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Was Darf Die Polizei Alles Bei Einer Kontrolle Verlangen?


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Folgendes ist mir vor ein paar Wochen passiert: Ich bin in eine Verkehrskontrolle geraten, so weit nichts aufregendes. Allerdings war diese Kontrolle meine erste seit Jahren so dass ich mich frage ob sich die Gesetze so sehr geändert haben.

 

Die Begrüssung des Herrn in Uniform enthielt so z.B. auch ein motiviertes "Kippe wech und Radio aus" auf meine Frage nach dem Warum kam dann immerhin "weil ich das sage". Ich habe dann also Radio und Zigarette ausgemachtund ,dem Herren betont gelangweilt meine Papiere gegeben. Das ich danach dann kurz teefonieren wollte passte ihm auch nicht ich bekan also ein Rauch-, Musik und Telefonverbot.

Weiter im Lied: Da ich mich ja durch mein unnatürliches Verhalten schon mal verdächtig gemacht hatte kam er von seinem FZ zurück und verlangte von mir, dass ich den Kofferraum öffnen sollte, wieder mit der Begründung "weil ich das sage". Also Kofferraum geöffnet, Warndreieck und Verbandskasten gezeigt.

Daraufhin griff der nette Mann an meinen Aktenkoffer wobei er mein Räuspern wohl als Zustimmung oder Anfeuerung verstanden hat. Auf jeden Fall erhielt ich nun den Befehl auch den Koffer zu öffnen. Auch das tat ich um in ein echt verdutztes Gesicht zu schauen: in dem Koffer befanden sich 2 schweizer Uhren und noch ein wenig Geld :whistle:.

Auf die Frage wem der Koffer samt Inhalt gehörte war "Mir" anscheinend die falsche Antwort denn nun wollte er Nachweise dafür sehen, dass mir die Sachen wirklich gehörten. Zur info ca 30 Minuten früher waren noch 6 Uhren in dem Koffer von denen ich 4 verkauft hatte, weil sie mir einfach nicht gefielen, bei den 2 verblieben wollte der Juwelier dann allerdings den Preis sehr drücken, so dass ich die halt wieder mitgenommen hatte.

 

Ich habe also dann zwar den Beleg für die 4 Uhren rausholen können, für die anderen 2 konnte ich natürlich keinen Nachweis erbringen - höchst verdächtig...

 

Jetzt kommt allerdings der Grund, warum ich überhaupt schreibe in der Zwischenzeit hat der Kollege auch mal was gesagt und sich über meinen Namen gewundert; das Gespräch verlief in etwa so:

Wo kommen Sie denn her? - Hagen.

Nein, wo sind Sie geboren? - Auch Hagen.

Nein, wo kommt der Name her? - Aus Zypern.

Griechischer oder türkischer Teil? - Sehe ich aus wie ein Türke?

 

PASSEN SIE JETZT MAL BESSER AUF WAS SIE SAGEN, SIE SIND DIE GANZE ZEIT SCHON RENITENT.

 

Danach bat ich dann höflich um meinen Koffer, mein Geld, meine Uhren und um das Recht endlich nach Hause zu dürfen.

 

Habe mir dann noch eine Massregelung über höfliches Verhalten und Rassismus anhören dürfen konnte dann aber doch endlich fahren.

 

Ist das Verhalten der Beamten Normal? Darf ich keine 2 Luxusuhren im Auto haben ohne Nachweis des Eigentums? Darf ich in meinem Auto nicht mehr rauchen?

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Das war pädagogisch unklug. "Du nix Farbe" hat doch schon geklappt. "Du nix fett" scheint zu werden. Jetzt kommst Du aber mit Satzzeichen; das ist nicht fair, weil überfordernd.

Stimmt.     Stimmt nicht.     Stimmt leider.

Was ist bloß los mit den Cops? Ich kenne sowas sonst nur von Flugbegleitern.

Ich muss ein wenig schmunzeln, denn ich denke, dass du auch nicht ganz so koscher warst.

Was ich nun wirklich nicht sagen ist, wer der Wald ist und wer gerufen hat.

Manchmal jedoch mag man sich einfach nicht.

Vielleicht war hier alles so ein bisschen Teil der Kommunikation

- ihre mochtet euch gegenseitig nicht (Chemie stimmte nicht)

- jeder dachte er sei der Wald und er andere rief unverschämt hinein

- eurer gegenseitiges Verhalten bestärkte das ganze

und so baute sich eurer Beziehung auf und es war eher eine unangenehme Kontrolle (für beide Seiten)

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Also bis zum Koffer war es noch ok, dann hätte ich auch abgewickelt, wenn es keine Zollkontrolle gewesen ist. Eine Gefahr im Verzug dürfte da nicht bestehen, so dass zumindest ein Richter sich die Sache ansehen muss.

 

Und immer schön den Verbandkasten und das Warndreieck in den Fahrzeugraum, damit man nicht den Kofferraum öffnen muss.

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@Gast225

 

 

Ein Richter muss für die Öffnung des Koffers nicht befragt werden!

Jedoch bedraf es für die Durchsuchung des Koffers einer Rechtsgrundlage. Ein Durchsuchen aus der StPO heraus sehe ich bei dem Eingangssachverhalt nicht. Die StVO gibt keine Rechtsgrundlage für ein Durchsuchen. Die Polizei greift nicht auf Bwfugnisse des Zolls zurück und der Zoll hat keine Befugnisse für die Kontrolle der Verkehrssicherheit. Ich denke also, dass das Durchsuchen aus dem Polizeirecht begründet würde. Warum kann ich hier nicht sagen. Nur, dass dort keine Anordnungskompetenz beim Richter liegt.

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Und wieso darf mir die Polizei in meinem Auto das Rauchen, Radio hören und Telefonieren verbieten?

 

Ja, gute Frage, die möglicherweise von einem bestimmten (uniformierten) User noch noch erschöpfend (im wahrsten Sinne des Wortes) beantwortet werden wird. Und danach wirst Du klar sehen, vermutlich..... [ironie-Modus aus]

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- Radio ist doch einfach: Fragen stellen, zu hören und antworten ist mit Musik nicht so möglich. Die Kontrolle ist so nicht ordentlich durchführbar; so dass der Polizist dann sagt, dass während der Kontrolle das Radio ausgestellt sein soll.

- Telefonieren ist eigentlch das gleiche.

(schon mal versucht mit jemandem zu reden, der telefoniert?)

- Rauchen ist ein Punkt der Eigensicherung. Keine Schere, Messer oder Feuer in den Händen

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Und ich dachte immer mein Auto wäre meiner Wohnung gleichgestellt.

Das denken viele Lkw-Fahrer von ihrem Führerhaus auch. Ist aber falsch.

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Also dürften Polizisten mich anschnautzen, mir Rassismus unterstellen und mehr oder weniger alles von mir verlangen, weil diese eine Uniform tragen, solange ich in meinem Auto bin?

 

Denn ich kann immer noch nicht sehen, wo die Unhöflichkeit bzw. Renitenz dabei ist, wenn ich (als Raucher) meine Zigarette zu Ende rauchen möchte, während der Uniformierte mit meinen Papieren zu seinem Auto dackelt telefonieren will etc.

 

Was ich im Eingangspost nicht erwähnt hatte, war die Pointe der ganzen Geschichte, ich bin gestern per Post darüber informiert worden dass gegen mich wg § 130 ermittelt wird, da ich im Kofferraum auch noch ein paar t-Hemden aus Griechenland hatte, deren Beschriftung die beiden zwar nicht lesen konnten aber abfotografiert haben sie die wohl schon.

 

Auf den Hemden stand unter anderem ΤΟΥΡΚΟΣ ΚΑΛΟΣ ΜΟΝΟ ΝΕΚΡΟΣ. Aber die lagen ja im verschlossenen Kofferraum und wurden erst durch das Öffnen und Rumwühlen sichtbar..

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Also dürften Polizisten mich anschnautzen, mir Rassismus unterstellen und mehr oder weniger alles von mir verlangen, weil diese eine Uniform tragen, solange ich in meinem Auto bin?

Hat das jemand behauptet?

 

Das hat mit dem Umstand, wo Du Dich gerade befindest, gar nichts zu tun.

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Also dürften Polizisten mich anschnautzen, mir Rassismus unterstellen und mehr oder weniger alles von mir verlangen, weil diese eine Uniform tragen, solange ich in meinem Auto bin?

Hat das jemand behauptet?

 

Das hat mit dem Umstand, wo Du Dich gerade befindest, gar nichts zu tun.

Auf meinem Grundstück würde ich mir mit Hinweis auf Hausrecht bestimmt das Rauchen nicht verbieten lassen, oder würde dort etwa auch "Eigenschutz" greifen?

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Und was haben die Beamten nun aus der Tatsache gemacht, dass Du keinen Eigentumsnachweis hattest? Ich finde es eine Unverschämtheit, Dich ohne stichhaltige Begründung den Koffer öffnen zu lassen.

 

Nachdem ich die Quittung vom Juwelier gezeigt hatte, glaubten sie mir oder hatten evtl keinen Bock mehr.

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Ist OT, trotzdem: Vor einigen Tagen war in der WAZ ein Bericht, dass sich zwei Gäste in einem Lokal über das Rauchverbot gestritten haben. Der Raucher hat der Beschwerdeführerin im Laufe des Streits absichtlich Rauch ins Gesicht gebasen, diese hat ihm ein Glas Bier ins Gesicht geschüttet. Urteil des Gerichtes: Rauch ins Gesicht blasen ist "Körperverletzung", dagegen gibt es ein "Notwehrrecht". Bier ins Gesicht war rechtmäßig.

In deisem Zusammenhang ist "Kippe aus" zwar unfreundlich, aber wohl nicht zu beanstanden.

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Auf meinem Grundstück würde ich mir mit Hinweis auf Hausrecht bestimmt das Rauchen nicht verbieten lassen, oder würde dort etwa auch "Eigenschutz" greifen?

Das Problem ist immer wieder, daß viele meinen "my home is my castle". Stimmt aber eben nur bedingt. Sobald Du die Zielperson polizeilicher Maßnahmen bist, kannst Du eben nicht mehr alles tun und lassen, was und wie Du es gern möchtest. Auch nicht auf Deinem Grundstück. Bevor mal wieder heiße Diskussionen oder auch die Fragen hinsichtlich "wann denn, wobei denn" oder "nenne doch mal die Rechtsgrundlage" aufkommen: das mache ich in genau dem Einzelfall und dem Betroffenen gegenüber. Hier führt es nur zu wilden und theoretischen Diskussionen, die in der Sache letztlich nichts bringen.

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Ist das Verhalten der Beamten Normal?
Nein, wahrscheinlich nicht. Allerdings scheint es nicht ungewöhnlich zu sein, wenn man so manche Äußerung hier oder auch in reinen Polizeiforen liest. Du kannst ja schon in den wenigen Beiträgen nach Deinem erkennen, wohin die Reise geht.

 

Wenn Deine Geschichte stimmt, kannst Du getrost davon ausgehen, daß die eingesetzten Beamten zumindest sehr kritische Nachfragen beantworten müßten, so Du Dich denn in irgendeiner Form beschwertest. Dabei wäre allerdings immer zu berücksichtigen, daß ein Beweis für die Richtigkeit Deiner Darstellung regelmäßig äußerst schwierig bis unmöglich ist. Genau deshalb kann man diese Frage

Also dürften Polizisten mich anschnautzen, mir Rassismus unterstellen und mehr oder weniger alles von mir verlangen, weil diese eine Uniform tragen
mit einem überzeugten Nein, natürlich nicht beantworten. Ob es Polizisten gibt, die das (trotzdem) tun, ist dabei eine ganz andere Frage.

 

ich bin gestern per Post darüber informiert worden dass gegen mich wg § 130 ermittelt wird
Da würde ich mir keinen großen Kopf drum machen.

 

Das denken viele Lkw-Fahrer von ihrem Führerhaus auch. Ist aber falsch.
Diese Aussage ist in dieser Absolutheit falsch.
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Das denken viele Lkw-Fahrer von ihrem Führerhaus auch. Ist aber falsch.
Diese Aussage ist in dieser Absolutheit falsch.

Das Führerhaus ist ein Arbeitsplatz. Einzig und allein die Schlafkoje ist ein privater Bereich und gilt als "Wohnung".

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Das Führerhaus ist ein Arbeitsplatz.
Da fehlt ein auch.

 

Einzig und allein die Schlafkoje ist ein privater Bereich und gilt als "Wohnung".
Auch diese Aussage ist hinsichtlich der rechtlichen Konsequenzen so nicht richtig.
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@Biber

 

Es ist deutlich geworden, was Bluey sagen wollte.

 

Was du jetzt machst ist wieder Haarspalterei und nervt. Du bist wieder dabei das nächste Thema kaputt zu machen.

 

Respektier doch einfach mal die durchaus verständliche und durchaus grundsätzlich richtige Aussge deiner Gesprächspartner.

 

Wie immer könnte man zu dem Thema einer Masterarbeit schreiben.

Jedoch reicht die Aussage als normaler Gesprächsstoff. So wie geschrieben passt das schon - auch wenn es tiefgreifendere rechtliche Aspekte geben mag!!

 

 

....................................................................................................................

 

@TE

Wunderst du dich wirklich, dass die Rassismus vorgeworfen wurde?

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Translate bringt da Kauderwelsch raus, man kann aber erkennen, was gemeint ist...

Einer gewissen Nationalität sollte man mit dem Hemd nicht begegnen. :sneaky:

 

Für alle anderen, mit dem Spruch wird das Griechisch - Türkische Verhältniss beschrieben.

 

Ein Deutscher der ein Hemd mit einem entsprechenden Spruch tragen würde würde unter Garantie als Rassist gelten und das Shirt vermutlich einkassiert werden mit anschliessendem Justizinteresse.

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Da fehlt ein auch.

Entscheidend ist, daß es als Arbeitsbereich gilt, nicht aber als Wohnung. Und genau das ist eben wiederum entscheidend für unsere Kontrollen. Ins Führerhaus können und dürfen wir ohne weiteres hinein, in den Schlafbereich nicht.

 

Auch diese Aussage ist hinsichtlich der rechtlichen Konsequenzen so nicht richtig.

Vllt solltest Du, entgegen Deiner Gewohnheit und in Anlehnung an Deine üblichen Forderungen denn mal darlegen, wie es denn richtig wäre. Bin gespannt.

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entgegen Deiner Gewohnheit
Glaubst Du tatsächlich, es ist hilfreich, wenn Du Dir mit solchen dümmlichen Behauptungen selbst in die Tasche lügst?

 

und in Anlehnung an Deine üblichen Forderungen denn mal darlegen, wie es denn richtig wäre.
Du kennst das Prinzip des do ut des?
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Aber: Geben ist seliger denn Nehmen.

Da hast Du natürlich recht. Aber was erwartest Du von jemandem, der schon vor längerer Zeit die Beurteilung armselig entgegennehmen durfte?
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Ihr seid schon ein gutes Gespann. Immer darauf bedacht, dem anderen hinterher zu schleimen. Deine Beurteilungen..... :lol: ..... nee, dafür bist du mir viel zu

dümmlich
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Aber was erwartest Du von jemandem, der schon vor längerer Zeit die Beurteilung armselig entgegennehmen durfte?

 

Platz ist bekanntlich in der kleinsten Hütte, sodass Du als Philemon unserem Großgeist durchaus intellektuellen Unterschlupf gewähren könntest.

 

@Bluey: Nur weil Du hier berechtigterweise auf die Schippe genommen wirst, musst Du Dich doch nicht so aufführen.

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@PedroK und Biber

 

 

Klasse!

 

 

Schon wieder ein Thema was ihr mit eurem dummlichen Generve kaputt gemacht habt und ins Off Topic geschoben habt.

 

 

Ich wünsche dem Forum, dass das liberale Moderieren künftig noch bei Streit zum Thema gilt und euer OT Müll endlich gestoppt wird!!

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Platz ist bekanntlich in der kleinsten Hütte, sodass Du als Philemon unserem Großgeist durchaus intellektuellen Unterschlupf gewähren könntest.
Du meinst, ich solle über seine niveaufreien Pöbeleien (die er anscheinend nicht mal wiedererkennt) hinwegsehen und ihm bei seiner Unwissenheit aushelfen?

 

Nun denn, wenigstens ist damit klar, daß es sich nicht um Jupiter handelt... Also: das

Entscheidend ist, daß es als Arbeitsbereich gilt, nicht aber als Wohnung. Und genau das ist eben wiederum entscheidend für unsere Kontrollen. Ins Führerhaus können und dürfen wir ohne weiteres hinein, in den Schlafbereich nicht.
ist durchaus zutreffend, sofern man sich dabei tatsächlich an den Wortlaut hält. Polizisten und andere Kontrollbefugte wie z.B. die Herrschaften der BAG dürfen das Führerhaus des LKW betreten, sofern das für ihre Kontrolltätigkeit notwendig ist. Dort dürfen sie z.B. das EG-Kontrollgerät in Augenschein nehmen und bedienen. Sie dürfen dabei auch gern ihre Blicke schweifen lassen, allerdings ist das Anfassen irgendwelcher Privatgegenstände schon kritisch. Für alles, was auch nur im entferntesten nach einer Durchsuchung aussieht (also z.B. das Öffnen von Staufächern), wird regelmäßig ein Durchsuchungsbeschluß erforderlich sein.

 

Nachdem wir das nun geklärt haben: einst Du, PedroK, Du schaffst es, auch ihn zu einer Antwort auf meine Handy-Frage zu bewegen?

 

Nur weil Du hier berechtigterweise auf die Schippe genommen wirst, musst Du Dich doch nicht so aufführen.

Wäre ja schön, wenn es diesen Zusammenhang tatsächlich gäbe.
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Jein Biber.

 

Du bringst da ein bisschen zu viel durcheinander.

 

 

Durchsuchungsbeschluss ist quatsch.

Jedoch hast du Recht damit, dass für das Öffnen von Staufächern eine Rechtsgrundlage zur Durchsuchung notwendig ist.

Richtig erkannt hast du auch, dass das Betrachten der Kontrollgeräte durch die Rechtsgrundlagen zur Prüfung / Kontrolle nach der StVO vorliegt.

 

Bluey jedoch hat den Wohnraum und Arbeitsbereich angesprochen. Denn die Durchsuchung von Personen oder Sachen braucht eine Rechtsgrundlage, liegt jedoch in der Anordnungskompetenz der Polizei.

Die Durchsuchung von Wohnraum steht unter Richtervorbehalt.

 

 

(ich hoffe, dass die Erklärung verständlich war. Sachlich richtig sind meine Beiträge nämlich! Nur manchmal etwas unverständlich; vermutlich weil ich vergesse, dass teilweise Basiswissen im Recht nicht vorhanden ist nund / oder weil ich manchmal zu kurz schreibe)

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Nachdem wir das nun geklärt haben: einst Du, PedroK, Du schaffst es, auch ihn zu einer Antwort auf meine Handy-Frage zu bewegen?

 

Dazu wage ich keine Prognose, hoffe aber auf einen konstruktiven Beitrag zu dem, was Du zum Thema Durchsuchung schriebst.

 

Herzliche Grüße, Pedro.

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um mal auf das Hemd, zurückzukommen, es lag ja im verschlossenen Kofferraum und so wie ihr hier konnten auch die beiden Beamten mit dem griechischen Aufdruck nichts anfangen; übersetzt habe ich ihn allerdings auch nicht.

 

Dieses Ding mit dem Rauch ins Gesicht pusten, Der Typ hat es in der Disko auf agressive Art und Weise extra getan und wohl auch noch so Sprüche wie "was willst du denn tun" abgelassen. Da ist die intention schon eine andere zu der Zigarette, die ich in meinem Auto rauchen will.

Und ich glaube, der Tag an dem ich mich auf meinem Grund und Boden annähernd so Massregeln lasse wie bei der Kontrolle, wird der sein, an dem ich meine Erziehung vergesse.

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@TE

Wunderst du dich wirklich, dass die Rassismus vorgeworfen wurde?

 

Da die 2 nicht wussten, was auf dem Hemd steht und es genausogut Gyros mit extra Zaziki hätte heissen können jaaaa.

Oder ist die Aussage "sehe ich aus wie ein Türke" strafbewehrt gegen irgend eine political correctnes verstösst sie bestimmt, aber Who cares? Ich esse auch weiterhin Negerküsse und Zigeunersauce

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Für alles, was auch nur im entferntesten nach einer Durchsuchung aussieht (also z.B. das Öffnen von Staufächern), wird regelmäßig ein Durchsuchungsbeschluß erforderlich sein.

Sagt der Ahnungslose. Denn genau das eben ist falsch.

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Ich wünsche dem Forum, dass das liberale Moderieren künftig noch bei Streit zum Thema gilt und euer OT Müll endlich gestoppt wird!!

Und ich wünschte mir, dass Du nicht selbst die Moderation spieltest. Und ich wünschte auch, dass Du hinter Aussagesätze keine Ausrufungszeichen setztest. Aber man kann nicht alles haben.
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Und ich wünschte auch ...

 

Das war pädagogisch unklug. "Du nix Farbe" hat doch schon geklappt. "Du nix fett" scheint zu werden. Jetzt kommst Du aber mit Satzzeichen; das ist nicht fair, weil überfordernd.

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Sagt der Ahnungslose.
Neinnein. Der Ahnungslose sagt
Denn genau das eben ist falsch.
und verzichtet wieder
auf einen konstruktiven Beitrag zu dem, was Du zum Thema Durchsuchung schriebst.
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@Gast225

 

 

Ein Richter muss für die Öffnung des Koffers nicht befragt werden!

Jedoch bedraf es für die Durchsuchung des Koffers einer Rechtsgrundlage. Ein Durchsuchen aus der StPO heraus sehe ich bei dem Eingangssachverhalt nicht. Die StVO gibt keine Rechtsgrundlage für ein Durchsuchen.

Dann nenn mir doch mal für diese Situation die Rechtsgrundlage aus den entsprechenden polizeilichen Regelungen der Länder.

 

Ich habe damit so meine Probleme es darunter zu subsumieren.

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Guest Kleiner Schelm

Frage in die Runde:

 

Gibt es auch nur einen verbrieften Fall, wo ein Polizeibeamter in der Wohnung oder dem Haus eines Betroffenen eben jenem Betroffenen das Rauchen auf Basis einer Rechtsgrundlage verbieten konnte?

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Guest
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