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Jena: Schlaf Kindchen Schlaf Der Vater Hütet Die Schaf


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Beim PSS ist ja kein aufmerksamer Messbetrieb vorgeschrieben.

 

Dann können wir ja froh sein, dass er wenigstens noch im Caddy sitzt und nicht zu Hause auf dem Sofa liegt, während das Ding läuft.

Richtig, aber stilvoll ist es dennoch nicht.auch wenn Kollege Nr. 2 noch hinten im Wagen gesessen haben sollte.

 

Lest mal die Kommentare durch.

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das finde ich besser:
Guten Abend, gut’ Nacht,

mit Rosen bedacht,

mit Näglein besteckt,

schlupf unter die Deck:

Morgen früh, wenn Gott will,

wirst du wieder geweckt.

 

hierzu wikipedia:

 

Eine Textstelle, die sich für heutige Hörer ebenfalls nicht unmittelbar erschließt, ist die Wendung „Morgen früh, wenn Gott will, wirst du wieder geweckt“. Nicht wenige Hörer, besonders Kinder, haben die Assoziation, dass das Aufwachen am folgenden Morgen diesem Text zufolge von einer Willkürentscheidung Gottes abhängen könnte.[15] Tatsächlich bringt diese Formulierung einfach eine Demutshaltung der Tatsache gegenüber zum Ausdruck, dass die Zukunft in Gottes Hand liegt. Sie ist in der früher verbreiteten Wendung sub conditione Jacobi formuliert: „So Gott will und wir leben“ (nach Jak 4,15 LUT; vgl. auch das arabische In schā'a llāh).[16]

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Mist nun ist es weg.

 

...deshalb sichert man solche Sachen auch sofort auf der eigenen Platte (Screenshots,... etc.) noch bevor man irgendwo ne große Debatte lostritt. Auch wenn man das Material nicht öffentlich z.B. hier ins Forum stellen könnte, so könnte man das Zeug interessierten Lesern wenigstens z.B. per PN zeigen.

 

Aber naja, ich vermute mal -Glaskugel raushol- es gab da ein tolles Bild von nem schnarchend Beamten, etc. der den aufmerksamen Meßberieb sichergestellt hat.

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Nö, die Person hat im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit seine Zeit abgesessen. Aber die Diskussion hatten wir ja erst vor ein paar Wochen hier im Forum.

 

Im übrigen könnte hier sogar das allgemeine Persönlcihkeitsrecht hinter das rechts auf Meinungs- und Pressefreiheit sowie Informationsfreiheit zurückgetreten sein, wenn man überhaupt von einer Verletzung ausgehen will.

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@Gast, einen Schritt vor den anderen. Ob das gerechtfertigt sein kann war nichz Frage. Es ging darum, dass ich mit Sicherheit behaupte, dass die Persönlichkeitsrechte verletzt wurden. Und das ist nunmal so. Ich sehe auch weiterhin keinen Grund, warum das veröffentlich werden durfte und würde so auch ein Strafverfahren -als Betroffener - anstreben.

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@Harry, deine Kontraeinstellung in allen Ehren - aber willst du wirklich behaupten, dass dort keine Persönlichkeitsrechte verletzt wurden?

Nein, das will ich nicht. Ich habe solches auch nicht ansatzweise behauptet. Du aber sprichst davon, dass mit Sicherheit (!) solche verletzt wurden und ich fragte dich, woher die Sicherheit kommt. Magst du darauf antworten, oder lavierst du lieber in altbekannter Art und Weise herum?

 

@Gast, einen Schritt vor den anderen. Ob das gerechtfertigt sein kann war nichz Frage. Es ging darum, dass ich mit Sicherheit behaupte, dass die Persönlichkeitsrechte verletzt wurden. Und das ist nunmal so. Ich sehe auch weiterhin keinen Grund, warum das veröffentlich werden durfte und würde so auch ein Strafverfahren -als Betroffener - anstreben.

Entweder magst auch du keinen Literaturpreis gewinnen, oder aber du taktierst absichtlich so herum. Du hast nicht mit Sicherheit behauptet, dass....., sondern du hast behauptet, dass mit Sicherheit .... verletzt wurden! Begruende!

Und wenn du nun sagst, du saehest keinen Grund, dieses Foto zu veroeffentlichen, dann lass dir sagen, dass das ganz und gar nichts aussagt. Es koennte mehrere dieser Gruende geben, 'Gast225' hat sie dankenswerter Weise schon angedeutet. Vielleicht solltest du jetzt mal versuchen, darueber nach zu denken. Ach ja - und vergiss darueber bitte nicht die Beantwortung der - wie ich finde - durchaus legitimen Fragen.

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Hallo, Gast225,

Nochmal es war ein Video, wobei das Aufnahmegerät dem Schlafenden fast ins Gesicht gehalten wurde.

da ich weder ein Foto noch das Video des Vorfalls kenne, nur mal so als Vermutung:

 

Eine Person, die eine Geschwindigkeitsmessanlage aufgebaut hat, wird schlafenderweise gefilmt.

 

Hier sehe ich, zumindest nach den hier vorliegenden Kommentaren, keinen Hinweis darauf, dass es sich dabei um eine Person des öffentlichen rechts handelt.

 

Somit wäre m. E. zumindest das Gesicht auf dem Foto/Video unkenntlich zu machen, wenn das Ganze veröffentlicht wird.

 

Ob die Messungen nun rechtmäßig sind oder nicht, kann ich nicht sagen, da ich mich mit dieser Thematik nicht auskenne, aber wenn der aufmerksame Messbetrieb nicht zwingend erforderlich ist, sehe ich keine besonders vorwerfbare Handlung darin, wenn der Messbeamte (oder war es eine Zivilperson?) mal für ein paar Minuten einnickt.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Und was, wenn er sich die ganze Nacht um sein krankes Kind gekümmert hat, wenn hinten kein Platz war und das monotone Sitzen und die übermüdung einfach zum Einschlafen führten?

 

Mag vorkommen, auch in anderen Berufen. Ich zweifle aber daran, dass der Chef eines Büroangestellten hierfür großartiges Verständnis hat.

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Und was, wenn er sich die ganze Nacht um sein krankes Kind gekümmert hat, wenn hinten kein Platz war und das monotone Sitzen und die übermüdung einfach zum Einschlafen führten?

Mag vorkommen, auch in anderen Berufen. Ich zweifle aber daran, dass der Chef eines Büroangestellten hierfür großartiges Verständnis hat.

 

Abgesehen davon haette er sich in diesem Falle auch krank melden sollen, denn wer kuemmert sich tagsueber um das kranke Kind, oder ist dieses blitzschnell auf wundersame Art und Weise genesen? Kurzum, wir haben es hier mal wieder mit blaulichterndem Unsinn zu tun......

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Ich habe nicht geurteilt. Also halte ich mich an die Weisheit.

Ich zitiere dich mal aus einem anderen Treat: "Ich musste mal kurz lachen. "Schuldfrage unstrittig"."

 

Du hast keine Ahnung, aber du glaubst über die Entscheidung andere Urteilen zu können.

Ich hoffe inständig dir nie real zu begegnen.

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Ich habe nicht geurteilt. Also halte ich mich an die Weisheit.

Tatsaechlich? Und was ist das?

 

Mit Sicherheit wurden Persönlichkeitsrechte verletzt. Und wer das noch speichert macht mit und wenn er das wieder veröffentlicht begeht er mögl. eine straftat

Ausser diesem Urteil wurde hier keines gefaellt, ueber die schlafende Person hat niemand ein (ver)urteilendes Sterbenswoertchen verloren - ausser der Tatsache, das sie wohl geschlafen hat - aber du meinst hier nun einmal mehr, den Oberlehrer heraus haengen lassen zu muessen. Wir halten fest: Es handelt sich - wie beinahe immer, wenn Beitraege unter deinem Namen geschrieben werden - um blaulichternden Unsinn, der verfasst wird!

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Stimmt doch. Durch das Anfertigen eines Fotos wird das Persönlichleitsrecht verletzt -Punkt- Es gibt Fälle, wo das durch ein anderes Recht erlaubt ist (namentlich z. B. Panoramafreiheit, Informationsinteresse der öffentlichkeit, das Recht zu fotografieren). Ob Fotos veröffentlich werden dürfen oder ob das Veröffentlichen verboten ist regelt das Kunst Urheber Gesetz. In einigen Fällen ist das Anfertigen sogar verboten und strafbar. In allen Fällen, wo eine Person fotografiert wird, wird aber dessen Persönlichkeitsrecht verletzt. Wie gesagt kann das statthaft sein oder auch nicht. Mit Sicherheit wurde also auch das Persönlichkeitsrecht des schlafenden Blitzermitarbeiters verletzt. Das ist nunmal so. Ob das erlaubt war ist eine andere Frage. Neben der Anfertigung kommt hier sogar noch die Veröffentlichung oben drauf.

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Was fuer ein Typ bist du eigentlich? Weiter oben sagst du, man sollte nicht urteilen, wenn man nicht die ganze Geschichte kennt, hier verlangst du wiederum ein Urteil...... Meine alte Deutschlehrerin - sie ruhe sanft - pflegte in solchen Faellen zu sagen: Du bist nicht nur dumm, du bist nur dumm........ Ja, ich weiss - es waren anno dunnemals halt noch andere Zeiten in den Schulen, geschadet haben sie aber auch nicht...... :whistling:

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Jetzt wirst du albern.

 

Weil ich sage, dass man das Verhalten nicht verurteilen soll bzw nicht urteilen kann, ohne die Umstände zu kennen

darf ich nicht festellen, dass das Persönlichkeitsrecht verletzt wird?

 

Hallo??

Geht´s noch??

 

 

Aber du hast Recht, dass man jetzt nicht urteilen darf, ob diese Verletzung erlaubt oder verboten war - denn dazu müsste man alle Umstände kennen.

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Blaulicht,

Durch das Anfertigen eines Fotos wird das Persönlichleitsrecht verletzt -Punkt-

durch das Anfertigen eines Fotos wird das Persönlichkeitsrecht nicht verletzt-Punkt-

 

Wieder einmal kann man Dir nur raten, erst zu lesen, dann nachzudenken und dann zu verstehen:

 

 

§ 22 KunstUrhG
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

Liest Du da irgendetwas über das Anfertigen eines Bildes?

 

Kannst Du irgendein Gesetz oder irgendein Urteil hier im Forum einbringen, aus dem hervorgeht, dass das Anfertigen eines Bildes irgendeiner Person verboten ist (lassen wir mal Kinderpornografie oder ähnlichen Dreck außen vor)?

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Sogar unter Wiki ist das mittlerweile zu finden:

 

http://de.m.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

Das bloße Erstellen eines Fotos, ohne es zu veröffentlichen, ist nicht von § 22 KunstUrhG, der nur von Verbreitung und öffentlicher Zurschaustellung spricht, erfasst. Damit war es ursprünglich nicht verboten. Nach heutiger Rechtslage aber ist das bloße Erstellen eines Fotos auch ohne Veröffentlichungsabsicht da es nicht unter § 22 KunstUrhG fällt am allgemeinen Persönlichkeitsrecht zu messen.[25] Dabei ist eine Gesamtabwägung nötig,[26] bei der auch die Ausnahmen von § 23 KunstUrhG zu berücksichtigen sind. Der Bundesgerichtshof formuliert es so: Ob und in welchem Umfang bereits die Fertigung derartiger Bilder rechtswidrig und unzulässig ist oder aber vom Betroffenen hinzunehmen ist, kann nur unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls und durch Vornahme einer unter Berücksichtigung aller rechtlich, insbes. auch verfassungsrechtlich geschützten Positionen der Beteiligten durchgeführten Güter- und Interessenabwägung ermittelt werden.[27] Es gibt mehrere Urteile, die das Erstellen von Fotos ohne Veröffentlichungsabsicht untersagen.[28] Wird ein Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht festgestellt, kommen die üblichen zivilrechtlichen Ansprüche in Betracht. Ein Verbot des bloßen Erstellens von Bildern kann sich auch aus § 201a StGB ergeben.

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Über Anfertigen von Fotos findet sich etwas bei der Handlungsfreiheit. Wenn du aber auf meine Aussage fragen solltest, dann geht es um das Recht seiner informationellen Selbstbestimmung- also das von einem ein Bild angefertigt wird.

 

Damit hast du dann namentlich zwei der Grundrechte, die sich Gegenüberstehen. Es kann dem RiSB auch das Informationsinteresse der öffentlichkeit (Presse) gegenüberstehe, oder wenn es um Strafverfolgung geht, das Strafverfolgungsinteresse. Auf Seiten des Fotografierten ist immer das Recht der informationellen Selbstbestimmung betroffen / verletzt. In einigen Fällen muss er das hinnehmen; in einigen Fällen dürfen die Bilder sogar ohne ihn zu fragen / ohne Einverständnis veröffentlicht werden. In anderen Fällen müssen die Bilder vernichtet werden / darf sogar das Anfertigen verhindert werden. In jedem Fall ist es falsch, dass erst mit der Veröffentlichung die Rechte des Betroffenen greifen.

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[mod]Könntet ihr hier wieder zum Topic zurückkehren. Zum Thema verweise ich auf die Überschrift.

 

Die Diskussion zum Persönlichkeitsrecht bitte ich, wie übrigens schon oben ausgeführt, im entsprechenden Thema zu führen.

 

Danke

 

[/mod]

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