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Knöllchen in Raten bezahlen


Guest Anwohner

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Guest Anwohner

Wie ihr euch sicherlich schon denken könnt, habe ich ein Knöllchen über 5 Euro bekommen, und zwar deswegen, weil ich die Parkzeit um genau vier Minuten überschritten habe (konnte an dem Tag keinen Sekundenkleber in den Automaten füllen / füllen lassen, da eben erst wieder repariert). Da mein Girokonto unendlich viele Freiposten hat, will ich nun den Betrag in Raten überweisen, was dank Online-Banking auch kein großer Aufwand für mich ist.

 

Das das erlaubt ist, bin ich mir eigentlich relativ sicher, lasse mich jedoch gern eines besseren belehren. Aber was passiert, wenn ich zum Beispiel aus Versehen 3 Cent zuviel überweise, müssen die das automatisch zurücküberweisen, oder muß ich dafür einen Antrag stellen? Was passiert, wenn ich bei einigen Überweisungen aus Versehen ein falsches, nicht existierenden Aktenzeichen angebe, beispielsweise zwei fehlende Zahlen? Irgendwohin muß doch das Geld, oder?

 

Obwohl mir damals schon kein Mensch aus der Parkautomaten-Branche, bei der Ermittlung der Reparatur-Kosten geholfen hat, frage ich trotzdem mal das Forum, ob eventuell jemand beim Ordnungsamt gearbeitet hat (z.B. Praktikum) und weiss, wie umständlich das für die ist zu buchen?

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Das das erlaubt ist, bin ich mir eigentlich relativ sicher, lasse mich jedoch gern eines besseren belehren.

Erlaubt ist es sicherlich. Ich bezahle auch alle meine Knöllchen (sind glücklicherweise nicht so viele) im "Raten". Obs was bringt weiss ich nicht, aber ein bissl Genugtuung ist immer dabei! :D

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@Anwohner

 

Sag mal, wo ist Dein Problem?

Zuviel Zeit für Hirngespinste??? :D

 

Beispielrechnung:

Zeitaufwand für eine Transaktion bei Online-Banking (Empfängerdaten, Betrag, Verwentungszweck, TAN) -> 1 Minute

Zeitaufwand für 200 Transaktionen -> 200 Minuten

Kosten jeweils 5€ (die zu überweisende Summe).

 

Indirekte Kosten:

Substitution der 199 sinnlosen Überweisungen durch produktive Arbeit (falls Dir dieser Begriff etwas sagen sollte :o ):

Stundensatz 50€ -> Verdienst 165,83€ (ca. 33 mal Falschparken).

 

Fazit: Du verarschst Dich lediglich selbst. ;)

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Guest Anwohner

@cheffe

 

200 war auch nur eine symbolische Zahl. Und selbst wenn es nur zwanzig Überweisungen sind, und das deiner Rechnung zufolge dann 20 Minuten meiner Freizeit kosten würde (glaub mir, ich kann das schneller), investiere ich die doch gerne mal.

Du hast mir doch auch auf meinen Beitrag geantwortet, obwohl du dafür kein Geld bekommst. Ferner kann ich, während ich die Überweisungen tätige auch noch andere schöne Dinge machen, z.B. Musik hören oder mich vom Fernseher berieseln lassen. Und 50 € verdiene ich leider auch (noch) nicht pro Stunde, nein, auch nicht brutto.

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Das Knöllchen stellt eine Verwarnung durch die Verwaltungsbehörde nach § 56 OWiG dar.

 

§ 56 OWiG

[Verwarnung durch die Verwaltungsbehörde]

(1) Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von zehn bis fünfundsiebzig Deutsche Mark erheben. Sie kann eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld erteilen.

 

(2) Die Verwarnung nach Absatz 1 Satz 1 ist nur wirksam, wenn der Betroffene nach Belehrung über sein Weigerungsrecht mit ihr einverstanden ist und das Verwarnungsgeld entsprechend der Bestimmung der Verwaltungsbehörde entweder sofort zahlt oder innerhalb einer Frist, die eine Woche betragen soll, bei der hierfür bezeichneten Stelle oder bei der Post zur Überweisung an diese Stelle einzahlt. Eine solche Frist soll bewilligt werden, wenn der Betroffene das Verwarnungsgeld nicht sofort zahlen kann oder wenn es höher ist als zwanzig Deutsche Mark.

 

(3) Über die Verwarnung nach Absatz 1 Satz 1, die Höhe des Verwarnungsgeldes und die Zahlung oder die etwa bestimmte Zahlungsfrist wird eine Bescheinigung erteilt. Kosten (Gebühren und Auslagen) werden nicht erhoben.

 

(4) Ist die Verwarnung nach Absatz 1 Satz 1 wirksam, so kann die Tat nicht mehr unter den tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten verfolgt werden, unter denen die Verwarnung erteilt worden ist.

 

Normalerweise müsste auf der schriftlichen Verwarnung irgendwo stehen, daß die Verwarnung nur wirksam wird und somit das Verfahren abgeschlossen ist, wenn das Verwarnungsgeld fristgerecht und in einem Betrag auf das angegebene Konto überwiesen wird. Ein Zahlung in Teilbeträgen dürfte somit den Bestimmungen widersprechen.

 

@HaSe: Wenn es bisher bei dir geklappt hat, so könnte das auch einfach Glück sein.

 

Gruß

Goose

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Guest Anwohner

@cheffe nochmal

 

Fazit: Ich will die vom O-Amt verarschen, auch wenn ich leider nicht deren Reaktion sehen kann. Aber vielleicht lerne ich ja irgendwann einmal einen von denen persönlich kennen.

 

@all

 

Ich bin mir sicher, da gab es Urteile, wonach Teilzahlungen erlaubt sind. Wenn nicht jemand schneller ist, poste ich sie hierher.

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@Anwohner

 

200 war auch nur eine symbolische Zahl
Mein Rechenbeispiel war ja auch nur hypothetisch, sollte Dir nur die Sinnlosigkeit Deiner Idee vor Augen führen. Selbst wenn das rechtlich zulässig sein sollte (@Goose hat die meiner Meinung nach berechtigten Zweifel ja bereits geäußert), was bringt Dir das? Glaubst Du, daß Dir weitere Verwarnungen in Zukunft erspart bleiben werden (nach dem Motto: "Der verarscht uns immer beim Bezahlen, also lassen wirs lieber."). Wohl kaum.

 

Oh, noch ein Post:

Fazit: Ich will die vom O-Amt verarschen, auch wenn ich leider nicht deren Reaktion sehen kann

Das habe ich mir fast gedacht. Wenns Spaß macht. Mir wäre es jedenfalls zu kindisch.

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Nicht ganz zum Thema Ratenzahlung:

 

Wir hat mal jemand erzählt, das die Behörde zumindest Probleme mit

zuviel überwiesenen Beträgen hat.

 

weil, 15,00 € und 15,66€ sind hanschriftlich ja schnell geschrieben.

Und hinterher kann man in der Behörde die Summe dann nicht trennen.

 

Meinem Kumpel wurden dann nach fünf Monaten einfach die 15,66 € ber

Verechnungsscheck geschickt....

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@HaSe: Wenn es bisher bei dir geklappt hat, so könnte das auch einfach Glück sein.

Bisher hats immer geklappt, bei 20€ z.B. erst 19,99 € überwiesen und dann einen Tag später noch 0,01 € (mit dem Betreff: Sorry, hab da was vergessen...) ;):100::o

 

P.S.: Die Idee dazu kam mir beim Stöbern auf dieser Seite. Da gab es mal eine Rubrik "legale Tricks" oder so ähnlich, wo das beschrieben war... :D

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Guest rennfahrer²
Bisher hats immer geklappt, bei 20€ z.B. erst 19,99 € überwiesen und dann einen Tag später noch 0,01 € (mit dem Betreff: Sorry, hab da was vergessen...) :o;):D

Besser wäre einmal 2€ zu überweisen und am nächsten Tag 18€.

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Bloß dort steht doch irgendwas drauf, dass wenn man mit der Verwarnung einverstanden ist, soll man den Betrag in einer Summer zahlen. Da könnten die :D ja den Umkehrschluss machen, und sagen, wer in Raten zahlt, ist damit nicht einverstanden, also das Geld wieder zurücküberweisen und Bußgeldbescheid??

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ich bin eindeutig für ein neues schulfach: KAUSALITÄT.

 

dann würde es vielleicht weniger hohlbirnen geben, die sich über schwachsinn amüsieren, und sich damit genugtuung verschaffen, indem sie sich selbst verarschen (was sie leider net bemerken).

 

5€ in 20 überweisungen stückeln -> mehr arbeit für den beamten im ordnungsamt -> arbeit wird nicht geschafft -> einstellung zusätzlicher kräfte im ordnungsamt -> erhöhte kosten für DEN STEUERZAHLER.

 

also hört gefälligst auf mit euren kinderein mein geld zu verschwenden.

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Wie wenig sinnvolle Beschäftigung muß man im Leben haben, wenn man sich ernsthaft Gedanken darüber macht, eine Überweisung i.H.v. 5 € in 200 Einzelüberweisungen zu stückeln, und diese Gedanken dann auch noch in diesem Forum manifestiert?

 

Die Behörde wird sich sicherlich nicht daran stören, denn die arbeitet - wie allgemein bekannt - ja gerade nicht leistungsorientiert, und außerdem vollkommen unpersönlich.

 

Wer sich eher daran stören könnte, ist die Bank, deren Resourcen durch 200 Überweisungen in kurzer Zeit gebunden werden, weil dort unnötiger Aufwand produziert wird. Ich wünsche viel Erfolg, der Hausbank den Umstand zu erklären ("Ja, ich wollte die böse Behörde ärgern").

 

 

Wer sonst nichts zu tun hat.......

 

 

thomas

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Guest Anwohner

Na denn will ich mal antworten...

 

@cheffe

Wenns Spaß macht. Mir wäre es jedenfalls zu kindisch.
Mir aber nicht, andererseits bin ich bisher auch nur auf den Papier erwachsen, ob sich das noch ändern wird...? :angry:

 

@Goose

Normalerweise müsste auf der schriftlichen Verwarnung irgendwo stehen, daß die Verwarnung nur wirksam wird und somit das Verfahren abgeschlossen ist, wenn das Verwarnungsgeld fristgerecht und in einem Betrag auf das angegebene Konto überwiesen wird.

Bei mir heißt es "Bitte verwenden Sie den beigefügten Zahlungsvordruck", der natürlich auf 5€ ausgestellt ist. Das würde mich aber Gebühren kosten (2,50€), somit glaube ich kaum, daß die einem verbieten können, Online-Banking zu nutzen. Davon, daß ich in einem Betrag überweisen muß, steht da(zumindest bis jetzt noch) nichts.

 

@rennfahrer²

Besser wäre einmal 2€ zu überweisen und am nächsten Tag 18€.
Hast du bei dieser Zahlenkombination den Hintergedanken, daß im Falle eines Bußgeldbescheides die Halterhaftung schon bezahlt wäre? BTW: Wie hoch ist die eigentlich genau, 18,??€

Ist für mich in dem Fall zwar uninteressant da Knöllchen billiger als 18€, aber ich stehe auch öfters mal im absoluten Halteverbot, und wenn ich da dann doch mal erwischt werde, will man ja informiert sein.

 

@frost

ich bin eindeutig für ein neues schulfach: KAUSALITÄT.

Dann würde ich dir empfehlen in die Politik zu gehen, mit einem Post im Radarforum, wirst du nicht viel ändern können.

 

@all

Nun gut,

obwohl ich jetzt nicht viel schlauer bin als vorher, mach ich das nacher mit den Teilbeträgen.

Und wenn's Probleme gibt, verschwende ich halt nicht nur die Ressourcen meiner Hausbank.

...wofür hat man denn ne Rechtsschutz? :D

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Guest Pferdestehler

@Anwohner

 

Die Idee von @rennfahrer² ist aber sehr gut, da braucht es dann keinen Rechtsschutz. Denn 2€ kann problemlos eine vergessene Null sein (bei 20€ gefordert). Somit ist die zweite Überweisung von 18€ sogar notwendig...

 

Was die Sinnlosigkeit angeht, schließe ich mich den anderen an. Ist wie mit dem Sack Reis in China, da freuen sich die Chinesen, wenn sie den neu eintüten dürfen. Du hast nichts davon.

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Ich möchte mal Anwohners Gesicht sehen, wenn ihm sein kostenloses Online-Konto gekündigt wird. Seine Bank ist nämlich die einzige Stelle, die bei solchem Schwachsinn draufzahlt.

 

Die Bußgeldstelle bekommt die Überweisung vollelektronisch, da muß niemand irgendwelche Beträge zuordnen. Es wird nur zum Stichtag (auch wieder vollautomatisch) kontrolliert, ob der gesamte Betrag eingegangen ist, ansonsten erhält der Zahlungspflichtige eine Mahnung, natürlich mit zusätzlichen Gebühren, auch wieder vollelektronisch und automatisch. Wer soll da geärgert werden?

 

Außerdem ist in verschiedenen Gesetzen festgelegt, daß die Strafverfolgung nicht nach wirtschaftlichen Gegebenheiten erfolgen darf. Wenn es also wirklich bei einzelnen Bußgeldstellen, die technisch noch nicht so weit aufgerüstet sind, zu Engpässen kommen sollte, würden einfach ein paar zusätzliche Arbeitsstellen (positiv) auf Kosten der Steuerzahler (eher negativ) geschaffen werden. Außerdem könnten einige Kommunen auf die Idee kommen, die zusätzlich erforderlich werdenden Kosten an der Quelle abzuschöpfen, also mehr Kontrollen durchzuführen. (halte ich für positiv, die Raser natürlich nicht).

 

Bei kostenlosen Online-Konten zahlen die Banken meist drauf. Sie wollen den Kunden in der Hoffnung halten, daß sie vielleicht später, beim Hausbau oder bei Krediten, noch an ihn verdienen können. Wenn die allerdings so einen Spinner wie Anwohner bemerken, der ihnen durch seine unsinnigen Spielereien nur zusätzliches Geld kostet und Arbeit macht. ist die Geduld sehr schnell gerissen und das Konto gekündigt. Ansonsten müßte Anwohner schon ein guter oder sehr guter Kunde sein. Das er so einen Status irgendwann mal erreicht ist bei seinem Verhalten aber eher unwahrscheinlich.

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...wofür hat man denn ne Rechtsschutz? :angry:

das ist die denke, die leider zu immer mehr sinnloser anzeigerei und kindischem aufruhr führt... so nach dem motto "wozu soll ich mit meinem nachbarn reden, wenn ich ihn gleich anzeigen kann? hab doch rechtsschutz!".

sic transit gloria mundi...

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Guest rennfahrer²
Hast du bei dieser Zahlenkombination den Hintergedanken, daß im Falle eines Bußgeldbescheides die Halterhaftung schon bezahlt wäre? BTW: Wie hoch ist die eigentlich genau, 18,??€
Wie @pferdestehler schon sagte...

 

Kann doch sein, dass man auf der Überweisung anstatt 20,00€ 2,00€ angegeben hat ;)

Ob das so üblich ist bei ,00 ein Komma hinzuschreiben sei mal dahingestellt :)

 

...wofür hat man denn ne Rechtsschutz? ;)

Sicher nicht um sich wg. irgendwelche Knöllchen im ruhenden Verkehr rumzustreiten, die eh nicht von der RS gedeckt sind.

 

@MrMurphy

 

Glaubst du eigentlich den Schrott, den du da schreibst ?

blabla...Bank könnte ihm kündigen...blabla...weil sie 2cent bei ner Überweisung draufzahlt...blabla... :D:angry:

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Ich glaube das nicht nur, ich weiß es sogar. Jede Bank hat heute Überwachungsmechanismen eingebaut, die ungewöhnliche Kontobewegungen abfangen. Wenn Anwohner 100 Überweisungen zu je 5 Cent tätigt, läuft der Vorgang bei einem Sachbearbeiter auf, der sich dann anschaut, was bislang so auf dem Konto gelaufen ist. Wenn dann z. B. ein 19jähriger so seine Kindheitstraumata auslebt, bekommt er ganz schnell einen "blauen" Brief oder auch die Kündigung.

 

Das Gejammer der Gekündigten fängt dann hinterher an, wenn die merken, was alles daran hängt. Die ganzen Daueraufträge müssen geändert werden, Abbuchungsvollmachten (Telefon, Handy) müssen neu veschickt werden. Der Kreditrahmen bei der neuen Bank ist am Anfang erst mal viel geringer, u.s.w. Von mir aus soll Anwohner das ruhig mal austesten und anschließend hier berichten.

 

Dabei bitte immer im Hinterkopf behalten: Es geht hier um Girokonten, bei denen die einzelnen Überweisungen nichts kosten. Vor sieben oder acht Jahren hat fast jede Bank solche Bedingungen angeboten, heute muß man mit der Stecknadel danach suchen. Dreimal darfst du raten warum.

 

..weil sie 2cent bei ner Überweisung draufzahlt..

 

Solche Polemik hilft Anwohner im Fall der Fälle auch nicht weiter. Aber vielleicht macht es dir Spaß, andere Leute wie Anwohner mit "guten Tips" auflaufen zu lassen. Eine Überweisung kostet eine Bank zudem wesentlich mehr as 2 Cent.

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QUOTE 

Fazit: Ich will die vom O-Amt verarschen, auch wenn ich leider nicht deren Reaktion sehen kann

 

Das habe ich mir fast gedacht. Wenns Spaß macht. Mir wäre es jedenfalls zu kindisch.

 

hehe ich finds lustig. kindisch auf jedenfall...aber das eine schließt das andere ja nicht aus....und wieso sollte man nicht auch mal kindisch sein =)

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hehe ich finds lustig. kindisch auf jedenfall...aber das eine schließt das andere ja nicht aus....und wieso sollte man nicht auch mal kindisch sein =)

Sehe ich auch so. Warum sollte man die Beamten von der Stadt nichtmal ein wenig für ihr Geld arbeiten lassen. Auch wenns vielleicht inzwischen alles schon vollautomatisch geht. :D Es müssen ja nocht gleich 200 (!) Überweisungen sein, 2 tun es schliesslich auch... Und deswegen wird mir keine Bank das Konto kündigen! :angry:

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Guest rennfahrer²
Es müssen ja nocht gleich 200 (!) Überweisungen sein, 2 tun es schliesslich auch... Und deswegen wird mir keine Bank das Konto kündigen! :angry:

Doch, hast du ne Ahnung, pfft...

 

Big Bank is watching you!

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also ich finde das gehabe vom anwohner hochgradig kontraproduktiv.

 

er ist einer von den pennern, die unsere gesellschaft nur schädigen.

jemand der parkautomaten zuklebt (oder zukleben lässt) ist einfach nur eine armseelige gestalt,

die nur von zwölf bis mittag denkt.

wir alle zahlen dafür, dass er sich seine befriedigung verschafft.

 

wenns dir nicht passt, dass die stadt vor deiner tür parkgebühren verlangt, dass such dir ne neue

wohnung. und wenn das schon von anfang an so war, bist du selbst dran schuld.

es sind echt leute wie du, die alles noch schlimmer machen.

 

wenn ich nen knöllchen bekommen hab und das nicht ganz gerecht finde, ruf ich auch der bußgeldstelle

an und lass es wegmachen - ja das geht. wenn man sich nicht aufführt.

klar hat das irgendwann seine grenzen, aber wenn man nur alle paar monate eine knolle bekommt, haut

das ganz gut hin.

 

ich hoffe, dass die diesen &§&"&§"% finden, damit diese sabotage ein ende hat - was der an kosten verursacht

muss woanders wieder eingespart werden. bedanken wir uns alle bei ihm, stellvertretend für all die penner...

 

und: ich denke es ist naiv zu glauben, dass da jemand die kontoauszüge kontrolliert und die beträge addieren muss.

das wird wohl schon seit jahren EDV-mäßig funzen.

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Guest rennfahrer²

@Gast_Ben

 

wenn ich nen knöllchen bekommen hab und das nicht ganz gerecht finde, ruf ich auch der bußgeldstelle

an und lass es wegmachen - ja das geht.

Laber doch keinen Müll! :angry:

 

was der an kosten verursacht

muss woanders wieder eingespart werden

Wenn man nen Tesastreifen oder was ähnliches übern Parkautomat klebt macht die erste Politesse ihn wieder ab und gut ists!

Mit Parkscheibe gibts dann aber halt keinen Strafzettel.

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wenn ich nen knöllchen bekommen hab und das nicht ganz gerecht finde, ruf ich auch der bußgeldstelle an und lass es wegmachen - ja das geht.
Laber doch keinen Müll! :angry:

Doch doch, das soll manchmal wirklich funktionieren. Ich habe eine männliche Politesse (wie nennen die sich eigentlich?) auch mal in einem netten Gespräch überzeugt, mir mein Knöllchen zu streichen! :D

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Aber anrufen bringt 1000%ig nichts! Sowas kann mir niemand erzählen.

 

Dass man manchmal Politessen belabern kann funktioniert auch ganz selten.

Am besten ist natürlich noch immer der Einspruch per Brief. Aber anrufen bringt mitunter auch schon eine "Einstellung des Verfahrens". Kommt natürlich auf die Sachlage, den Bearbeiter und den Tonfall der Anrufers an. :angry:

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Guest rennfahrer²
Aber anrufen bringt mitunter auch schon eine "Einstellung des Verfahrens". Kommt natürlich auf die Sachlage, den Bearbeiter und den Tonfall der Anrufers an. :angry:

Beweise ? Quelle ?? :D

 

Glaub ich trotzdem nicht. Bei mir gings mal um ein Knöllchen obwohl ich in ner privaten Einfahrt stand. Nach mehrern Briefen mit der Behörde wars mir dann zu blöd und habs nicht auf ne Gerichtsverhandlung angelegt, die ich mit Sicherheit gewonnen hätte, hab ich die 15€ doch bezahlt.

 

Ich hatte auch angeboten Fotos von der Stelle zu machen, als Begründung kam immer :"Unsere blöde Politesse sagt sie haben da und da gestanden, basta, aus!" :)

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ich hab bis jetzt drei knöllchen wegmachen lassen, weil ich vor meiner wohnung im eingeschränkten HV geparkt hab - klar musste ich der dame jedesmal ne story präsentieren, aber es ging.

und wenn du, lieber rennfahrer, es mir nicht glauben willst, kann ich dir nicht helfen.

 

ich wohn in ner relativ kleinen stadt - vielleicht liegts daran...

 

 

außerdem gehts hier nicht um tesastreifen, sondern um sekundenkleber im münzschlitz.

der liebe anwohner hat damit nämlich mal ganz stolz geprahlt...

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Guest Anwohner

Hm,

"virtueller Sandkasten"...okay, unser zweizeiler-Poster "Gast_heavymetal" muss es ja wissen, und wozu haben wir denn jetzt schliesslich doppelt so viele Moderatoren?

Über das was ich mache lässt sich - zugegebenermaßen - streiten, aber die Kernfrage "Darf man Verwarngelder in Raten bezahlen?" ist bis jetzt nicht wirklich beantwortet, und hat IMHO auch nicht unbedingt was mit "kindischen Gehabe" zu tun.

Nun gut, nächstes Mal frage ich wieder, was passiert, wenn ich 20 km/h innerorts zu schnell geblitzt wurde, das ist dann erwachsen...

 

@Byron

hehe ich finds lustig. kindisch auf jedenfall...aber das eine schließt das andere ja nicht aus....und wieso sollte man nicht auch mal kindisch sein =)
Was ist das Superlativ von: Full ACK!!!?

 

@Gast_Ben

einer von den pennern
armseelige gestalt
&§&"&§"%

Du bist einfach nur süss :unsure:

...und ich weiß nicht woran es liegt, aber so Leute wie du bestätigen Leute wie mich geradezu, in dem was sie machen :cop01:

 

 

Ich frage mich, wer die Reparaturen für meinen Bezirk anordnet, aber besonders intelligent scheint er oder sie nicht zu sein. Jetzt haben die hier schon (wie auch schon in anderen Teilen meiner Kommune) einen Parkautomaten mit Leseschacht für Geldkarten aufgestellt. Das ist doch garantiert noch teuerer.

 

Und der ist seit etwas fünf Stunden nun auch...ähhm... "defekt", natürlich nur ZUSÄTZLICH zum altbewährten Münzschacht :lol::B)::250:

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Guest rennfahrer²

@Anwohner

 

Ich weiß sicher, dass leichte... nennen wir es mal Beschädigungen bzw. deren kurzfristiger "außer Betrieb" schnellstmöglich in Ordnung gebracht wird. :unsure:

 

Denn, selbst wenn der Parkautomat defekt ist benutz ich keine Parkscheibe, bekomm dafür nie ein Knöllchen.

 

Folglich geh ich davon aus, dass die Politessen in den besagten Straßen nicht mal durchgehen und sich "lukrativere" Standorte suchen, bis der Automat wieder in Ordnung ist :lol:

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@rennschnecke_hoch_zwei:

 

da wohnst aber nicht in frankfurt!

da kannst nen regulären parkzettel ziehen und ins auto legen, dann kommen die flintenweiber, schreiben nen zettel "parkscheibe nicht benutzt bei kaputtem parkautomat" = EUR10!

einspruch mit parkscheinkopie hilft immer, aber nicht jeder macht sich diese mühe, darauf setzt die stadt frankfurt jedoch!

 

superaktion, das! und so, liebe frankfurter, macht ihr noch weniger geld, da jeder nach möglichkeit nie wieder dahin fährt!

 

leider kann ich frankfurt unmöglich meiden, aber i.d.R. hilft ein kurzes telefonat mit dem kunden und der gibt mir dann meist einen besucherparkplatz.

 

gruss

HM

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@anwohner

kannst du dich mal entscheiden?

 

zunächst:

...und hat IMHO auch nicht unbedingt was mit "kindischen Gehabe" zu tun.
und zwei sekunden später:
@Byron

QUOTE 

hehe ich finds lustig. kindisch auf jedenfall...aber das eine schließt das andere ja nicht aus....und wieso sollte man nicht auch mal kindisch sein =) 

 

Was ist das Superlativ von: Full ACK!!!?

und zu guter letzt noch:

...und ich weiß nicht woran es liegt, aber so Leute wie du bestätigen Leute wie mich geradezu, in dem was sie machen 
ist das kindisch? nein, es ist kindisch³.

 

 

und, verlaß dich drauf, es ist genau so kindisch bei geschwindigkeitsübertretungen. scheinbar sind für dich alle andern an der misere schuld. nur du nicht. kennst du die stella-awards? kannst ja mal deine stadt verklagen wegen zu weniger parkeinnahmen.

 

und zu deinen klebeaktionen sag ich nur: wenn du schon sowas als ersatz für weiss ich was brauchst, jammer bitte nicht über die hohen ausgaben der stadt.

 

Ich frage mich, wer die Reparaturen für meinen Bezirk anordnet, aber besonders intelligent scheint er oder sie nicht zu sein. Jetzt haben die hier schon (wie auch schon in anderen Teilen meiner Kommune) einen Parkautomaten mit Leseschacht für Geldkarten aufgestellt. Das ist doch garantiert noch teuerer.

 

Und der ist seit etwas fünf Stunden nun auch...ähhm... "defekt", natürlich nur ZUSÄTZLICH zum altbewährten Münzschacht  :unsure:  :250:  :lol:   

haha, wie lustig. vielleicht lach ich morgen drüber. und ich glaube nicht, daß du dir allzu viele äußerungen über die intelligenz anderer erlauben solltest.

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@indy

 

und ich glaube nicht, daß du dir allzu viele äußerungen über die intelligenz anderer erlauben solltest.

Ach lass ihn doch. Der reitet sich mit jedem weiteren Wort nur selber rein. Solche Typen sind die Laus im Pelz :unsure:

Wobei noch gar nicht raus ist, ob es doch nicht nur ein Möchtegern ist :lol:

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sagt mal, ihr denkt wohl, wir meißeln noch auf steintafeln rum?

ich darf vielleicht mal erzählen, wie das buchhaltungsprogramm der übergeordneten verwaltungsbehörde unseres amtes funktioniert:

 

über eine dfü-verbindung zum konto werden direkt die daten eingespielt und mit dem soll verglichen. dabei werden mehrfach- oder teilzahlungsbeträge in überweisungen automatisch zu einer zahlung unter dem entsprechenden aktenzeichen zusammengefasst.

dem programm ist es also völlig schnurzpiepe, ob einer zum beispiel 20 euro zuviel erhaltenes wohngeld in 1 cent beträgen zurückzahlt. es wird sowieso alles zusammengerechnet!

und wehe, es fehlt 1 cent!

 

soll und ist werden also automatisch abgeglichen und der entsprechende soll erhält den status 'bezahlt'...

überweisungen, die kein soll-pendant hatten, also wo der verwendungszweck falsch ist, bleiben übrig und werden manuell bearbeitet.

sollte im verwendungszweck irgendwelcher müll (von wegen: sexuelle gefälligkeiten) stehen, wird das geld automatisch an die bank zurückgegeben und storniert...was den absender der überweisung storno-gebühren kostet.

bei zahlendrehern im verwendungszweck sucht das programm jedoch automatisch nach übereinstimmungen in betrag und aktenzeichen und bietet dem nutzer den passenden soll an (der stimmt meistens). lediglich 2 sekunden mehrarbeit, diesen fehler, der mal vorkommen kann, auszumerzen!

versehentlich überwiesene mehrbeträge werden nach verhältnismäßigkeit per verrechnungsscheck (druckt das programm auch noch aus) an den einzahler zurückgegeben.

verhältnismäßigkeit heißt: so ab 0,99 euro zuviel! unter 99 cent wird damit unser landeshaushalt gesponsert.

 

will also heißen:

wer seine beträge in 1 cent schritten überweist, macht sich einzig und allein selbst viel arbeit!

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und wehe, es fehlt 1 cent!

Und was dann? Schickt ihr dann eine mit 55 cent Porto behaftete Mahnung über 1 cent raus?

 

sollte im verwendungszweck irgendwelcher müll (von wegen: sexuelle gefälligkeiten) stehen, wird das geld automatisch an die bank zurückgegeben und storniert...was den absender der überweisung storno-gebühren kostet.

 

Das halte ich für Wunschdenken. Allenfalls bei fehlendem Aktenzeichen im Verwendungszweck kann die Überweisung zurückgehen. Steht aber hinter dem Aktenzeichen noch ein "Bez. f. Sex", und ihr schickt die Überweisung zurück (Stornieren kann nur der Absender der Überweisung) so lacht sich der Betroffene doch ins Fäustchen. Ich möchte mal sehen, wie das OA anschließend vor dem Richter erklärt, wieso man die Begleichung der Forderung ablehnt (Geld zurückgeschickt), gleichzeitig jedoch auf selbiger beharrt.

 

Wenn ich jemandem eine Rechnung stelle, er den Betrag überweist, ich ihn zurück überweise dann bleibe ich anschließend auf meiner Forderung sitzen.

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Und was dann? Schickt ihr dann eine mit 55 cent Porto behaftete Mahnung über 1 cent raus?

fehlbeträge werden immer angemahnt, natürlich verbunden mit der erhebung einer verwaltungsgebühr. das ist der lauf der dinge!

wenn 10000 leute 1 cent nicht zahlen, sind das immerhin 100 euro.

 

 

Allenfalls bei fehlendem Aktenzeichen im Verwendungszweck kann die Überweisung zurückgehen. Steht aber hinter dem Aktenzeichen noch ein "Bez. f. Sex",

 

lies doch nochmal, was ich geschrieben habe! ich schrieb: "wenn irgendwelcher müll..." und nicht " wenn außer dem aktenzeichen noch irgendwelcher müll...".

wenn das aktenzeichen korrekt im verwendungszweck steht, interessiert es das programm nicht weiter, was sonst noch geschrieben wurde.

 

Ich möchte mal sehen, wie das OA anschließend vor dem Richter erklärt, wieso man die Begleichung der Forderung ablehnt (Geld zurückgeschickt), gleichzeitig jedoch auf selbiger beharrt.

 

naja...

also ich könnte zum beispiel auch wenn du geld von mir willst, dieses aus dem fenster werfen.

dann rufe ich an und sage: komm zu mir und heb es auf.

oder ich überweise es dir einfach ohne betreff auf dein geschäftskonto, auf dem täglich 10000 transaktionen stattfinden.

 

überweist jemand geld unter falschem betreff, kann niemand riechen, um welche zu begleichende forderung es sich dabei handelt. man kann viel verlangen, sollte aber auch bedenken, dass man viel dafür geben können sollte. ich wüsste nicht, wo da das problem liegt! ein bisschen mitgedacht und schon kann man sich und anderen die routinen ein bisschen erleichtern. schließlich lebt man nicht alleine auf der welt.

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dabei werden mehrfach- oder teilzahlungsbeträge in überweisungen automatisch zu einer zahlung unter dem entsprechenden aktenzeichen zusammengefasst.

dem programm ist es also völlig schnurzpiepe, ob einer zum beispiel 20 euro zuviel erhaltenes wohngeld in 1 cent beträgen zurückzahlt. es wird sowieso alles zusammengerechnet!

Ok, du hast mich überzeugt. Schade eigentlich... ;)

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