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Kfz Mit Poln. Zulassung Aber Wohnsitz In D


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ich hab noch ne ähnliche frage: ein deutsches auto wird vom halter auf seine tante in polen umgeschrieben (ist nachzuweisen, durch gleiche fahrgestellnummer). mit diesem wagen fährt seit einem jahr seine frau (ist auch nachzuweisen, da diese ständig vor ihrer haustüre parkknollen bekommt). das ist dann doch auch steuerhinterziehung, oder sehe ich das falsch???

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Bleibt immer noch das Problem der Auslegung vorrübergehend.

 

Das meine ich jetzt aber nicht in der zeitlichen Hinsicht.

??????? In welcher Hinsicht denn dann?

 

Haben wir nun zu aller Zufriedenheit die Fakten geklärt oder warum meldet sich hier sonst keiner mehr zu Wort? Erst wird nach dem Wortlaut gerufen, sonst würde es nicht geglaubt. Jetzt liegt er vor und auf einmal ist Schweigen im Walde? Ich mach mir doch nicht die Mühe, damit das dann totgeschwiegen wird.

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Bleibt immer noch das Problem der Auslegung vorrübergehend.

 

Das meine ich jetzt aber nicht in der zeitlichen Hinsicht.

??????? In welcher Hinsicht denn dann?

 

Haben wir nun zu aller Zufriedenheit die Fakten geklärt oder warum meldet sich hier sonst keiner mehr zu Wort? Erst wird nach dem Wortlaut gerufen, sonst würde es nicht geglaubt. Jetzt liegt er vor und auf einmal ist Schweigen im Walde? Ich mach mir doch nicht die Mühe, damit das dann totgeschwiegen wird.

Um das "subjektive Element". Der TE hat andere Absichten (nicht vorrübergehende Nutzung), sondern will es immer nutzen und hält nur die zeitliche Komponente ein.

Ist aber meine persönliche Meinung.

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Haben wir nun zu aller Zufriedenheit die Fakten geklärt oder warum meldet sich hier sonst keiner mehr zu Wort? Erst wird nach dem Wortlaut gerufen, sonst würde es nicht geglaubt. Jetzt liegt er vor und auf einmal ist Schweigen im Walde?

 

Ja, so ist das leider... :rolleyes:

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ich hab noch ne ähnliche frage: ein deutsches auto wird vom halter auf seine tante in polen umgeschrieben (ist nachzuweisen, durch gleiche fahrgestellnummer). mit diesem wagen fährt seit einem jahr seine frau (ist auch nachzuweisen, da diese ständig vor ihrer haustüre parkknollen bekommt). das ist dann doch auch steuerhinterziehung, oder sehe ich das falsch???

 

 

Wie du das siehst ist eh egal, entscheident ist was bei einem Verfahren nachgewiesen werden kann. Weist du denn wie oft die Tante aus Polen in D ist und den Wagen auch benutzt und wie oft die Frist unterbrochen wird wenn der Wagen wieder mal nen Tag in Polen fährt usw ?. Ausserdem gibt es sicherlich wichtigeres zu tun als letztendlich wegen solchen Sachen Steuergelder für Verfahren zu verschwenden und dann kommt nichts dabei heraus. Kannst dich ja 3 Monate lang hinstellen und den Wagen beobachten. Finde dich einfach damit ab das es schwer wird hier was nachzuweisen, wenn nicht dann zeig sie doch an. :geil:

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Um das "subjektive Element". Der TE hat andere Absichten (nicht vorrübergehende Nutzung), sondern will es immer nutzen und hält nur die zeitliche Komponente ein.

Ist aber meine persönliche Meinung.

Ich denke, wir können abschließend feststellen, dass das private Herumfahren mit einem ausländischen Auto in Deutschland für ein paar Tage oder auch Wochen unkritisch ist und keine Steuerhinterziehung darstellt.

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ich hab noch ne ähnliche frage: ein deutsches auto wird vom halter auf seine tante in polen umgeschrieben (ist nachzuweisen, durch gleiche fahrgestellnummer). mit diesem wagen fährt seit einem jahr seine frau (ist auch nachzuweisen, da diese ständig vor ihrer haustüre parkknollen bekommt). das ist dann doch auch steuerhinterziehung, oder sehe ich das falsch???

 

 

Wie du das siehst ist eh egal, entscheident ist was bei einem Verfahren nachgewiesen werden kann. Weist du denn wie oft die Tante aus Polen in D ist und den Wagen auch benutzt und wie oft die Frist unterbrochen wird wenn der Wagen wieder mal nen Tag in Polen fährt usw ?. Ausserdem gibt es sicherlich wichtigeres zu tun als letztendlich wegen solchen Sachen Steuergelder für Verfahren zu verschwenden und dann kommt nichts dabei heraus. Kannst dich ja 3 Monate lang hinstellen und den Wagen beobachten. Finde dich einfach damit ab das es schwer wird hier was nachzuweisen, wenn nicht dann zeig sie doch an. :geil:

Mit der Argumentation bist du nun bei "ilegal, aber nicht nachweisbar". Das klingt irgendwie anders als deine vorausgegangene Argumentation "legal".

Und mit dem "nicht nachweisbar" wäre ich vorsichtig, das kann schneller passieren, als man glaubt.

 

Gruß

Goose

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Ein paar Tage und Wochen gehe ich mit. Bei über einen Monat würde ich es dann schon kritischer sehen.

Nun, ohne das Genfer Abkommen dürfte ich mit einem polnischen Auto gar nicht über die Grenze nach Deutschland rein. Also zumindest darüber besteht jetzt doch Einigkeit. Und das kann man auch in die FAQ schreiben, oder?

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Nun, ohne das Genfer Abkommen dürfte ich mit einem polnischen Auto gar nicht über die Grenze nach Deutschland rein. Also zumindest darüber besteht jetzt doch Einigkeit.

Nein, wurde schon vorher über das § 3 KraftStG geregelt

 

13.

ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben;

14.

ausländischen Fahrzeugen, die zur Ausbesserung in das Inland gelangen und für die nach den Zollvorschriften ein Ausbesserungsverkehr bewilligt wird;

15.

ausländischen Fahrzeugen, solange sie öffentliche Straßen benutzen, die die einzige oder die gegebene Verbindung zwischen verschiedenen Orten eines anderen Staates bilden und das Inland auf kurzen Strecken durchschneiden;

 

MfG.

 

hartmut

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Ein paar Tage und Wochen gehe ich mit. Bei über einen Monat würde ich es dann schon kritischer sehen.

Nun, ohne das Genfer Abkommen dürfte ich mit einem polnischen Auto gar nicht über die Grenze nach Deutschland rein. Also zumindest darüber besteht jetzt doch Einigkeit. Und das kann man auch in die FAQ schreiben, oder?

Das bezog sich jetzt nur auf den Nachweis der nicht vorrübergehenden Nutzung.

 

Dieser fällt umso schwerer je kürzer das Fahrzeug sich hier in D aufhält. Hat aber nichts mit der Problematik an sich zu tun.

 

Ansonsten verweise ich auf Gooses Aussage-illegale Nutzung mit dem Problem dr Nachweisbarkeit.

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Nun, ohne das Genfer Abkommen dürfte ich mit einem polnischen Auto gar nicht über die Grenze nach Deutschland rein. Also zumindest darüber besteht jetzt doch Einigkeit.

Nein, wurde schon vorher über das § 3 KraftStG geregelt

Ich als Deutscher :geil: Steht doch im §3. Lies dir mein Beispiel nochmal durch.

Ich fahre als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland mit einem polnischen Auto nach Deutschland. Ist nach §3 KraftStG verboten. Nach dem Genfer Abkommen erlaubt. Darum und nur darum geht es. Ich will weder das Auto ganzjährig hier benutzen noch seinen regelmäßigen Standort nach Deutschland verlegen.

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Ich fahre als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland mit einem polnischen Auto nach Deutschland. Ist nach §3 KraftStG verboten. Nach dem Genfer Abkommen erlaubt.

 

Ja und genau deshalb hat mir ja selbst das Berliner Finanzamt letztendlich bestätigt, das man als Deutscher bei vorrübergehender Nutzung einen z.B. polnischen Wagen fahren darf. Das unterzeichnete Abkommen und EU-Recht strehen über dem deutschem KFZ-Steuergesetz ob es den Gesetztesreitern passt oder nicht. Eine vorrübergende Nutzung ist so lange gewährleistet wie der endgültige Standort des KFZ nicht in Deutschland begründet ist. Meldet aber jemand das Fahrzeug auf Bekannte im Ausland an und fährt damit ständig ( mehr als 3 Monate ) in D herum ist er hier KFZ-Steuerpflichtig. Hat jemand eine feste Freundin/Frau in Polen und teilt sich das Auto mit ihr ( der Wagen ist mal in D mal in Polen ) ist es nur eine vorrübergehende Nutzung und ein Nachweis das der Wagen seinen endgültigen Ruiheort in D hat kann nicht erbracht werden, da dem ja auch nicht so ist. Es ist von Fall zu Fall natürlich auch Auslegungssache und man muss aufpassen was man den deutschen Behörden sagt. Wenn man angehalten wird sollte man also Sprüche wie "ich kann mir kein eigenes Auto leisten" unterlassen. Aber wie gesagt, in ein paar Jahren wenn dann noch die Grenzen zu Polen weg sind und die EU immer weiter zusammenwächst wird das Thema eh keinen mehr interessieren, weil es dann sicher sogar erlaubt sein wird Monatelang mit einem polnischen Wagen in D zu fahren. Manchmal kommt es mir so vor als wenn die Gestzesreiter auf den Ämtern denken es wäre ihre eigene Kohle die das nicht eingesackt werden kann. Eben starrblickige Roboter. Aber ich finde es gut das den ihre Gestzteswelt mal ein bißchen durchgerüttelt wird. :nick:

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  • 1 year later...
Ich war heute vormittag in der Unibibliothek. Ort der Bundesgesetzblätter gefunden: 1958, 1959, 1961, 1962 ... :D Alles vollständig, nur der gesuchte Band fehlte :lol: Die freundliche Bibliothekarin gab mir den Rat, es direkt in der juristischen Fakultät zu versuchen, deren Bibliothek hätte auch samstags auf. Dort bin ich dann fündig geworden. Die Juristen waren so nett, ich durfte sogar umsonst kopieren, damit ich mir keine Kopierkarte kaufen musste :blink:

 

......

 

BGBl II 1960 S2397ff (PDF - 1,0 MB)

 

 

Hallo,

 

der Link funktioniert leider nicht mehr. Könnte jemand das file nochmal online stellen?

 

Grüße

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