ppan 0 Posted December 14, 2005 Report Share Posted December 14, 2005 Hallo, wurde gestern bei einem Geschwindigkeitsverstoss von einem 5er BMW aktueller Bauart (Zivilfahrzeug ohne Videoanlage) durch Nachfahren erwischt. Meine Frage ist nun: Hat so ein Fahrzeug ein geeichtes Tacho? Quote Link to post Share on other sites
Guest Chris11 Posted December 14, 2005 Report Share Posted December 14, 2005 In der Regel nicht. Was oder wieviel werfen Sie Dir denn vor? Bundesland? Mit freundlichem GrußChristian Quote Link to post Share on other sites
ppan 0 Posted December 14, 2005 Author Report Share Posted December 14, 2005 Ich bin 170 bei 100 gefahren. Bundesland NRW, in der Nähe von Neuss Quote Link to post Share on other sites
Guest Chris11 Posted December 14, 2005 Report Share Posted December 14, 2005 Dann ist Bluey dein Spezialist. Quote Link to post Share on other sites
ppan 0 Posted December 14, 2005 Author Report Share Posted December 14, 2005 Danke schon einmal im Vorraus :-) MfG ppan Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted December 14, 2005 Report Share Posted December 14, 2005 Bei der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren sind bei justiertem Tacho (hat man jedoch in unseren Fahrzeugen selten) 15% der abgelesenen Geschwindigkeit abzuziehen, beim nichtjustierten Tacho werden 20% abgezogen. Weiterhin muss die Nachfahrstrecke bei dieser Geschwindigkeit mind. 500 Meter betragen. Haben die Kollegen also die 170 auf ihrem Tacho abgelesen, so werden dir beim justierten Tacho 144 km/h, also eine Überschreitung um 44 km/h vorgeworfen, beim nichtjustierten Tacho beträgt die vorwerfbare Überschreitung 36 km/h. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Rouven1982 0 Posted December 14, 2005 Report Share Posted December 14, 2005 Da Du geschrieben hast Ich bin 170 bei 100 gefahren. gehe ich mal davon aus, daß es sich hierbei um Deine Ansicht der Dinge geht und die Auswertung in der Dienststelle erfolgt.Dann kannst Du folgendermaßen rechnen: 170 x 5% = 8,5 ~ 9km/h = 61km/h zu schnell. TB-Nr.: 103779"Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaft um 61 km/h."Zulässige Geschwindigkeit: 100 km/hFestgestellte Geschwindigkeit (abzgl. Toleranz): 161 km/h § 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.9 BKat Folge: 275€ + 25,60€, 4 Punkte, 2 Monate Busfahrkarte (bei Probezeit: Verlängerung auf 4 Jahre plus Nachschulung) Falls bei Dir festgestellt wurde, daß Du abzgl. Toleranz GENAU 70km/h zu schnell unterwegs warst, dann sieht es genauso aus! Quote Link to post Share on other sites
ppan 0 Posted December 14, 2005 Author Report Share Posted December 14, 2005 Danke für Deine Antwort. Jetzt fragt sich nur wie ich herausbekomme ob der Tacho nun geeicht war oder nicht. Ich kann ja schlecht die Polizeiwache anrufen, oder? Quote Link to post Share on other sites
ppan 0 Posted December 14, 2005 Author Report Share Posted December 14, 2005 Nun, der Polizist hat mir vor Ort gesagt, das auf jeden fall schon einmal 15% von den 170 km/h abgezogen werden. Quote Link to post Share on other sites
nudel 1 Posted December 14, 2005 Report Share Posted December 14, 2005 Hat man Dir nicht konkret gesagt, was man Dir vorwirft? Da Deine Personalien schon bekannt sind, kann ein Anruf bei der Polizei auch nicht mehr schaden. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted December 14, 2005 Report Share Posted December 14, 2005 Danke für Deine Antwort. Jetzt fragt sich nur wie ich herausbekomme ob der Tacho nun geeicht war oder nicht. Ich kann ja schlecht die Polizeiwache anrufen, oder? Das steht im Bußgeldbescheid. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
falco1 0 Posted December 14, 2005 Report Share Posted December 14, 2005 Naja, wenn schon im Gespräch die 15% Erwähnung fanden, dürftest Du von einem geeichten Tacho ausgehen. Auch die Art des Fahrzeuges legt diese Vermutung nahe... Ralph Quote Link to post Share on other sites
ppan 0 Posted December 14, 2005 Author Report Share Posted December 14, 2005 Wie gesagt, es wurde mir nur vorgeworfen 170 km/h in bei 100km/h Beschränkung auf dem Streckenabschnitt gefahren zu sein. Da ich leider weder Führerschein noch Personalausweiss dabei hatte, musste ich mit zur Dienststelle. Dort habe ich dann 2,5 Std gewartet bis meine Identität eindeutig festgestellt werden konnte. Auf dem Weg zur Dienststelle habe ich den Polizisten gefragt welche Konsequenzen mein Verhalten für mich hat. Da sagte er mir es werden 15% von 170 kmh abgezogen und das bedeutet 1 Monat Fahrverbot für mich. Das ganze Gespräch ist sehr freundlich und kommunikativ abgelaufen. Habe meinen Fehler ja auch sofort eingesehen. In der Probezeit bin ich schon lange nicht mehr. Wurde jetzt seit 6 Jahren nicht mehr geblitzt. MfG ppan Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted December 14, 2005 Report Share Posted December 14, 2005 Naja, wenn schon im Gespräch die 15% Erwähnung fanden, dürftest Du von einem geeichten Tacho ausgehen. Auch die Art des Fahrzeuges legt diese Vermutung nahe... Ralph Ein Tacho ist nicht eichfähig, er kann nur justiert werden. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Guest Chris11 Posted December 14, 2005 Report Share Posted December 14, 2005 Hallo, warte mal den BG ab und melde dich dann hier wieder. Dann ist es immer noch früh genug, evt. einen RA einzuschalten. Mit freundlichem GrußChristian Quote Link to post Share on other sites
falco1 0 Posted December 14, 2005 Report Share Posted December 14, 2005 Hi Goose, na dann kuck doch mal hier:Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei, RdErl. des IM NRW vom 22.5.1996, MB1. Nr. 40, S.954ff -IV C 4- 6210 (SMBl.NRW. 20530) Gerätefehlertoleranzen:Toleranzwerte gem. Zulassung der PTB - Messung durch Nachfahren mit: - geeichtem Tacho -15km/h - ungeeichtem Tachometer: -10% des Skalenwertes und -15% der abgelesenen Geschw. - Schaublätter -6km/h Du willst doch nicht sagen, daß Euer IM wissentlich falsche Begriffe verwendet? Ralph Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted December 14, 2005 Report Share Posted December 14, 2005 Hi Goose, na dann kuck doch mal hier:Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei, RdErl. des IM NRW vom 22.5.1996, MB1. Nr. 40, S.954ff -IV C 4- 6210 (SMBl.NRW. 20530) Gerätefehlertoleranzen:Toleranzwerte gem. Zulassung der PTB - Messung durch Nachfahren mit: - geeichtem Tacho -15km/h - ungeeichtem Tachometer: -10% des Skalenwertes und -15% der abgelesenen Geschw. - Schaublätter -6km/h Du willst doch nicht sagen, daß Euer IM wissentlich falsche Begriffe verwendet? Ralph Da hast du wohl was Falsches vorliegen. Der Runderlass IM NW zur Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei, welcher übrigens am 17.05.2005 geändert wurde (daher auch deine falschen Abzüge), besagt in Zifer 3.4: "Wird ausnahmsweise eine Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren in einem Polizeifahrzeug durchgeführt, dessen Tacho nicht justiert ist, so sind von der abgelesenen Geschwindigkeit 20% als Sicherheitsabschlag abzuziehen" Ich nehme an, du hast den Text nicht im Original, sondern als Mitschrift vorliegen? Die Abzüge im Originalerlass sind nämlich unter Ziffer 3.3 auch nicht tabelarisch, sondern im Fließtext aufgeführt. In Ziffer 3.1 wird übrigens auch ausdrücklich vom geeichten Fahrenschreiber oder justierten Tacho gesprochen. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
falco1 0 Posted December 14, 2005 Report Share Posted December 14, 2005 Das heißt also, vor dem 17.05.2005 war ein Tacho in NRW eichfähig... Ralph Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted December 14, 2005 Report Share Posted December 14, 2005 Das heißt also, vor dem 17.05.2005 war ein Tacho in NRW eichfähig... Ralph Nein, das heißt, daß du in deinem Beitrag die veralterten Sicherheitsabschläge genannt hast, die so keine Anwendung mehr finden. Es ging im Erlass (den ich übrigens hier vorliegen habe) immer schon um geeichte Fahrtenschreiber oder justierte Tachos. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Rouven1982 0 Posted December 14, 2005 Report Share Posted December 14, 2005 Wenn 15% abgezogen wurden, dann sieht die Rechnung so aus: TB-Nr.: 103777"Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaft um 44 km/h."Zulässige Geschwindigkeit: 100 km/hFestgestellte Geschwindigkeit (abzgl. Toleranz): 144 km/h § 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.7 BKat Folge: 100€ + 25,60€, 3 Punkte, 1 Monat Busfahrkarte (bei Probezeit: Verlängerung auf 4 Jahre plus Nachschulung) Quote Link to post Share on other sites
Guest Chris11 Posted December 14, 2005 Report Share Posted December 14, 2005 Und wie z.B. bei Ra-Kotz nachzulesen ist, hält es jedes Bundesland nach Gutdünken anders. Mit freundlichem GrußChristian Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted December 14, 2005 Report Share Posted December 14, 2005 Die Rechtsprechung ist im Wandel. Seit einiger Zeit auch in NRW dieser Abzug von 20 Prozent, denn das OLG Celle wollte es so-meinte sei ausreichend (Az.: mußte ich hier noch irgendwo stehen haben). Daher wohl auch der Runderlass den Goose ansprach. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted December 14, 2005 Report Share Posted December 14, 2005 Die Rechtsprechung ist im Wandel. Seit einiger Zeit auch in NRW dieser Abzug von 20 Prozent, denn das OLG Celle wollte es so-meinte sei ausreichend (Az.: mußte ich hier noch irgendwo stehen haben). Daher wohl auch der Runderlass den Goose ansprach. Du meinst den Beschluss des OLG Celle vom 25.10.2004 , Az. 222 Ss 81/04 OWi GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
McStraße 10 Posted December 14, 2005 Report Share Posted December 14, 2005 @ppan hast du eine Rechtschutzversicherung? evtl. bringt es was, wenn du Einspruch über dein Anwalt einlegst. Ob wirklich der Tacho justiert gewesen ist o. nicht. Es geht immer hin bei dir um 1 Monat laufen. Wenn 20% abgezogen werden geht es ohne Fahrverbot aus. Quote Link to post Share on other sites
Guest Chris11 Posted December 15, 2005 Report Share Posted December 15, 2005 Hallo, Hier von Burhoff (Richter OLG Hamm) eine gute Zusammenstellung zu dem Thema.Ist auch komplett sehr lesenswert. Mit freundlichem GrußChristian Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted December 15, 2005 Report Share Posted December 15, 2005 Die Rechtsprechung ist im Wandel. Seit einiger Zeit auch in NRW dieser Abzug von 20 Prozent, denn das OLG Celle wollte es so-meinte sei ausreichend (Az.: mußte ich hier noch irgendwo stehen haben). Daher wohl auch der Runderlass den Goose ansprach.Du meinst den Beschluss des OLG Celle vom 25.10.2004 , Az. 222 Ss 81/04 OWi GrußGoose So habe mal schnell nach den Az.: gesucht. Nein Es war: OLG Celle B.v. 16.03.2004 211 Ss 34/04 (OWi) Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted December 15, 2005 Report Share Posted December 15, 2005 Ich habe soeben nachgeschaut, beide Aktenzeichen sind zutreffend. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
ppan 0 Posted January 17, 2006 Author Report Share Posted January 17, 2006 Soeben ist der Busgeldbescheid gekommen. 44km/h drüber 1Monat Fahrverbot, 3 Punkte und 125 Euro. Was mich wundert ist, dass nicht angegeben wurde wie gemessen wurde. Als Beweismittel steht da nur: Zeugenaussage, Betroffenenaussage und als Zeugen: Die Beiden Pk Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted January 17, 2006 Report Share Posted January 17, 2006 Naja, passt ja genau zu Gooses Berechnung mit einem geeichten Tacho. Und denk dran: Innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft nochmal mind. 26 km/h zu schnell gibt wieder einen Monat Fahrverbot! Quote Link to post Share on other sites
Tasko 0 Posted January 17, 2006 Report Share Posted January 17, 2006 Hier von Burhoff (Richter OLG Hamm) eine gute Zusammenstellung zu dem Thema.Ist auch komplett sehr lesenswert. Klar, vor allem, wenn man Passagen wie diese entdeckt:"Teilweise berechnet die Rechtsprechung den Verfolgungsabstand zwischen dem Messfahrzeug und dem zu messenden Fahrzeug aber auch nach dem halben Tacho-Abstand, der nicht überschritten werden darf (OLG Düsseldorf DAR 1998, 137)"Soll daß heißen, daß die den Sicherheitsabstand *nicht* einhalten dürfen? Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted January 17, 2006 Report Share Posted January 17, 2006 Der Sicherheitsabstand ist der halbe Tacho-Abstand. Dieser darf also nach diesem Urteil nicht überschritten werden, wo steht aber, daß er unterschritten wird? GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
thomas842000 0 Posted January 17, 2006 Report Share Posted January 17, 2006 Soeben ist der Busgeldbescheid gekommen. 44km/h drüber 1Monat Fahrverbot, 3 Punkte und 125 Euro. Was mich wundert ist, dass nicht angegeben wurde wie gemessen wurde. Als Beweismittel steht da nur: Zeugenaussage, Betroffenenaussage und als Zeugen: Die Beiden Pk Die Angaben waren bei mir auch so. Fakt ist, lies dir den Burscheid durch und frage dich realistisch, ob das alles wohl eingehalten wurde, wenn ja: Keine Chance ; wenn nein dann eine Chance, wenn die Policia wahrheitsgetreu aussagt. Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted January 17, 2006 Report Share Posted January 17, 2006 lies dir den Burscheid durch "Burscheid gehört zum Rheinisch-Bergischen Kreis in Nordrhein-Westfalen und hat fast 20.000 Einwohner. Die Stadt ist geprägt durch viele kleinere Ortschaften und durch sein Stadtzentrum mit Marktplatz und Kirche." scnr Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted January 17, 2006 Report Share Posted January 17, 2006 @Goose, auch Fahrtschreiber werden nicht geeicht, sondern geprüft. VO(EWG)3821/85 Anh. I Gruß dete Quote Link to post Share on other sites
thomas842000 0 Posted January 18, 2006 Report Share Posted January 18, 2006 lies dir den Burscheid durch"Burscheid gehört zum Rheinisch-Bergischen Kreis in Nordrhein-Westfalen und hat fast 20.000 Einwohner. Die Stadt ist geprägt durch viele kleinere Ortschaften und durch sein Stadtzentrum mit Marktplatz und Kirche." scnr Ok meine natürlich den Burhoff. Quote Link to post Share on other sites
wwwzuschnellde 0 Posted June 23, 2008 Report Share Posted June 23, 2008 Zum Beitrag vom 14.12.2006 Seit einiger Zeit auch in NRW dieser Abzug von 20 Prozent, denn das OLG Celle wollte es so-meinte sei ausreichend Celle liegt übrigens in Niedersachsen und nicht in NRW Quote Link to post Share on other sites
McStraße 10 Posted June 23, 2008 Report Share Posted June 23, 2008 ist doch alles Korrekt wie es dort steht, in NRW werden 20% abgezogen, weil es das OLG Celle so wollte da steht nichts von das Celle in NRW liegt. außerdem kommt der Beitrag aus 2005 und der post wurde in seiner Totenruhe gestört Quote Link to post Share on other sites
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