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  1. Es ist schon erschreckend, mit welcher Ahnungslosigkeit, allen voran die Verkehrssenatorin, diese Diskussion geführt wird. Fahrräder werden nicht geparkt, sondern abgestellt. Würden sie geparkt, müßten ihre Führer sich an § 12 StVO halten: Kein "Parken" auf dem Gehweg, auf Plätzen usw. Wie übrigens auch eKF, für die in der eKFV eigens geregelt ist, daß diese abgestellt werden. Wahrscheinlich hat sie sich in ihrer Senatsverwaltung mit einer Entourage Ahnungsloser aber Meinungsstarker umgeben und ist nur noch in ihrer eigenen Echokammer unterwegs. Oder das Wort der wenigen verbliebenen Fach
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  2. Hallo, mal ganz nüchtern betrachtet, mit 120km/h und 130km/h als zulässige Höchstgeschwindigkeit. Ist mit den Gschwindigkeiten die Volkswirtschaft von Frankreich oder der Schweiz zusammengebrochen? "Ich will Schnellfahren!" Das wäre ehrlich, aber oft kommt nur das Argument es wäre wirtschaftlich notwendig...
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  3. Ja, von mir aus, her mit einem Tempolimit. 250 km/h reichen mir völlig.
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