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oldie

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  1. Hallo liebes Forum, nach vielen Jahren ohne Strafzettel hat es heute leider meine Frau an einer Ampel erwischt. Sie eine rote Ampel übersehen und ist dabei geblitzt worden. Das sie schuld hat ist keine Frage. Heute kam nach 4 Wochen der Anhörungsbogen. Darin steht eine vorwerfbare Rotzeit von 000,35 sek. Hmm, sind das jetzt 35 Sekunden oder tatsächlich unter einer Sekunde, sprich ein Bruchteil einer Sekunde. Meine Vermutung ist, weil ein Anhörungsbogen kam, sind es wohl über einer Sekunde. Letzte wahrscheinlich blöde Frage, auf den Anhörungsbogen muss sie nicht reagieren, oder? Der
  2. dann würd ich es doch mal drauf ankommen lassen und den strafzettel nicht bezahlen. im besten fall legen sie dir dann die verfahrenskosten zur last und die sind 20,60€. fertig gruss oldie
  3. unser netter polizist um die ecke hat mir damals erklärt, wenn du den fs bei der polizei abgibst, gelten die 4 wochen ab dem tag. wenn du den fs an das o-amt schickst, dann ab dem tag an dem er dort eintrifft. wobei sich unsere polizeidienststelle damals geweigert hat den fs entgegen zu nehmen, da es ihnen zu teuer wäre den fs weiterzuleitet!!!!!!! mfg oldie
  4. Ich bin davon ausgegangen, dass die Beifahrerin auf dem ihr vorliegendem Foto nicht zu erkennen ist. In diesem Fall wäre das mit dem Bruder , wie oben genannt ok. Sollte sie sich auf dem Blitzfoto erkennen, dann hat dieser Pferdestehler natürlich recht. Die Kurtaxe reicht nie. Ich nehme an das Parkgebühren usw auch noch dazugekommen sind. Du hast in Deutschland Urlaub gemacht. Das ist kein Quark sondern Protest gegen einen abzockenden , amihörigen Staat Die Deutschen sind diesbezüglich meist dumm und obrigkeitshörig, aber selbst hier ist eine unbegrenzte Erhöhung der Kosten poli
  5. hat sich zwischenzeitlich was an den verjährungsfristen geändert???? wenn er am 29.11.05 geblitzt wurde, dann ist das ganz doch erst am 29.02.06 gegen ihn verjährt, oder nicht???? gruss oldie
  6. Mein Fall: Hab einen RW bei ebay.com bestellt und per Paypal bezahlt, die Ware wurde als "gift" verschickt. Vom deutschen Zoll kontrolliert. Ich bekam eine Nachricht von unserem Hauptzollamt, ich soll bitte vorbei kommen und mein Paket abholen. Beim Zoll musste ich das Paket öffnen. Der Zollbeamte kannte sich gottseidank nicht wirklich mit dem Gerät aus, da er mir glaubte es sei ein elektronisches Gerät für´s Auto, genauer gesagt eine Alarmanlage. Ich durft ca. 45€ löhnen und damit heim gehen. :-))) Gruss oldie
  7. Ich glaube es reicht schon aus wenn die Behörde einen ZBB bzw. BGB ausstellt und an die der Behörde bekannte Adresse geschickt wird. Ob er dich erreicht ist glaub ich nicht maßgebend. Somit wäre die Verjährung unterbrochen. Gruss oldie
  8. hi, schaut mal hier rein, da ist das forum größer und es hat mehr antworten auf eure fragen!!! Drück mich gruss oldie
  9. hi, meiner meinung nach ist das genau so wie du geschrieben hast. die eine behörde wusste von der anderen nicht das du schon mal geblitzt wurdest. und da in flens noch keine punkte eingetragen waren wirst du wohl um einen monat zu fuss gehen herum kommen!!! "schwein gehabt" sprach der eber als er von der sau kam!!! gruss oldie
  10. und was willst du dagegen machen??? nix!!! du warst zu schnell, hast dich nicht an die vorschriften gehalten, hast ein bussgeld bekommen, nicht rechtzeitig bezahlt, die behörde war kulant und hat dir gottseidank die 25,60 nicht in rechnung gestellt. geh für die 25,60 ein bier trinken oder auch 3 oder 4. es hätte jetzt auch die behörde die kohle haben können. freu dich darüber. mich würde eher mal interessieren wie sich die 25,60€ genau zusammensetzen. irgendeiner muss sich den betrag ja mal überlegt haben und vorallem auch was dabei gedacht haben. bluey???????? bezahlten müssen wir alle
  11. Na dann sei doch froh das nix mehr kommt. Die Dame hätte ja auch sagen können "Tut mir leid aber jetzt kommen nochmals 25,60€ Mahngebühren oder was auch immer dazu". Zumindest in der Hinsicht waren die Behörden sehr kulant. Freu dich lieber das du Geld gespart hast. Es war ja deine eigene Schuld, das der Strafzettel nicht rechtzeitig bezahlt wurde. Gruss oldie
  12. Tolle Antwort. Beleidigen musst du ihn ja nicht gleich (find ich unmöglich ), auch wenn man so nicht Auto fährt. Und was die Tipps angeht, lies dir nochmal Mc Straße und Mad Mike Antworten durch. Gruss oldie
  13. oldie

    Neues Mitglied

    bei hood.de ist es erlaubt die rw zu verkaufen!!!!!! gruss oldie
  14. Du brauchst für die Umwandlung in ein doppeltes Bussgeld nicht zwingend einen Anwalt, sondern nur viel Glück und starke Argumente, damit sich die Bussgeldstelle auf den Deal einlässt. Und vorallem ein sauberes Punktekonto in Flensburg. Nutz mal die Suchfunktion, irgendjemand hat mal einen vollständigen Brief eingestellt, mit dem er sein 4 wöchiges FV umwandeln konnte. uups: das mit dem Punktekonto hab ich überlesen... doppeluups: McBraesch war schneller
  15. Ich vermute mal eher das er gemeint hat, wenn du direkt in das Blitzlicht schaust, dann biste wahrscheinlich wirklich für ne Sekunde blind. Aber ansonsten bin ich auch der Meinung das du den Blitz in der Nacht nicht übersehen kannst. Gruss oldie
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