LeitstelleV
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2 NeutralAbout LeitstelleV
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Ja, sie kannte ja die Umstände jetzt nicht näher und ist sicher davon ausgegangen, dass man sowieso auf ihn kommen wird. Vielleicht hat sie den Behörden auch mehr Recherchearbeit zugetraut. Ist ja auch egal, bei dem, was wir wissen wollten, hat sie geholfen. Es ist auch nicht meine feste Anwältin, sondern entstammte einem Anwaltstelefon zur Erstberatung 😊
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Liebes Forum, nachdem ihr mir hier so schön geholfen habt, hab ich den Fall noch mal über meine Rechtsschutz erörtern lassen, damit der Thread den Abschluss findet, den er verdient. Die Anwältin hat im Kommentar zum StGB nachgelesen. Ihre Meinung: - Ja, wir sind im Bereich der falschen Verdächtigung nach § 164, wenn die Freundin mich als Fahrer im AHB angibt, OBWOHL SIE ES BESSER WEIS. Es spielt dafür keine Rolle, ob ich das gebilligt habe oder nicht (nach dem Motto "ich wusste davon, ich wollte, dass sie mich angibt"); sobald rauskommt, dass wir WUSSTEN, dass ich NICHT der Fahrer war, gre
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Hallo Leute, ich danke euch. Der AHB ist jetzt da. Und laut Foto könnte ich das wirklich sein. Und was den anwaltlichen Rat betrifft: Ich habe sowohl eine Rechtsschutz, die mir kostenlose Beratung ermöglicht, als auch eine mir bekannte Strafanwältin an der Hand. Daher stand die Frage nach "Geld sparen" nicht im Raum, abgesehen davon hätte ich dieses Geld gut investiert gesehen. Lange Rede, kurzer Sinn: In einem ersten Gespräch meinte sie, ich sollte den AHB ausfüllen, da sonst mit hoher Wahrscheinlichkeit recherchiert wird. So wird es einfach "durchrutschen". "Passieren" könne mir auch nicht
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Mir konnte noch niemand beantworten, welche Straftat man dem Bruder (TE) denn nun vorwerfen wolle, wenn er (z.B. im AHB) angäbe, er sei gefahren. Und welche Konsequenzen das für ihn bedeuten könne, habe ich auch noch nicht gelesen. Vielleicht kannst Du ja aushelfen. Bisher kam da nix Konkretes - oder ich habe es überlesen. Das würde mich auch sehr brennend interessieren, da - vorausgesetzt ein AHB kommt - ich vor den Optionen stehe 1. Den AHB ausfüllen -> OWI zugeben 2. Nicht reagieren und auf BGB hoffen Der Grund dieser Überlegungen: Ich hoffe im Fall von 1., dass keine weiteren Na
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Besser wäre es (in diesem, speziellen Fall), wenn betreffende Personen den TE auf dem Foto erkennen. Genau das ist auch mein Gedanke! Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus und mein Vermieter und seine Frau (wohnen auch hier) sind immer da. Das ist noch besser, sie "erkennen" mich, als wenn die Polizei das Bild live vergleich kann! @Toxic Waste: Ja, die beiden haben den Bogen Anfang April erhalten und mich GESTERN eingeweiht, die Woche war längst um. Da blieb nicht mehr viel Zeit, zumal ich auch noch unterwegs war. Ich hatte selbst die Pistole auf der Brust. Mir war schon klar, dass es besse
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Verstehe ich das richtig: Da er ohne FE gefahren ist, war das eine Straftat -> damit gilt nicht die Verjährungsfrist von 3 Monaten, auf die man bei "Alberto" usw. spekuliert und ich kann nicht am 4.6. sagen: "Schön Leute, dass ihr euch mit mir beschäftigt habt, aber es war mein Bruder, nur der ist ja jetzt raus". Vielmehr müsste man die Sache 3 Jahre hinauszögern, was vollkommen unrealistisch ist? Damit fällt ja Alberto GENERELL schon mal hinten runter und ich muss jetzt überlegen, ob ich der Behörde sage, dass ich mich zunächst geirrt habe und ihn angebe oder ob ich mitmache und die Punkte
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Ja, das hab ich mir auch schon gedacht... Naja, jetzt gilt es erstmal abzuwarten, ob denn ein Bogen zu mir kommt. Prüfen die eigentlich vor Versendung des Bogens, ob ich überhaupt in Frage komme (laut Passbild bei der Meldebhörde)? Denn da kommt Problem 3 von oben ins Spiel. Steht dann gleich ein Hausbesuch an, noch bevor der Bogen kommt? Ich habe übrigens das mit unserem Vater gefragt (ob man auch ihn besuchen könnte), weil er noch nicht mal weiß, dass mein Bruder seinen Lappen verloren hat