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4. Jahr Probezeit - A. Delikt - Wagen Meiner Mama


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Hallo, coole seite hier, auch viele FAQ's schon gelesen und würde miich ungern wiederholen.

sonst verlinkt mich!!!

 

Also:

Ich bin normalerweise April 2006 aus der verlängerten Probezeit raus. Bis dahin habe ich nur halt das eine Delikt (53 außerorts zu schnell - 29.1.04).

Nun bin ich innerorts mit laut Tacho ca. 90 geblitzt worden (ich habe genau hingeschaut). Ich ziehe 5 km/h Ungenauigkeit meines Tachos ab und 3 km/h Toleranz komme aber auf 31 km/h zu schnell. Das heißt ja 4 Punkte,1 Monat ohne Lappen und Geld und sowas... außerdem ne Empfehlung zum verkehrs-psychologischen Beratungsgespräch ne???

 

Fall1:

Ich zahle nur die Strafe und kassiere die Punkte und gut ist???? (Pflicht an der Teilnahme besteht ja nicht)???

 

Fall2:

Meine Mama wird angeschrieben, sie muss nicht über die Fahrer aussagen: ICh habe noch weitere Brüder, die mir auch ähnlich sehen, zumindest einer. Die Polizei muss nachhause kommen und schauen, wers war? Und wenn das nicht eindeutig zu klären ist, können die nur ein Fahrtenbuch-Plicht aufbrummen, richtig???

 

Bitte sagt mir, ob ich da falsch liege, oder was ich nicht bedacht habe.

 

Thanks..

 

Ich weiß, ist nicht gut, sich von der STrafe zu drücken, aber ich kann unmöglich den Führerscheinabgegebn.. fahre täglich 60 km zu arbeit hin und zurück....

 

Mein Kumpel hat es auch schon mal ohne Brüder geschafft, die Sache mit Vaterns Wagen verjähren zu lassen....

 

Danke für die Hilfe

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Hey, Brüder sehen sich eigetnlcih meistens ähnlich, und letztens hat sich mein Bruder auf eienm Blitzfoto von mir erkannt, wie will man dann ohne Besuch den Vergleich machen???

 

Wir tragen auf den Fotos unserer Personalausweise z.B. beide Brillen und auf dem Foto bin ich ohne..

 

 

 

hey,.. vergleciht die Polizei acuh die Vorherigen Blitzerfotos??? (wenn ihrs mir sagen dürft?)

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Glaube ich nicht, dass die Polizei alte Blitzfotos zum Vergleich heran zieht....

 

Mal 'ne etwas andere Idee: Der Anhoerungsbogen kommt ohnehin zur Mama, da sie Halterin des Fahrzeuges ist. Was nun, wenn Mama schreibt, dass alle Soehne das Fahrzeug benutzen duerfen und dieses auch ausgiebig tun? Was weiter, wenn alle (!) Soehne und insbesondere die beiden, die sich aehnlich sehen, den Vorfall zugeben?

Jeder schreibt sein Briefchen: 'Sehr geehrte Damen und Herren, zu dem AHB vom bla bla bla moechte ich mich hiermit als Fahrer zum angegebenen Zeitpunkt bekennen. Beste Gruesse....'

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möglicher Verlauf:

 

einer, den der SB für den Fahrer hält bekommt BGB, dann Gericht, Richter fordert Gutachten an, Gutachter identifiziert Fahrer, Fahrer wird verurteilt und muss auch noch teures Gutachten zahlen.

 

TE muss nun, vielleicht mit anwaltlicher Hilfe, abwägen wie Chancen und Risiken stehen und dann entscheiden.

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Hm, ich habe jetzt schon länger hier mich umgesehen und habe mir schon ein Bild gemacht, wie mir geholfen werden könnte, aber es gibt so viele Verschiedene möglcihkeiten, die Verjährung herbeizuführen, und mal wird das eine und mal das andere empfohlen... ich möchte hier mal richtig auspacken:

 

1. Mama Besitzer

2. ich habe 3 Brüder

3. der älteste ist verheiratet und lebt in der Nachbargemeinde (Blitzort), der rest zuhaus

4. einer ist arbeitslos, einer macht ausbildung in der Nachbargemeinde (Blitzort) und ich Ausbildung

in nachbargemeinde der NAchbargemeinde

5. ich wurde im selben Auto und selben Klamotten mit ca. 10-15 zuviel innerorts :o geblitzt (mein

Ausbildungsort) etwa eine Woche zuvor

6. Probezeit bis April 2006 (verlängert), das Delikt damals war am 29.1.04 123 kmh bei :D

7. wir zuhause wohnenden tragen alle eine Brille, ich seit neuestem mit Linsen --> Foto ohne Brille

8. Bin vor nem halben Jahr auch mal im ausbildungsort geblitzt worden (22 kmh IO) und mein

Bruder hat den Punkt auf sich genommen, ich habe gezahlt. Damals war ich zufällig mit Brille

9. Das wichtigeste: jeztt wurde ich mit ca. 85 bei ;) geblitzt :D

 

Wenn noch fragen, fragt:

 

ich habe fragen:

Die Verjährungs Zeit von 3 Monaten + 2-3 Wochen läuft jetzt seit dem 28.11.05 oder erst wenn meine Ma angeschrieben wird? (AB)

Wie rechnet ihr die 3 Monate aus? Nimmt das echt so viel Zeit, das hin und her schicken???

 

ok, ich warte mal, bis hier die Helden antworten...

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Die Verjaehrungsfrist beginnt fuer Dich mit dem Tattag zu laufen. Erst wenn gegen dich eine Massnahme ergriffen wird, AHB oder Anordnung zum AHB, dann ist die Verjaehrungsfrist unterbrochen, d.h., die drei Monate starten von vorn. Solange gegen Dich nichts eingeleitet wird, laeuft die Verjaehrungsfrist beharrlich ab.....

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7. wir zuhause wohnenden tragen alle eine Brille, ich seit neuestem mit Linsen --> Foto ohne Brille

Dem Gutachter ist es egal ob du Brille oder Kontaktlinsen trägt. Es gibt genug andere Merkmale die die Unterscheidung zwischen dir und deinen Brüdern zweifelsfrei zulassen.

 

Nochmal:

Geh zu einem Anwalt und wäge mit ihm mögliche Kosten und Risiken ab.

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Punktestand der Brüder?

 

Ich: Einmalig 4 oder 3 Punkte kassiert

Zweiter: einmal meinen 1 Punkt kassiert.. (glaube ich)

dritter: hat jetzt in seiner Probezeit was verbrochen, bekommt nachschulung.. 2.3 Punkte....

vierter: keine Ahnung - wohnt nich im haus

 

Langsam fahren: Klar .. mache ich auch.. es gibt nur mal Tage und Zeiten.... da passiert sowas... ist ja nicht gut.. und ich besser mich acuh... aber passiert ist passiert.. und ich brauche meinen Führerschein

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Hallo Corsa-B :D *mal in diesem Forum begrüß* :D

 

Jetzt kannst Du Dir ja ein Bild davon machen, wie geistreich die Antworten im anderen Forum ("Ich sag Dir doch nicht, wie dies und das") waren und welche Resonanz hier kommt. Darin unterscheiden sich die Foren und man kann eben erkennen, ob es nur um schlaue Sprüche geht oder um Hilfe für Betroffene.

 

PS: Habe Dir drüben gerade geantwortet. Also lesen und dann aber zack zack wieder zurückkommen :o

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Meiner Meinung nach wäre es am Besten die Halterin gibt einen anderen Bruder als Fahrer an.

Allerdings mit dem Hinweis-Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt an XY überlassen.

Dabei sollte es sich um den Bruder handeln der dir am ähnlichsten sieht aber gleichzeitig ein gutes Alibi hat. Das Alter sollte auch hinkommen.

 

Oder der Bruder gibt sich SELBER als Fahrer an.

 

Es kann aber dennoch sein, das sie aufgrund Bildangleich auf dich kommen.

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Genau das war meien Idee nach dem ganzen studieren hier...

sie darf ihn nicht beschuldigen, nur vermuten...

 

und damit gewinnt man noch ein bissl...

 

dann gibt er das zu

 

dann kriegt er einen BGB, gegen den er Einspruch einlegt,

 

dann Anwalt und beratung..

 

und dann verjährt...

 

richtig???

 

Hey Leuts, noch ne frage: Schauen die Polizisten einem in den Terminkalender??? Und wenn man keinen hat...???

Reicht es einfach zu sagen, ich habe mich erinnert, dass ich da nicht unterwegs war??

 

Greetings

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Hallo,

 

derjeniger der sich versehentlich als Fahrer bezeichnet, sollte aber

nachträglich ein wasserdichtes Alibi vorweisen können.

Weil ansonsten erwischt es nämlich u.U. den falschen.

Und Fahrverbot will doch keiner freiwillig oder ?

Weil einfach sagen 'Ich war es aber nicht' reicht da nicht mehr.

U.u kann sich namlich auch ein Gutachter irren.

Genauer wird ein Gutachter immer etwas in der Form sagen:

Der Beschuldigte stimmt in XX% der Merkmale mit dem Foto

überein, und der Richter entscheidet dann!

(Und das bei Brüdern durchaus Merkmale übereinstimmen können,

ist ja unbestritten)

 

Bei einer solchen Überschreitung innerorts gehe ich aber 'eh von

einer genaueren Analyse auf dem Amt aus.

Da das Geschlecht nicht passt -> Nachforschung im Umfeld, EMA Abgleich

oder Besuch bei den Nachbarn.

Da wird also wahrscheinlich direkt ein AHB an einen der Brüder gehen.

Vornehmlich an einem der im gleichen Haus mit dem Halter wohnt.

Damit ist die Chance nur noch 3zu1 für Dich.

Falls sich da noch jemand erinnert -> Pech gehabt.

 

Den Kommentar bzgl. 2 erheblicher Überschreitungen und einem B-Verstoß in der Probezeit

erspare ich mir mal. :lol:

Sorry, aber die Nachschulung liegt in greifbarer Nähe ...

 

Gruß,

AnReRa

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danke für deinen Beitrag...

 

aber sag mal, wieso Nachschulung? Die hatte ich bereits vor 1,5 Jahren....

 

jetzt kommt doch die Empfehlung zum Verkehrspsychologischen Text, ja???

 

Ich weiß, ich weiß, solche Kommentare würde ich mir auch selbst geben, aber dazu ist ja das Forum nicht nur da, oder? Ich will imch auch nicht ausreden.... aber nun ja.. ist passiert...

 

Und 2 erhebliche Überschreitungen in verlängerter Probezeit, nech?!!!! Ich hatte beinahe die 4 Jahre rum (April nächsten Jahres)

 

... und mein Bruder ist 1,5 Jahre Älter wie ich...

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Hey Leuts, noch ne frage: Schauen die Polizisten einem in den Terminkalender??? Und wenn man keinen hat...???

Reicht es einfach zu sagen, ich habe mich erinnert, dass ich da nicht unterwegs war??

Was haben die denn an Deinem Terminkalender zu suchen? Dafür müßte es ja eine Rechtsgrundlage geben. Und in diesem Fall gibt es dafür keine, da die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben wäre.

 

Davon abgesehen mußt Du ja auch nichts von einem Terminkalender sagen :lol: In einen Terminkalender kann man schnell mal was eintragen.

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  • 1 month later...

Also, du musst binnen 3 Monaten informiert werden.

 

Es besteht bei Anhörungsbögen allerdings die Gefahr, dass dein Vatter versehentlich in Volltrunkenheit irgendwas total bescheuertes draufschreibt, oder irgendwen außenstehendes erkennt....

 

mfg, Mark

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Zum glück trinkt mein Pa kein Alk, genauso wenig wie ich...

 

und post kommt auch an meine Ma... die trinkt auch nicht.. und berät in solchen Sachen sowie immer mit mir... das dürfte schon gerade gehen...

 

Wisst ihr... ich kenne einen, der wurde mal fett geblitzt und da kam nie was.... und ich bekam letztesmal acuh so innerhalb der 6 wochen oder so..

wann kann man den denken, dass wahrscheinlich irgendwas im wege stand und unser Haus nicht einen Anhörungsbogen erhällt??

 

naja.. nur so eine idee

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  • 1 month later...

Hey, leuts.. habe ich Schwein oder GLück?

 

Wir haben den 20.2. also noch 8 Tage (+ 2 Wochen Postfrist) und dann ist es verjährt.. Ich hatte immernoch keine Post!!!!

 

Und noch mal ein anderes Thema.

 

Wenn der erste Anhörungsbogen (egal von was.. z.B. 15 km/h AO zuschnell) nicht beantwortet wird. ALso nicht zurückgeschickt wird, muss dann der Halter die Strafe bezahlen oder was kommt dann??

 

MfG

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Abgesehen davon, dass die Wahrscheilichlkeit - pessimistisch ausgedrückt - mittlerweile recht groß ist, das gar nix mehr kommt, wird dem Halter hier nix passieren.

 

Schon gar nicht, wenn er/sie 3 Monate nach dem Verstoß das erste Mal was von der Geschichte hört.

 

Anders könnte es sein, wenn die erste Anhörung zeitnah geschieht, dann stünde u.U. ein FB im Raum.

 

Noch eine Woche warten, dann kannst du schon mal mindestens ein Piccolöchen köpfen, denn es müsste schon mit dem Teufel zugehen, wenn ohne dein Wissen bereits gegen dich ermittelt wird.

 

Gruß

 

bube

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  • 2 weeks later...

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