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werner1610

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  1. Hallo hawethie, ich kann mir nicht vorstellen, dass die geforderten Kosten nicht auch gezahlt werden müssen. Anzugeben, dass ein nicht bekannter Fahrer den Wagen dort abgestellt hat, könnte zum Führen eines Fahrtenbuches führen. Andererseits kann man im vorliegenden Falle unterstellen, dass ein wirklicher Notfall nicht vorlag. Denn wer noch einen Pkw führen kann, kann auch die Verkehrszeichen beachten - einschl. des Zeichens für einen Behindertenparkplatz. Auch hätte für die Fahrt zum Krankenhaus ein Taxi oder ein Krankenwagen benutzen können - wenn es denn wirklich ein Notfall gewesen wäre.
  2. Hallo, ich lese immer wieder von der 'Studie ETH Zürich' und "unter Einhaltung der geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen". Was aber bedeutet nun im Einzelfall diese "geltende Geschwindigkeitsbegrenzung"? Meiner Meinung ist damit die vorgeschriebene mögliche Höchstgeschwindigkeit. Dieses bedeutet aber nur, dass man nicht schneller als geschwindigkeit X fahren darf. Es ist nicht verboten, langsamer zu fahren. Und wenn ich in diesem Beitrag wiederholt lese, dass dieses Auto das zulässige Gewicht erreicht hatte, bedeutet dieses, dass auch der Bremsweg sich verlängert. Somit ist besondere Vorsicht
  3. Hallo, wann wurde denn die Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt? Doch offensichtlich innerhalt der verlängerten Probezeit. Wie ich in diesem Forum schon des Öfteren gelesen habe, gilt der Tattag. Somit dürfte es überhaupt nichts nützen, das Verfahren in die Länge zu ziehen. Hinsichtlich der Feststellung der Identität des Fahrers: Es wurden vom Fahrer Personalien erfragt und offensichtlich überprüft. Häufig werden auch noch Namen anderer Personen erfragt, die im gleichen Hause wohnen ( damit sichergestellt wird, ob der Fahrer tatsächlich unter der Anschrift wohnhaft ist ). Sollten Ungere
  4. Hallo, ich kann Michael45 nur voll (!!!) bepflichten. Ich würde so manches Mal eine Antwort hier einstellen, dafür aber regelmäßig mit Begriffen wie "Oberlehrer" beworfen werden. Dabei ist es doch so leicht, den Polizisten den Spaß am Kassieren zu nehmen - nämlich sich an die Geschwindigkeit zu halten, die vorgeschrieben wird. Ich habe den besagten Beitrag vor langer Zeit mal gesehen. Ob ich andere warnen würde - ich weiß es nicht. Denn wenn ich die vielen Verkehrsteilnehmer sehe, die sich in keinster Weise an die Geschwindigkeit halten, wünsche ich nicht selten denen "guten Flug". Im Übrigen
  5. Hallo, hinsichtlich der Lichthupe vermute ich, dass der Zivilwagen wiederholt die Polizeikelle heraus gehalten hatte. Da es aber offensichtlich viele Autofahrer gibt, die selten in den Rückspiegel schauen, wurde dann die Lichthupe zu Hilfe genommen. Diese Lichtfülle dürfte dann auch eher auffallen, wenn man nicht direkt in den Rückspiegel sieht. Werner
  6. Hallo, wenn man von Düsseldorf auf der A 46 Richtung Dortmund fährt, ist am Ausbauende der A 46 vor der Auffahrt auf die A 43 und/oder A 1 tatsächlich eine Ampelanlage. Es kann also sein, dass in diesem Abschnitt ein Blitzer steht. Aber das können doch wohl andere Foren-Teilnehmer klären. Wenn denn so ist und der Geschwindigkeitsüberschuss wirklich so hoch ist wie vermutet dürfte wohl für einige Wochen oder Monate die Benutzung des ÖPVN unumgänglich sein. Aufgrund der Entfernung von nur 25 km zur zukünftigen Arbeitsstätte ist jedenfalls keine Rechtfertigung davon zu sprechen, man sei aus beruf
  7. Hallo MrMijagi, für dich wäre es das Beste, den Führerschein so lange abzugeben, bis du verinnerlicht hast, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen für alle gelten. Aber offensichtlich bist du ja aus beruflichen Gründen nicht auf deinen FS angewiesen, da dieses weder von dir ausgeführt noch von dir bedacht wurde. Für mich steht fest, dass selbst wiederholte Aufbauseminare bei dir nichts bringen, solange du innerlich voll dahinter stehst.
  8. Hallo boots, wieso ist die Gefahr, geblitzt zu werden, bei dir hoch? Wenn man weiß, wo die Geschwindigkeit angezeigt wird, kann man doch ab und zu einen Blick darauf werfen. Schon ist die Gefahr vorbei. Wenn man aber mit sturer Konstanz zu schnell fährt, dann ist unter Hinweis auf das anhängige Verfahren ein zeitlich begrenztes Fahrverbot gerechtfertigt. Es dürfte dann aber auch nicht das letzte sein..... Werner
  9. Hallo, zum einen kann ich mir nicht vorstellen und glaube es auch nicht, dass die Pfütze tiefer als 10 cm war, da ansonsten in der Fahrbahndecke ein abzusicherndes Loch gewesen wäre.... Und / Oder die BAB oder Teile davon hätten gesperrt oder abgesichert werden müssen. Aber auch ich glaube an eine nicht angepasste Geschwindigkeit bei schlechten Wetterbedingungen. Denn auch eine Geschwindigkeit von 30 km/h kann im Einzelfall zu schnell sein ( habe ich selber schon erlebt.... ). Da die Unfallstelle in einer Kurve lag, ist die Fahrbahndecke ggfls. leicht abgeschrägt, so dass man dort auch mit ein
  10. Hallo, es kann sich wohl nicht um eine Abzockfalle handeln. Denn es dürfte aufgrund bestehender Beschilderung bekannt gewesen sein, wie schnell man an der betreffenden Stelle fahren darf. Wenn man diese Geschwindigkeitsbeschränkung nicht beachtet, muss man damit rechnen, dass man eben von den ihren Dienst erledigenden Beamten erwischt wird. Wem diese Geschwindigkeitsbeschränkung falsch oder übertrieben erscheint, kann ja gegen diesen Verwaltungsakt Widerspruch erheben. Wird diesem stattgegeben, können alle Verkehrsteilnehmer dann zukünftig schneller fahren. Im Übrigen ist gegenüber der den Buß
  11. Hallo Moe, Ratenzahlung wird vermutlich nach Rücksprache mit dem Sachbearbeiter gehen. Mache es per Brief schriftlich. Und das Porto kannst du dir sparen, wenn du den Brief in irgendeinen städtischen Briefkasten irgendeiner städtischen Dienststelle steckst. Wichtig bei dem Antrag: Sofort Nachweise deines Einkommens dabei legen, damit der SB sich sofort ein Bild von deiner finanziellen Situation machen kann. Aber denke auch daran: Das Bussgeld soll eine Strafe sein, die man auch spürt - quasi als Buße!!! Wenn deine Ausb.-Vergütung also über ca. 700 @ liegt ( ca. Mindestbedarf im Sinne der Sozi
  12. Hallo Langer, hinsichtlich der Geschwindigkeit möchte ich nur kurz bemerken, dass der Zeitgewinn auch bei einer so hohen Geschwindigkeit wie du tatsächlich gefahren bist im Vergleich zur erlaubten Geschwindigkeit relativ unerheblich ist. Meinen Vorrednern kann ich im übrigen nur beipflichten, dass ein Verkehrzeichen so lange seine Gültigkeit behält, bis es aufgehoben wird. Im übrigen meine ich mich daran zu erinnern, dass im Bereich der Arbeitsvermittlung ein täglicher Fahrweg von bis zu 2 Stunden ( für eine Strecke !!! ) durchaus zumutbar ist. Somit kann das Arbeitsamt jemanden auch so verm
  13. Hallo, unter "http://www.bussgeldkatalog.ws/oesterreich/" kann man auf der rechten Seite den österreichischen Bussgeldkatalog und die dazugehörigen Strafen erfahren. Gefunden aufgrund Eingabe bei Google " österreichischer Bussgeldkatalog ". Schön auswendig lernen.... Gruß Werner
  14. Hallo kalambrese, unabhängig davon, dass X einen Fehler gemacht hat: Richter sind in ihrer Entscheidung nicht an Weisungen gebunden und unabhängig. Wenn also der Richter in Süddeutschland den Fall an seinen Kollegen in den neuen Bundesländern abgibt, kann man nur sagen, dass er sich Mühe gibt, damit der tatsächliche Fahrer bestraft wird. Das der Aufwand die Strafe von den Kosten her übersteigt ist klar. Ich vermute daher, dass hier in jedem Fall ein Exempel statuiert werden soll, damit immer sofort der tatsächliche Fahrer genannt wird. Wenn man Böses der Justiz unterstellen will, ist es nich
  15. Hallo an alle, ich kann beim besten Willen nichts Oberlehrerhaftes erkennen. Ich habe in der Fahrschule gelernt, dass man Geschwindigkeiten einzuhalten hat. Wenn man die jeweilige Geschwindigkeit nicht vom Gefühl her einschätzen kann, muss man eben des Öfteren auf den Tacho sehen. Und wenn man dann mit einer zu hohen Geschwindigkeit geblitzt wird, braucht man sich nicht zu wundern. Oder man hat zu viel Geld und möchte es als „Spende“ weitergeben. Wenn man im Laufe von vielen Jahren wiederholt mit einer zu hohen Geschwindigkeit erwischt wird – kein Problem. Aber in einer solch kurzen Zeit? Und
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