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Knapper Gehts Nicht


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Hallo zusammen,

 

Bin laut Anhörungsbogen am 12.07 auf der A5 am Gambacher Dreick mit 141 bei ;) von einer Video-Band-Aufzeichnung erwischt worden. Auf dem Foto bin ich nicht wirklich zu erkennen, war aber derzeit mit einem Mietwagen unterwegs und sixt hat meine Daten an die Behörden weitergegeben.

War mir der Aufzeichnung überhaupt nicht bewusst und es fällt mir auch schwer zu glauben, dass ich so viel zu schnell war.........aber...naja.

Da ich keine Rechtsschutzvers. habe, ich aber aus beruflichen Gründen nicht auf meinen Lappen verzichten kann, steht jetzt die Frage im Raum, ob ich bei dem Widerspruch, den ich auf jeden Fall einlegen werde, mich auch selber vertreten kann und Akteneinsicht erhalte. Der Anwalt würde, denke ich, so um die 500-600 Euros kommen, und die habe ich nich so eben mal auf Tasche.

Wer weiss Rat :) und/oder kann mir da was zu sagen.

Viele Grüsse

Fritz

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Laut dem Bussgeldrechner hier im Forum kostet dich das 100 Euro, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.

Wenn du verhandeln kannst und auf Grund beruflicher Notwendigkeit um das Fahrverbot mit Bussgeldverdopplung durchkommst (je nachdem wie auffällig du vorher schon geworden bist) kommst du mit 200 Euro und 3 Punkten also immer noch billiger weg als mit dem Anwalt?!

 

Übrigens, die Strecke fahre ich seit 5 Jahren auch alle 2 Wochen...was war es denn für ein Auto welches dich verfolgt haben könnte??

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Eine Akteneinsicht als Betroffener steht Dir nicht zu, selbst wenn Du selber Rechtsanwalt bist. (vgl. Oberlandesgericht Düsseldorf JZ 1986, 508; Klussmann NJW 1973, 1965; Kleinknecht/Meyer § 147 RdNr. 3 mwN; aA Frohn GA 1984, 554, 564). Hängt also von der Verwaltungsbehörde ab, ob sie Dir eine Akteneinsicht gewähren. Und die Akteneinsicht selber machen ist aus meiner Sicht immer schlecht, habe es einmal live in Hamburg mitbekommen.

 

Du kannst das Fahrverbot in eine doppelte Geldbuße umwandeln, aber auch dies ist nur möglich wenn Du nicht vorbelastet bist und so wie ich das hier gelesen habe nicht aus Bayern kommst.

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Hallo tatonca,

vielen Dank für die schnelle Reaktion.

Das mit den 200 Hundert Euro wäre für mich ein absolut akzeptabler Kompromiss !!

 

Also von Verfolgung kann eigentlich nicht die Rede sein, da auf dem Anhörungsbogen ein Frontalfoto von mir abgebildet ist. Aus diesem Grund gehe ich fast davon aus, das ich von einer Brücke aus gefilmt wurde !?

Als Zeuge wurde :Damm,Polizeiautobahnstation Mittelh (was wohl für Mittelhessen steht) benannt.

Genau angegebener Ort: Münzberg A5, KM 449,400 (Gambacher Dreieck) Ri. Ffm..

Ausserdem steht im Schreiben auch "nur" Video-Band-Aufzeichnung als Beweismittel; also ohne Radarmessung..........

Viele Grüsse

Fritz

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... und so wie ich das hier gelesen habe nicht aus Bayern kommst.

Hi,

 

die bayrischen Behörden wandeln eher seltener das 4 wöchige Fahrverbot in ein dopeltes Bussgeld um. Das nur so am Rande. Ob er in Bayern wohnt, ist damit zweitrangig!!!

 

Gruss

 

oldie

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Hallo McBraesch,

 

auch wenn Oldie sagt, das es nicht darauf ankommt wo ich wohne (bin aus NRW), war der Verstoss in Hessen.

 

Würde ich denn für die Umwandlung in doppeltes Bussgeld einen Anwalt benötigen?

Bin übrigens mit 0 Punkten bislang absolut sauber!

Gruss

Fritz

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Nein, Du begründest es damit das Du beruflich auf den Führerschein angewiesen bist und beantragst einfach die Umwandlung. Und die Verwaltungsbehörde muß mitspielen also immer schön freundlich, nicht so wie der Typ in Hamburg.

 

Was machst Du beruflich das Du auf den Führerschein angewiesen bist?

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Du brauchst für die Umwandlung in ein doppeltes Bussgeld nicht zwingend einen Anwalt, sondern nur viel Glück und starke Argumente, damit sich die Bussgeldstelle auf den Deal einlässt. Und vorallem ein sauberes Punktekonto in Flensburg.

 

Nutz mal die Suchfunktion, irgendjemand hat mal einen vollständigen Brief eingestellt, mit dem er sein 4 wöchiges FV umwandeln konnte.

 

uups: das mit dem Punktekonto hab ich überlesen...

 

doppeluups: McBraesch war schneller

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Um Argumente bin ich nicht verlegen.

 

Ich arbeite als Projektleiter und bin für die Eröffnungen (also in diesen Zeiten ein expandierendes und Personal einstellendes Unternehmen in diesen miesen Zeiten) von Niederlassungen meines Arbeitgebers quer durch Deutschland tätig. D.h. alle 3 Wochen eine neue Filiale Zwischen Nord und Süd.

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@ oldie

 

vielen Dank für deinen Tip. Mache mich mal auf die Suche !!!

 

 

@ tatonca

 

Wenn du dort regelmässig fähsrt wäre es klasse, wenn du an der von mir angegebener Stelle mal darauf achten könntest, wie da jetzt genau gemessen wird (natürlich nur, wenn es der Verkehr zulässt :) und dort eine feste Messstation vorhanden ist)

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Die Rechtssprechung zum Thema Absehen vom Fahrverbot aus beruflichen Gründen ist unüberschaubar. Mal ja und Mal nein. Also durch gute Argumente die Verwaltungsbehörde überzeugen. Ich wünsche Dir viel Glück dabei und schreib mal was daraus wird.

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die bayrischen Behörden wandeln eher seltener das 4 wöchige Fahrverbot in ein dopeltes Bussgeld um. Das nur so am Rande. Ob er in Bayern wohnt, ist damit zweitrangig!!!

Das Fahrverbot ist ein Monat, nicht vier Wochen.

 

@Fritz

Nur berufliche Gründe reichen meistens nicht aus, dass ein Fahrverbot in doppeltes Bußgeld umgewandelt wird. Da benötigt es schon meist driftigere Gründe.

Schau

hier

Ein Anwalt wäre also schon gut.

 

Gruß blondy

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Herr Polizist Bluey, ist das tatsächlich üblich Videoüberwachung zu machen und den VT nicht direkt danach rauszuziehen sondern ihm das Ganze nach Hause zu schicken? Es sei denn natürlich er haut ab. Ich bin immer davon ausgegangen, dass bei Videoüberwachung sofort die Kelle "rechts raus" kommt. Und von vorn wird jetzt auch schon gefilmt?

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Daß (manche) Video-Fze. nach hinten raus auch filmen, dürfte bekannt sein.

Daß das gefilmte Fz. nicht angehalten wurde, halte ich eher für untypisch und dürfte demnach einen Grund haben, der mir aber nicht bekannt ist.

 

Bei stationären Anlagen siehe obiges Posting von Pferdestehler.

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Ich bin immer davon ausgegangen, dass bei Videoüberwachung sofort die Kelle "rechts raus" kommt. Und von vorn wird jetzt auch schon gefilmt?

Ja, der TE ist von einer Brücke aus gefilmt worden. Machen die :) gerne zum Beispiel in Schleswig-Holstein auf der A7, KM 85,300, Gem. Schönbek, Richtung Hamburg.

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Gut zu wissen, das es dann doch möglich ist, von vorne aus einem PKW heraus gefilmt zu werden.

Ich habe mir das Foto auf dem Anhörungsbogen noch einmal genau angesehen und bin dann auch zum Schluss gekommen, dass die Aufzeichnung aufgrund des Winkels, aus dem die Aufzeichnung aufgenommen wurde, unmöglich von einer Brücke stammen kann. Jedoch muss er, wiederum aufgrund des Winkels, rechts von mir aufgenommen worden sein, da auf der Ablichtung im Anhörungsschreiben im Hintergrund die Fenster auf der Beifahrerseite zu sehen sind (wohlbemerkt das als Beweismittel eine Videoaufzeichnung genannt wurde).

Infolgedessen stellt sich dann natürlich die Frage nach Genauigkeit der Messung bzw. Aufzeichnung!

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Infolgedessen stellt sich dann natürlich die Frage nach Genauigkeit der Messung bzw. Aufzeichnung!

Kein Problem. Kann anhand des Videos anschließend ganz genau ermittelt werden. Vorgeworfen wird dann idR eine Durchschnittsgeschwindigkeit über eine gewisse Strecke hinweg. Da ist der Winkel völlig irrelevant.

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Vorgeworfen wird dann idR eine Durchschnittsgeschwindigkeit über eine gewisse Strecke

 

........und die ermittelte Durchschnittsgeschwindigkeit gilt dann auch zu 100 % vor Gericht ??

 

 

Naja, warte ich jetzt erst mal den Bussgeldbescheid ab und sehe dann, was ich mache.

Sobald mir dann der Brief vom Regierungspräsidium Hessen ins Haus flattert, werde ich mich spätestens dann nochmal melden.

 

Auf diesem Weg erstmal meinen Dank an alle, die sich am Posting beteiligt haben.

Viele Grüsse

Fritz

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........und die ermittelte Durchschnittsgeschwindigkeit gilt dann auch zu 100 % vor Gericht ??

Ja. Die gilt auch zu 100% vor Gericht. Zuvor werden natürlich von dieser Durchschnittsgeschwindigkeit auch entspr. Toleranzen abgezogen. Das, was übrig bleibt, ist zu 100% gerichtsverwertbar.

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Ich bin der Meinung das hier ein "Abfallprodukt" einer Abstandsmessung vorliegt. Die Bilder des Fahrers stammen auch nicht von auf der Brücke, sondern die Kamera steht unterhalb der Brücke meist in deren Schatten.

 

Toleranzen werden hier im Prinzip nach der Berechnung der Geschwindigkeit nicht mehr gewährt, da die Berechnung schon sehr großzügig erfolgt.

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Guest Trekkerfahrer

Ich hatte auch schon mal ein FV umwandeln können. War damals ein Rotlichtverstoß (26sec!) :B) (ich glaube, den rahme ich mir irgendwann mal ein...) War ein falsches Abbiegen auf einer Geradeausspur:

Sollte dann 1Monat und 150 DM kosten. Habe es aber in 300DM umwandeln können. Grund war: Wechseldiensttätigkeit. Also ständig wechselnde Arbeitsanfangs/End-Zeiten, in denen keine öffentl. Verkehrsmittel in Anspruch genommenwerden können.

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  • 2 months later...

:rolleyes:

 

Heute wars soweit.

 

Habe das Schreiben bekommen, dass das doppelte Bussgeld akzeptiert wurde und der Führerscheinentzug zurückgenommen wurde.

 

Als Begründung; die Abhänigkeit meines Führerscheins vom Arbeitsplatz. Zusätzlich hat mein Arbeitgeber dies mit einem zusätzlichen Schreiben unterstrichen.

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