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Blechschild zwi. den Leucht-Schilderbrü. gilt nicht?


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Servus!

 

Stimmt das, wenn nach einer Schilderbrücke eines ein "normales" Verkehrzeichen aus Blech (z.B anderes Tempolimit) kommt, dann soll trotzdem nur der Wert der Schilderbrücke gelten? Was ist denn das für ein Schwachsinn, es gilt immer das letzte Zeichen, zudem sind beider Schilderausführungen völlig "gleichwertig". Oder doch nicht?

 

Gruss Andi

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Is mir neu!

Meines Wissens nach, sind alle Geschwindigkeitsschilder gleichwertig.

Meist ist es sogar so, dass die Schilder-Brücken nicht so ernst genommen werden wie die Blechschilder!

 

Also wie gesagt, sollte mich arg wundern, wenn das so wäre.

Aber es wäre auch nicht das erste mal, dass Sat1 irgendwelchen Mist verzapft.

 

Und wir dürfen das den Bürgern dann wieder draußen erklären...

 

mfg matze

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Guest Michael
die begründen das mit dem Zitat: "Das Leuchtschild hat Vorrang" :P

Wer sind denn "die"? Rechtsanwalt oder nur ein Redakteur?

 

Wechselverkehrszeichen und "normale" Blechschilder sind - mangels anderweitiger Regelung in § 39 StVO - absolut gleichrangig.

Der einzige Vorrang, den es geben könnte, beträfe die Montage von Verkehrszeichen auf Fahrzeugen (§ 39 Abs 2a StVO).

 

Demnach müssen die Blechschilder genauso beachtet werden, auch wenn sich zwischendrin Wechselverkehrszeichen befinden.

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QUOTE (andi @ 02.11.2003, 19:35)

die begründen das mit dem Zitat: "Das Leuchtschild hat Vorrang" 

 

Wer sind denn "die"? Rechtsanwalt oder nur ein Redakteur?

 

Das wurde während die Schilder zu sehen waren im Hintergrund gesagt, also praktisch kams von der Redaktion.

 

Gruss Andi

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Habe es auch gesehen.

 

Ich nehme mal an das die Antwort von der Polizei kam, da bei der zweiten Frage ein Polizist geantwortet hat und man bei der ersten Frage eben das Interview weggelassen hat.

 

Zu Risiken und Nebenwirkungen rufen Sie bei Sat1 an (Telefonnumer steht ja im Forum :P ) oder fragen sie ihren Bankberater nach einen Kredit.

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Die Symbole auf den Verkehrsbeeinflussungsanlagen sind wie normal aufgestellte Verkehrszeichen zu befolgen. Trotzdem gibt es für viele Autofahrer ein paar Ungereimtheiten
Zeigt die Schilderbrücke eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h und ein paar Meter weiter steht ein Blechschild mit 120 km/h, dann gilt die Anzeige auf der Brückenbeschilderung. Die geht in diesem Fall den Blechschildern vor.

 

Bei Sat1 stehts: http://www.sat1.de/automagazin/

 

Wo auch immer sie diese Weisheit her nehmen. Ich lass mich ja gerne belehren. Von daher hab ich erstmal ne Mail an das Automagazin gesendet. mal sehen ob sie sich melden.

 

mfg matze

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Ich hatte die Frage hier auch schon mal gestellt. Bin nach wie vor der Meinung, dass beide Varianten gleichwertig sind. Das scheinen aber viel Autofahrer nicht so zu sehen. Ich war letztes Jahr mal auf der AB unterwegs, da wechselten sich Schilder und Brücken immer ab. Schilder zeigten :angry:, Brücken :P. Ein Großteil der Autos war daher mit knapp über 100 unterwegs, und ich war fast der einzige, der, entsprechen der Limits, jeweils 100 oder 130 fuhr.

 

"Das Leuchtschild hat Vorrang"

 

Ist IMHO Unsinn, nur Ampel hat Vorrang vor Blech, sonst nichts, Blech und Matrix sind gleichwertig.

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Guest Gast_Jürgen

Hhm, und was für eine Geschwindigkeit gilt, wenn das Blechschild am Pfosten der Leuchtschilderanlage befestigt ist?

Ist kein Witz, so gesehen auf der A57 bei Neuss, dort ist ein 100er-Blechschild am Pfosten befestigt.

O.k. solange die Leuchtschilder keine Geschwindigkeitsbegrenzung vorgeben ist's ja einfach, aber was ist, wenn sich beide widersprechen?

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Guest Gast_Jürgen

In den meisten Fällen ist die Leuchtanzeige ohnehin aus.

Sollte sie einmal an sein, werden auch Geschwindigkeitsbegrenzungen angezeigt, die in meisten Fällen mit dem Blechschild übereinstimmen. Ich meine mich aber auch erinnern zu können, daß die Matrix einmal nur 80 angezeigt hat. Muß ich aber noch einmal beobachten.

Trotzdem, teurer Luxus so 'ne Anlage, wenn ich den gleichen Nutzen auch mit ein paar Blechschildern erreiche, und Stau ist dort ohnehin täglich 2x

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@ Gast-Jürgen

 

Kann es sein, dass diese Schilderbrücke etwas vor der Baustelle im AK-Neuss-West stehen? Wenn ja, werden die Blechschilder wohl zur Geschwindigkeitsreduzierung vor der Baustelle angebracht worden sein und nach Beendigung der Baustelle (dürfte ja noch lange dauern) abgenommen werden.

Dann dürfte wohl nur noch die Schilderbrücke die Geschwindigkeitsbeschränkungen anzeigen.

Die Schilderbrücken zeigen ab und zu auch 80 km/h an. Dies wird aber glaube ich nur so geschaltet, wenn sich mal wieder ein Stau in dem Bereich ereignet hat. Nach dem Umbau des AK-Neuss-West vielleicht nicht mehr so oft.

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Guest Gast_Jürgen

Hallo Cop,

nein die Schilderbrücke ist genau hinter der Baustelle zwischen den AS Neuss-West und Neuss-Reuschenberg. Dort ist die AB bereits dreisspurig.

Entweder wurde hier das Blechschild vor über einem Jahr vergessen, als die Baustelle zw. Neuss-West und Neuss-Hafen entfernt wurde, oder die Schilderbrücke ist wieder so ein Schildbürgerstreich.

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Guest Logik_an_!

:)

 

eigentlich mit gesundem Menschenverstand und logischem Denken zu beantworten

Ein geregeltes System kann feingranularer auf Situationen (Nebel, Regen, Stau, Unfall...) reagieren als ein starres Blechschild daher sollte man meinen das das System vorrang hat (ähnlich Polizist an Kreuzung und dann die Ampel).

 

Andererseits frage ich mich warum jede Fahrspur eine eigene Anzeige hat diese aber nicht benutzt wird z.b. am Offenbacher Kreuz

auf der A3 vom Frankfurter Kreuz kommend wenn mal wieder Stau auf der rechten Spur schon lange vorm Kreuz (und die anderen 3 Spuren können problemlos befahren werden)

(Verursacht durch die Auffahrt auf die A661 Richtung Frankfurt/Offenbach)

Alle 4 Spuren bekommen 120 !

<_<

:cop01:

 

Wenn bei Behörden usw. öfters Menschenverstand und Logik eingesetzt würde könnte man das auch vielleicht eher vom VT erwarten...

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@Logik an !

 

eigentlich mit gesundem Menschenverstand und logischem Denken zu beantworten

Leider der vollkommen falsche Ansatz, da wir es mit Behörden und §§ zu tun haben. Da hat gesunder Menschenverstand und Logik (oft) nichts verloren. :cop01:

 

Habe ich leider selbst auch schon erfahren müssen... <_<

 

Deinem letzten Satz kann ich somit nur zustimmen :)

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Guest Gast_Jürgen

@Logik an!

Schön, dann fahr Du weiter mit Deinem gesunden Menschenverstand und logischem Denken.

Wundere Dich dann aber nicht, wenn Dir einmal die "Pappe gelocht" wird, weil Dir Dein gesunder Menschenverstand eine freie Fahrt gewünscht hat.

Ich kann hier wayko nur bestätigen.

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Guest Logik_an_!

'tschuldigung:

 

ich meinte natürlich das es da von vornerein keine Diskussion in D darüber geben sollte weil es einfach klar sein sollte - aber eben leider nicht so ist !

 

Wie wärs mit entsprechender Erziehung von Kindesbeinen an ?

(ich weiss da steckt in D noch eine ganze Menge noch aus der Kaiserzeit drinne ! Gehorsam ohne hinterfragen - Bestes deutsches Beispiel: 193x-1945 ! sorry konnte ich mir nicht verkneifen so abzuschweifen - jetzt kriege ich bestimmt zu hören das das eine mit dem anderen nicht zu tun hat ... <_< )

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@ all:

 

Also ich hab Sat1 nun 2 mal angeschrieben. Man hält es aber nicht für nötig sich dazu zu äußern. Aber aus dem Forum hier ihre Beiträge rekrutieren, dass erlebt man oft... Prima!

 

Hab in nem Polizeiforum nachgeforscht und auch meine ganzen Verkehrsrechtsexperten auf Arbeit gefragt, inkl. den Ausbildern an der Polizeifachschule.

 

Alle die selbe Meinung:

 

Was Sat1 dort erzählt hat, ist absoluter humbug! NEIN! Schilderbrücken sind nicht höherwertig anzusehen als die fest aufgestellten Schilder!

Beide Varianten sind für den Fahrzeugführer bindend!!!

 

Da haben wir es also mal wieder: Nicht immer alles was das Fernsehn sagt 1:1 übernehmen und glauben. Besonders die privaten Kabelsender.

 

PS: Im übrigen ist diese Diskussion zu 99% eh nicht führenswert, da die festen Schilder i.d.R. entfernt werden, wenn Schilderbrücken aufgebaut wurden. Aber gut zu wissen und Ausnahmen bestätigen ja die Regel.

 

mfg matze

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LTI2020

§ 37 (1) StVO

"Lichtzeichen gehen Vorrangregeln, vorrangregelnden Verkehrsschildern und Fahrbahnmarkierungen vor." Schilderbrücken fallen da 100pro nicht drunter.

Hmm. An manchen Autobahnabschnitten, z.B. A99 werden die Standstreifen (durch Fahrbahnmarkierung getrennt!) bei dichtem Verkehr mit eindeutigen Hinweisen durch die Leuchtzeichen der Schilderbrücken für den fließenden Verkehr freigegeben. Da sie aber Deiner Aussage nach keinen Vorrang haben macht sich jeder strafbar, der den Standstreifen zum fahren benutzt. Andererseits auch jeder, der das Rechtsfahrgebot mißachtend den Standstreifen nicht benutzt. Wäre doch eine gute Einnahmequelle? :D

 

MfG

 

Thomas

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@ts1: lesen und verstehen :D

 

§ 37 (1) StVO

"Lichtzeichen gehen Vorrangregeln, vorrangregelnden Verkehrsschildern und Fahrbahnmarkierungen vor."

Das Ausweichen auf den Standstreifen würde einen Verstoß gegen Zeichen 295 darstellen. Zeichen 295 ist eine Fahrbahnmarkierung. Oben steht: Lichtzeichen gehen Vorrangregeln, vorrangregelden Verkehrsschildern und Fahrbahnmarkierungen vor.

 

In der Ursprungsfrage ging es darum, ob ein beleuchtetes Zeichen 274 auf einer Schilderbrücke einem unbeleuchteten Zeichen 274 aus Blech am Fahrbahnrand vorgeht.

Zeichen 274 ist ein Streckenverbotszeichen. Es ist keine Vorrangregel, kein Vorrangregeldes Verkehrsschild und keine Fahrbahnmarkierung. Also findet § 37(1) StVO hier keine Anwendung.

 

Gruß

Goose

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@Goose

 

Das "Lichtzeichen gehen ... Fahrbahnmarkierungen vor" habe ich schon verstanden. Nur LTI's "Schilderbrücken fallen ...nicht drunter" auf das Lichtzeichen bezogen. Also in dem Sinne Schilderbrücken wären keine Lichtzeichen (es kommt bei den neumodischen Schilderbrücken auch nicht auf die genaue Farbe an, im Gegensatz z.B. zur Ampel). Das viele Schilderbrücken Lichtzeichen benutzen hätte einen rein praktischen Grund, keinen juristischen, wie es ja auch viele mechanische Wechselzeichen gibt. Daher das Mis(t)verständnis. :D

 

MfG

 

Thomas

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