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QTreiberin

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Posts posted by QTreiberin

  1. Ich hab dazu mal ein bisschen im Verkehrslexikon gelesen…. https://verkehrslexikon.de/Texte/ParkplatzStVO1.php

    Zitat

     

    "Der Begriff des Straßenverkehrs im Strafrecht erfasst jede Art von Verkehr, der der Fortbewegung von Fahrzeugen, Radfahrern und Fußgängern auf allen Wegen, Plätzen, Durchgängen und Brücken dient, die jedermann oder wenigstens allgemein bestimmte Gruppen von Benutzern - wenn auch nur vorübergehend oder gegen Gebühr - zur Verfügung stehen; dieser Begriff unterscheidet sich von dem straßenrechtlichen Wortgebrauch."

    Handelt es sich in diesem Sinne um eine öffentliche Verkehrsfläche, wie z.B. im Parkhaus eines Warenhauses usw., dann sind die Regeln des Straßenverkehrsrechts (StVG, StVO, StVZO) direkt anwendbar.

     

    Von daher würde ich (wenn RSV vorhanden) gegen die Rechnung angehen…

     

    • Like 2
  2. Nochmal…. es werden keine Parkverstöße „erfunden“, es wird an dem Tag zu der Zeit dort ein Fahrzeug ordnungswidrig geparkt haben…. wenn auch nicht Deins (Erklärung s. oben).

    Hast Du eigentlich mal von der Errungenschaft von Emails gelesen oder gehört wenn telefonische Kontaktaufnahme nicht möglich ist?

    Ansonsten gibt es auch noch die Deutsche Post mit der man den Anhörbogen mit entsprechender Stellungnahme zum Vorfall(bzw. „Nicht“vorfall) zurückschicken kann..

  3. vor 13 Minuten schrieb Stingray:

    Aus diesem Grund habe ich auch bereits Anzeige gegen den/die Zeugen/in / Anzeigenden/e Person Y wegen falscher Verdächtigung §164 StGB bei der Polizei erstattet.

    (…)

    Was habe ich noch für Möglichkeiten?

    Bevor man mit Kanonen auf Spatzen schießt (Anzeige) und damit „den Dicken macht“, wäre es schlauer gewesen evtl. mal den Telefonhörer in die Hand zu nehmen und die BG-Stelle anzurufen und denen mitzuteilen dass man zu fraglichen Zeit gar nicht am fraglichen Ort war…

    Denn es arbeiten vor Ort Menschen die auch mal einen Fehler (Zahlendreher o.ä.) machen können….

    Unter Umständen (selten aber möglich) gibt es eine Kennzeichendoublette… die Anforderung des Fotos hätte innerhalb weniger Minuten zur Entlastung geführt…

    Von daher…. Deine „Anzeige“ wird im Sand verlaufen…. aber wenigstens fühlst Du Dich jetzt als „Held“…

     

    • Like 1
  4. vor einer Stunde schrieb rth:

    @gorot, der TE schreibt von einem Monat „Führerschein abgeben“.  Ich lese das so ein Monat Fahrverbot. Führerschein abgeben, in Urlaub fliegen. Danach bekommt er seine „alte Pappe“ zurück. 

    Du schreibst nach meiner Meinung über einen Führerscheinentzugs. Da kann man nach einer Sperrfrist den Antrag auf einen neuen Führerschein stellen. Da kann auch eine MPU verlangt werden. Nur, das ist hier sicher nicht der Fall.

    Bitte nichts durcheinanderwürfeln…. der TE schrieb, dass er ,äääähhh natürlich der Freund, seinen FS für einen Monat in den Urlaub schicken muss…

    Die Kernfrage da war aber was passiert wenn er trotzdem auch in diesem Monat fährt und erwischt wird…

    Darauf hat @gorot ein „Horrorszenario“ gepostet was (leider) bei Ersttätern so nur in extremen Fällen zur Anwendung kommt. Das habe ich ihm (leider umsonst) zu bedenken gegeben….

  5. vor 3 Stunden schrieb gorot:

    @QTreiberin

    So einfach wirds im Ernstfall eher nicht, von wegen "Kirche im Dorf...".

    Vorsätzlich während bestehendem Fahrverbot gefahren, gibts Saures, bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe falls es nicht nur bei Geldstrafe bleibt und obendrauf eventuell noch als Nebenstrafe neues Fahrverbot oder auch Entziehung der Fahrerlaubnis sowie 2-3 Punkte. Wenns dann weiter dumm läuft, kann Führerscheinstelle vor Wiedererteilung die Feststellung der charakterlichen Eignung zum Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr anordnen, falls es nicht eh durch Richter gemacht wurde. Schon steht der Betroffene vor den Tücken einer kostenintensiven MPU und weiteren Wartezeiten, bis er wirklich seine FE wiederbekommt. Auf wohlwollende Ausübung des Ermessensspielraumes der Organe sollte derjenige sich besser nicht verlassen.

    Lies bitte erstmal die Gesetze und einschlägigen Urteile bevor Du hier weiter so einen „Wind machst“… <_<

  6. vor 2 Stunden schrieb gorot:

    Neu an Fahrerlaubnis zu kommen, dürfte auch nicht einfach und schon gar nicht preiswert werden. Vermutlich erst nach MPU oder was auch immer für Auflagen.

    Nu lass mal die Kirche im Dorf…. wenn der TE äääh natürlich der „Freund“ des TE nicht schon (fahrerlaubnistechnisch) einiges auf dem Kerbholz hat, bekommt er nach der Sperrfrist auf Antrag ganz normal die FE zurück und zwar ohne MPU…

    Klar sollte er es tunlichst unterlassen ohne FE zu fahren, zum einen wird es teuer (kein Bußgeld wie bei einer Owi sondern Geldstrafe in Tagessätzen), es ist und bleibt eine Straftat, gibt nen Haufen Punkte und die FE wird für länger entzogen als jetzt der eine Monat (@zorro69, keine vier Wochen) Fahrverbot.

  7. Irgendwie verstehe ich die ganze Diskussion hier nicht so ganz ( weil eigentlich glasklar)

    Fakt ist:

    - Der Bruder hat sich als angeblich verantwortlicher Fahrer „geoutet“..

    - Die Ermittlungsbehörde scheint dieses nicht zu glauben..

    - Jetzt ist „Füße stillhalten“ angesagt bis der nächste Schritt der Behörde kommt…

    - Erst dann sollte (falls der nächste Schritt gegen den TE geht) man ggf. mit Anwalt reagieren…

    • Like 1
  8. Und um es noch mal etwas mehr zu verdeutlichen…. die Geschwindigkeitsüberschreitung (egal ob das Handy am Ohr mit geahndet wird oder nicht) ist eine Ordnungswidrigkeit die mit einem festgelegten Bußgeld geahndet wird.

    Die fälschliche Beschuldigung eines anderen ist eine Straftat die mit Tagessätzen als Geldstrafe plus ggf. FE-Entzug geahndet wird…

    Und nun überlassen wir dem TE einfach seine individuelle Entscheidung denn er ist über 18 und darf wählen….

    • Like 1
  9. Lieber @_m3, das RF ist, wie wir alle wissen, alles als ein „Mädchenpensionat“ und auch kein „guschi-guschi-Forum“, aber der obige Post geht doch ein wenig „zu weit“…

    Ganz bewusst habe ich meinen Post (noch) nicht als [mod] in anderer Farbe geschrieben, möchte Dich aber trotz allem bitten solche persönlichen Angriffe/Beleidigungen zukünftig zu unterlassen…

    “Beschwerden“ o.ä. über diese Mitteilung gerne per PN, aber bitte nicht diesen Thread weiter ins OT führen…

    • Like 1
  10. vor 22 Stunden schrieb srh:

    Bedeutet das, dass es vor dem Entzug nicht zu einer Anordnung einer MPU kommen kann? 

    Das bedeutet es „erstmal“.
    Wenn Du allerdings die dritte Stufe der PZ-Maßnahmen (=Entzug, unabhängig von der Anzahl der Punkte), kann dann vor Neuerteilung eine MPU gefordert werden. Und so wie Du Dich scheinbar im Straßenverkehr aufführst, halte ich eine solche Anordnung für ziemlich sicher.

    Und noch ein Tipp, wenn Du in der PZ einen Entzug hattest (egal warum) führt jeder weitere A-Verstoß in der Restprobezeit nach Neuerteilung zur Anordnung einer MPU mit verkehrsrechtlicher Fragestellung…

    • Like 1
  11. @TE, hattest Du schon eine Einladung zur verkehrspsychologischen Beratung?

     

    Im übrigen kannst Du pro Punkteabbauseminar nur einen Punkt abbauen und das auch nur alle fünf Jahre.

    Wäre aber wahrscheinlich schlauer einfach mal den eigenen Fahrstil zu überdenken sonst stehst Du schneller ohne FE da als Du gucken kannst (Probezeitmaßnahmen).

    Und dann dürfte Dir mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit auch noch eine MPU mit verkehrsrechtlicher Fragestellung auferlegt werden.

    • Like 3
  12. vor 41 Minuten schrieb Radar123:

    Könnte mein Vater das führen eines Fahrtenbuches auferlegt werden falls ich diesen Anhörungsbogen ignoriere ?

    Ja, das ist durchaus möglich.

    Im übrigen würde Dich keine Geldstrafe erwarten sondern „nur“ ein Bußgeld da es sich bei dem Verstoß um eine Ordnungswidrigkeit und nicht eine Straftat handelt.

    Und der Punkt wäre nach zweieinhalb Jahren auch wieder weg….

  13. Da es sich um einen Mietwagen handelte, wurdest Du persönlich angeschrieben? Gab es vertragliche Regelungen hinsichtlich der „erlaubten“ Fahrer? Regelungen hinsichtlich von „Vertragsverstößen“?

    Ansonsten… versuche die Möglichkeiten aber vertraue nicht unbedingt auf Seiten die „Kunden“ haben wollen… und bedenke, das Originalfoto ist um Klassen besser als die billige Kopie die man Dir zugeschickt hat.

    Solltest Du Dich also auf dieser Kopie auch nur ansatzweise erkennen können, würde ich lieber die Füße stillhalten und zahlen.

    Ein Gutachter kostet Dich (wenn der Richter dessen Argumentation folgt) ein Vielfaches des Bußgeldes.

  14. Ich ahnte schon dass es unmöglich ist mal eine „normale“ Seite von Dir anzusprechen denn die scheint es tatsächlich nicht zu geben…. ich ahnte auch, dass Dich Leid und Trauer von anderen Menschen (außer Dir natürlich) erst dann interessiert wenn es Deinem Geschwurbel zugute kommt.

    Ich freue mich für Dich, dass Du im Verwandten-, Bekannten- und Kollegen keine Corona-Tote zu betrauern hattest.

    Ich hatte diese in allen drei Kategorien in den meisten Fällen auch inkl. immer noch bestehender Kontakte zu den Hinterbliebenen.

    Klar, für jemanden wie Dich ist es nur „ein auf die Tränendrüse drücken“…. nö, die kommen immer noch von ganz alleine, ohne drücken….

     

     

    Also schwurbel weiter und hoffe dass Du nie in meine Situation oder die von anderen Hinterbliebenen kommst.

  15. @m3_, musstest Du in den letzten anderthalb Jahren schon um Angehörige, Freunde oder Kollegen, die an Covid 19 gestorben sind, trauern?

    Wenn nein, sei froh und lasse bitte Dein Dumm-Geschwurbel!

    Ich konnte mich von einigen davon noch nicht einmal würdig verabschieden, ich konnte Witwen und Witwer noch nicht einmal in den Arm nehmen…. um sie und mich zu schützen und um dieses sch**ß Virus nicht ggf. weiter zu verbreiten.

    Auch wenn es besonders Dir sehr schwerfällt…. bitte nutze, was dieses Thema angeht, zumindest die Restmöglichkeiten Deines Hirns!!

     

     

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