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QTreiberin

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Posts posted by QTreiberin

  1. vor 21 Stunden schrieb Sobbel:

    Diese Kombibögen unterbrechen die Verjährung nicht.  Das ist bereits obergerichtlich abgekaspert.

    Aus Interesse, hast Du da mal eine von diesen Entscheidungen für mich?

    In Hamburg und S-H werden bei Owis (unter 35 Euro) ausschließlich solche Kombibescheide ausgestellt, da heißt es dann (sinngemäß“) „Ihnen bzw. dem Führer des Fahrzeuges wird vorgeworfen (…) sollten Sie nicht der Fahrer gewesen sein teilen Sie diesen bitte auf der Rückseite mit…“

    Oder gilt Deine Aussage nur für Bußgeldbescheide?

  2. vor 10 Stunden schrieb rth:

    Besonders „Liebe“ ich die Fahrer, die vor der Ampel nicht bemerken, grüner wird es nicht.

    Das ist tatsächlich eine der wenigen Situationen wo ich den Fahrer/die Fahrerin (leider überwiegend) mittels Hupe „wecke“….:angry:

    Hatte vor kurzem die Situation dass auf dem Weg nach Hause eine Fahrerin bei vier Ampeln viermal von mir „geweckt“ werden musste….

    Bei der fünften Ampel habe ich es nicht mehr nur bei einem kurzen Antippen der Hupe belassen…. die Trulla hat wirklich die gesamte Zeit (auch während der Fahrt/des Stop an Go-Verkehrs durchgehend auf dem Handy getippt…. :koch:

  3. Am 20.7.2023 um 06:57 schrieb Sobbel:

    Das macht die Story nicht glaubwürdiger

    Für mich ist die „Story“ glaubwürdig!

    Ich glaube ihm das Geschehen, nur weiß man leider nicht inwieweit der andere „blumig“ den Vorfall geschildert hat…

     

    @frosch, ich hoffe Deine Anwältin kann Dir helfen und Du kommst unbeschadet (zumindest strafrechtlich) aus der Sache raus!

    • Like 1
  4. Da ich @froschsogar persönlich kenne halte ich ihn auf keinen Fall für einen Troll!

    Inwieweit hier der andere Angaben gemacht hätte, die von der Polizei anders/nicht ausreichend bewertet wurden kann ich natürlich nicht nachvollziehen.

    Mein Rat ist auch: Erstmal pro forma Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen und ab zum Fachanwalt für Verkehrsrecht!!

    ich wünsch Dir viel Erfolg!

    • Like 3
  5. Nö, bist Du nicht.

    Relevant ist, ob innerhalb der drei Monate gegen Dich eine Anhörung aktenmäßig angeordnet wurde (kannst Du durch Akteneinsicht feststellen), diese muss Dich nicht zwingend erreicht haben (normale Post, keine offizielle Zustellung)

    Wenn ja beginnt die Verjährungsfrist erneut.

  6. @Zöllner, mit welcher Intention hast Du diesen Thread eigentlich eröffnet.

    Erst ging es Dir um eine Körperverletzung mit Todesfolge aus (evtl./wahrscheinlich) homophober Intention, jetzt geht es um GEZ-Gebühren….

    Möchtest Du mit der eigentlichen Thread-Eröffnung an irgendeinem. „Rand fischen“ oder warum hast Du ihn eröffnet?

    Interessiert mich nur….

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