen dem Messfahrzeug und dem zu messenden Fahrzeug aber auch nach dem halben Tacho-Abstand, der nicht überschritten werden darf (OLG Düsseldorf DAR 1998, 137)"

Soll daß heißen, daß die den Sicherheitsabstand *nicht* einhalten dürfen?

Link to post
Share on other sites
Soeben ist der Busgeldbescheid gekommen. 44km/h drüber 1Monat Fahrverbot, 3 Punkte und 125 Euro. Was mich wundert ist, dass nicht angegeben wurde wie gemessen wurde. Als Beweismittel steht da nur: Zeugenaussage, Betroffenenaussage und als Zeugen: Die Beiden Pk

Die Angaben waren bei mir auch so. Fakt ist, lies dir den Burscheid durch und frage dich realistisch, ob das alles wohl eingehalten wurde, wenn ja: Keine Chance ; wenn nein dann eine Chance, wenn die Policia wahrheitsgetreu aussagt.

Link to post
Share on other sites
lies dir den Burscheid durch

"Burscheid gehört zum Rheinisch-Bergischen Kreis in Nordrhein-Westfalen und hat fast 20.000 Einwohner. Die Stadt ist geprägt durch viele kleinere Ortschaften und durch sein Stadtzentrum mit Marktplatz und Kirche."

 

scnr

Link to post
Share on other sites
  • 2 years later...

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...