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Hennes

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  1. Mit meinem Satz: ""Das gegen 2.Sohn weiter ermittelt wird glaube ich nicht da ja ein BGB erfolgt ist und der nicht abgestritten wird sondern einfach verjährt ist."" meinte ich mit das ja bereits ein BGB gegen 1. Sohn erfolgt ist und es FESTSTEHT das dieser auch gefahren ist. 2. Sohn hat nur den genannten AHB erhalten.
  2. @Sobbel Danke für dein Fazit Was mir jetzt nach deinem Fazit noch einfällt wäre das 1. Sohn noch einmal ein Schreiben mit der GENAUEN Frage an den Sachbearbeiter aufsetzt: Ist am 22.02. / 07.03. auch gegen IHN (1.Sohn) eine evt. Ermittlung angedacht / angestoßen worden oder NICHT oder nur, wie uns auch bekannt ist, gegen den 2. Sohn ?? Das gegen 2.Sohn weiter ermittelt wird glaube ich nicht da ja ein BGB erfolgt ist und der nicht abgestritten wird sondern einfach verjährt ist. Viel Lust mich nun noch weiter wegen 88€ Zeit zu investieren habe ich eigentlich nicht mehr...
  3. So weiter gehts... nun hat 1.Sohn eine Antwort auf seinen Einspruch bekommen: Verjährung wäre / ist angeblich "da aufgrund einer Benennung durch Zeugenbefragung am 22.02. eine Anhörung an 2.Sohn verfügt worden ist" damit unterbrochen worden. Sonst keine weiteren Infos. Das ist genau DAS Datum an dem der AHB datiert war an 2.Sohn aber erst am 07.03. ankam. Was soll man nun von so einer Antwort halten, mit keinem Wort wird erwähnt das am 22.02. auch gegen 1.Sohn ermittelt wurde oder eine Aktennotiz gegen 1.Sohn erfolgt ist. Noch ne Frage: wird der Einspruch zurückgenommen w
  4. Allen vielen Dank für die Infos !! Werden dann entsprechend den Einspruch einsenden und auf eine Antwort warten. @Sobbel: Ich will denen nichts vorwerfen o.ä. war halt nur eine Frage ob das so üblich ist und gang und gebe das trotz evt. Verjährung noch ein Bescheid versendet wird. Jetzt warten wir auf eine Antwort der Bußgeldstelle und ich melde mich zurück wie es ausgegangen ist. Allen noch einen schönen Sonntag Danke und VG Hennes
  5. Danke für deine Infos Was mich noch interessiert ist ob es üblich ist das die Bußgeldstelle trotz Verjährung noch Bußgelder versendet?? und DARF sie das überhaupt noch nach Verjährung?? ggf in der Hoffnung das der Fahrer das Bußgeld noch begleicht?? Erst noch einen Anwalt einschalten etc. hab ich wg.den 88€ eigentlich nicht noch vor Anwalt und Akteneinsicht kostet auch Geld und meine Zeit... :-) Wie schon geschrieben würde 1.Sohn Einspruch einlegen (Verfolgungsverjährung) mit dem folgenden Zusatz: "Sollten Gründe gegen eine Verfolgungsverjährung sprechen bitte i
  6. Der AHB vom 07.04.2023 war das ERSTE Anschreiben an den 1. Sohn also bereits nach der Verfolgungsverjährung die am 11.03.2023 eingetreten ist. Das "noch" bezog sich darauf das trotz Verjährung doch "noch" ein Anhörungsbogen an den 1. Sohn versendet wurde Es ist nun folgender Einspruch angedacht: Gegen die Ordnungswidrigkeit ist Verfolgungsverjährung eingetreten der Verfolgungsanspruch der Bußgeldstelle ist erloschen. Darauf müsste dann ja eine entsprechende Antwort kommen ob es eingestellt wird oder doch eine Unterbrechung innerhalb der 3 Monate erfolgt ist.
  7. Hallo, und es geht weiter.... wie oben geschrieben 1.Sohn am 10.12.2022 mit 18km/h zu schnell geblitzt worden. Es kam am 07.04.2023 noch ein Anhörungsbogen für 1. Sohn den er nicht beantwortet hat da die OW ja eigentlich am 11.03.2023 längst verjährt war / ist. Ich als Halter habe bis heute keine weitere Vorwürfe o.ä erhalten. Heute kam dann aber ein Bußgeldbescheid über 88,50 Euro für den 1. Sohn, warum ergeht noch ein Bußgeldbescheid wenn die OW doch schon längst verjährt war / ist ?? Einspruch einlegen mit dem Vermerk das die OW bereits am 11.03.2023 verjährt war / is
  8. Hallo, ich benötige mal eine Auskunft zu folgendem Geschwindigkeitsverstoß: Geblitz wurde mein 1.Sohn ausserhalb g.O. mit 18km/h zu schnell in 70er Bereich am 10.12.2022 Ich bin Halter und bei mir kam am 17.01.2023 ein Zeugenfragebogen (Anschreiben vom 11.01.2023) an auf den ich nicht geantwortet habe. Am 08.02.2023 kam ein Zeugenfragebogen Erinnerung an (Anschreiben vom 02.02.2023) den ich wie folgt beantwortet: Das Fahrzeug wurde zur Tatzeit überlassen an: ((verantwortlicher Fahrzeugführer: )) => diesen vorgedruckten Text habe unkenntlich im Fragebogen gemacht !!! Als
  9. Update: Ist schon nen Jahr her, wollte hier aber noch mal den Ausgang beschreiben: Verhandlungstermin ist verschoben worden auf Anfang Februar 2010, aber keine Einstellung !!! Habe dann meinen Anwalt mit der Sache beauftragt da ich meinen Bruder nicht noch 350km für nix los schicken wollte. Anwalt hat dann mit dem Gericht telefoniert etc. und den Richter überzeugt das hier doch nur unnötig seine Zeit etc. in Anspruch genommen würde etc. Verfahren wurde dann eingestellt. DANKE noch mal an alle die mir hier seeehr nett und informativ geholfen habe !!!!! Beste Grüße Hennes
  10. update Hallo, benötige noch mal dringend eine Auskunft. Mein Bruder der Er_sa_fa hat zum Gericht zurückgeschrieben das er an dem Tag nicht gefahren ist weil er sich halt im Datum geirrt hat und hat seine Freundin als Zeugin mit angegeben. Da er am 03.01.10 für 14 Tage im Urlaub ist hat er dieses mit reingeschrieben mit der Bitte um eine Verschiebung des Verhandlungstermins am 04.01.10. 14 Tage später etwa am 18. oder 19.12. kam dann ein Schreiben vom Gericht das die Verhinderung des Betroffenen ausreichend glaubhaft gemacht werden muss und bis jetzt keinen Terminverlegung in betracht
  11. Hallo. folgendes soll nun ans Gericht geschrieben werden: Er_sa_fa: Nach Rücksprache mit meinem Anwalt ist aufgefallen das ich mich im Datum geirrt habe und an dem Tag der PKW nicht von mir, sondern von jemand anderem gefahren wurde. Als Zeuge und Fahrzeughalter kann dieses mein Bruder Herr XXXXXX bestätigen. Als Anlage sende ich Ihnen eine Kopie meines Passfotos (Personalausweis) als Beweiß mit, so wie eine Bestätigung des Fahrzeughalters das ich an dem Tag (01.05.2009) den PKW Kennz.XX-XX nicht benutzt oder gefahren habe. Ich bitte höfflichst meinen Irrtum zu entschuldigen und das
  12. Hallo, werden so ein entsprechendes Schreiben an den Richter senden... Nun meine Frage dazu noch: Soll ich sofort auch ein Schreiben dazu legen und darin zugeben das ich der Fahrer war mit meiner Beifahrerin als Zeugin etc. oder soll einfach mein Bruder nur angeben mit entsprechenden Zeugen als Beweis das er an dem Tag das Fahrzeug nichtgefahren haben kann. Ich kann ja ggf. auch ein Schreiben als Halter dazu legen mit den entsprechenden Zeilen das mein Bruder an dem Tag das Fahrzeug nicht gefahren hat, ohne das ich zugebe selbst gefahren zu sein. Was mir SEHR wichtig ist: Reicht das dem
  13. Hallo, Update: sind nun einige Wochen her..... So für mich ist alles nach Plan gelaufen, am 24.08.09 ist der BuGeBe gegen meinen Bruder eingetroffen gegen den er dann nach 1 Woche Einspruch eingelgt hat mit der Begründung sich halt noch mit einem Anwalt zu beraten und sich dann zeitnah wieder zu melden. Wir haben dann einfach nix mehr gemacht und abgewartet was weiter passiert.... Nun ist diese Woche doch glatt direkt ein Schreiben vom Amtgericht gekommen mit Verhandlungstermin am 04.01.2010, die Bußgeldstelle hat sich erst gar nicht mehr gemeldet. Was kann man nun hier unternehmen bzw. spez
  14. UPDATE Hallo!! So, heute sind die Bilder beim Er_sa_fa eingetroffen. Es sind auf dem 1. Blatt 3 Bilder 1xAutobahn 1xKennzeichen 1xDetailfoto Auf dem 2.Blatt ist das Detailfoto nochmal vergrößert, ich habe einen Ausschnitt mit hochgeladen. Ich habe die Bilder 4 verschiednen Leuten gezeigt, nicht einer hat mich darauf auch nicht mit viel Fantasie erkennen können, ich habe zufällig meine Hand direkt vor dem Mund gehalten..... Im Anschreiben ausgestellt am 16.07.09 eingegangen am 22.07.09 mit Poststempel v.20.07.2009 steht: Sehr geehrter Herr XXXX (Er_sa_fa) wunschgemäß übersende ich Ihnen
  15. Hallo, @HarryB Danke für deine Meinung dazu, ich vermute mal das es eigentlich am sinnvollsten wäre so zu handeln. ABER: Das Foto ist wirklich sooooo schlecht das man nicht mal auch nur annähernd jemanden im PKW erkennen kann, keinerlei Gesichtszüge oder einen Kopf einfach alles GRAU mit wirklich vieeeel Fantasie kann man sich in etwa denken wo die Augen des Fahrers sind, sonst ist absolut nichts zu erkennen. Ich vermute mal das es so schlecht ist weil die Sonne genau passend auf der Frontscheibe so gegen 15.00h stand.... Darum wäre ich sehr an einem besseren Foto interresiert, denn we
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