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Alberto Funktioniert Weiterhin


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Der Ablauf in diesem Fall:

 

Geschwindigkeitsübertretung Urlaubsreise, Fahrer != Halter, gleichen Geschlechts (Halter wird nicht als Fahrer ausgeschlossen) - Blitzphoto auf AB, Punkteverstoß, Gefahr Fahrverbot durch Jahresregel

 

1. Anhörungsbogen trifft beim Halter nach ca 14 Tagen ein

2. Halter schickt den AB fristgerecht zurück, gibt den Verstoß (irrtümlich) zu

3. Nach weiteren 2-3 Wochen wird der Bußgeldbescheid erlassen

4. Halter widerspricht Bugebe mit dem Hinweis, dass nach Rücksprache mit Anwalt Stellung bezogen werden soll

5. Nach insgesamt knapp 3 Monaten Rückmeldung von der Bußgeldstelle mit Frist zur Stellungnahme

6. Nach 3 Monaten und ein paar Tagen (in der Frist zu 5.) Stellungnahme:

- Nach Rücksprache mit Anwalt ist aufgefallen, dass man zu dem Zeitpunkt das Fzg nicht geführt hat

- Bild war im AB unkenntlich, daher der Irrtum

- Passphoto angefügt

- "echten" Fahrer genannt

 

Gefahren lauern in der Auferlegung eines Fahrtenbuches für den Halter (ist hier bisher nicht erfolgt, seit Bugebe 6 Monate rum) und ggf sollte Schritt 6 erst nach 3 Monaten und 14 Tagen erfolgen.

Wichtig, auch bei Ersafa immer dran denken: Der AB wird _immer_ von dem ausgefüllt, der den Verstoß zugibt. Sonst ggf Straftatbestand.

Und: Wird der AB nicht ausgefüllt kann dies schon als mangelnde Mitwirkung des Halters beim ermitteln des Fahrers gewertet werden; dies begünstigt die Chance auf eine Fahrtenbuchauflage.

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Hallo

 

Der Erfinder der Methode hieß Alberto.

 

Was für ein Quatsch.

 

Der hat vielleicht die "Methode" offensiv im Radarforum verbreitet, die war aber schon jahrzehnte vorher bekannt. Als ich vor über 30 Jahren den Führerschein machte wurde in den damaligen Autozeitschriften regelmäßig mit entsprechenden Gerichtsurteilen darauf "hingewiesen", das der Täter ermittelt werden muss, das die Tat nach 3 Monaten ohne Beschuldigung verjährt ist und das es gegenüber nahen Verwandten ein Zeugnisverweigerungsrecht gibt.

 

Gruss

 

MrMurphy

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Nur mal als Hinweis: "Alberto" bezeichnet ursprünglich die viel aussichtslosere Situation Fahrer = Halter, in der dann versucht wird, den Verdacht vom Fahrer auf einen Dritten zu lenken.

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Vielen Dank!

 

Jetzt habe ich endlich im Ansatz verstanden, worum es bei Alberto geht. Nur noch eine Frage: Wofür steht die Abk. Alberto? Ersafa = Ersatzfahrer habe ich ja noch rückschließen können, aber bei Alberto verlässt mich meine Phantasie?

 

Ich würde sagen, das geht auf einen Werbespot zurück, wo ein netter Italiener (Alberto?) zu seiner Nachbarin sagt: Ich abe gar kein Auto!

Kann mich natürlich auch irren.

 

Gruß

brandwolf

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Guest Simineon
Nein, Alberto ist langjähriges Mitglied hier im Radarforum und hat - zumindest im Forum - diese Methode kultiviert und zur Perfektion entwickelt.

 

Eben, in der blanken Theorie mag sie perfekt klingen, glücklicherweise ist sie es in der Realität nicht. Perfekt ist daran nämlich gar nichts :heul:

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  • 2 months later...
[...] 4. Halter widerspricht Bugebe mit dem Hinweis, dass nach Rücksprache mit Anwalt Stellung bezogen werden soll

5. Nach insgesamt knapp 3 Monaten Rückmeldung von der Bußgeldstelle mit Frist zur Stellungnahme

6. Nach 3 Monaten und ein paar Tagen (in der Frist zu 5.) Stellungnahme:

- Nach Rücksprache mit Anwalt ist aufgefallen, dass man zu dem Zeitpunkt das Fzg nicht geführt hat

- Bild war im AB unkenntlich, daher der Irrtum

- Passphoto angefügt

- "echten" Fahrer genannt [...]

 

Hi,

 

hierzu habe ich eine Frage. Wenn ein BuGeBe kommt, und ich möchte diesem widersprechen, wie muss ich das machen? Hier klingt es so, als hätte man einfach nur geschrieben "ich möchte dazu Stellung beziehen" und den Bescheid zurück gesandt. Dann wäre wieder Post mit Frist für die Stellungnahme gekommen...

Ich habe noch nie einen BuGeBe gesehen, ich dachte aber, man muss den Widerspruch gleich begründen, was ja die Zeitspanne verkürzt. Oder gibt es da einfach ein Feld, was man ankreuzt ("Ich möchte Stellung beziehen") und sendet den Bescheid erstmal so, ohne weitere Ausführungen zurück?

 

MfG

Max

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Servus,

 

man sendet einfach einen Brief (per Einschreiben) zurück, indem man Einspruch gegen den vorliegenden BGB erhebt.

 

Eine Begründung ist für den Einspruch überhaupt nicht notwendig. Wenn man aber darauf verweist, mit dem Anwalt Rücksprache zu halten und dann eine Begründung zu liefern, halten die meist die Füße erstmal still. Bringt also Zeit.

 

Im Bescheid gibt es nichts anzukreuzen. Der bleibt bei dir und du schreibst einen Brief mit Aktenzeichen und Einspruch und fertig.

 

MfG

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Hi calectra,

 

danke dir. Was ist, wenn ich nur Einspruch ohne Hinweis auf den Anwalt erhebe, wie geht es dann eigentlich weiter, die werden doch nicht ewig warten, gar, bis drei Monate um sind?

Und wie lange warten sie, wenn ich schreibe, ich konsultiere den Anwalt? Bzw. wie lange sollte ich warten, bis ich dann eine Begründung hinterherschicke?

 

MfG

Max

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danke dir. Was ist, wenn ich nur Einspruch ohne Hinweis auf den Anwalt erhebe, wie geht es dann eigentlich weiter, die werden doch nicht ewig warten, gar, bis drei Monate um sind?

Die Bußgeldstelle sieht den Einspruch als unbegründet an und gibt die Sache an die Staatsanwaltschaft ab. Die dann ans Gericht und eine Verhandlung wird anberaumt.

Doch die warten auch normalerweise bis die 3 Monate rum sind, denn sie denken ja den Richtigen an der Angel zu haben.

Wenn man die Sache mit dem Anwalt weg lässt, weiß ich nicht wie schnell die sich melden. Hab ich noch nicht probiert.

 

Und wie lange warten sie, wenn ich schreibe, ich konsultiere den Anwalt? Bzw. wie lange sollte ich warten, bis ich dann eine Begründung hinterherschicke?
Mehrere Wochen. In ein paar Wochen kann ich dir die genaue Zeit sagen. :kopfschuettel:

Zumindest zu einem weiteren Beispielsfall.

 

Eine Begründung würde ich erst nachreichen, wenn die sich melden. Und die 3 Monate sollten auch rum sein.

 

MfG

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danke dir. Was ist, wenn ich nur Einspruch ohne Hinweis auf den Anwalt erhebe, wie geht es dann eigentlich weiter, die werden doch nicht ewig warten, gar, bis drei Monate um sind?

Die Bußgeldstelle sieht den Einspruch als unbegründet an und gibt die Sache an die Staatsanwaltschaft ab. Die dann ans Gericht und eine Verhandlung wird anberaumt.

Doch die warten auch normalerweise bis die 3 Monate rum sind, denn sie denken ja den Richtigen an der Angel zu haben.

Wenn man die Sache mit dem Anwalt weg lässt, weiß ich nicht wie schnell die sich melden. Hab ich noch nicht probiert.

 

Und wie lange warten sie, wenn ich schreibe, ich konsultiere den Anwalt? Bzw. wie lange sollte ich warten, bis ich dann eine Begründung hinterherschicke?
Mehrere Wochen. In ein paar Wochen kann ich dir die genaue Zeit sagen. :kopfschuettel:

Zumindest zu einem weiteren Beispielsfall.

 

Eine Begründung würde ich erst nachreichen, wenn die sich melden. Und die 3 Monate sollten auch rum sein.

 

MfG

 

Wow, gleich Gericht? Und wenn dann die Ladung zur Verhandlung kommt, schicke ich die Informationen über den richtigen Fahrer mit Passbild wie oben angegeben? Oder muss man dann definitiv vor Gericht kommen?

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Ob du dann vor GEricht erscheinen musst, liegt am Richter.

 

Wenn er deine Einwände akzeptiert, dann wird er die Verhandlung absetzen und wenn nicht dann wird wohl das persönliche Erscheinen angeordnet sein, so dass du erscheinen musst.

Wenn du nicht hin gehst, so wird der Einspruch verworfen.

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  • 1 month later...

Hallo,

 

ich benötige auch den ALBERTO :nolimit:

 

soweit habe ich alles verstanden bis auf:

 

ich habe noch eine Frage zum Foto und der Angabe des "echten" Fahrers:

welches Foto sende ich dorthin, mein eigenes als Halter ja wohl nicht, oder??

welchen "echten" Fahrer gibt man an??

 

1. Sende ich z.B. ein Foto meines Bruders mit der Angabe das dieser der "echte" Fahrer ist

mit seiner Wohnadresse etc. kann ja eigentlich nicht sein weil mein Foto ja auf dem AB ist und

die Bußgeldstelle dieses ja sofort merkt, oder

 

2. sende ich ein Foto von mir als Halter und schreibe dazu das dies der "echte" Fahrer

ist z.B. mein Bruder mit seiner Wohnadresse etc.??

 

Es wäre bei 2. ja eigentlich ein leichtes von der Bußgeldstelle dieses zu prüfen beim Einwohnermeldeamt

und alles würde auffliegen und ich bekomme noch extra einen drauf.... :blink:

 

Ab wann wird überhaupt beim Einwohnermeldeamt ermittelt?

 

Zur Info: mein Foto auf dem AB ist grottenschlecht besser gesagt man erkennt fast nix... :whistling:

 

Danke und beste Grüsse

Hennes

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Guest Simineon
Ich frage mich gerade, was Du wohl verstanden hast, wenn Du da ein Foto versenden moechtest..... ^_^:angry:
Ich frage mich gerade, was Du wohl verstanden hast, wenn Du da ein Foto versenden moechtest..... :mecker::50:

 

:D Ja, das ist wirklich gut !!

 

Ich nehme an, er hat folgendes gelesen und fragt sich nun, welches Passfoto er anfügen soll.

 

6. Nach 3 Monaten und ein paar Tagen (in der Frist zu 5.) Stellungnahme:

- Nach Rücksprache mit Anwalt ist aufgefallen, dass man zu dem Zeitpunkt das Fzg nicht geführt hat

- Bild war im AB unkenntlich, daher der Irrtum

- Passphoto angefügt

- "echten" Fahrer genannt

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Hallo,

 

ja ganau, steht doch dabei

-Passfoto angefügt

 

wäre nett wenns mir mal jemand erklären würde

mit den unnötige Kommentaren von den 2 superschlauen

Witzfiguren kann ich nix anfangen....

 

Dankeeee!!

 

Beste Grüsse

Hennes

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wäre nett wenns mir mal jemand erklären würde mit den unnötige Kommentaren von den 2 superschlauen Witzfiguren kann ich nix anfangen....

Nun, eine der superschlauen Witzfiguren gibt Dir mal eben folgenden Ratschlag: RTFM!

 

Read The Fu*king Manual.....

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Guest Mace
mit den unnötige Kommentaren von den 2 superschlauen

Witzfiguren kann ich nix anfangen....

Wenn du nicht zu faul wärst, die Boardsuche anständig zu benutzen (dort finden sich etliche gleichförmige Fälle), würdest du erstens kein Foto an die Behörde senden wollen und zweitens auch den Ablauf ganz genau verstehen.

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Also hast Du das Problem

a.) dass Du Deinen Bruder, der mit deinem Auto wirklich gefahren ist, schützen willst, damit er keine Punkte/etc bekommt?

Wenn ja, dann gib dich selber als Fahrer auf dem AB an, widerspreche dem BGB, warte bis verjährt für Deinen Bruder (3 Monate 14 Tage ab Tattag) und gib DANACH an, dass Dein Bruder gefahren ist und schicke Dein Bild, damit sie sehen dass Du es nicht warst.

 

b.) dein Bruder, der nicht gefahren ist, soll für Dich in die Bresche springen, damit Du, der Fahrer und Halter, keine Punkte/etc bekommst?

Wenn ja, dann gibt sich Dein Bruder im AB als Fahrer an (wenn du ihn angibst evtl Straftat), bekommt den BGB, widerspricht diesem und wartet, bis für Dich die Sache verjährt ist (3 Monate 14 Tage ab dem AB(!)). Dann sagt er, dass er sich geirrt hat, du doch gefahren bist und schickt sein Passphoto hin als "Hinweis" dass er es nicht gewesen sein kann.

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Hallo,

 

@Gonz

herzlichen Dank für die Erklärung, habs nun verstanden :blink::D

 

Beste Grüsse

Hennes

 

@Mace und HarryB

müllt das Forum nicht mit eueren schlauen Infos voll....

mit solchen Postings ist doch niemandem geholfen,

ich habe nur zu einem bereits eröffneten Thema

noch eine Frage gestellt, das war alles.....

ciao

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