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Gekko

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  1. Hallo, genau das was ich gemeint habe - es läuft auf eine Verweigerung auf unbestimmte Zeit hinaus. Und diese unbestimmte Zeit gibt es in keinem anderen Rechtsbereich nur im Verkegrsrecht. Das ist wirklich typisch deutsch! Denn wie sagte jemand mal sehr treffend? " Worin liegt der Unterschied bei der Benutzung eines Autos in den USA und Deutschland? In den USA ist es ein Grundrecht - in Deutschland eine Straftat. " leider hab ich die Quelle vergessen P.S. Morgen hol ich mir meinen Tscheschischen Schein ab - und erwarte die erste "Feindberührung". Einen Tip hab ich dort beim Lehr
  2. Hi, bin am 16.08. mit einem Firmenauto geblitzt (+22 innerorts) worden. Zu erwarten ca. 1 Punkt. Die Company bekam am 17.09. den Anhörungsbogen mit Foto. Wie ist hier eigentlich die Verjährung geregelt? Wenn ich mit denen jetzt Übereinkomme das die ersteinaml ausversehen einen anderen Fahrer angebeben, der dann irgendwann beweisen kann das er es ja nicht gewesen ist, unterbricht das meine verjährungsfrist von 3 Monaten? Oder ist diese mit dem ersten Anhörungsbogen an die Firma ersteinmal unterbrochen und zählt dann jedesmal neu. Ich meine mit diesem Auto fahren sehr viele Leute und mann kan
  3. Hi McBraesch warum sollt ich das tun. Er ist in Deutschland sowiso gültig, ob sie Ihn anerkennen oder nicht. Das mit dem Umschreiben der ausländischen FS war früher einmal. Laut dem EU Urteil hat jedes Mitgliedsland den Führerschein anzuerkennen. Guckst Du Hier: Urteil vom 29.04.2004, Az.: C-476/01 Die Sache mit der MPU ist ja wirklich ein speziell deutsches Phänomen. Diesen Sonderweg gibt es wirklich nur bei den deutschen Bürokraten mit Ihrem, den Bürger total entmündigendem, selbstverständniss. Denn was ich bis jetzt von MPU Teilnehmern gehört habe, ist dies eine völlig subjektive Ausl
  4. Hallo, ich hatte 18 Punkte und eine Sperrfrist von einem halben Jahr die jetzt um ist. Es waren keine Alk verstöße sondern ausschließlich geschwindigkeitsüberschreitungen und eine Straftat (Fahren ohne Führerschein innerhalb eines Fahrverbotes). Mit dem entzug und der Sperrfrist kam die Nachricht dass ich im Juli den Antreag auf meinen Führerschein stellen kann mit gleichzeitiger Abgabe der MPU. Frage: 1. kann ich jetzt einfach zum TÜV gehen und die MPU machen - muss die FS Stelle nicht aktuell die Auflage an den TÜV geben? 2. Was kostet eine MPU momentan - und wie sind in meinem Fall
  5. Hi, im August 2004 im Land des Schätzens mit 160 auf A1 ( ) geblitzt. -> Anonymverfügung als Halter -> Einspruch -> Strafverfügung -> Einspruch ... immer mit der freundlichen Bitte um ein Frontfoto um bei der Fahrerermittlung behilflich sein zu können Jetzt kam ein Schreiben. INFORMATION Verwaltungsstrafverfahren wegen Übertretung nach § 103 Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967 Sehr geehrte Frau! Sehr geehrter Herr! Mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 30.01.1996, Zl. 93/03/0156, wurde klargestellt, dass der Tatort der ursprünglichen Übertretung (Geschwindigkeitsü
  6. Tja da hab ich halt über die "vorauswirkende Tilgungshemmung" eben nichts gefunden. Also für mich liest sich das nur Rückwärts geltend. Hat jemand bereits ähnliche Erfahrungen gemmacht?
  7. Hi, ich hab in Flensburg u.a. eine Straftat zu stehen (26.05.01) danach kamen erneut 3 Punkte (Rechtskraft 09.08.02) . Jetzt ist die Frage wan verjährt die Owi aus 02? Da jetzt wieder was ansteht wollte ich nachfragen ob die 2002 er Sache gelöscht ist und bekam von Flensburg die Aussage das die Straftat dies bis 2006 verhindere. Wieso blockiert die Starftat eigentlich nicht nur die vor ihr liegende Eintragungen auf 5 Jahre, sonder auch die Nachfolgenden? Hab zu diesem Punkt leider keinen Paragraphen gefunden. Dank Euch Losche
  8. Hi, bin im Sommer in Öestreich wahrscheinlich geblitzt worden. Tatzeit 3.08.04 Am 11.11. kam der Anhörungsbogen aus Linz +22 auf Autobahn. Wie ist damit zu verfahren? Kann ein Bußgeld verhängt und hier in Deutschland eingetrieben werden? Wie ist der Hinweis zu verstehen "... Nichterteilung oder unrichtige Auskunft als Verwaltungsübertretung strafbar ist. ..." Gruß Losche
  9. Ja leider. Gibt es erfahrungen ob bei solchen Fällen das Foto "kontrolliert" wird. Oder ist der Behörde eigentlich egal wer die Stadtkasse auffüllt? Ich merk nämlich grade das das zurückrudern im Falle eines Falles schwierig wird, da das Foto ja auf dem AB schon abgedruckt ist. Somit könnte ich mich ja gar nicht im Tag irren. ;-((
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