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31 Km/h Zu Schnell, Vater Halter, Sohn Gefahren


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Guten Tag, bin wegen der oben beschrieben Ordnungswidrigkeit bißchen verzweifelt und nach meiner Internet Recherche hier auf das Forum gestoßen..

Wurde innerorts mit 31 km/h zu schnell geblitzt.. Um 07:00 aufm Weg zur Schule. Fahrzeug ist auf meinen Vater zugelassen, somit ist er der Halter des Fahrzeuges. Haben am 06.05 einen Anhörungsbogen bekommen. Soweit ich richtig informiert bin, hätte die Behörde von vornherein einen Zeugenbefragungsbogen gesendet falls die meinen Vater als Führer ausschließen könnten.. Ist aber nicht geschehen, heißt das die denken mein Vater sei gefahren ? Bin neben meinem Vater die einzig männliche Person im Haushalt.

 

Bin noch in der Probezeit, würde für mich heißen Bußgeld + Fahrverbot + Probezeit + Aufbauseminar, mein Vater würde die Strafe auf sich nehmen, nach einer ordentlichen Ansage in meine Richtung, um Geld zu sparen was sowieso er bezahlen müsste..

 

Sollte er jetzt zugeben das er gefahren ist ? Oder einfach gar keine Angaben machen? Ob ein Rechtsschutz besteht weiß ich nich, müsste ich mal fragen, würde sich sowas lohnen ?

 

Was vielleicht auch noch erwähnenswert wäre, falls die Behörde die Passfotos der im Haushalt lebenden vergleicht, mein Ausweis ist abgelaufen, hab aufgrund der Sache oben den Gang zur Behörde erstmal verschoben, das Foto auf dem Ausweis ist ziemlich alt und könnte auf keinen Fall auf mich deuten, sehe komplett anders aus mittlerweile.. Das Foto auf dem Reisepass ist schon bißchen neuer aber auch nicht gerade eindeutig.

 

Für jeden Ratschlag oder Beitrag wäre ich sehr dankbar ! :)

 

Grüße

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Erstmal herzlich willkommen im RF.

 

Vorherigen Unsinn gelöscht... :blush:

 

Dein Vater kann versuchen es zuzugeben wenn der AHB auf seinen Namen ausgestellt wurde. Ob er damit durchkommt ist fragwürdig aber möglich...

 

 

mein Vater würde die Strafe auf sich nehmen, nach einer ordentlichen Ansage in meine Richtung, um Geld zu sparen was sowieso er bezahlen müsste..

 

Wieso müsste er das "sowieso bezahlen"?

 

Du kannst mit der BG-Stelle Ratenzahlung vereinbaren, da "muss" Dein Vater gar nichts bezahlen oder vorstrecken, denn immerhin bist Du mit locker 90 auf der Uhr durch die Stadt gerast. Also, was hat Dein Vater damit zu tun?

 

Die Anordnung zum Aufbauseminar kommt im übrigen meist erst nach einigen Monaten, da lohnt es sich jetzt schon mit dem sparen und Preise vergleichen anzufangen..

Edited by QTreiberin
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Zuviel Informationen gewesen :D

Hab halt momentan kein Einkommen wegen der Schule usw. und naja ist bei uns in der Familie irgendwie soo, geht meistens alles aus Papas Tasche, ich krieg schon noch mein Fett ab..

 

Werden wir mal so versuchen, da auch kürzlich erst der Blitzer Marathon stattgefunden hat denke ich mal das der SB mehr als sonst zu tun hat, und die Tatsache das die Behörde erst nur einen AHB geschickt hat und ja der war auf seinen Namen ausgestellt.

 

Vielen Dank & Grüße

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mein Vater würde die Strafe auf sich nehmen, nach einer ordentlichen Ansage in meine Richtung, um Geld zu sparen was sowieso er bezahlen müsste..

Wieso müsste er das "sowieso bezahlen"?

 

Das wäre auch meine Frage. Ansonsten sieht's ja ganz gut aus. Papa sollte das Ding zugeben und mal schauen, was da so kommt, dann solltest Du Dich wieder hier melden. Wann war der "Tattag"?

 

Edit: Bearbeitet.

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Hallo akms94

Hier ein Auszug aus den FAQ:

a.) Verstöße innerhalb geschlossener Ortschaft*
(dies gilt auch für :z30: und :ruh: (verkehrsberuhigter Bereich))

Überschreitung:**

  • 31-40 km/h : 160 Euro Bußgeld, 2 Punkte im VZR, 1 Monat Fahrverbot

Dein Vater darf dann 1Monat den ÖPNV nutzen. Ist ihm das bewusst?

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Die Chance dass keiner den ÖPNV benutzen wird liegt bei ca. 0,000011 %, das muss man ehrlicherweise sagen.

 

 

 

 

@akms94, zahlt Papi dann neben den 160 -320 Euro Bußgeld auch die bis zu 400 Euro Aufbauseminar? Und nimmt gerne die 2 Punkte?

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Also erstmal ist es natürlich sehr ärgerlich wegen 1 km/h jetzt auch noch Fahrverbot zu kassieren.. Ist natürlich meine Schuld. Mein Vater hat keine Punkte bisher, das heißt die würden ihm nichts ausmachen. Beruflich sowie privat ist er nicht auf das Auto/Führerschein angewiesen, ggf. müsste meine Mutter/Ich ihn dann rumfahren.. Das Bußgeld sollte ja normalerweise 160€ betragen, zzgl. Gebühren falls es klappt. Die Kosten für das Aufbauseminar, falls es nicht klappt wird er mehr oder weniger auch erstmal zahlen müssen.

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Also erstmal ist es natürlich sehr ärgerlich wegen 1 km/h jetzt auch noch Fahrverbot zu kassieren.

[...]

Die Kosten für das Aufbauseminar, falls es nicht klappt wird er mehr oder weniger auch erstmal zahlen müssen.

Ich ziehe "dann solltest Du Dich wieder hier melden" zurück.

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Was soll ich denn sagen wenn ich kein Geld habe ...

Nix. Verdiene welches. Trage Prospekte aus, räume Regale ein - was auch immer. Und wenn Du dazu nicht in der Lage bist, dann kannst Du Dir das Aufbauseminar halt nicht leisten.

 

... natürlich zahlt er das erstmal ...

Nein, das ist nicht "natürlich".

  • Like 2
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Also erstmal ist es natürlich sehr ärgerlich wegen 1 km/h jetzt auch noch Fahrverbot zu kassieren

der 1 km/h ist nicht so schlimm - die 30 davor machen es aus....

 

Was du sagen sollst, wenn du kein Geld hast?

hmm - man kann Ratenzahlung beantragen (Taschengeld wirst du ja wohl kriegen, oder?)

oder einfach beim Autofahren da daran danken und die Regeln einhalten.

Edited by Bluey
Quotierung ergänzt
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Lieber TE, bitte lerne erstmal, dass irgendwelche Aktionen, wie das durch die Stadt rasen, auch Reaktionen hervorruft und Papi nicht dafür da ist für Deine Sch***e geradezustehen. Du bist volljährig und hast selber für Deinen Bockmist einzustehen.

 

Wenn Du nicht in der Lage oder zu faul bist Bußgelder und Seminare zu bezahlen, dann fahre entweder vernünftig oder nimm das Fahrrad, den ÖPNV oder geh zu Fuß (Mofa empfehle ich nicht, ich befürchte da würdest Du auch mit dem Gesetz in Konflikt kommen und Papi müsste wieder zahlen)...

 

Ich hab Dir oben schon geschrieben, dass Du das Bußgeld in Raten abbezahlen kannst, das geht auch vom Taschengeld. Und wenn Du es nicht schaffst innerhalb einiger Monate (!) das Geld fürs Aufbauseminar zu sparen musst Du eben so lange auf Deine Fahrerlaubnis verzichten.

 

Und nochwas,das Fahrverbot gibt es nicht wegen 1 km/h zuviel sondern wegen 31 km/h, das heißt (ich schrieb es oben schon), Du hattest bei erlaubten 50 km/h auf dem Tacho locker eine 90 stehen!

 

Und nun höre bitte auf auf Deiner Schüler-Situation rumzuwinseln!

 

 

@hawethie, das war verbotenes Rechtsüberholen... ;)

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Dein Vater darf dann 1Monat den ÖPNV nutzen. Ist ihm das bewusst?

Es muss ja nicht so kommen. Er kann den Verstoß zunächst mal irrtümlich zugeben - dann schaut man weiter.

 

Für den Fall sollte er sich schonmal seelisch darauf einstellen, daß ein Fahrtenbuch auferlegt wird. Denn die Anhörung kam ja offenbar rechtzeitig. Aber das wird Papi sicherlich auch bezahlen.
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Moin Moin

 

 

Fahrzeug ist auf meinen Vater zugelassen, somit ist er der Halter des Fahrzeuges.

Diese Schlußfolgerung ist falsch.

 

 

Bin neben meinem Vater die einzig männliche Person im Haushalt.

Das ist gut - für die Bußgeldstelle zumindest.

Da ist der Weg nicht so weit.

 

 

Sollte er jetzt zugeben das er gefahren ist ?

Er doch nicht.

Als ganzer Kerl solltest du das machen und dich nicht wie ein Mädchen hinter Papi verstecken.

 

 

Was vielleicht auch noch erwähnenswert wäre, falls die Behörde die Passfotos der im Haushalt lebenden vergleicht, mein Ausweis ist abgelaufen, hab aufgrund der Sache oben den Gang zur Behörde erstmal verschoben, das Foto auf dem Ausweis ist ziemlich alt und könnte auf keinen Fall auf mich deuten, sehe komplett anders aus mittlerweile..

Die Behörde ist auf dein Foto nicht angewiesen - unerheblich ob gut oder schlecht.

Im Augenblick würde es reichen, wenn auffällt, daß deines Vaters Foto mit (deinem) Blitzerfoto nicht übereinstimmt und dein Foto dort ist ja sehr aktuell.

Und wenn das auffällt bist du, als einziger männlicher Vertreter im Haushalt, ganz nah am Anhörungsbogen - was ja wieder gut ist.

 

 

 

Für jeden ... Beitrag wäre ich sehr dankbar

Glaub ich nicht.

 

 

 

Gruß

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Taschengeld wirst du ja wohl kriegen, oder?

Warum denn das? Der Gute ist doch offenbar im arbeitsfähigen Alter.

 

Für den Fall sollte er sich schonmal seelisch darauf einstellen, daß ein Fahrtenbuch auferlegt wird. Denn die Anhörung kam ja offenbar rechtzeitig.

Nicht verstanden.

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Wenn ich Dein Papa wäre, ich würd das Aufbauseminar nicht zahlen. Man kann dem Sohn das Auto leihen, aber für seine Fahrweise muss er schon selber gerade stehen.

Sich selber irren, und den Verstoß zugeben, wie in Beitrag #4 erwähnt, würd ich dagegen schon. Falls das alles durch kommt, sollte der Herr Sohn aber mal sehen, dass er

ein wenig Kohle beibringt, und das Bussgeld in Höhe von 160 Euro mir dann zurück erstattet.

 

Also Bussgeld Minimierung im Familienkreise ja, aber nicht alles Zahlen, damit dem Sohnemann kein Härchen gekrümmt wird.

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Für den Fall sollte er sich schonmal seelisch darauf einstellen, daß ein Fahrtenbuch auferlegt wird. Denn die Anhörung kam ja offenbar rechtzeitig.

Nicht verstanden.

 

Ich schon, denke ich: wenn Vater und Sohn die Nummer durchziehen, auf die Du offenbar anspielst, könnte die zuständige Behörde dem Gedächtnis des Vaters zumindest vorübergehend eine kostenpflichtige Stütze vorschreiben.

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Mir sind FB Auflagen nur bekannt im Zusammenhang von Aussagen wie "Ich weiss nicht mehr, wer gefahren ist."

Eine Mitwirkung bei der Aufklärung des Sachverhaltes wird verweigert.

Hier liegt ja (möglicherweise) eine Aussage vor: "Ja, ich bin gefahren." Also eine Mitwirkung bei der Suche nach dem

Bösewicht hat offensichtlich stattgefunden. Das ist ein prinzipieller Unterschied.

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Wenn Papi das Bild sieht und ganz genau weiß dass er das auf dem Foto nicht ist sondern sein verwöhntes Söhnchen, machen die beiden Aussagen für eine FB-Auflage keinen Unterschied. Denn auch diese "Lüge" ist keine Mitwirkung, sondern eine Verschleierung des wahren Fahrers.

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Für den Fall sollte er sich schonmal seelisch darauf einstellen, daß ein Fahrtenbuch auferlegt wird. Denn die Anhörung kam ja offenbar rechtzeitig.

Nicht verstanden.

 

Wenn der Vater den Verstoß (irrtümlich) zugibt und die Sache für Sohnemann so erfolgreich in die Verjährung treibt, anschließend seinen Irrtum zu erkennen gibt und meint, er würde damit ohne irgendwelche Konsequenzen durchkommen, obwohl ja der AB rechtzeitig kam und man dem Vater wohl zutrauen dürfte, Sohnemann zu erkennen, so dürfte er sich damit wohl auf recht dünnem Eis bewegen. In diesem Fall halte ich eine Fahrtenbuchauflage für sehr wahrscheinlich.

 

 

Edit: sehe gerade, daß es schon beantwortet wurde.

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Guest klumpfuss

Eine Zeugenbefragung muss doch nicht zwingend vor einem Anhörungsbogen verschickt werden, wenn Zweifel bestehen, oder. Das kann doch auch durch den Anhörungsbogen ermittelt werden.

Der sollte, soweit ich weiß, auch nicht ignoriert werden. Man muss sich halt nicht selbst beschuldigen, in dem Anhörungsbogen.

Außerdem: Hat er wohl schon mit seinem Papi darüber gesprochen, wenn er nicht mal weiß, ob eine Rechtsschutzversicherung besteht. ;)

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...

Ich zitiere mal aus einem Verwaltungsgerichtsurteil aus Trier (1 L 349/15.TR):

 

Für die Frage des erforderlichen Ermittlungsaufwands ist insofern maßgeblich, ob bei sachgerechtem und rationellem Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel nach pflichtgemäßem Ermessen die Maßnahmen getroffen wurden, die der Bedeutung des aufzuklärenden Verkehrsverstoßes gerecht werden, und erfahrungsgemäß Erfolg haben können.

 

[...]

 

Gemessen daran war hier die Ermittlungstätigkeit nicht angemessen.

Wenn nun die BG-Stelle Papi die pöhse Tat vorwirft (obwohl das Foto einen eher jüngeren Fahrer zeigt) und er das Schreiben z.B. zunächst in die Rundablage befördert und später gegen den BGB Einspruch erhebt, kann man IMO kaum davon sprechen, dass die Behörde den zumutbaren bzw. erforderlichen "Ermittlungsaufwand" betrieben hätte.

 

Gruß, Pedro.

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Eine Zeugenbefragung muss doch nicht zwingend vor einem Anhörungsbogen verschickt werden, wenn Zweifel bestehen, oder. Das kann doch auch durch den Anhörungsbogen ermittelt werden.

wenn sicher ist, dass der Halter nicht gefahren ist (erkennbarer Altersunterschied, unterschiedliches Geschlecht....), dann muss ein Zeugenfragebogen verschickt werden, da der Anhörungsbogen mit dem bekannten Satz "Ihnen wird zur Last gelegt..." anfängt - und das wäre ja eine falsche Verdächtigung.
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...Wenn nun die BG-Stelle Papi die pöhse Tat vorwirft (obwohl das Foto einen eher jüngeren Fahrer zeigt) und er das Schreiben z.B. zunächst in die Rundablage befördert und später gegen den BGB Einspruch erhebt, kann man IMO kaum davon sprechen, dass die Behörde den zumutbaren bzw. erforderlichen "Ermittlungsaufwand" betrieben hätte.

 

Diese Auffassung dürfe von Gericht zu Gericht unterschiedlich bewertet werden.

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Diese Auffassung dürfe von Gericht zu Gericht unterschiedlich bewertet werden.

Davon ist auszugehen, obwohl wir jüngst bei einer ähnlichen Diskussion eine Reihe ähnlicher Urteile diskutiert haben - wenn ich mich richtig erinnere.

 

Ich schätze spätestens wenn der SB den BGB ausfertigt guckt er aufs Foto...

Dann bewegte er sich (sollte er daraufhin seinen Vorwurf an eine andere Person richten) IMO zumindest in die Nähe dessen, was @hawethie in #24 ansprach.

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...da der Anhörungsbogen mit dem bekannten Satz "Ihnen wird zur Last gelegt..." anfängt - und das wäre ja eine falsche Verdächtigung.

 

Hallo hawethie,

der SB in einer Bussgeldstelle dürfte monatlich dutzende, wenn nicht gar hunderte Anhörungsbögen bzw. BGB verschicken. Natürlich wird er auch gelegendlich den "Falschen" beschuldigen. Ich habe aber noch nie gehört, das der SB einer Bussgeldstelle wegen einer falschen Verdächtigung belangt worden ist.

Ist mit "falscher Verdächtgung" möglicher Weise etwas anderes gemeint?

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Diese Auffassung dürfe von Gericht zu Gericht unterschiedlich bewertet werden.

Davon ist auszugehen, obwohl wir jüngst bei einer ähnlichen Diskussion eine Reihe ähnlicher Urteile diskutiert haben - wenn ich mich richtig erinnere.

 

Stimmt Pedro,

wenn ich mich recht erinnere ging es aber mehr um BGB ohne Fahrverbot. Hier droht ein Fahrverbot.

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wenn ich mich recht erinnere ging es aber mehr um BGB ohne Fahrverbot. Hier droht ein Fahrverbot.

Jep. Umso schwerer wöge hier dementsprechend die Anforderung an die dunkle Seite der Macht, dass - bezüglich des Ermittlungsaufwandes - "Maßnahmen getroffen wurden, die der Bedeutung des aufzuklärenden Verkehrsverstoßes gerecht werden".

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...da der Anhörungsbogen mit dem bekannten Satz "Ihnen wird zur Last gelegt..." anfängt - und das wäre ja eine falsche Verdächtigung.

 

Hallo hawethie,

der SB in einer Bussgeldstelle dürfte monatlich dutzende, wenn nicht gar hunderte Anhörungsbögen bzw. BGB verschicken. Natürlich wird er auch gelegendlich den "Falschen" beschuldigen. Ich habe aber noch nie gehört, das der SB einer Bussgeldstelle wegen einer falschen Verdächtigung belangt worden ist.

Ist mit "falscher Verdächtgung" möglicher Weise etwas anderes gemeint?

 

Anzeigen gibt es einige - aber es "scheitert" meist am Prüfpunkt "Schuld".

Bei den Massenverfahren geht das durchaus mal durch, daher kein Vorsatz - und Fahrlässigkeit dürfte auch nicht vorliegen.

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Bei den Massenverfahren geht das durchaus mal durch, daher kein Vorsatz - und Fahrlässigkeit dürfte auch nicht vorliegen.

Wenn der SB so agierte wie @QTreiberin andeutete, könnte man an Vorsatz denken. Fahrlässiges Begehen (sowohl nach § 164 als auch nach § 344 StGB) ist IMO ohnehin nicht strafbar.

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Jaja ich verwöhnter Bengel.. :dribble:

Naja wie auch immer, war heute beim Vater eines sehr guten Freundes der zufällig Anwalt im Verkehrsrecht ist. Laut seiner Empfehlung einfach garnichts machen. Im Anhörungsbogen steht zwar das man sich innerhalb einer Woche mit wenigstens den Personalien melden soll, jedoch muss die Behörde erstmal beweisen können das ich den Brief bekommen habe. Laut Ihm wäre die beste Möglichkeit das über die Verjährung zu probieren. Den Vater als Fahrer angeben obwohl ich eindeutig auf dem Foto zusehen bin, ist sehr unklug, da nur gut 10 von 100 SB den Bußgeldbescheid einfach so durchwinken würden ohne wenigstens auf Geburtsdatum zuachten.

Die müssen halt probieren mich als Fahrer zu identifizieren, wahrscheinlich wird irgendwann auch die Polizei an der Haustür klingeln und nachfragen wer diese Person sei, einfach Auskunft verweigern.

Könnte aber auch sein das die Behörde einfach den Bußgeldbescheid an meinen Vater schickt ohne weiter zu murren.

 

Erst bei einem Einwurfschreiben muss ich antworten. Halte euch Moralaposteln gerne auf dem laufenden :dribble:

 

Freundliche Grüße

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Das strotzt ja vor ....

- neuen erkenntenissen, die man hier auf keinen Fall mit der Suchfunktion gefunden hätte

- neuen Rechtsvorschriften, wonach ein BG durch Einwurfeinschreiben zugestellt wird,

- der Erkenntnis, das die Pol. klingeln wird und durch Aussageverweigerung der Fall abgeschlossen ist (wozu gibbet hilfreiche Nachbarn oder Melderegister...?)

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Moin Moin

 

 

... der zufällig Anwalt im Verkehrsrecht ist.

Hoffentlich mußt du den mit seinen Zufallsratschlägen nicht auch noch bezahlen.

 

 

... Laut seiner Empfehlung einfach garnichts machen.

Gar nichts machen ist immer gut.

Besonders dann, wenn es im weiteren Verlauf irgendwann mal um ein Fahrtenbuch geht.

 

... jedoch muss die Behörde erstmal beweisen können

Das muß die Behörde nicht beweisen. Das kann und wird ihr sogar völlig egal sein.

 

 

...Den Vater als Fahrer angeben obwohl ich eindeutig auf dem Foto zusehen bin, ist sehr unklug,

Hat dir denn dieser zufällige RA für Verkehrsrecht auch gesagt, warum das "unklug" ist?

Ich mein noch eine weitere Begründung? eine die gut ist.

(hey Leute nicht vorsagen)

 

 

Die müssen halt probieren mich als Fahrer zu identifizieren,

Nicht gelesen, was hier in dem Thread zu lesen steht?

Ich helf dir mal

Im Augenblick würde es reichen, wenn auffällt, daß deines Vaters Foto mit (deinem) Blitzerfoto nicht übereinstimmt und dein Foto dort ist ja sehr aktuell.

Und wenn das auffällt bist du, als einziger männlicher Vertreter im Haushalt, ganz nah am Anhörungsbogen - was ja wieder gut ist.

Verstehst du?

 

 

Halte euch Moralaposteln gerne auf dem laufenden

Eigentlich ist es üblich, dass hier keine Rückmeldung kommt.

Zumindest dann nicht, wenn alles ungünstig für euch lief.

 

 

Gruß

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