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Fritz

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  1. hallo hawethie, vielen Dank für Deinen Post. Dann ist da aber immer noch die Frage nach dem Unterschied zwischen 132 und 132.1. Hab aber was gegoogelt und herausgefunden, 132 Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt StVO § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 7, 11, Nr. 2, Abs. 3 Satz 1, 2; § 49 Abs. 3 Nr. 2 132.1 - mit Gefährdung oder Sachbeschädigung
  2. Da hast Du Recht, trifft aber nur begrenzt auf mich zu, da ich mit (m)einem Firmenwagen unterwegs war und meine Firma mich schon als Fahrzeugführer angegeben hat. Natürlich gibt´s jetzt die Möglichkeit, jemand zu finden der von sich aus angibt, zu dem betreffenden Zeitpunkt mit dem Auto unterwegs gewesen zu sein. Aber wenn ich an die negativen Folgen denke, die das nach sich ziehen könnte, nehme ich dann lieber Abstand von dieser Idee.
  3. Danke für den Tip, ab das Photo ist mir ehrlich gesagt gar nicht so wichtig, sondern viel mehr wie es sein kann, das bei einem Rotlichtverstoß auf 132 BKat ohne Angabe einer Zeit verurteilt werden will.
  4. Die url zu der Kreuzung http://maps.google.de/maps?ie=UTF8&ll=...p;z=16&om=0
  5. Hallo zusammen, vorab.....Hab nach dem durchsehen sämtlicher Posts keinen vergleichbaren Fall gefunden. War Ende 2007 beruflich in Berlin unterwegs. An der Kreuzung 13627 B-Siemensdamm/Nikolaus-Groß-Weg Ri Jakob-Kaiser-Platz (kein Foto von der Kreuzung hier auf der side, kennt jemand vielleicht die Anlage?) hat´s beim rechtsabbiegen zwei- oder dreimal geblitzt. Der erste Blitz kam sehr spät, als ich schon weit in der Kreuzung war. Wurde auch definitiv nicht von vorne geblitzt, sondern von schräg hinten und ganz von hinten. Die Ampel war irgendwo zwischen orange und Rot und kann mich nicht
  6. Hallo Findom, vielen Dank für deinen Tip.
  7. Heute wars soweit. Habe das Schreiben bekommen, dass das doppelte Bussgeld akzeptiert wurde und der Führerscheinentzug zurückgenommen wurde. Als Begründung; die Abhänigkeit meines Führerscheins vom Arbeitsplatz. Zusätzlich hat mein Arbeitgeber dies mit einem zusätzlichen Schreiben unterstrichen.
  8. ........und die ermittelte Durchschnittsgeschwindigkeit gilt dann auch zu 100 % vor Gericht ?? Naja, warte ich jetzt erst mal den Bussgeldbescheid ab und sehe dann, was ich mache. Sobald mir dann der Brief vom Regierungspräsidium Hessen ins Haus flattert, werde ich mich spätestens dann nochmal melden. Auf diesem Weg erstmal meinen Dank an alle, die sich am Posting beteiligt haben. Viele Grüsse Fritz
  9. Gut zu wissen, das es dann doch möglich ist, von vorne aus einem PKW heraus gefilmt zu werden. Ich habe mir das Foto auf dem Anhörungsbogen noch einmal genau angesehen und bin dann auch zum Schluss gekommen, dass die Aufzeichnung aufgrund des Winkels, aus dem die Aufzeichnung aufgenommen wurde, unmöglich von einer Brücke stammen kann. Jedoch muss er, wiederum aufgrund des Winkels, rechts von mir aufgenommen worden sein, da auf der Ablichtung im Anhörungsschreiben im Hintergrund die Fenster auf der Beifahrerseite zu sehen sind (wohlbemerkt das als Beweismittel eine Videoaufzeichnung genannt wur
  10. Hallo blondy, vielen dank für den Link in deinem post. Leider geht aber nichts über die Toleranzen bei einer Video-Band-Aufzeichnung daraus hervor. Ausserdem muss es eine Aufzeichnung von vorne gewesen sein.
  11. @ oldie vielen Dank für deinen Tip. Mache mich mal auf die Suche !!! @ tatonca Wenn du dort regelmässig fähsrt wäre es klasse, wenn du an der von mir angegebener Stelle mal darauf achten könntest, wie da jetzt genau gemessen wird (natürlich nur, wenn es der Verkehr zulässt und dort eine feste Messstation vorhanden ist)
  12. Um Argumente bin ich nicht verlegen. Ich arbeite als Projektleiter und bin für die Eröffnungen (also in diesen Zeiten ein expandierendes und Personal einstellendes Unternehmen in diesen miesen Zeiten) von Niederlassungen meines Arbeitgebers quer durch Deutschland tätig. D.h. alle 3 Wochen eine neue Filiale Zwischen Nord und Süd.
  13. würde wie blondy reagieren !
  14. Hallo McBraesch, auch wenn Oldie sagt, das es nicht darauf ankommt wo ich wohne (bin aus NRW), war der Verstoss in Hessen. Würde ich denn für die Umwandlung in doppeltes Bussgeld einen Anwalt benötigen? Bin übrigens mit 0 Punkten bislang absolut sauber! Gruss Fritz
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