Jump to content

Missglückte Punkteübernahme


Recommended Posts

Hallo und schönen guten Abend,

 

ich bin neu hier und über Google auf das Forum gestoßen und dachte mir beim "Anlesen" das ich hier richtig bin. ^-^

 

Ich wurde Ende letzten Jahres innerhalb kurzer Zeit (2 Monaten) 2x geblitzt in unterschiedlichen Bundesländern.

Für das erste Vergehen musste ich meinen Führerschein einen Monat abgeben.

BGB war schnell bei mir und daher auch recht zeitnah rechtskräftig.

 

Das zweite Vergehen geschah ohne meine Kenntnis, ich weiß bis heute nicht wo das gewesen ist. Anhörungsbogen kam kurze Zeit später nachdem der BGB für das erste Delikt rechtskräftig wurde zu mir in den Briefkasten. Tatvorwurf 21km/h nach Toleranzabzug außerorts zu viel. Da das Bild sehr, sehr schlecht war und sich ein Bekannter bereit erklärte, trugen wir Ihn als Fahrer auf dem Anhörungsbogen ein und schickten es zur hiesigen Bußgeldstelle.

Auf dem Bild erkennt man meinen Haaransatz nicht, dieser wurde durch den Spiegel verdeckt und meine deutlich überbelichtete Hand war im Bereich des Munds. Letztendlich war es das grausigste und unerkenntlichste Bild, was ich jemals bekommen habe.

Und da der neue BGB genau in dem berüchtigten Jahr gefallen wär und ich wieder einen Monat zu Fuß hätte gehen müssen, lies ich mich darauf ein.

 

Nun war eine gewisse Zeit Ruhe doch gestern hatte ich Post von der hiesigen Polizeidienststelle im Briefkasten. Hierbei handelte es sich um eine Vorladung. Nach tel. Rücksprache meinte man zu mir, dass man nicht glaube, dass die angegebene Person richtig sei, da man einen jüngeren Fahrer erkennt.

 

Tja nun stellen sich mir so einige Fragen:

- hat die Polizei bessere Fotos als sie mir zugeschickt haben im AHB

- gehe ich hin und tue so als ob ich es nicht war

- wie sieht es aus zwecks Strafe falls man mir doch nicht glaubt

 

Hoffe ihr könnt meinen Gemütszustand bisschen beruhigen.

LG

Link to post
Share on other sites

. Da das Bild sehr, sehr schlecht war und sich ein Bekannter bereit erklärte, trugen wir Ihn als Fahrer auf dem Anhörungsbogen ein und schickten es zur hiesigen Bußgeldstelle.

LG

Wer hat eingetragen? Der Bekannte oder Du?

 

Was steht auf der Vorladung, weshalb?

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites

Und da der neue BGB genau in dem berüchtigten Jahr gefallen wär und ich wieder einen Monat zu Fuß hätte gehen müssen, lies ich mich darauf ein.

 

Nö, denn der zweite Verstoß war vor der Bestandskraft des ersten Verstoßes. Wenn ich dies richtig verstanden habe.

 

Ansonsten ist das "Originalbild" natürlich besser, da du idR ja nur eine Kopie oder Ausdruck erhalten hast. Ob das Bild dennoch ausreicht, um die Behörde zu narren, kann man natürlich nicht sagen.

Link to post
Share on other sites

 

. Da das Bild sehr, sehr schlecht war und sich ein Bekannter bereit erklärte, trugen wir Ihn als Fahrer auf dem Anhörungsbogen ein und schickten es zur hiesigen Bußgeldstelle.

LG

Wer hat eingetragen? Der Bekannte oder Du?

 

Was steht auf der Vorladung, weshalb?

 

MfG.

 

hartmut

 

 

Hallo Hartmut, den AHB hat mein Bekannter ausgefüllt und hat unten auch bei Tatzugeständnis "ja" angekreuzt.

Auf der Vorladung steht: " Sehr geehrter Herr ... , zu Ihrer Vernehmung als Betroffener in Geschwindigkeitsüberschreitung (21km/h) am ... bitte ich sie sich in hiesiger Dienststelle einzufinden. Bitte Perso und Führerschein mitbringen"

 

 

 

 

Nö, denn der zweite Verstoß war vor der Bestandskraft des ersten Verstoßes. Wenn ich dies richtig verstanden habe.

 

Ansonsten ist das "Originalbild" natürlich besser, da du idR ja nur eine Kopie oder Ausdruck erhalten hast. Ob das Bild dennoch ausreicht, um die Behörde zu narren, kann man natürlich nicht sagen.

 

@Gast225:

Also wäre dies vermutlich nur ein Punkt + Geldstrafe geworden ohne 1Monat Fahrvebot? Lese ich das so richtig aus deiner Antwort. Wenn ja, ist das ja doppelt blöd gelaufen...

Die Hand und der Spiegel sind definitiv vor meinem Gesicht, die gehen ja nicht so ohne weiteres weg. Einzig die Auflösung vom Rest des Gesichts könnte besser sein.

Link to post
Share on other sites

Hallo Hartmut, den AHB hat mein Bekannter ausgefüllt und hat unten auch bei Tatzugeständnis "ja" angekreuzt.

Das ist schon mal gut.

 

 

Auf der Vorladung steht: " Sehr geehrter Herr ... , zu Ihrer Vernehmung als Betroffener in Geschwindigkeitsüberschreitung (21km/h) am ... bitte ich sie sich in hiesiger Dienststelle einzufinden. Bitte Perso und Führerschein mitbringen"

Würde ich kurz vorher absagen. die wollen nur das Bild mit dir abgleichen. Kann allerdings sein sie fragen dann die Nachbarn, oder kommen vorbei.

 

 

 

 

Also wäre dies vermutlich nur ein Punkt + Geldstrafe geworden ohne 1Monat Fahrvebot? Lese ich das so richtig aus deiner Antwort. Wenn ja, ist das ja doppelt blöd gelaufen...

Die Hand und der Spiegel sind definitiv vor meinem Gesicht, die gehen ja nicht so ohne weiteres weg. Einzig die Auflösung vom Rest des Gesichts könnte besser sein.

Es wäre erst über 25km/h zu viel ein Fahrverbot, wenn es nach Rechtskraft war. Es kann aber ein Fahrverbot geben bei 3x mehr als 20km/h innerhalb 2 Jahre.

 

Die Gefahr eines Fahrtenbuch kennst Du?

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites

 

Hallo Hartmut, den AHB hat mein Bekannter ausgefüllt und hat unten auch bei Tatzugeständnis "ja" angekreuzt.

Das ist schon mal gut.

 

 

Auf der Vorladung steht: " Sehr geehrter Herr ... , zu Ihrer Vernehmung als Betroffener in Geschwindigkeitsüberschreitung (21km/h) am ... bitte ich sie sich in hiesiger Dienststelle einzufinden. Bitte Perso und Führerschein mitbringen"

Würde ich kurz vorher absagen. die wollen nur das Bild mit dir abgleichen. Kann allerdings sein sie fragen dann die Nachbarn, oder kommen vorbei.

 

 

 

 

Also wäre dies vermutlich nur ein Punkt + Geldstrafe geworden ohne 1Monat Fahrvebot? Lese ich das so richtig aus deiner Antwort. Wenn ja, ist das ja doppelt blöd gelaufen...

Die Hand und der Spiegel sind definitiv vor meinem Gesicht, die gehen ja nicht so ohne weiteres weg. Einzig die Auflösung vom Rest des Gesichts könnte besser sein.

Es wäre erst über 25km/h zu viel ein Fahrverbot, wenn es nach Rechtskraft war. Es kann aber ein Fahrverbot geben bei 3x mehr als 20km/h innerhalb 2 Jahre.

 

Die Gefahr eines Fahrtenbuch kennst Du?

 

MfG.

 

hartmut

 

 

Hallo Hartmut,

ja das sie das Bild abgleichen wollen, konnte ich mir fast denken. Nur was passiert mir dann, wenn ich nicht hingehe?

Ich denke mal, dass die Nachbarn mich kaum erkennen würden, muss ja selber schon genau hingucken.

Was ist wenn die mich nie zuhause erwischen?

Oder besser gesagt, was ist wenn die mich erwischen und meinen ich bin das auf dem Bild. Bzw. die Nachbarn erkennen mich doch?

Bleibt es bei der normalen Strafe oder bekomme ich dann extra Auflagen wie dein schon beschriebenes Fahrtenbuch?

 

Fragen über Fragen!

Danke für eure Zeit.

MfG

Link to post
Share on other sites

Moin,

 

interessanter Fall finde ich. Ich bin hier jetzt nicht den Oberlehrer machen, aber warum rufst Du bei denen an. Da besteht doch überhaupt kein plausibler Grund, weil ja ohnehin momentan ermittelt wird. Mit dem Anruf machst Du dich nur noch interessanter, ausserdem haben die jetzt Deine Nummer sofern die nicht unterdrückt wurde. Das ist mal das Eine. Das andere was ich hier regelmässig nicht kapiere: Ihr kriegt Post weil ihr als Halter ein Fahrzeug besitzt das jetzt auf nem Foto abgebildet ist. Das Foto ist aber dermassen grottenschlecht das es als Beweismittel kaum in Betracht kommt. Und trotzdem findet man jemanden der das zugibt. Kapier ich nicht gerade, sorry.

 

Gehen wir davon aus, das die Behörde ein besseres Foto rumliegen hat dann läuft das auf Akteneinsicht hinaus. Ich würde grundsätzlich IMMER Akteneinsicht nehmen um zu kontrollieren ob die Leute nicht irgendwelche Fehler gemacht haben. Ein ungeeichtes Gerät, Messprotokoll schlampig geführt etc.

Kommt häufiger vor als man denkt.

Das geht übrigens auch ohne Anwalt und kostet nix.

Wenn du tatsächlich aufgrund der Vorladung da hingehst kannst du natürlich die Aussage verweigern. Wenn du ohnehin nichts sagen willst dann bleib sowieso zu Hause.

Die Tür machst du nicht auf, die Nachbarn halten im Idealfall nach vorheriger Bearbeitung auch den Mund.

Schon dadurch wird es schwieriger, Du arbeitest aktiv gegen den Gegner - den man ernst nehmen und keinesfalls unterschätzen - aber auch nicht überschätzen muss. Die haben im Regelfall noch andere Sachen zu tun und müssen ihre Ressourcen beachten.

 

Um das nochmal klarzustellen: Die müssen Dir nachweisen das du der Schuldige bist, nicht umgekehrt.

Also nicht verrückt machen lassen.

 

Gruss,

 

Bananenbrot

Link to post
Share on other sites

ja das sie das Bild abgleichen wollen, konnte ich mir fast denken. Nur was passiert mir dann, wenn ich nicht hingehe?

Ich denke mal, dass die Nachbarn mich kaum erkennen würden, muss ja selber schon genau hingucken.

Was ist wenn die mich nie zuhause erwischen?

Oder besser gesagt, was ist wenn die mich erwischen und meinen ich bin das auf dem Bild. Bzw. die Nachbarn erkennen mich doch?

Bleibt es bei der normalen Strafe oder bekomme ich dann extra Auflagen wie dein schon beschriebenes Fahrtenbuch?

Nichts.

Zuhause brauchst Du die Türe nicht aufmachen. Und wenn die Nachbarn dich nicht erkennen, umso besser.

Wenn sie doch erwischen bekommst Du nur das was das reguläre Bußgeld ist, sonst nichts.

Wenn sie dich nicht erwischen kann es das Fahrtenbuch geben.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites

@Bananenbrot:

Im Nachhinein ist man ja bekanntlich immer schlauer! Für uns beide war es das erste Mal und sicherlich wird es das so nicht nochmal geben... Ich muss jetzt halt nur irgendwie das Beste daraus machen.

 

@hartmut:

Das Fahrtenbuch wird doch nur relevant, wenn nochmal so ein Vergehen geschieht. Und wenn ich das dann nicht vorzeigen kann , dann muss ich selber für das vergehen herhalten, richtig?

Die wollen das doch nicht immer in Abständen sehen, oder?

 

@Qtreiberin:

Ich muss ja zu meiner Schande gestehen, dass ich viele Bilder schon bekommen habe.Und da war die Qualität der Bilder immer top.

 

Habt ihr das alle schon mal durch und hat es bei euch geklappt, dieses sich nicht melden und lass die Polizei mal ermitteln?

Link to post
Share on other sites

 

Habt ihr das alle schon mal durch und hat es bei euch geklappt, dieses sich nicht melden und lass die Polizei mal ermitteln?

 

Lass die doch jetzt mal ermitteln und komm mal runter. Du hältst schön die Füsse still, rufst da nicht mehr an, sagst generell zu anderen Leuten nichts - ausser vielleicht den Nachbarn und Kollegen das sie halt den Schnüfflern vom Amt mal bitte keinen Gefallen tun - weil man sich ja auf gewisse Ermittlungen einstellt - und dann verläuft das Ganze vielleicht im Sand und irgendwann im Papierkorb.

Gilt übrigens grundsätzlich auch für alles Andere mit dem man so konfrontiert wird......

Link to post
Share on other sites

 

Mit dem Anruf machst Du dich nur noch interessanter, ausserdem haben die jetzt Deine Nummer sofern die nicht unterdrückt wurde. Das ist mal das Eine.

 

In technischer Hinsicht sei Dir gesagt, dass die Polizei/Feuerwehr die Nummer immer sehen kann. Aber was soll an der Nummer besonderes sein ? Mit Namen/Anschrift ist es ein Klacks sämtliche Nummern zu erhalten wenn die Behörde das den wollte. Da die behördliche Kommunikation aber immer schriftlich läuft ist der das aber sowas von egal ...

 

 

Das andere was ich hier regelmässig nicht kapiere: Ihr kriegt Post weil ihr als Halter ein Fahrzeug besitzt das jetzt auf nem Foto abgebildet ist. Das Foto ist aber dermassen grottenschlecht das es als Beweismittel kaum in Betracht kommt. Und trotzdem findet man jemanden der das zugibt. Kapier ich nicht gerade, sorry.

Bist Du Sachverständiger (aka Affenforscher) dass Du entscheiden kannst, ob und welche eindeutigen Merkmale bei der Identifikation auf dem Originalbild fehlen könnten ? Genaugenommen mußt Du auf den AHB/ZBB nicht mal ein Bild haben(in Bayren ist das wohl Usus)

Schlußendlich würde immer ein Richter (ggf. mit SV) entscheiden, ob das Bild zur Identifikation ausreicht oder nicht.

 

Außerdem ist das Grundprinzip, die Ermittlungen erstmal grundsätzlich von der eigenen Person abzulenken.

Wenn der SB erstmal auf die Idee kommt beim EMA ein Bild vom Halter anzufordern (z.B. weil der Halter schweigt) dann kann die Sache schon gelaufen sein, weil der SB - sofern er Halter = Fahrer zu erkennen glaubt - keine ErSaFa mehr akzeptieren wird. Totstellen ist also nur dann wirklich sinnvoll, wenn man definitiv weiss nicht der Fahrer zu sein und den Fahrer schützten möchte.

 

 

das sie halt den Schnüfflern vom Amt mal bitte keinen Gefallen tun

 

Das hat mit Gefallen ja nun mal gar nichts zu tun. Grundsätzlich (Oberlehrer) kann sich der Zeuge mit einer bewußte Falschaussage strafbar machen.

Mal angenommen Dein Auto wird beschädigt und der Verursacher flüchtet. Würdest Du dann auch akzeptieren, dass der Verursacher den Unfallzeugen um einen solchen 'Gefallen' bittet ?

 

 

Ich würde grundsätzlich IMMER Akteneinsicht nehmen um zu kontrollieren ob die Leute nicht irgendwelche Fehler gemacht haben. Ein ungeeichtes Gerät, Messprotokoll schlampig geführt etc.

Kommt häufiger vor als man denkt.

Das geht übrigens auch ohne Anwalt und kostet nix.

 

Hast Du das mit Akteneinmsicht wenigstens schon mal probiert ?

Ich würde davon ausgehen, dass der SB - mangels Fachwissen - sowieso nichts weiter macht als einen Bußgeldbescheid zu erlassen (ggf. kommt nochmal eine Bild) und Dich damit in Zugzwang zu setzen. Anderenfalls ist nämlich der SB - wegen der drohenden Verjährung - in Zugzwang.

Deine Einsprüche kannst Du dann dem Richter gegenüber geltend machen. Nur kostet es zu diesem Zeitpunkt bereits - die halbe - Gerichtsgebühr.

 

 

@hartmut:

Das Fahrtenbuch wird doch nur relevant, wenn nochmal so ein Vergehen geschieht. Und wenn ich das dann nicht vorzeigen kann , dann muss ich selber für das vergehen herhalten, richtig?

Die wollen das doch nicht immer in Abständen sehen, oder?

 

Ich bin zwar nicht hartmut, aber so einfach ist es nicht. Ohne jetzt auf die juristische Details einzugen

Zunächstmal erfolgt die Fahrtenbuchauflage kostenpflichtig für den Halter (bis zu 90 EUR, typisch min. 50 EUR)

Und zum Zweiten hast Du das Fahrtenbuch jederzeit bei der zuständigen Stelle korrekt ausgefüllt vorweisen zu können.

Sprich: Bei einer 'Allgemeinen Fahrzeugkontrolle' das FB nicht vorweisen können oder die aktuelle Fahrt zum Zigarettenautomat mal eben nicht eingetragen => Kostenpflichtige Verwarnung. Jedesmal 50 EUR + 1Punkt.

Wenn Du das Auto verleihst und der Entleiher nicht sorgfältigt im FB arbeitet trifft die Verwarnung trotzdem Dich.

 

Also nicht wirklich eine Alternative bei 'Kleinvieh'. Über die Wahrscheinlichkeit eine solchen Kontrolle und den genauen Konditionen wo und wie ein Fahrtenbuch zu führen ist, scheiden sich auch hier die Geister.

 

Gruß,

AnReRa

Link to post
Share on other sites

Meine Nummer haben die, ist aber meine dienstliche und die kann man eh ergooglen mit ein bisschen Geschick.

 

Ich werde jetzt erstmal wirklich abwarten was passiert und den Termin nächste Woche verstreichen lassen.

Schlimmer kanns eh nicht kommen.

 

@AnReRa

mit dem Fahrtenbuch hab ich mich seit dem Post selbst schon erkundigt, bin aber auf das gleiche Resultat gekommen. Dennoch vielen Dank für deine Bemühung. Lust auf ein Fahrtenbch habe ich dennoch nicht.

 

 

Wie verhält sich das eigentlich, wenn die mit Ihren weiteren Ermittlungen ins Stocken geraten. Wird dann irgendwann die Person angeschrieben, die sich sowieso als schudig auf dem AHB angegeben hat oder bleibt die jetzt sowieso außen vor. Bevor da was im Sande verläuft, holen die sich doch sicher das Geld von dem oder?

 

Und wie und was kann/könnte ein Anwalt bringen, wenn Ihre Ermittlungen positiv verlaufen oder ich einfach den BGB kriege??

Ist es dann zu spät einen Anwalt einzuschalten??

 

LG

Link to post
Share on other sites

 

Wie verhält sich das eigentlich, wenn die mit Ihren weiteren Ermittlungen ins Stocken geraten.

Wieso ins Stocken geraten ?

Der SB hat die lokale Polizei um 'Amtshilfe' gebeten, mehr nicht.

 

Ob er die Sache jetzt nur 'wasserdicht' machen will, oder ob er echte Zweifel an Deiner Fahrereigenschaft hegt, kann man jetzt schlecht sagen.

Sicher scheint, dass der SB den Bekannten als Fahrer ausschließt, sonst hätte der einen BuGeBe bekommen und Du würdest nicht als 'Betroffener' sondern als 'Zeuge' geladen.

Daraus könnte man schliessen, dass das Bild so schlecht also nicht sein kann.

 

Der SB muß jetzt allerdings auf die Fristen achten. Nach dem ersten AHB an Dich (Welches Datum ?) hat er 3 Monate Zeit den BuGeBe gegen Dich zu erlassen (Die 'Ermittlungen' setzten ja die Fristen nicht außer Kraft, da Du ja schon einen AHB bekommen hast).

Versäumt er diese Frist, bist Du aus der Sache raus.

 

Zu diesem Zeitpunkt könnte ein Anwalt m.E. höchstens noch den SB dazu 'verführen' die Fristen zu vergessen.

Aber ich denke der SB wird sich den Vorgang elektronisch auf Wiedervorlage gelegt haben.

 

 

Anhörungsbogen kam kurze Zeit später nachdem der BGB für das erste Delikt rechtskräftig wurde zu mir in den Briefkasten.

 

Es spielt keine Rolle wann der AHB kam.

Wenn der Verstoß zeitlich vor der Rechtskraft des Ersten war, dann wird man die Verstöße immer einzeln betrachten.

Also +21 km/h => 70/80 Euro Bußgeld + Gebühr, 1 Punkt

 

Sofern es nicht DER Punkt ist der das Fass zum überlaufen bringt würde ich da nicht mehr Zeit, Geld und Nerven reinstecken als nötig. Und nach 2 Jahren sind die 4(?) Punkte dann auch nahezu gleichzeitig weg ...

 

Gruß,

AnReRa

Link to post
Share on other sites

 

Wieso ins Stocken geraten ?

Der SB hat die lokale Polizei um 'Amtshilfe' gebeten, mehr nicht.

 

Ob er die Sache jetzt nur 'wasserdicht' machen will, oder ob er echte Zweifel an Deiner Fahrereigenschaft hegt, kann man jetzt schlecht sagen.

Sicher scheint, dass der SB den Bekannten als Fahrer ausschließt, sonst hätte der einen BuGeBe bekommen und Du würdest nicht als 'Betroffener' sondern als 'Zeuge' geladen.

Daraus könnte man schliessen, dass das Bild so schlecht also nicht sein kann.

 

Der SB muß jetzt allerdings auf die Fristen achten. Nach dem ersten AHB an Dich (Welches Datum ?) hat er 3 Monate Zeit den BuGeBe gegen Dich zu erlassen (Die 'Ermittlungen' setzten ja die Fristen nicht außer Kraft, da Du ja schon einen AHB bekommen hast).

Versäumt er diese Frist, bist Du aus der Sache raus.

 

Zu diesem Zeitpunkt könnte ein Anwalt m.E. höchstens noch den SB dazu 'verführen' die Fristen zu vergessen.

Aber ich denke der SB wird sich den Vorgang elektronisch auf Wiedervorlage gelegt haben.

 

 

Vielen Dank für deine ausführlichen Antworten!

Mit ins Stocken geraten meine ich , wenn die örtliche Polizei den Sachverhalt nicht klären kann.

 

Ich denke mal eher der SB (steht doch für Sachbearbeiter, ja?) wird eher erkannt haben, dass die angegebene Person zu alt ist. Aber nur ne Vermutung.

Das mit der Frist ist ein guter Tipp! Anfang Januar war der AHB im Briefkasten, genaues Datum hab ich jetzt nicht zur Hand.

 

Ja ich denke auch, dass es im Zeitalter der Computer fast nicht mehr vorkommen wird, dass sowas vergessen wird :-)

 

 

Es spielt keine Rolle wann der AHB kam.

Wenn der Verstoß zeitlich vor der Rechtskraft des Ersten war, dann wird man die Verstöße immer einzeln betrachten.

Also +21 km/h => 70/80 Euro Bußgeld + Gebühr, 1 Punkt

 

Sofern es nicht DER Punkt ist der das Fass zum überlaufen bringt würde ich da nicht mehr Zeit, Geld und Nerven reinstecken als nötig. Und nach 2 Jahren sind die 4(?) Punkte dann auch nahezu gleichzeitig weg ...

 

Gruß,

AnReRa

 

Das ist genau der Punkt, der mir am Herzen liegt. Ich bin ja derzeit ohne Führerschein und will das nicht nochmal haben.

Und ich ging davon aus, dass es zählt wenn der BGB rechtskräftig wird. Denn seit dem 30.12.13 ist der letzte BGB rechtskräftig und Taten bis 30.12.14 hieße dann ja sofort: "Führerschein ade!"

 

Nein es wäre der 9.Punkt:

2010: 1 Punkt

2011: 1 Punkt

2012: 3 Punkte

2013: 3 Punkte + 1Monat Fahrverbot (sitze ich momentan ab)

Nach diesem Vergehen habe ich im Übrigen auch einen Brief von der örtlichen Führerscheinstelle gekriegt, wo man mich quasi zur Ordnung ermahnt, mir zu einem Punkteabbauseminar rät und mir auch versichert, dass man mir den Führerschein auch deutlich vor 18Punkten wegnehmen kann... Dieser Brief hat diese ganze Sache wahrscheinlich auch nicht leichter für mich gemacht.

 

 

LG

Link to post
Share on other sites

Guten Abend allerseits,

 

ich bin dann mal so frei und kommentiere in den Text hinein.....


 

 

Mit dem Anruf machst Du dich nur noch interessanter, ausserdem haben die jetzt Deine Nummer sofern die nicht unterdrückt wurde. Das ist mal das Eine.

 

In technischer Hinsicht sei Dir gesagt, dass die Polizei/Feuerwehr die Nummer immer sehen kann. Aber was soll an der Nummer besonderes sein ? Mit Namen/Anschrift ist es ein Klacks sämtliche Nummern zu erhalten wenn die Behörde das den wollte. Da die behördliche Kommunikation aber immer schriftlich läuft ist der das aber sowas von egal ...

 

Da kannst du meinetwegen glauben, ich kenne da eine andere Praxis va. in ländlichen Regionen.

 

 

Das andere was ich hier regelmässig nicht kapiere: Ihr kriegt Post weil ihr als Halter ein Fahrzeug besitzt das jetzt auf nem Foto abgebildet ist. Das Foto ist aber dermassen grottenschlecht das es als Beweismittel kaum in Betracht kommt. Und trotzdem findet man jemanden der das zugibt. Kapier ich nicht gerade, sorry.

Bist Du Sachverständiger (aka Affenforscher) dass Du entscheiden kannst, ob und welche eindeutigen Merkmale bei der Identifikation auf dem Originalbild fehlen könnten ? Genaugenommen mußt Du auf den AHB/ZBB nicht mal ein Bild haben(in Bayren ist das wohl Usus)

Schlußendlich würde immer ein Richter (ggf. mit SV) entscheiden, ob das Bild zur Identifikation ausreicht oder nicht.

 

Auch da gilt: wenn ich eine Info nicht habe, beschaffe ich sie mir zuerst. Wenn auf dem Foto nix zu erkennen ist dann ist der Fall ohnehin gelaufen und wird eingestellt. Ausser natürlich, der Halter macht Blödsinn und verplappert sich.

Es gibt natürlich auch den Fall das der Richter in freier Beweiswürdigung nen Fehler macht und das dann in der Berufung gekippt wird.

 

Außerdem ist das Grundprinzip, die Ermittlungen erstmal grundsätzlich von der eigenen Person abzulenken.

Wenn der SB erstmal auf die Idee kommt beim EMA ein Bild vom Halter anzufordern (z.B. weil der Halter schweigt) dann kann die Sache schon gelaufen sein, weil der SB - sofern er Halter = Fahrer zu erkennen glaubt - keine ErSaFa mehr akzeptieren wird. Totstellen ist also nur dann wirklich sinnvoll, wenn man definitiv weiss nicht der Fahrer zu sein und den Fahrer schützten möchte.

 

Ja gut, man kann natürlich den Wagen von vorneherein auf die Freundin oder Ehefrau anmelden, Stichwort Verfolgungsverjährung.

Wer viel fährt sollte das ohnehin machen, Stichwort präventive Gefahrenabwehr.

Wenn der SB das Foto anfordert heisst das noch lange nichts. Massgeblich ist das, was auf dem Radarfoto zu erkennen ist.

Ist eine einwandreie Zuordnung nicht möglich dann sieht es ziemlich finster aus. Anforderungen an Radarfotos findet man in der einschlägigen Literatur zum Thema.

 

 

 

 

 

das sie halt den Schnüfflern vom Amt mal bitte keinen Gefallen tun

 

Das hat mit Gefallen ja nun mal gar nichts zu tun. Grundsätzlich (Oberlehrer) kann sich der Zeuge mit einer bewußte Falschaussage strafbar machen.

Mal angenommen Dein Auto wird beschädigt und der Verursacher flüchtet. Würdest Du dann auch akzeptieren, dass der Verursacher den Unfallzeugen um einen solchen 'Gefallen' bittet ?

 

Wenn die Befragten den Mund halten und gar nichts sagen, findet auch keine Falschaussage statt. Man braucht auch nicht die Tür aufmachen, dann erspart man sich ohnehin recht viel.

Nochmal: Vorladungen und Informationsgespräche durch die Polizei kann man geflissentlich ignorieren.

Und das immer weniger Leute als Zeuge den Kopf hinhalten möchten ist eben eine systembedingte Schwäche weil der Sprung vom Zeugen in Richtung Beschuldigter kein allzu grosser ist.

 

 

 

 

 

Ich würde grundsätzlich IMMER Akteneinsicht nehmen um zu kontrollieren ob die Leute nicht irgendwelche Fehler gemacht haben. Ein ungeeichtes Gerät, Messprotokoll schlampig geführt etc.

Kommt häufiger vor als man denkt.

Das geht übrigens auch ohne Anwalt und kostet nix.

 

Hast Du das mit Akteneinmsicht wenigstens schon mal probiert ?

Ich würde davon ausgehen, dass der SB - mangels Fachwissen - sowieso nichts weiter macht als einen Bußgeldbescheid zu erlassen (ggf. kommt nochmal eine Bild) und Dich damit in Zugzwang zu setzen. Anderenfalls ist nämlich der SB - wegen der drohenden Verjährung - in Zugzwang.

Deine Einsprüche kannst Du dann dem Richter gegenüber geltend machen. Nur kostet es zu diesem Zeitpunkt bereits - die halbe - Gerichtsgebühr.

 

Ja habe ich. Ich spekuliere eben gerne in Richtung Verfahrensfehler,- wobei man es ja auch zuerst mit der Verjährung probieren kann.

 

 

 

 

@hartmut:

Das Fahrtenbuch wird doch nur relevant, wenn nochmal so ein Vergehen geschieht. Und wenn ich das dann nicht vorzeigen kann , dann muss ich selber für das vergehen herhalten, richtig?

Die wollen das doch nicht immer in Abständen sehen, oder?

 

Ich bin zwar nicht hartmut, aber so einfach ist es nicht. Ohne jetzt auf die juristische Details einzugen

Zunächstmal erfolgt die Fahrtenbuchauflage kostenpflichtig für den Halter (bis zu 90 EUR, typisch min. 50 EUR)

Und zum Zweiten hast Du das Fahrtenbuch jederzeit bei der zuständigen Stelle korrekt ausgefüllt vorweisen zu können.

Sprich: Bei einer 'Allgemeinen Fahrzeugkontrolle' das FB nicht vorweisen können oder die aktuelle Fahrt zum Zigarettenautomat mal eben nicht eingetragen => Kostenpflichtige Verwarnung. Jedesmal 50 EUR + 1Punkt.

Wenn Du das Auto verleihst und der Entleiher nicht sorgfältigt im FB arbeitet trifft die Verwarnung trotzdem Dich.

 

Also nicht wirklich eine Alternative bei 'Kleinvieh'. Über die Wahrscheinlichkeit eine solchen Kontrolle und den genauen Konditionen wo und wie ein Fahrtenbuch zu führen ist, scheiden sich auch hier die Geister.

 

Genau, so ist das.

Link to post
Share on other sites

Guten Abend allerseits,

 

ich bin dann mal so frei und kommentiere in den Text hinein.....

Das solltest du zukuenftig bitte vermeiden, weil es sonst absolut unuebersichtlich wird, wer was aussagte. Danke fuer die Beachtung dieses freundlichen Hinweises!

 

Da kannst du meinetwegen glauben, ich kenne da eine andere Praxis va. in ländlichen Regionen.

Das mag ja so sein, wenn man auf der laendlichen Polizeiwache oder der der Freiwilligen Feuerwehr anruft (wobei bei letzterer nicht einmal sicher ist, ob dort wer abnimmt), aber wer macht das schon? In aller Regel wird eine Leitstelle angerufen - und die sehen immer die Nummer des Anrufers.

 

Auch da gilt: wenn ich eine Info nicht habe, beschaffe ich sie mir zuerst. Wenn auf dem Foto nix zu erkennen ist dann ist der Fall ohnehin gelaufen und wird eingestellt. Ausser natürlich, der Halter macht Blödsinn und verplappert sich.

Es gibt natürlich auch den Fall das der Richter in freier Beweiswürdigung nen Fehler macht und das dann in der Berufung gekippt wird.

Mich deucht, du theoretisierst hier reichlich. Das faengt mit der Informationsbeschaffung an und endet mit der Berufung in einem OWI-Verfahren.........

 

Anforderungen an Radarfotos findet man in der einschlägigen Literatur zum Thema.

Koenntest du da bitte mal etwas verlinken? Danke!

Link to post
Share on other sites

Zunächstmal erfolgt die Fahrtenbuchauflage kostenpflichtig für den Halter (bis zu 90 EUR, typisch min. 50 EUR)

 

Sind mittlerweile bis zu 200 Euro...

 

 

 

Zum @Bananenbrot:

Einige Leute blasen viel und kriegen keinen Ton heraus

Einsicht ist der beste Weg zur Besserung...

Link to post
Share on other sites

@RasanterToelpel

Bei der Vorgeschichte solltest Du wirklich langsam vorsichtiger werden.

a) Aufgrund der Voreintragungen kann die Behörde jederzeit auf die Idee kommen, von der Regelbuße Abstand zu nehmen und angemessen zu erhöhen (typisch verdoppelt) und kann sogar ein Fahrverbot und in Aussnahmefällen sogar eine MPU anordnen (In Bayern ist das wohl schon passiert) wo es der Verstoß an sich nicht rechtfertigt

b) Der SB wird bei Ermittlungen genauer hinsehen

 

 

Nach diesem Vergehen habe ich im Übrigen auch einen Brief von der örtlichen Führerscheinstelle gekriegt, wo man mich quasi zur Ordnung ermahnt,

Das ist keine freundliche Ermahnung, sondern eine von Gesetzes wegen her vorgeschrieben Maßnahme. Siehe hier

 

Ich fürchte auch, dass sich der (offenbar fehlgeschlagene) Versuch einen anderen Fahrer anzugeben nicht unbedingt positiv auf die Meinung des SB auswirken wird, auch wenn es rein rechtlich nicht wirklich zu beanstanden ist.

Alleine daher ist es jetzt angeraten überhaupt keine Ausage mehr zum Vorwurf zu machen, weil man sich damit nur noch mehr reinreiten kann.

Ich würde sogar sagen, dass Du froh sein kannst, wenn Du mit der Regelbuße aus der Sache rauskommst

(unter der Voraussetzung natürlich, dass Du der Fahrer gewesen bist)

 

 

Gruß,

AnReRa

Link to post
Share on other sites

Auch da gilt: wenn ich eine Info nicht habe, beschaffe ich sie mir zuerst.

Das kannst Du versuchen. Aber eine Rechtsanspruch hast Du an dieser Stelle nicht.

Wenn die Behörde irgendwelche Unterlagen schickt, dann nur weil sie hilfsbereit ist.

 

Wenn auf dem Foto nix zu erkennen ist dann ist der Fall ohnehin gelaufen und wird eingestellt.

...

Massgeblich ist das, was auf dem Radarfoto zu erkennen ist.

Erstens hast Du regelmäßig nicht über die Güte eines Bildes zu entscheiden und zweitens geht der Gesetzgeber davon aus, dass man sich im Rahmen von 2-3 Wochen immer an die in dem fraglichen Zeitraum verantwortliche Person erinnern kann.

 

Im übrigen, wenn der SB den Halter anschreibt, ist wohl mindestens das Nummernschild ausreichend erkennbar.

Das alleine erfordert ja schon eine gewisse Qualität. Es mag vorkommen, dass im Zuge der - inzwischen - fleißbandartigen Abarbeitung von 'kleinvieh' so Sachen wie 'Rechtslenker' durchrutschen, aber ich würde nicht darauf spekulieren, dass das gerade bei mir passieren sollte.

Nur wer sich für fehlerfrei hält, wird den Fehler zunächst bei anderen suchen.

 

Ja gut, man kann natürlich den Wagen von vorneherein auf die Freundin oder Ehefrau anmelden

Und was hat man davon ?

Der SB muß schon mit dem Klammerbeutel gepudert sein, wenn er männlich nicht von weiblich unterscheiden kann.

Zudem sind die am Wohnort gemeldete Personen problemlos durch den SB ermittel- und abgleichbar.

Und spätestens wenn der Halter unliebsame Erfahrungen mit den Behörden gemacht hat die er tatsächlich selber nicht zu verantworten hat ist es vorbei.

 

Wer viel fährt sollte das ohnehin machen, Stichwort präventive Gefahrenabwehr.

Chauffeur ist besser.

Aber am besten ist es, sich einfach an die Verkehrsregeln zu halten ...

 

Wenn die Befragten den Mund halten und gar nichts sagen, findet auch keine Falschaussage statt.

Ich wiederhole: Als Zeuge hast Du i.d.R. kein Aussageverweigerungsrecht.

 

Nochmal: Vorladungen und Informationsgespräche durch die Polizei kann man geflissentlich ignorieren.

Es wird nicht besser wenn Du es wiederholst. Eine offizielle Zeugenvorladung kannst und darfst Du nicht ignorieren.

(Ausnahe: Familienangehörige oder Selbstbeschuldigung) Und die Polizei kann durchaus ermächtigt sein, eine solche Vernehmung durchzuführen !

Aber das steht im Fall vom TE nicht zur Debatte, weil er ja als 'Beschuldigter' geladen ist ...

 

 

 

Hast Du das mit Akteneinmsicht wenigstens schon mal probiert ?

Ja habe ich. Ich spekuliere eben gerne in Richtung Verfahrensfehler,- wobei man es ja auch zuerst mit der Verjährung probieren kann.

 

Und ? Hast Du alle Unterlagen bekommen um z.B. zu prüfen, ob das Meßgerät gemäß Betriebsanleitung behandelt wurde ?

 

 

Genau, so ist das.

Worauf bezieht sich das ?

Auf das 'Kleinvieh' oder auf die Wahrscheinlichkeit einer Kontrolle ?

 

Gruß,

AnReRa

Link to post
Share on other sites

 

 

Anforderungen an Radarfotos findet man in der einschlägigen Literatur zum Thema.

Koenntest du da bitte mal etwas verlinken? Danke!

 

 

Kauf Dir bitte entsprechende Fachliteratur oder google das Thema.

Die meissten Angaben findest Du dazu auf den Websites von Anwälten die das erfolgreich durchgezogen haben.

Aktuell gibt es da was schönes von Hoenig und Poliscan in Berlin.

Sagen wirs mal so: das die Behörde das nicht von ganz alleine einstellt, sondern erst nach Aufforderung lässt schon sehr tief blicken.

Link to post
Share on other sites

 

Nochmal: Vorladungen und Informationsgespräche durch die Polizei kann man geflissentlich ignorieren.

Es wird nicht besser wenn Du es wiederholst. Eine offizielle Zeugenvorladung kannst und darfst Du nicht ignorieren.

(Ausnahe: Familienangehörige oder Selbstbeschuldigung) Und die Polizei kann durchaus ermächtigt sein, eine solche Vernehmung durchzuführen !

Aber das steht im Fall vom TE nicht zur Debatte, weil er ja als 'Beschuldigter' geladen ist ...

 

Machens wir doch kurz:

 

Vorladung um zur Polizei zu kommen: Papierkorb

Vorladung um zum Staatsanwalt zu kommen: hingehen und am besten den Anwalt gleich mitnehmen.

 

 

 

 

Hast Du das mit Akteneinmsicht wenigstens schon mal probiert ?

Ja habe ich. Ich spekuliere eben gerne in Richtung Verfahrensfehler,- wobei man es ja auch zuerst mit der Verjährung probieren kann.

 

Und ? Hast Du alle Unterlagen bekommen um z.B. zu prüfen, ob das Meßgerät gemäß Betriebsanleitung behandelt wurde ?

 

Das fiese Radarfoto hat schon ausgereicht. Zum Eichdokument das für ein ganz anderes Gerät gegolten hat sind wir schon gar nicht mehr gekommen. Das war aber noch das Zuckerstück oben drauf.

Bin schon etwas überrascht mit welcher Inkompetenz in manchen Behörden gearbeitet wird. Naja, Entgeltgruppe 8 eben......

 

Gruss,

 

Bananenbrot

Link to post
Share on other sites

Kauf Dir bitte entsprechende Fachliteratur oder google das Thema.

Die meissten Angaben findest Du dazu auf den Websites von Anwälten die das erfolgreich durchgezogen haben.

Du hast also offenbar nichts.

 

Aktuell gibt es da was schönes von Hoenig und Poliscan in Berlin.

Sagen wirs mal so: das die Behörde das nicht von ganz alleine einstellt, sondern erst nach Aufforderung lässt schon sehr tief blicken.

Hoenig äußert sich mit keinem Wort zu Anforderungen an Radarfotos. Und warum die Bußgeldstelle den Verstoß nicht verfolgen sollte, bleibt Dein Geheimnis. Das fordert übrigens nicht mal H.

 

 

Edit: irgendwie klingen Deine Beiträge mittlerweile in Teilen sehr vertraut...

Link to post
Share on other sites

 

 

 

 

 

 

Anforderungen an Radarfotos findet man in der einschlägigen Literatur zum Thema.

 

Koenntest du da bitte mal etwas verlinken? Danke!

Kauf Dir bitte entsprechende Fachliteratur oder google das Thema.

Du solltest mal etwas über Dein Auftreten hier nachdenken, sonst könnte Deine Halbwertzeit schnell vorbei sein...
Link to post
Share on other sites

 

Kauf Dir bitte entsprechende Fachliteratur oder google das Thema.

Die meissten Angaben findest Du dazu auf den Websites von Anwälten die das erfolgreich durchgezogen haben.

Du hast also offenbar nichts.

 

Aktuell gibt es da was schönes von Hoenig und Poliscan in Berlin.

Sagen wirs mal so: das die Behörde das nicht von ganz alleine einstellt, sondern erst nach Aufforderung lässt schon sehr tief blicken.

Hoenig äußert sich mit keinem Wort zu Anforderungen an Radarfotos. Und warum die Bußgeldstelle den Verstoß nicht verfolgen sollte, bleibt Dein Geheimnis. Das fordert übrigens nicht mal H.

 

 

Weil eine Bussgelstelle durchaus das Verfahren einstellen kann.

Du siehst auf dem Foto nichts, deshalb ganz klar Einstellung NACH Aufforderung.

Wenn ich das fordere bzw. kritisiere muss ich nicht zwangsläufig einer Meinung mit H. sein. Das ist eben meine Meinung und zu der stehe ich weil das

übrigens auch meinem Rechtsverständnis entspricht. Vielleicht gehen wir aber mit der Diskussion in den OT Bereich......

Link to post
Share on other sites

 

 

 

 

Anforderungen an Radarfotos findet man in der einschlägigen Literatur zum Thema.

Koenntest du da bitte mal etwas verlinken? Danke!

Kauf Dir bitte entsprechende Fachliteratur oder google das Thema.

Du solltest mal etwas über Dein Auftreten hier nachdenken, sonst könnte Deine Halbwertzeit schnell vorbei sein...

Wie gesagt, ich habe eine durchaus überlegte Meinung zu einigen Punkten die mglw. nicht deckungsgleich mit denen von anderen Personen ist. Scheinbar ist das alleine für sich betrachtet schon ein Problem.

Es führen viele Wege nach Rom, für mich lautet das Ziel Verfahrensfehler aufzudecken und auf dieser Grundlage zu argumentieren.

Und ganz sicher werde ich keinesfalls hier Dokumente verlinken. Siehe Urheberrecht und AGBs des Forums.

Der Hinweis, sich entsprechende Fachliteratur zu beschaffen - hier z.b. von Klaus Peter Becker soll übrigens garnicht schnippisch wirken.

Ein Grossteil der Verfahren weisen eben inhaltliche Mängel auf. Nur darum geht es. Und wenn diese Mängel relevant sind, dann braucht man - man kann aber - da auch nicht Spielchen mit Verwandten und Kollegen machen. Dann wird die ganze Geschichte nämlich häufig und nach Aufforderung in den Papierkorn befördert.

 

Man kann natürlich auch einfach zahlen und zu Fuss gehen. Geht alles.

 

Gruss

 

Bananenbrot

Link to post
Share on other sites

Weil eine Bussgelstelle durchaus das Verfahren einstellen kann.

Das ist bekannt. Wobei in diesem Fall ja gar keine Einstellung in Betracht käme, sondern wohl eine 'Nicht-Eröffnung'. Aber - das ist die immer noch unbeantwortete Frage - warum sollte die Behörde auf die Verfolgung verzichten? Wie Hoenig so richtig schreibt: vielleicht reagiert der Angeschriebene ja in einer - für die Behörde - erfreulichen Art und Weise.

Wobei mir nicht klar ist, inwieweit vor Versand der Anhörung überhaupt eine Kontrolle durch einen Sachbearbeiter stattfindet. Bei Parkverstößen, so wurde mir gesasgt, hat der im Anschreiben genannte Sachbearbeiter mit der Angelegenheit erst und nur dann etwas zu tun, wenn der Angeschriebene sich meldet. Ansonsten macht das die Kollegin EDv ganz allein.

 

Und ganz sicher werde ich keinesfalls hier Dokumente verlinken. Siehe Urheberrecht und AGBs des Forums.

Wenn Deine Fähigkeiten bei der Aufdeckung von Verfahrensfehlern nicht größer sind als Deine Kenntnisse über Urheberrecht und Foren-'AGB' werden Deine Beiträge niemandem weiterhelfen.

 

Ein Grossteil der Verfahren weisen eben inhaltliche Mängel auf.

Nö. Wird zwar immer wieder gern behauptet, wurde aber bisher nie belegt. Und bevor Du Schnappatmung bekommst: nein, die Aussagen interessierter Anwälte sind kein Beleg.

Link to post
Share on other sites

Du hast also offenbar nichts.

Nun, er hat zumindest einen RA in der Hinterhand, der reichlich Werbung fuer sich macht mit einem Foto einer PSS, das nun wirklich nicht geeignet ist fuer eine Verfolgung. Um dieses zu wissen, braucht man aber wirklich keinen RA, zumal man ja in aller Regel das Foto ohnehin anfordert.

Im uebrigen muss man nur mal den weiteren Links des Herrn RA folgen, dann kristallisiert sich folgendes heraus: Der Beschuldigte war offensichtlich der Herr Hoenig selbst, das Fahrzeug ganz offensichtlich ein Mietwagen - wer dann im Zusammenhang mit einem solchen Foto das Bussgeld zahlt, ist selbst Schuld.......

Und der Herr RA macht nun damit Werbung, was er doch fuer ein toller Hecht ist, solch einen "schwierigen Fall" abgewendet zu haben...... :whistling:

 

Mir ist jetzt uebrigens auch klar, woher 'Bananenbrot' seine "Weisheit" mit der Akteneinsicht hat..... Er stuetzt sich da voll und ganz auf die Aussagen eines RA - und interpretiert diese auch noch fehl, wie ich meine.

Link to post
Share on other sites

 

Du hast also offenbar nichts.

Nun, er hat zumindest einen RA in der Hinterhand, der reichlich Werbung fuer sich macht mit einem Foto einer PSS, das nun wirklich nicht geeignet ist fuer eine Verfolgung. Um dieses zu wissen, braucht man aber wirklich keinen RA, zumal man ja in aller Regel das Foto ohnehin anfordert.

Im uebrigen muss man nur mal den weiteren Links des Herrn RA folgen, dann kristallisiert sich folgendes heraus: Der Beschuldigte war offensichtlich der Herr Hoenig selbst, das Fahrzeug ganz offensichtlich ein Mietwagen - wer dann im Zusammenhang mit einem solchen Foto das Bussgeld zahlt, ist selbst Schuld.......

Und der Herr RA macht nun damit Werbung, was er doch fuer ein toller Hecht ist, solch einen "schwierigen Fall" abgewendet zu haben...... :whistling:

 

Mir ist jetzt uebrigens auch klar, woher 'Bananenbrot' seine "Weisheit" mit der Akteneinsicht hat..... Er stuetzt sich da voll und ganz auf die Aussagen eines RA - und interpretiert diese auch noch fehl, wie ich meine.

 

Zu der Meinung kannst Du gerne kommen. Meine erlebte Praxis sieht da eben etwas anders aus.

Wie gesagt,- Deine Meinung aber nicht meine :popcorn:

Link to post
Share on other sites

 

Ein Grossteil der Verfahren weisen eben inhaltliche Mängel auf.

Nö. Wird zwar immer wieder gern behauptet, wurde aber bisher nie belegt. Und bevor Du Schnappatmung bekommst: nein, die Aussagen interessierter Anwälte sind kein Beleg.

 

 

Es kommt immer darauf an, worauf sich der 'Grossteil der Verfahren' bezieht.

Wenn es sich um den Großteil aller Blitzaktionen handeln sollte, kann man das getrost verneinen.

Wenn es sich allerdings um den Grossteil der Blitzaktionen handelt, bei denen es zu ein Verfahren vor Gericht gekommen ist, ist es doch eher ein Armutzzeugnis das nicht in allen Fällen die Entscheidung zugunsten des Betroffenen ausgegangen ist.

Offenbar hat der Anwalt den Mandanten dann wohl falsch beraten oder war nicht fähig seine Einspruchsgründe ausreichend darzulegen ...

 

Alles ein Frage der Auslegung von Statistiken ...

Ich glaube ich würde von einem Anwalt eher Abstand nehmen, wenn der es nötig hat sich mit einem so offensichtlich Fehler der Behörde schmücken zu müssen. Im Umkehrschluß könnte man nämlich auf die Idee kommen, dass er ansonsten wenig Kundschaft hat ...

 

Gruß,

AnReRa

Link to post
Share on other sites

Offenbar hat der Anwalt den Mandanten dann wohl falsch beraten oder war nicht fähig seine Einspruchsgründe ausreichend darzulegen ...

Nun, in sehr vielen Fällen ist an den (angeblichen) Einspruchsgründen aber auch rein gar nichts dran. Da hat der RA einfach mal ins Blaue geschossen und auf einen dummen SB oder gar Richter gehofft.
Link to post
Share on other sites

Zu der Meinung kannst Du gerne kommen. Meine erlebte Praxis sieht da eben etwas anders aus.

Deine 'erlebte Praxis' glaube ich dir - mit Verlaub - nicht! Und selbst wenn es dir einmal gelungen sein sollte, kurzen Einblick in die Akte zu erlangen, heisst das noch lange nicht, dass das immer und in allen Faellen so sein wird. Die entsprechenden Paragraphen sind dir ja bekannt - du darfst sie halt nur nicht falsch interpretieren.....

Link to post
Share on other sites

Ich glaube ich würde von einem Anwalt eher Abstand nehmen, wenn der es nötig hat sich mit einem so offensichtlich Fehler der Behörde schmücken zu müssen. Im Umkehrschluß könnte man nämlich auf die Idee kommen, dass er ansonsten wenig Kundschaft hat ...

Dem ist wohl so. Zudem der Herr Anwalt da einen Fall dramatisch schildert, den Hinz und Kunz auch ohne Anwalt laessig abgewehrt haetten......

Link to post
Share on other sites

 

Ich glaube ich würde von einem Anwalt eher Abstand nehmen, wenn der es nötig hat sich mit einem so offensichtlich Fehler der Behörde schmücken zu müssen. Im Umkehrschluß könnte man nämlich auf die Idee kommen, dass er ansonsten wenig Kundschaft hat ...

Dem ist wohl so. Zudem der Herr Anwalt da einen Fall dramatisch schildert, den Hinz und Kunz auch ohne Anwalt laessig abgewehrt haetten......

 

 

Wenn ich mir so gewisse oberschlaue Abwehrtechniken und die individuellen Vorgeschichten mit Unterhaltungswert im RF anschaue, dann ich ich übrigens recht dankbar das

so viele Leute sich entweder selber rein reiten bzw. ihren Spielraum - z.b. durch Akteneinsicht - gar nicht nutzen und die Folgen dann stoisch ertragen bzw. aussitzen müssen. Rein praktisch betrachtet erhöht das die Chance, das gewisse Ämter weiterhin Fehler bei Messungen machen. Gut für die Betroffenen mit RSV, genug Geld und kompetenten Anwälten im Nacken.

 

gruss

 

Bananenbrot

Link to post
Share on other sites

und die Folgen dann stoisch ertragen bzw. aussitzen müssen.

Auf die Idee, dass es auch Leute gibt, die Manns genug sind für ihre Fehler einzustehen kommst Du wohl erst gar nicht, oder ?

 

 

Gut für die Betroffenen mit RSV

Solches Gehabe führt zu höheren Prämien bei der RSV bzw. dazu, dass sich Otto-Normal eine Verkehrs-RSV ohne Selbstbehalt kaum noch leisten kann.

 

Der (Promi-)Trick ist - mit ausreichend Geldmitteln - ein anderer.

Man bestellt einfach auf eigenen Rechung einen oder mehrere Sacheverständige, die - natürlich völlig uneigennützig :whistle: - die bekannten Schwächen eines Meßverfahrens so lange herumschieben bis eine Situation konstruiert ist, die eine Messung zum Nachteil des Geblitzen darstellen könnte. Auf die Relevanz für die Praxis wird natürlich nicht eingegangen...

Es wird einfach ausgenutzt, dass die Behörden in aller Regel keine Gegengutachten aufstellen werden.

Fraglich ist nur, ob man damit der Gesellschaft eine Gefallen tut.

Woher kommt wohl der Spruch: "Jeder bekommt soviel Recht wie er sich leisten kann ..." ?

 

Gruß,

AnReRa

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Wenn ich mir so gewisse oberschlaue Abwehrtechniken und die individuellen Vorgeschichten mit Unterhaltungswert im RF anschaue, dann ich ich übrigens recht dankbar das so viele Leute sich entweder selber rein reiten bzw. ihren Spielraum - z.b. durch Akteneinsicht - gar nicht nutzen und die Folgen dann stoisch ertragen bzw. aussitzen müssen.

Was fuer ein Bloedsinn - insbesondere auf den diskutierten Fall bezogen. Wenn ich mit 'nem Mietwagen geblitzt werde, dann wird ein Bild angefordert, so keines mit dem AHB mitgeliefert wird. Bin ich auf dem Bild ganz sicher nicht zu identifizieren - z.B. weil die A-Saeule das Gesicht komplett verdeckt - dann wird ganz einfach behauptet, nicht gefahren zu sein und den Fahrer nicht zu erkennen. Damit wird das Ding eingestellt - fertig. Bin ich zu erkennen, dann wird selbiges auch behauptet. In meinem Falle fuehrte das zur Einstellung - und ich kann das sogar nachweisen.

Was ist mit deiner so hochgelobten Akteneinsicht, wenn du im Norden wohnst, aber im Sueden geblitzt wurdest? Dann kannst du dir diese wohl auch sonstwo hin schieben.

Link to post
Share on other sites

 

und die Folgen dann stoisch ertragen bzw. aussitzen müssen.

Auf die Idee, dass es auch Leute gibt, die Manns genug sind für ihre Fehler einzustehen kommst Du wohl erst gar nicht, oder ?

 

 

Gut für die Betroffenen mit RSV

Solches Gehabe führt zu höheren Prämien bei der RSV bzw. dazu, dass sich Otto-Normal eine Verkehrs-RSV ohne Selbstbehalt kaum noch leisten kann.

 

Der (Promi-)Trick ist - mit ausreichend Geldmitteln - ein anderer.

Man bestellt einfach auf eigenen Rechung einen oder mehrere Sacheverständige, die - natürlich völlig uneigennützig :whistle: - die bekannten Schwächen eines Meßverfahrens so lange herumschieben bis eine Situation konstruiert ist, die eine Messung zum Nachteil des Geblitzen darstellen könnte. Auf die Relevanz für die Praxis wird natürlich nicht eingegangen...

Es wird einfach ausgenutzt, dass die Behörden in aller Regel keine Gegengutachten aufstellen werden.

Fraglich ist nur, ob man damit der Gesellschaft eine Gefallen tut.

Woher kommt wohl der Spruch: "Jeder bekommt soviel Recht wie er sich leisten kann ..." ?

 

Gruß,

AnReRa

 

 

Es geht im Verfahren weder um Moral, um Gefallen oder um eine recht krud anmutende Plicht seinen Mann zu stehen.

Viel mehr geht es darum, das jemand solange als unschuldig zu gelten hat wie man ihm das Gegenteil nicht einwandfrei nachweisen kann.

Der Beschuldigte muss zudem nicht seine Unschuld beweisen, er kann den Mund halten und-oder könnte sogar bewusst die Unwahrheit erzählen.

Kann die Schuld nicht einwandfrei bewiesen werden, so ist das Verfahren einzustellen bzw. der Beschuldigte freizusprechen.

Es wäre im Grunde genommen ganz einfach: Wenn die Behörden zu jedem Zeitpunkt zu 100 Prozent professionell und kompetent arbeiten würden, dann bräuchte es vermutlich diese Diskussion und ganz viele Rechtsanwälte nicht. Solange Sie das nicht tun, bleibt ein recht interessanter Spielraum den man hemmungslos ausnutzen sollte.

 

Mir ist natürlich bewusst, das es durchaus Bedienstete des Staates gibt die in jedem Beschuldigtem auch gleich den Schuldigen sehen.

Diesen Auswüchen gilt es natürlich entgegenzutreten.

 

Gruss,

 

Bananenbrot

Link to post
Share on other sites

Viel mehr geht es darum, das jemand solange als unschuldig zu gelten hat wie man ihm das Gegenteil nicht einwandfrei nachweisen kann. (...) Kann die Schuld nicht einwandfrei bewiesen werden, so ist das Verfahren einzustellen bzw. der Beschuldigte freizusprechen.

Das ist falsch. Ein Gericht muß für eine Verurteilung nichts nach-, geschweige denn beweisen.

Link to post
Share on other sites

Viel mehr geht es darum, das jemand solange als unschuldig zu gelten hat wie man ihm das Gegenteil nicht einwandfrei nachweisen kann.

In der Theorie richtig. In der Praxis ist das 'einwandfrei' nicht möglich.

Warum ?

Weil ein Foto niemals ausreicht um eine Person zu identifizieren.

Das fängt bei Zwillingen an, geht über die - für die Behörde nicht wiederlegbare - Behauptung dass man sich schon 2 Wochen vor dem Blitz den Bart hat abnehmen lassen, demzufolge gar nicht der Barttragende Fahrer sein kann, bis zu der Behauptung, dass da jemand mit Maske und gefälschtem Kennzeichen unterwegs war.

Die einzige Möglichkeit wäre also jeden der eine Führerschein haben will zu 'chippen'. Ohne diesen Chip startet das Auto nicht, und das Auto kann jederzeit melden wer zu einen bestimmten Zeitpunkt

auf dem Fahrersitz saß und wo sich das Fahrzeug gerade zu diesem Zeitpunkt befunden hat.

Positiv zudem: Man kann effektiv verhindern, dass Personen ohne FS überhaupt Auto fahren ...

 

Schöne neue Welt ....

 

Wer Ironie findet darf Sie behalten

 

AnReRa

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...