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Mpu Vs. Eu Führerschein


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Hallo,

 

ich hatte 18 Punkte und eine Sperrfrist von einem halben Jahr die jetzt um ist. Es waren keine Alk verstöße sondern ausschließlich geschwindigkeitsüberschreitungen und eine Straftat (Fahren ohne Führerschein innerhalb eines Fahrverbotes). Mit dem entzug und der Sperrfrist kam die Nachricht dass ich im Juli den Antreag auf meinen Führerschein stellen kann mit gleichzeitiger Abgabe der MPU.

 

Frage:

1. kann ich jetzt einfach zum TÜV gehen und die MPU machen - muss die FS Stelle nicht aktuell die Auflage an den TÜV geben?

 

2. Was kostet eine MPU momentan - und wie sind in meinem Fall die Erfolgsaussichten?

 

Ansonsten hab ich schon überlegt jetzt nach abgelaufener Sperrfrist den FS in Tschechien zu machen. Wie ist das mit der Wohnsitzregelung. Man liest das ab 17.05. die 185 Tageregelung gilt. Dann gibt es aber wieder Meldungen das aufgrund einer Lücke im Tscheschichen Gestzt dies doch umgebar ist ???

 

Was passiert eigentlich wenn mir mit dem neunen EU Schein wiedermal ein blitzer über den Weg läuft.

Busgeld und evtl. Fahrverbote - ok. Aber was ist mit Flensburg?? Wie wird das dann Dort registriert und bei summierungen weiter nach deutschem gewohnheiten verfolgt? - Eigentlich hab ich in diesem Fall ja gar keinen deutschen FS mehr? Wie registrieren sie das dann?

Auf der anderen Seite kann ich mir nicht vorstellen dass man mit so nem schein "narrenfreiheit hat".

 

Gibt es da erfahrungen?

 

Dank Euch

Losche

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In Flensburg werden auch die Punkte ausländischer Führerscheininhaber registriert. Du hättest höchstens eventuell den Vorteil, wieder bei Null anfangen zu können, wenn man dich nicht auf dein altes Konto zuordnen kann.

 

Auf die EU-Auslandsführerscheine würde ich mich nicht verlassen. Schlimmstenfalls hättest du in D damit keine Fahrerlaubnis.

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1. kann ich jetzt einfach zum TÜV gehen und die MPU machen - muss die FS Stelle nicht aktuell die Auflage an den TÜV geben?

Du mußt deinen Führerschein beantragen und dann werden sie dir dagen was sie wollen.Sie werden dir dann ein paar Stellen nennen die die MPU vornehmen,du suchst eine aus ,sagst der Führerscheinstelle Bescheid welche es ist.Du mußt dich dann dort anmelden,die Rechnung zahlen und bekommst dann einen Termin.Die Führerscheinstelle schickt dann deine Akte mitsamt der gewünschten Fragestellung dorthin und auf gehts.Davon hättest du schon einiges in der Sperrfrist erledigen können.

 

2. Was kostet eine MPU momentan - und wie sind in meinem Fall die Erfolgsaussichten?

Ca 300 Euro und wie die Chancen sind kann keiner aus der Ferne sagen,es kennt ja keiner deine Akte.Aber fangen wir mal an,Warum sind sie immer wieder zu schnell gefahren und das auch noch als sie mehrere Warnbriefe bekamen?Warum sind sie wärend dem Fahrverbot gefahren?Das du nur einmal gefahren bist wird dir keiner glauben.Wie können sie sicherstellen das sie in Zukunft nicht mehr auffallen?Hast du dir darüber schon Gedanken gemacht?Wenn nicht kannst du die MPU gleich mal verschieben.

 

Die Wohnsitzregelung ist in der ganzen EU gleich,das es in der Tschechei ausnahmen geben soll kommt meistens von dubiosen Vermittlern.Wenn der Schein nicht zu 100% vorschriftsmässig erworben wurde ist er schlicht nicht gültig,wieder einziehen kann ihn aber nur das ausstellende Land.Wenn du mit einem EU-Schein hier auffällst kannst du auch Punkte bekommen und wenn die Führerscheinstelle Wind von deinem Führerschein bekommt werden sie dich zur Abgabe einer positiven MPU auffordern,wenn du die nicht machst oder durchfällst bekommst du eine Nutzungsuntersagung,das Bedeutet das du in Deutschland nicht mehr fahren darfst.Wenn du das wieder willst steht wieder die MPU im Weg.

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  • 2 weeks later...

Auslandsführerschein erst nach Prüfung

 

Wer in Deutschland seinen Führerschein verliert, kann im Ausland einen neuen machen und den dann hier anerkennen lassen. Aber: Um mögliche Zweifel an der Fahreignung auszuräumen, kann die Verkehrsbehörde vorher einen Test verlangen.

(Verwaltungsgerichtshof Mannheim, Az: 10 S 1908/03)

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Hi McBraesch

...kann im Ausland einen neuen machen und den dann hier anerkennen lassen. ...

warum sollt ich das tun. Er ist in Deutschland sowiso gültig, ob sie Ihn anerkennen oder nicht. Das mit dem Umschreiben der ausländischen FS war früher einmal. Laut dem EU Urteil hat jedes Mitgliedsland den Führerschein anzuerkennen.

Guckst Du Hier:

 

Urteil vom 29.04.2004, Az.: C-476/01

...Grundsätzlich hat jeder EU-Mitgliedsstaat den in einem anderen Mitgliedsstaat ausgestellten Führerschein ohne jede Formalität anzuerkennen. Geht ein Mitgliedsstaat davon aus, dass der Führerscheininhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Hoheitsgebiet des ausstellenden Mitgliedsstaates hatte, berechtigt ihn dies nicht zur Versagung der Anerkennung des ausländischen Führerscheins, entschied der Europäische Gerichtshof... 

 

Die Sache mit der MPU ist ja wirklich ein speziell deutsches Phänomen. Diesen Sonderweg gibt es wirklich nur bei den deutschen Bürokraten mit Ihrem, den Bürger total entmündigendem, selbstverständniss. Denn was ich bis jetzt von MPU Teilnehmern gehört habe, ist dies eine völlig subjektive Auslegung und nicht konkret fassbare, geschweigedem einklagbare Entscheidung, eines einzelnen "Psychologen". Mich wundert das diesen Punkt noch niemand bis Brüssel durchgeklagt hat. Ich meine: Gilt nicht auch in Europa "Gleiches Recht für alle"? Aber die Deutschen sind ja bekannt für ihre Vorlieben zu Sonderwegen :cop01:

 

 

 

Gruß Gekko

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Zum einen gibt es auch in Österreich die Mpu und zum anderen planen noch mehrere Länder die Einführung einer MPU.

Es stimmt das Deutschland einen legal erworbenen Eu-Führerschein anerkennen muß,es steht aber nirgens das sie dich uneingeschränkt fahren lassen müssen.Wenn sie Wind davon bekommen können sie wieder eine MPU fordern und wenn du die nich mit einem positiven Ergebniss bringst gibt es eine Nutzungsuntersagung.Das Bedeutet das du in jedem Land ausser Deutschland fahren darfst.Über dieses Thema haben sich schon Andere an anderer Stelle über rund 10000 Beiträge den Kopf zerbrochen.Mit dem Ergebniss das immer mehr mit dem EU-Schein hier nicht mehr fahren dürfen.

:cop01: Was das bis Brüssel durchklagen angeht.Es geht schneller und billiger sich sorgfältig auf die MPU vorzubereiten und dann zu bestehen.Der Weg über Brüssel geht Jahre ohne das es sicher ist das du gewinnst.

Vielleicht solltest du eher mal über deine Einstellung Vorschriften gegenüber nachdenken,sonst ist der EU-Schein auch schnell wieder ein Stück unbrauchbares Plastik.

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Hallo,

 

vielleicht solltest Du man mal zwischen EU-Führerschein und Fahrerlaubnis in D unterscheiden.

Die deutschen Behörden werden Dir den EU-Führerschein vielleicht anerkennen

(sofern die Wohnsitzregel greift) aber trotzdem können bzw. werden sie ein Fahrverbot verhängen.

Bei einer Kontrolle darfst Du dann von jetzt auf gleich laufen !

Die einzige Frage ist, wielange die Behörden für die Zuordnung brauchen.

Wenn Du nicht noch den Namen wechselst wird es wahrscheinlich sehr schnell gehen.

 

Was kostet den in Tschechien das 'Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis' ?

 

Ich gehe mal davon aus, dass Du deinen deutschen Führerschein während des Fahrverbotes

als Dokument behalten hattest. Damit hättest Du auch während des deutschen Fahrverbotes

theoretisch im Ausland fahren dürfen (so habe ich mir das mal erklären lassen).

 

Vielleicht solltest du eher mal über deine Einstellung Vorschriften gegenüber nachdenken,sonst ist der EU-Schein auch schnell wieder ein Stück unbrauchbares Plastik.

zumindest in D-Land.

 

Gruss,

AnReRa

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Ich gehe mal davon aus, dass Du deinen deutschen Führerschein während des Fahrverbotes

als Dokument behalten hattest. Damit hättest Du auch während des deutschen Fahrverbotes

theoretisch im Ausland fahren dürfen (so habe ich mir das mal erklären lassen).

Die Frist für ein FV beginnt erst mit Abgabe sämtlicher Führerscheindokumente also des inländischen, des Internationalen, des DienstFS etc.
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  • 5 months later...
vielleicht solltest Du man mal zwischen EU-Führerschein und Fahrerlaubnis in D unterscheiden.

Aussage der EU Kommission zur Unterscheidung zw. Fahrerlaubnis und Führerschein:

 

Da diese Unterscheidung jedoch nur von einer eingeschränkten Anzahl nationaler Rechtsordnungen vorgenommen und vom Gemeinschaftsrecht bewußt vermieden wird kann sie nicht auf in anderen Mitgliedsstaaten ausgestellte Dokumente übertragen werden.
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Hallo, vielleicht solltest Du man mal zwischen EU-Führerschein und Fahrerlaubnis in Deutschland unterscheiden.
Klar, in Deutschland gibt es den Unterschied zwischen Führerschein & Fahrerlaubnis. Zumindest gilt das bei einem deutschen Führerschein. :P

 

Wie sieht es aber aus, wenn der Betroffene ein Dokument aus einem Land hat, wo es die Unterscheidung zwischen Führerschein & Fahrerlaubnis nicht gibt? In England zum Beispiel handelt es sich in beiden Fällen um die "driving licence". In Tschechien handelt es sich in beiden Fällen um die "Ridicsky prukaz". Wie soll ein Ausländer diese Unterscheidung verstehen? Deswegen hat auch der EuGH am 29.04.2004 festgestellt, dass diese Unterscheidung länderübergreifend nicht anwendbar ist. :angry:

 

Die deutschen Behörden werden Dir den EU-Führerschein vielleicht anerkennen

(sofern die Wohnsitzregel greift) aber trotzdem können bzw. werden sie ein Fahrverbot verhängen.

Ein Fahrverbot von 3 Monaten wird verhängt, wenn jemand z.B. mit 150 km/h durch die Stadt fährt. Eine normale Verkehrskontrolle ohne Vorfall reicht dafür beim besten willen nicht aus.

 

Eine Nutzungsuntersagung ist kein Fahrverbot & auch keine Sperre! :angry:

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Deswegen hat auch der EuGH am 29.04.2004 festgestellt, dass diese Unterscheidung länderübergreifend nicht anwendbar ist.

Habe ich die Stelle im Kapper Urteil überlesen? Ich kenne nur die obenstehende Aussage der EU Kommission zur nichtgewollten Unterscheidung zw. Fahrerlaubnis und Führerschein.

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Zum Thema Nutzungsuntersagung gibt es ebenfalls eine Stellungnahme der EU Kommission

 

Dimitrios Theologitis, - European Commission; Energy and Transport DG; Directorate E - Inland transport; Road safety, Head of Unit - in einem Brief vom 08.06.2005:

 

3. Schlussfolgerung

 

Es widerspricht Artikel 1(2) der Richtlinie 91/439/EWG, auf Grund eines Verstoßes in Deutschland, der zeitlich vor dem Erwerb des Führerscheins in einem anderen EU-Mitgliedstaat begangen wurde, die Anerkennung dieses Führerscheines nach Ablauf einer eventuellen Sperrfrist abzulehnen oder von der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens abhängig zu machen, da dies im Ergebnis einer Verweigerung der Anerkennung auf unbestimmte Zeit gleichkommt. Unabhängig davon wird auf die Möglichkeit der Einziehung des Führerscheins durch die Behörden des Ausstellungsstaates bei nachträglicher Feststellung der Nichteinhaltung von Ausstellungsvoraussetzungen hingewiesen.

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Hallo,

 

... die Anerkennung dieses Führerscheines nach Ablauf einer eventuellen Sperrfrist abzulehnen oder von der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens abhängig zu machen, da dies im Ergebnis einer Verweigerung der Anerkennung auf unbestimmte Zeit gleichkommt.

 

genau das was ich gemeint habe - es läuft auf eine Verweigerung auf unbestimmte Zeit hinaus. Und diese unbestimmte Zeit gibt es in keinem anderen Rechtsbereich nur im Verkegrsrecht. Das ist wirklich typisch deutsch!

 

Denn wie sagte jemand mal sehr treffend?

" Worin liegt der Unterschied bei der Benutzung eines Autos in den USA und Deutschland?

In den USA ist es ein Grundrecht - in Deutschland eine Straftat. "

leider hab ich die Quelle vergessen :angry:

 

 

P.S.

Morgen hol ich mir meinen Tscheschischen Schein ab - und erwarte die erste "Feindberührung".

Einen Tip hab ich dort beim Lehrgang bekommen - lasst Euch eine notariellbeglaubigte Kopie des EU Scheines anfertigen und das Original zu Hause. Damit kann Euch "Bürger Wichtig in Uniform" :angry: kein Fahren ohne FE anhängen, und das Ding kann er (rechtswiedrig!) einziehen solange er will. Der Anwalt holt es dann schon wieder, egal wie lange es dauert. Der Schein bleibt aber bei Euch.

Nichtsdestotrotz wird aber die nächste Zeit etwas vorsichtiger gefahren.

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Wenn Du die Kopie vorzeigst kann es aber "kleinere" Probleme geben.

 

- Du darfst 10 Euro zahlen, und mußt wahrscheinlich Deine FE später im Revier vorlegen.

- Wenn Du Pech hast darfst Du irgendwo in der Pampa nicht mehr weiterfahren.

 

Andererseits kann ein Verlust der FE "etwas" größere Probleme ergeben - u.U. stellt Dir die CZ keinen Ersatz aus und verweist Dich an die zuständige dt. FEB ..

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Damit kann Euch "Bürger Wichtig in Uniform" :angry: kein Fahren ohne FE anhängen

Das kann er sowieso nicht. Über dieses Stadium sind wir längst hinaus. Da lacht jeder Anwalt über die Steilvorlage.

 

Btw, Bürger Wichtig in Uniform: Kann das sein, dass Du das falsche Feindbild hast? Die Jungs von der Rennleitung machen die Gesetze nicht, sondern setzten sie nur durch :angry:

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- Du darfst 10 Euro zahlen, und musst wahrscheinlich Deine FE später im Revier vorlegen.
Es könnte auch eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis folgen, wenn man den Führerschein nicht nachreicht. :angry: Dann entfallen die 10,- € Strafe wegen Tateinheit. Später zum Freispruch ist es dann verjährt. :angry:
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Bis zum Freispruch kannst Du dann aber kaum mehr fahren .. Nach einigen Fahrten (anscheinend) ohne FE wirds gefährlich für Dein Auto -> Schrottpresse. Außerdem würde ich damit rechnen, daß evtl. die Gerichtskosten an Dir hängen bleiben - Du hättest das Verfahren ja leicht durch vorzeigen Deiner FE verhindern können ..

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