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Jemanden öffentlich Als Schuldner Bezeichnen


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Ich werde wahrscheinlich am Samstag auf einer Veranstaltung einem meiner Schuldner über den Weg laufen. Er ist ein hartnäckiger Fall, der bisher sämtliche gebotenen Chancen nicht genutzt hat.

 

Welche rechtlichen Konsequenzen zieht es ggf. nach sich, ihn vor Publikum als "Schuldner" zu bezeichnen oder ihn auf seine Schulden "hinzuweisen"? ;)

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Keine Ahnung wie das in der Schweiz ist, aber in D sehe ich da keine Strafbarkeit.

§§186; 187 StGB fallen meines Erachtens mangels einer unwahren Tatsache raus. Sonst fällt mir da nichts ein.

Wie es mit §192 StGB weiß ich jetzt nicht. Muss ich nachlesen.

 

MfG

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Ich werde wahrscheinlich am Samstag auf einer Veranstaltung einem meiner Schuldner über den Weg laufen. Er ist ein hartnäckiger Fall, der bisher sämtliche gebotenen Chancen nicht genutzt hat.

Der kennt halt den Abertino der Finanzen. Soll es ja nicht nur im Verkehrsrecht geben.

 

Welche rechtlichen Konsequenzen zieht es ggf. nach sich, ihn vor Publikum als "Schuldner" zu bezeichnen

Hätte ich jetzt eine offene Rechnung in der nächsten Zukunft zu begeichen, wäre ich auch Schuldner. Kommt öfters vor das man etwas bezahlen muss, ist ja nicht ehrenrührig.

 

oder ihn auf seine Schulden "hinzuweisen"? ;)

Nennt man glaube ich mahnen, ist auch nicht ehrenrührig.

 

Aber wenn man es falsch macht, kann es ganz schnell ein Eigentor geben.

 

Persönlich würde ich mit jemanden der so mit seinen Schuldnern umgeht, kein Geschäft machen.

 

MfG.

 

hartmut

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Welche rechtlichen Konsequenzen zieht es ggf. nach sich, ihn vor Publikum als "Schuldner" zu bezeichnen oder ihn auf seine Schulden "hinzuweisen"? ;)

 

Nach deutschem Recht keine - wenn und solange Du Dich auf nachprüfbare Tatsachen beschränkst :D

 

Je nach Branche gibt's auch "Schwarze Listen" im Netz - wie etwa diese. Dort werden Beiträge erst nach Prüfung freigeschaltet - Lektüre derselben mag einen Überblick verschaffen, was geht ;) Bin allerdings nicht sicher, ob das Forum für Gäste offen lesbar ist...

 

lg

c.s.

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Hätte ich jetzt eine offene Rechnung in der nächsten Zukunft zu begeichen, wäre ich auch Schuldner. Kommt öfters vor das man etwas bezahlen muss, ist ja nicht ehrenrührig.

 

Du lässt Dir mit dem Bezahlen mehr als 2 Jahre Zeit? ;)

 

Persönlich würde ich mit jemanden der so mit seinen Schuldnern umgeht, kein Geschäft machen.

 

Das konnte ich mir seinerzeit leider nicht aussuchen. Es ist ein ehemaliger Arbeitgeber.

 

Und wenn Du wüsstest, wie der mit seinen Angestellten umgeht, dann würdest Du noch ganz andere Sachen mit ihm machen als nur "kein Geschäft".

 

Kannst Du denn auf die Kernfrage eine Antwort geben?

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Du lässt Dir mit dem Bezahlen mehr als 2 Jahre Zeit? ;)

Ich würde mir sogar noch länger Zeit lassen, aber meine Gläubiger sind da nicht so geduldig.

 

Ich bin Schuldenfrei. :D

 

Das konnte ich mir seinerzeit leider nicht aussuchen. Es ist ein ehemaliger Arbeitgeber.

Dann sollte es doch kein Problem sein wenn die Forderung belegbar, und der ehemalige Arbeitgeber nicht pleite ist.

 

Und wenn Du wüsstest, wie der mit seinen Angestellten umgeht, dann würdest Du noch ganz andere Sachen mit ihm machen als nur "kein Geschäft".

So schlimm? ;)

 

Kannst Du denn auf die Kernfrage eine Antwort geben?

Die Blume machts, sage es durch die Blume.

 

Sage nicht das er ein Gauner und Halsabschneider ist, spreche darüber das es Gauner und Halsabschneider gibt. Sobald er rot wird hat er verstanden. Nur, zum Erfolg wird dich das nicht bringen. Der fängt an mit bocken und wird trotzig wie ein Kind.

 

Direkte Angriffe führen nicht zum Ziel.

 

MfG.

 

hartmut

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Direkte Angriffe führen nicht zum Ziel.

 

Kommt drauf an. Den ausgeklagten Titel kopieren und mit einem erklärenden Schreiben der geneigten Nachbarschaft in die Briefkästen werfen. Darin auf die mangelnde Zahlungsbereitschaft hinweisen. Am besten den ganzen Straßenzug informieren und eine Abschrift dem Schuldner zur Kenntnisnahme zukommen zu lassen, oder noch besser, mit Tesa an die Haustür kleben, damit´s wirklich jeder lesen kann. Möglichst dann, wenn der Schuldner schon das Haus verlassen hat und der Schrieb auch den ganzen Tag hängen bleibt.

 

Als wirksam hat sich erwiesen, den Titel mit Vollstreckungsklausel in Kopie immer in einem Ordner dabei zu haben und in regelmäßigen Abständen ab 08.00 Uhr - 19.00 Uhr - also zu geschäftsüblichen Zeiten - entweder beim Schuldner zuhause zu klingeln und nach dem Ausgleich der Forderung zu fragen, oder bei dessen Arbeitsstelle vorstellig zu werden. Auch tel. Anrufe, morgens, mittags, abends sind immer gut, es könnte ja sein, das er im Lotto oder der Süddeutschen Klassenlotterie gewonnen hat, und nicht weiß wohin mit der Kohle. Je mehr genervt wird, umso eher erfolgt eine Zahlung.

 

Nicht ganz billig, aber gut. Es gibt wirklich alles, bis zu den letzten Steuererklärungen ;) .

 

Guckst Du hier

 

Mit den hier eruierten Informationen lässt sich dann vielleicht doch was anfangen.

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Ich wüsste nicht, warum es strafbar sein sollte, jemanden offentlich als Schuldner zu bezeichnen, solange es den Tatsachen entspricht. Schuldner heißt ja nur das Gegenteil von Gläubiger.

 

Auch wenn ich jemanden als "säumigen Schuldner" bezeichne, sehe ich keine andere Sachlage.

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Ich wüsste nicht, warum es strafbar sein sollte, jemanden offentlich als Schuldner zu bezeichnen, solange es den Tatsachen entspricht.

 

Das Problem könnte in unseren modernen Zeiten weniger im Vorgang an sich als vielmehr im Medium zu suchen sein :D

 

Daten- aka Täterschutz bezieht sich nämlich oft nicht auf Zweck oder Inhalte, sondern schlicht auf die verwendete Technik - Beispiel Radar-POI im Navi:

 

Du darfst diese Stellen nach Belieben zusammentragen und dokumentieren, ja sogar während der Fahrt mit einem Karteikasten oder einem Bündel Schmierzettel hantieren - aber niemalsnienicht darf Dein Navi bei Annäherung auch nur den leisesten Pieps von sich geben ;)

 

Siehe auch "Die Videokamera im Einsatz zur Überführung eines nächtlichen Lackverkratzers/Reifenstechers/Antennenumknickers/...": Die ist, so sie auch nur einen Quadratmillimeter öffentlichen Straßenraums oder Nachbarsgrundstück im Blick hat, strengstens verboten - auch wenn sich wg. morgens unbeschädigt vorgefundenem Auto niemand für deren Aufzeichnungen interessiert und die ungesehen gelöscht werden. NICHT verboten hingegen ist, nach alter Väter Sitte Wache zu schieben - und ebensowenig, bei passender Gelegenheit von den dabei beobachteten nächtlichen Aktivitäten der Nachbarschaft zu berichten... ;)

 

lg

c.s.

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übertreiben sollte man es aber nicht

 

Wohl wahr - aber solange man die explizit angesprochenen Tätig- bzw. -lichkeiten aus Abs.1 tunlichst vermeidet, dürfte der §238 kaum greifen... ;)

 

Fraglich allerdings imho, ob nervende Zahlungserinnerungen überhaupt "unbefugtes Nachstellen" sind, hat doch das "Opfer" derselben - im Gegensatz zu echten Stalkingopfern! - unbefugt (!) die Ursache dafür gesetzt und kann sie - wiederum im Gegensatz ...! - aufs einfachste beenden: Zahlen und Ruhe ist ;)

 

lg

c. "Frachtgauner gehören an den Pranger!" s.

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Da für die Rechtsverfolgung in D andere Mittel (Inkasso, Gerichtsvollzieher) möglich und zuständig sind, kann man das durchaus als unbefugt ansehen, wenn man ihn verfolgt.

 

Ansonsten sehe ich erst einmal keine Probleme.

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...kann man das durchaus als unbefugt ansehen, wenn man ihn verfolgt.

 

Bei Erfolg aber durchaus auch im Sinne des Schuldners - der spart einiges an Verfahrenskosten :yawn:

 

Bin gerade mit so einem "Fall" zugange (NEIN!!! Als Gläubiger!) und hab' schon vor dem ersten Gerichtstermin ein ganzes Bündel Scheine überweisen "dürfen" - ein paar kräftig gebaute osteuropäische Mitbürger ;) anzuheuern und dem auf die Bude zu rücken wär' zwar hochgradig illegal, aber letztlich unabhängig vom Ausgang des Verfahrens erheblich billiger... ;)

 

Immerhin bleiben die Kosten auch dann am Gläubiger hängen, wenn der Schuldner zwar zur Zahlung verurteilt wird, aber schlicht "die Hand hebt"... :D

 

lg

c.s.

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Da für die Rechtsverfolgung in D andere Mittel (Inkasso, Gerichtsvollzieher) möglich und zuständig sind, kann man das durchaus als unbefugt ansehen, wenn man ihn verfolgt.

 

Ansonsten sehe ich erst einmal keine Probleme.

 

 

Der Titelinhaber ist Herr des Verfahrens und bestimmt wen er mit der Beitreibung der ausstehenden Beträge beauftragt. Inkasso, GV oder er selbst und vor allen Dingen - wie oft und wann.

 

Im Übrigen ist es doch so, das die Beauftragung von Inkasso & GV Kosten verursacht.

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Solange du als Privatperson die Forderung im gesetzlichen Rahmen beitreibst ist dagegen auch nichts einzuwenden.

 

Nur übertreiben sollte man es nicht, da man eben als Privater nicht allzuviel darf.

 

Die Kosten Inkasso und GV zahlt ja der Schuldner. :rolleyes:

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WOW! :rolleyes: Vielen Dank für so viel Resonanz und Infos @Alle!!!

 

 

So schlimm? :rolleyes:

 

So schlimm! Neben meiner Forderung stehen mehrere Straftaten zu meinem Nachteil im Raum.

 

Sage nicht das er ein Gauner und Halsabschneider ist, spreche darüber das es Gauner und Halsabschneider gibt. Sobald er rot wird hat er verstanden.

 

So werde ich es wohl machen.

 

Nur, zum Erfolg wird dich das nicht bringen. Der fängt an mit bocken und wird trotzig wie ein Kind.

 

Das ist er schon von Natur aus. Ich weiss aber, dass er grosse Angst davor hat, dass seine Methoden publik werden.

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Ja es ist wchwierig in Deutschland zu seinem einem rechtmässig zustehenden Geld zu kommen wenn der Schuldner nicht will :rolleyes:

Ein mir bekannter Rechtsanwalt und Notar reagierte vor Jahren in folgender Form, einem größerer Mietrückstand begegnete er mit einem Besuch bei den nicht zahlenden Mietern, ihn "begleiteten" zwei von ihm vor Gericht verteidigten Mitglieder einer "sportlichen Vereinigung" :rolleyes:

Die säumigen Mieter zogen noch in der gleichen Nacht aus :licht:

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  • 2 weeks later...

Gewöhn dich dran.

 

Dass mit dem Ausziehen von Mietern ist mein tägliches Brot.

 

Der letzte Witzbold hat mir sogar angedroht, dass er die Miete kürzt, wenn ich die Mängel nicht beseitige :rolleyes:

 

Als ob man eine Zahlung die man nicht leistet kürzen könnte...

 

Die kriegt man aber in den Griff, die Jungs, wenn manche auch hartnäckig sind.

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  • 1 month later...
Daten- [...] schutz bezieht sich nämlich oft nicht auf Zweck oder Inhalte, sondern schlicht auf die verwendete Technik - Beispiel Radar-POI im Navi:

 

Du darfst diese Stellen nach Belieben zusammentragen und dokumentieren, ja sogar während der Fahrt mit einem Karteikasten oder einem Bündel Schmierzettel hantieren - aber niemalsnienicht darf Dein Navi bei Annäherung auch nur den leisesten Pieps von sich geben :)

 

Nun ja, eine ähnliche Erfahrung musste ich auch schon machen: Stellt man z.B. Informationen über einen Schuldner für jedermann sichtbar ins Internet, so ist das ein Verstoss gegen den Datenschutz. Versieht man jedoch diese Information mit einem Passwort und verlangt von den Interessenten Geld für den Zugang, dann ist der "Internet-Pranger" plötzlich legal :unsure: .

 

Vor diesem Hintergrund: Hat jemand hier ein Muster einer Klage auf Auskunftserteilung gem. Schweizer DSG? An welches Gericht muss diese Klage gerichtet werden?

 

Für Deutschland finden sich reichlich Musterschreiben im Netz, aber für die Schweiz konnte ich noch keines finden.

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Stellt man z.B. Informationen über einen Schuldner für jedermann sichtbar ins Internet, so ist das ein Verstoss gegen den Datenschutz.

 

:)

 

In meinem Beitrag #4 findest Du einen Link zu einem .de-Forum, das vorwiegend von im Transportgewerbe Tätigen frequentiert wird; dort werden - u.a. unter der Überschrift "Schwarze Schafe..." - deren gar viele öffentlich beim Namen genannt; bisweilen allerdings zu spät... :wand:

 

Weswegen Du dort einen guten Bekannten :unsure: treffen kannst, der unter namentlicher Nennung von Roß und Reiter eine wahre Geschichte erzählt - die er freilich bei Bedarf Wort für Wort beweisen kann - könnte er's nicht, wäre er darob in der Tat juristisch angreifbar http://www.verkehrsportal.de/board/style_emoticons/default/smartass.gif

 

lg

c.s.

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  • 1 month later...

Noch'n UPDATE:

 

Stellt man z.B. Informationen über einen Schuldner für jedermann sichtbar ins Internet, so ist das ...

 

.... offenbar wirkungsvoll: Eben läuft ein Schriebs vom Anwalt meines o.a. Schuldners ein - der signalisiert (Raten-) Zahlungsbereitschaft und "möchte verständlicherweise, dass die ins Internet gestellten Äußerungen ... wieder verschwinden". :mecker:

 

Von letzterem würd' ich freilich abraten - bliebe doch dann bei bisher hunderten mitlesenden Brancheninsidern (der Zugriffszähler steht momentan bei 2439) sein Name und der seiner Firma untrennbar mit "schlimmen Sachen" verbunden - besser IMHO, der gibt dort eine eigene Stellungnahme ab, damit Interessierte beide Seiten kennen; und wenn alles bezahlt ist, wird die meinige selbstverständlich um ebendiese Information ergänzt - fertich :nolimit:

 

lg

c.s.

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