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  1. ...da ist was dran. allerdings glaube ich nicht daran, dass man "Einsicht" den Leuten mit dem erhobenen Zeigefinger nahe bringen kann. Entweder man hat´s, oder eben nicht..... - wie wohl die große Mehrheit.... Das ist wie mit dem blöden Spruch: "...stell dir vor,es ist Krieg und keiner geht hin...." Klar, es könnte wohl Vieles sehr viel einfacher sein, aber warum haben wir z.B. eines der - wenn nicht sogar, DAS - komplizierteste Steuerrecht der Welt??? Weil wir alle so ehrlich sind...???? Jeder, der kann," macht irgendwie rum", egal, ob er ´nen Strauß Blumen für seine Frau kauft, mit ihr
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  2. Ein "richtig einschätzen" bei einer vor Gericht anhängigen Sache...... In England gäbe es Wettbüros mit sagenhaften Quoten.
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  3. Ähem... VwV-StVO zu § 45 Abs. 6 StVO: "Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörde sowie die Polizei sind gehalten, die planmäßige Kennzeichnung der Verkehrsregelung zu überwachen und die angeordneten Maßnahmen auf ihre Zweckmäßigkeit zu prüfen. Zu diesem Zweck erhält die Polizei eine Abschrift des Verkehrszeichenplans von der zuständigen Behörde."
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  4. irgendwie scheine ich ja doch die richtigen knöpfe zu drücken, grins..... ok, mal im ernst - ich möchte mich im keinster weise streiten, das liegt mir wirklich fern. außerdem birgt - bei einer derartigen eskalation,- das geschreibsel hier auch in viel zu großes mißverständnispotential. da wäre eine verbale diskussion sicher die sinnvollere, was aber nun mal hier nicth geht. drum, nur soviel: ich bin - nach, wie vor - der meinung, wir sitzen doch alle im gleichen boot. natürlich heiße ich völlige ignoranten, die sich einen dreck um die gefährdung anderer verkehrsteilnehmer kümmern, nicht gut!
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