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Geblitzt Mit Firmenwagen


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Hallo Zusammen,

 

in den vergangen 20 Jahren bin ich keine 5mal geblitzt worden, da ich mich (fast) immer an die Vorschriften halte. Immer wenn ich geblitzt worden bin, war es, weil ich der Meinung war, dass ich die korrekte Geschwindigkeit hatte. So auch jetzt. ich fahre auf einer dreispurigen AB mit ca.105 km in einer Baustelle, in der 100 erlaubt war. Aus der Baustelle raus, habe ich ein Schild mit "80 bei Nässe" gesehen. Keine Ahnung warum (Ich vermute weil ich davor aus einer temporären Baustelle gefahren bin, wo es kein Aufhebungsschild danach gab) aber ich gebe Gas und bin ca bei 150-160km/h als ich rechts schwach ein oranges Licht wahrgenommen habe. Ich habe mir nichts weiter dabei gedacht, bis ich das durchgestrichene Schild 100 und 80 bei Nässe gesehen habe. Bin dann nochmal zurück und tatsächlich stand auf der rechten Seite ein mobiler Blitzer. Also werde ich da wohl einiges zahlen müssen und auch einen Monat auf das Auto verzichten.

Als Ersttäter "darf" ich mir ja anscheinend den Monat aussuchen. Die Strafe ist dann immer noch hoch, aber ich sehe das ein. Sowas wird mir auch nicht mehr passieren.

 

Was mich jetzt eher umtreibt ist dass das Schreiben dann zuerst an meinen AG geht. Bekommt der dann alles mit? Bin mir sicher ob ich vorab informieren soll oder erstmal abwarten. Es kann natürlich auch sein, dass ich aufgrund der Spurverhältnisse (ich war ganz links, 3 spurig) gar nicht geblitzt worden bin sondern mein Nebenfahrer auf der Mittelspur.

 

Wäre super, wenn Ihr mir hier einen Tip geben könntet.

 

Gruss

 

Tom12342

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Hallo, Du kannst Dir den Monat innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft aussuchen (wenn Du keine weiteren Punkte hast).

Deinen Arbeitgeber bzw. Fuhrparkleiter vorwarnen würde ich persönlich von der Größe der Betriebs abhängig machen. Das Ticket wird Dich so oder so erreichen.

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KlausK hat fast recht - es kommt jedoch nicht auf die Punkte an, sondern ob in den letzten zwei Jahren schon ein FV angeordnet war.

Normalerweise müsste der AG einen Bogen bekommen, in dem nachgefragt wird, wer das Auto zu einem bestimmten Zeitpunkt gefahren hat.

Allerhöchstens sollte (!) da der Vorwurf "Geschwindigkeitsverstoß" genannt sein.

Dazu müsste man jetzt aber wissen, ob der Arbeitgeber eine juristische oder eine natürliche Person (also GmbH oder Fa. Max Meier eK)ist

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Hallo besten. FV hatte ich noch nie, ebenso noch nie einen Punkt. Ich habe ja schon geschrieben, dass mir klar ist, dass ich dafür geradestehe. Was mir eher Bauchschmerzen bereitete war, dass ich davon ausging dass der AG den Tatbestand mitbekommt und somit die ganze Firma bescheid weiss. Das wäre mir etwas unangenehm.

So wie ich das von hawethie verstanden habe, läuft das ohne Tatbestand. Ich dachte die Polizei schreibt den Halter (also zuerst die Verleihfirma an) und dort ist der Tatbestand schon dabei? Ist das nicht so?

Die leiten das dann weiter an den AG und können den "vermutlichen" Fahrer ja schon angeben.

Gruss Tom

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Manche Behörden fragen nur an wer zum Zeitpunkt der Owi der verantwortliche Fahrzeugführer war, ohne den Tatvorwurf mitzuteilen. Dies ist aber sehr selten der Fall.

Meistens wird auf dem Zeugenfragebogen gleich der Tatvorwurf aufgeführt. Entweder mit oder ohne Fahrerfoto.

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Du könntest das zuständige Ordnungsamt anrufen und darum bitten, Dir den Bußgeldbescheid (so es ihn denn gibt) direkt zuzusenden. Ob das klappt, kann ich allerdings nicht sagen.

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Manche Behörden fragen nur an .... . Dies ist aber sehr selten der Fall. Meistens wird ......

Ich staune immer wieder, daß es Leute gibt, die soooo viele Behörden kennen, um solche Aussagen tätigen zu können. Sicher: manche fragen nur an. Aber ob das wirklich nur sehr selten ist..... naja. Mag ja sein.... ich wüßte das nicht so definitiv zu sagen.
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Hallo, Tom12342,

 

herzlich willkommen im Radarforum.

 

Du hast ja offensichtlich nicht vor, Dich irgendwie aus der Sache herauszuwinden und deshalb ist der Tipp von Biber, gleich von vornherein mit der zuständigen Bußgeldstelle zu telefonieren und alles Weitere abzuklären, die beste Möglichkeit.

 

In Baden - Württemberg wäre in so einem Fall (Blitzer auf der Autobahn) das Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig und nicht eine kommunale Bußgeldstelle.

 

Googel mal ein wenig im Internet, wer in Deinem Fall zuständig wäre und melde Dich dann dort so schnell wie möglich, denn dann hast Du gute Chancen, die Post direkt nach Hause zu bekommen, ohne, dass irgendjemand in der Firma etwas erfährt.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Moin Moin

 

 

Was mich jetzt eher umtreibt ist dass das Schreiben dann zuerst an meinen AG geht. Bekommt der dann alles mit?

Falls dich die Angst umtreibt, dass auf dem Beifahrersitz jemand saß, der/die besser nicht bekannt wird.....

........ brauchst du nicht - Mitfahrer/innen werden unkenntlich gemacht.

 

 

 

Gruß

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Falls dich die Angst umtreibt, dass auf dem Beifahrersitz jemand saß, der/die besser nicht bekannt wird.....

........ brauchst du nicht - Mitfahrer/innen werden unkenntlich gemacht.

Ich hab's schon öfter gesehen, daß lediglich der Kopf unkenntlich gemacht wurde. Ansonsten war aber noch sehr gut zwischen Männlein und Weiblein zu unterscheiden. :rolleyes:

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Hallo,

nein die Angst treibt mich nicht. Ich vermute nur, dass ich einen Monat den Führerschein abgeben muss. Das kann ich privat gut regeln. Werde dann öfters mit der Bahn fahren und das dann privat begleichen. Ich möchte nur nicht, dass das die ganze Firma erfährt.

Geblitzt wurde ich auf der BAB 3 bei Wiesbaden. Müsste dann Polizei Hessen sein.

Gruss und vielen Dank

Tom

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Guest ichtrinkbier

Interessant, was ist denn das für ne komische Firma?: "Bei uns hat man sich stehts an die signalisierte Geschwindigkeit zu halten, Fehler dürfen dabei auch in Abzockzeiten wie den heutigen nicht passieren und werden zusätzlich arbeitsrechtlich sanktioniert"

 

Hoffnung kann ich dir in dem Zusammenhang aber nicht machen, sämtliche Anfragen die ich aus der Firma kenne haben die Überschrift "Zeugenfragebogen" mit sämtlichen Details und "Rücksendung innerhalb einer Woche" bzw. bei Verwarngeld zusätzlich "Kann verzichtet werden wenn innerhalb einer Woche bezahlt"

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Müsste dann Polizei Hessen sein.

Du brauchst das zuständige Ordnungsamt (oder ist in Hessen die Polizei auch für die OWi-Verfolgung zuständig?).

 

Interessant, was ist denn das für ne komische Firma?: "Bei uns hat man sich stehts an die signalisierte Geschwindigkeit zu halten, Fehler dürfen dabei auch in Abzockzeiten wie den heutigen nicht passieren und werden zusätzlich arbeitsrechtlich sanktioniert"

Möglicherweise korrelieren Dein Mangel an Lesekompetenz und die Menge des von Dir getrunkenen Bieres doch ziemlich hoch.

 

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Hallo,

 

stimmt natürlich. Muss mal schauen, ob ich das Ordungsamt finde. Müsste ja Wiesbaden sein. Hat das einer von Euch schon mal gemacht, oder sind das Vermutungen, dass die den Brief dann direkt zu mir schicken.

 

Könnte ja auch meinen Vater, Bruder oder ein Freund/Bekannten anrufen lassen. Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, dass das funktioniert. Aber ich versuche das am Montag mal.

 

Gruss Tom

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Hallo,

nein die Angst treibt mich nicht. Ich vermute nur, dass ich einen Monat den Führerschein abgeben muss. Das kann ich privat gut regeln. Werde dann öfters mit der Bahn fahren und das dann privat begleichen. Ich möchte nur nicht, dass das die ganze Firma erfährt.

Geblitzt wurde ich auf der BAB 3 bei Wiesbaden. Müsste dann Polizei Hessen sein.

Gruss und vielen Dank

Tom

Dann wird die Firma einen Zeugenfragebogen vom Regierungspräsidum Kassel (Zentrale Bußgeldstelle Land Hessen) bekommen, da diese alle festgestellten Verkehrsowi's der Polizei bearbeitet. Einen Zeugenfragebogen bezüglich einer Owi-Anzeige hab ich leider noch nicht gesehen. Aber beim Zeugenfragenfragen bei Verwarungsgeld ist das Schreiben mit Tatvorwurf und Fahrerfoto. Mittlerweile evtl sogar online einsehbar mit Zugangsdaten. ;)

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Hallo, tom12342,

Müsste ja Wiesbaden sein. Hat das einer von Euch schon mal gemacht, oder sind das Vermutungen, dass die den Brief dann direkt zu mir schicken.

beim Reg.Präs. Karlsruhe funktioniert es jedenfalls recht gut, wie ich mir habe sagen lassen.

 

Für die Bußgeldstelle ist es schließlich eine Arbeitserleichterung, wenn sie gleich den richtigen Fahrer hat und diesem den Anhörbogen zuschicken kann und den Weg über den Fahrzeughalter spart.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Hallo, tom12342,

Müsste ja Wiesbaden sein. Hat das einer von Euch schon mal gemacht, oder sind das Vermutungen, dass die den Brief dann direkt zu mir schicken.

beim Reg.Präs. Karlsruhe funktioniert es jedenfalls recht gut, wie ich mir habe sagen lassen.

 

Für die Bußgeldstelle ist es schließlich eine Arbeitserleichterung, wenn sie gleich den richtigen Fahrer hat und diesem den Anhörbogen zuschicken kann und den Weg über den Fahrzeughalter spart.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

Kann man natürlich auch machen.

Hab ich vor ein paar Jahren mal gemacht als ich ein Mietwagen von Sixt gehabt habe und es mich erwischt hatte.

Bei der dementsprechenden Behörde anrufen: Datum, Kennzeichen und Ort durchgeben und fragen ob man die Anhörung gleich direkt bekommt. Und man spart sogar noch die Aufwandspauchale von Sixt in Höhe von 18,50 €. :D

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Manche Behörden fragen nur an wer zum Zeitpunkt der Owi der verantwortliche Fahrzeugführer war, ohne den Tatvorwurf mitzuteilen. Dies ist aber sehr selten der Fall.

Das sollte eigentlich Standard sein - es gibt nämlich in D so was wie Datenschutz. Und bei einer AG geht man erst mal davon aus, das ordentliche Fahrtenbücher geführt werden, so dass auch ein Foto eigentlich überflüssig ist.

Falls das anders gehandhabt wird, wäre das ein Grund, mal ein Schreiben an den Datenschutzbeauftragten zu senden.

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  • 2 weeks later...

Habe mehrfach bei der Stelle in Hessen angerufen. Bis jetzt (2 Wochen nach Verstoß) ist noch nichts dort registriert. Wenn das registriert wird geht es (leider) ziemlich schnell an den Halter. Das wäre mir dann noch egal.

Der schickt es wieder zurück und nennt meinen AG. Wenn ich in der Zeit mich melde und Glück habe, kann man das umleiten.

Der ganze Vorgang ist leider voll elektronisch und deshalb sehr davon abhängig, welchen Sachbearbeiter man hat. Es führt nämlich zu Mehrarbeit.

Gruss Tom

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