Jump to content

Beide Sagen "grün". Hilfe Bin Ich Trotz Unschuld Schuldig?


Recommended Posts

Hallo liebe Forengemeinschaft,

ich hatte gestern einen Unfall bei dem die Schuldfrage zwar eindeutig, die Beweislage aber total offen ist. Wäre total dankbar für eure Einschätzung wie das ganze ausgehen wird.

 

Die Unfallsituation:

 

Ich fahre auf eine Linksabiegespur als ich sehe die Ampel wird gelb. Da ich entspannt war ließ ich das Auto ausrollen und hielt vor der "frisch" rot gewordenen Ampel. Stellte sogar den Motor ab, da ich wusste es wird etwas dauern.

Einige Zeit später wird die Ampel grün. Ich würge beim Anfahren fast den Motor ab (war das erste Auto vor der Ampel) und biege dann nach links ab.

Allerdings geht es beim nach links abiegen zuerst über so eine "Insel" auf der zwei Straßenbahnschienen verlaufen, bevor man dann prakisch die Gegenfahrspur überquert. (anderst ausgedrückt: die Spuren für die Richtungen "hin" und "zurück" sind durch die S-Bahn "Insel" getrennt) Diese "Insel" ist relativ breit.

Stellt man sich meine Linksabiegerfahrspur vor stehe ich auf dieser Insel also schon quer zur Fahrbahn. Sprich bin schon 90° gefahren. Die als nächstes von mir zu überquerende Spur der Gegenrichtung überquere ich also genau Senkrecht. (siehe Bild: roter Pfeil= gewollte Fahrstrecke)

 

Als ich nun über die andere Spur will, fährt mir ein Auto von rechts in die Beifahrerseite und schiebt mich einige Meter bis ich ganz am Fahrbahnrand zum stehen komme (Kästchen auf dem Bild).

 

Die Lage ist eindeutig: Da ich losfuhr als die Ampel grün wurde (dabei sogar noch fast abgewürgt hätte (was immerhin noch paar Sekunden verstreichen ließ)) und noch erst die S-Bahn Schienen überqueren musste verstrich so viel Zeit, dass der Unfallgegner bei feuerrot durch die Ampel gefahren sein muss. Außerdem musste er auch eine hohe (also schon mind. 50) Geschwindigkeit drauf gehabt haben um mich so weit wegzuschieben.

 

Der Polizist bei dem ich heute nocheinmal war, sagt mir durch die Blumen, dass er mir glaubt, vor allem auch weil ich gestern noch bevor mich der Krankenwagen weggebracht hat, darauf geträngt habe die Aussage machen zu wollen, weil ich definitiv bei grün drüber bin. Ich stehe ja nicht 2 Min. vor einer roten Ampel und mir fällt plötzlich ein ich fahr drüber.

Aber da es überhaupt keine Zeugen gibt (trotz viel befahrerner Hauptstraße - was für eine Sauerrei) steht Aussage gegen Aussage und der andere behauptet natürlich auch er sein bei grün gefahren.

 

Definitv sicher ist dass ich bei grün losgefahren bin. Wie gesagt der Polizist glaubt mir das soweit auch. Aber anscheinend geht das ganze vor die Staatsanwaltschaft.

 

Was meint ihr wie die Sache ausgeht? Stehe nämlich grade 4 Tage vor Ablauf meiner Probezeit.

post-27257-1242235520_thumb.jpg

Link to post
Share on other sites

In der Regel dürfte die Staatsanwaltschaft die Äußerungen der Polizisten aus dem Unfallprotokoll übernehmen. Mehr als dieses Protokoll beim Revier für deine Akten anzufordern, kannst du nicht machen. Und die Ausstellung/Zusendung kann auch ein Weilchen dauern.

Link to post
Share on other sites
Guest Simineon
Einige Zeit später wird die Ampel grün. Ich würge beim Anfahren fast den Motor ab (war das erste Auto vor der Ampel) und biege dann nach links ab.

 

Ist das eine Ampel mit oder ohne Abbiegerpfeil ?

Link to post
Share on other sites

Also dass mit den Akten anfordern übernimmt schon mein Anwalt.

 

Zur Ampel: Also die Ampel hat keinen Linkspfeil, allerdings ist sie eben auch nur für die Linksabiegerspur zuständig. Wo liegt da genau der Unterschied?

Wie gesagt die Ampel schaltet völlig selbstständig von den anderen (z.B. der Geradeausspur). Außerdem hängt da ja die S-Bahn noch mit drin, weil die Schienen muss ich ja vor dem abbiegen überqueren.

 

Der Polizist meinte das ganze könnte vom Staatsanwaltschaf eingestellt werden. Würde das bedeuteten, dass ich trotzdem "schuld" bin? Weil ohne direkt Schuldigen muss doch auch MEINE Versicherung den Schaden zahlen, sprich ich geh im Beitrag hoch.

 

Und wie sieht es mit meinem Führerschein aus? Darf mir der genommen werden, nur weil es zum Unfall kam und ohne dass es irgendwelche Beweise gibt?

 

Finde es halt echt hart, dass ich aus der ganzen Sache trotz Unschuld eventuell noch als der Leidtragende rauskomme.

Allein schon wegen meinem Auto. Es war grad mal ein Jahr alt. Die Versicherung wird sicherlich nach dem Jahr ein Paar Tausender weniger Zahlen, als es mich letzes Frühjahr gekostet hat.

 

 

Vielen Dank für eure Meinungen und Einschätzungen. DANKE

Link to post
Share on other sites
Guest Simineon

Ok, meine Frage war etwas falsch formuliert:

 

War hinter der Kreuzung ein grüner Pfeil ?Link

Grün: "Der Verkehr ist freigegeben". Er kann nach den Regeln des § 9 abbiegen, nach links jedoch nur, wenn er Schienenfahrzeuge dadurch nicht behindert.

 

Grüner Pfeil: "Nur in Richtung des Pfeiles ist der Verkehr freigegeben". Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, daß der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und daß Linksabbieger die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen können.

 

Falls Du keinen grünen Pfeil hattest, könnte es evtl. sein, dass Du schuld bist, denn dann hat der Gegenverkehr nicht zwingend rot ...

 

Ohne grünen Pfeil hinter der Kreuzung kannst Du m.E. nicht sicher sein, dass der Gegenverkehr hält, Du hättest dort, wo es geknallt hat anhalten müssen und den Gegenverkehr durchlassen, erst dann hättest Du weiterfahren dürfen.

Link to post
Share on other sites

Also ich muss grad ganz ehrlich sagen, ich weiß jetzt nicht genau was ich mir unter diesem grünen Pfeil vorzustellen habe.

Mal so viel: Auf der Ampel selbst ist kein Pfeil, aber da ich die Strecke sehr sehr oft fahre, weiß ich, dass die Gegenfahrbah 100%ig rot hat. Ich mein, dass ist ja auch ne dreispurige Straße, da käm ich mitten in einer Großstadt wohl auch nicht drüber, wenn ich da immer erst alle durchlassen müsste.

 

Was glaubt ihr, wie das ganze jetzt weitergehen wird?

Die Polizei hat mir gesagt, dass sie es an die Staatsanwaltschaft übergeben werden. Was machen die? Wie lange dauert das? Geht es automatisch an ein Gericht oder kann das sein, dass das die Staatsanwaltschaft alleine regelt?

Wie seht ihr meine Chancen, meine Unschuld zu beweisen?

 

Ich meine der Unfallgegner ist über 40 und hatte noch ne Tochter im Auto (ca. 20). Ich bin doch wohl hoffentlich nicht in derren Augen, der sowieso immer schuldige Durchschnittsfahranfänger. Habe mir in den fast 2 Jahren Probzeit Null komma Null zu Schulden kommen lassen. Und jetzt fahr ich über ne grüne Ampel und werd noch verantwortlich gemacht! Fühle mich so sch....

 

Der Polizist meinte, wenn kein Schuldiger ermittelt werden kann, wird der Fall so behandelt als seien wir beide bei rot drüber. Das ist doch paradox!!! Würde bestimmt auch heißen, ich hab meinen Führerschein weg und bleib auf meinem Schaden sitzen, oder??

 

Wie gesagt wäre Euch allen sooooo dankbar für Einschätzungen und Tipps, wie ich vielleicht doch noch meine Unschuld beteuern kann (Stichwort Ampelphasenprotokoll, aber ohne exakte Uhrzeit wertlos oder?)

 

Bitte helft mir.

 

DANKE

Link to post
Share on other sites

Wenn deine Ampel kein grüner Pfeil ist und auch linkerhand hinter der Ampel kein Signal mit extra grünem Linksabbiegersignal ist musst du davon ausgehen, das der Gegenverkehr gleichzeitig grün hat. Klar, oder? Es kann natürlich sein, dass deine Ampel kein Pfeil ist und trotzdem die Gegenrichtung verzögert auf grün schaltet. Wäre zwar ungewöhnlich, ich meine aber in meiner Umgebung eine ähnliche Kreuzung zu kennen. Muss das nochmal checken. Das würde auch erklären, warum du trotz oder gerade wegen verzögerten Anfahrens reingetappt bist. Das würde aber auch heissen, das du schuld bist. Ob man dir deshalb den FS zwickt, ist eine andere Frage. Ich glaube eher nicht. Es kann aber durchaus sein, das du auf deinen Kosten sitzenbleibst. Musst du dann halt unter Lehrgeld verbuchen. Schau dir die Anlage noch mal genau an und achte auf extra Signale für Linksabbieger.

Link to post
Share on other sites
Guest Simineon
Also ich muss grad ganz ehrlich sagen, ich weiß jetzt nicht genau was ich mir unter diesem grünen Pfeil vorzustellen habe.

Mal so viel: Auf der Ampel selbst ist kein Pfeil, aber da ich die Strecke sehr sehr oft fahre, weiß ich, dass die Gegenfahrbah 100%ig rot hat. Ich mein, dass ist ja auch ne dreispurige Straße, da käm ich mitten in einer Großstadt wohl auch nicht drüber, wenn ich da immer erst alle durchlassen müsste.

 

Dieses ist ein Linksabbiegerpfeil, der steht normalerweise auf der gegenüberliegenden Strassenseite und zeigt Dir, das der Gegenverkehr und alle kreuzenden Fussgängerampeln auf rot stehen. Erst mit einem solchen Pfeil darfst Du Dir sicher sein, dass der Gegenverkehr rot hat, in allen anderen Fällen kann der Gegenverkehr grün haben und Du bist als Linksabbieger verpflichtet die Vorfahrt zu achten.

Link to post
Share on other sites

einfacher vorschlag zu klären wer wann grün hat...

 

fahrt zu zweit (oder dritt, ...) zur besagten Kreuzung und klärt via hochgehaltenem Arm wann rot/grün ist...

 

das würde erstmal für dich möglicherweise klären ob der Gegenverkehr dann grün hat, wenn du auch grün hast

Link to post
Share on other sites

Schick mal bitte nen Google Maps link. Und mach mal nen Foto von der Ampel wo Du gewartet hast bis Grün wurde. Aber mit ausreichend Abstand das man die Komplette Lage erkennt.

 

Wenn kein extra Grünpfeil da war, dann hättest Du als abbiegender warten müssen.

Link to post
Share on other sites

Also das mit der Ampelschaltung haben wir am gleichen Tag überprüft.

Ich bekomme zum Linksabbiegen erst grün, wenn die Gegenspur rot hat. Aber so ein grüner Pfeil ist da leider nicht zu sehen.

 

Hier ist die Kreuzung:

 

http://maps.google.de/maps?f=q&source=...=19&iwloc=A

 

Sorry, trotz mehrmaligem editieren, der Bildausschnitt ist irgendwie nach rechts verrutscht. Ihr könnt die Kreuzung sehen, wenn ihr einfach ein stück nach links schaut. dort sieht man schon meine Straße, also noch etwas verschieben, dass man den linken Bildbereich sieht und dann könnt ihr auf die Kreuzung blicken.

 

Vom Bild aus betrachtet bog ich nach links ab, also über die S-Bahn Schienen und wollte dann die Straße am linken Bildrand rein.

 

 

Wie kann ich nur beweisen, dass ich grün hatte?

Was genau macht die Staatsanwaltschaft nun, wenn sie die "Akten" von der Polizei bekommt? Ich mein, die haben ja auch nicht mehr Beweismittel als die Polizei.

 

Wenn ich eine (Teil-) Schuld bekomme, zahlt die Versicherung dann jeweils den eigenen Schaden oder zahlt meine Versicherung ihr Auto und ihre V. meins?

 

Vielen, vielen Dank für die rege Diskussionsteilnahme.

 

Bin echt aufgeschmissen im Moment.

Link to post
Share on other sites
Guest Simineon
Ich bekomme zum Linksabbiegen erst grün, wenn die Gegenspur rot hat. Aber so ein grüner Pfeil ist da leider nicht zu sehen.

 

Ich glaube Dir, dass Du grün hattest, das soll hier nicht falsch rüberkommen, allerdings vermute ich mal, dass Dein Gegenüber zu dem Zeitpunkt auch grün gehabt haben könnte, in dem Fall wärst Du nämlich wartepflichtig gewesen.

 

Ist zwar extrem traurig, aber so aus der Ferne vermute ich mal, dass Du glücklich sein darfst, wenn Du "nur" ne Teilschuld bekommst.

Link to post
Share on other sites
  • 2 weeks later...

So, tut mir leid dass ich mich längere Zeit nicht mehr gemeldet habe, aber zu allem Elend hat noch meine Internetleitung den Dienst versagt.

 

Ich weiß nun, 2 Wochen nach dem Unfall noch immer nichts neues. Habe noch nichteinmal Post von der Polizei bekommen.

 

War in der Zwischenzeit nochmal vor Ort und kann folgendes sagen:

 

Entgegen meiner ersten Aussage befindet sich dort zwar nicht dieser grüne Linksabbiegerpfeil wie oben geschickt, allerdings befindet sich direkt auf meiner Ampel ein Pfeil nach links! Sprich laut StVO haben alle kreuzenden Fußgänger und Autofahrer rot!

Habe dies auch vor Ort nochmal überprüft. Es ist tatsächlich so! Alles hat rot, wenn meine Ampel grün zeigt.

 

Damit steht also fest, sie hat die Alleinschuld.

Da weiterhin Aussage gegen Aussage steht, nunja bringt mir das Wissen leider herzlich wenig.

 

Wie liegen eure Erfahrungswerte bei solchen Unfällen?

 

Ist es außerdem nicht verwunderlich, dass ich nach 2 Wochen immer noch keine Post bekommen habe, von welcher Behörde (Polizei, Staatsanwaltschaft, Führerscheinbehörde) auch immer?

 

Glaubt ihr, dass im Fall des Falles, wenn ich wider aller Gerechtigkeit eine Teilschuld bekommen sollte, berücksichtig wird, dass ich 5 Tage vor Ende meiner Probezeit stand?

Sprich, glaubt ihr, dass man darüber hinweg sieht und nicht so kurz vor Ende der Probezeit diese noch 2 Jahre verlängern wird?

 

 

Vielen Dank

Link to post
Share on other sites
Guest Simineon
Ist es außerdem nicht verwunderlich, dass ich nach 2 Wochen immer noch keine Post bekommen habe, von welcher Behörde (Polizei, Staatsanwaltschaft, Führerscheinbehörde) auch immer?

 

nein, da mahlen die Mühlen langsamer. Sollte für Dich aber eine Alleinschuld des Unfallgegners feststehen dann solltest Du Dir unter Umständen einen Anwalt nehmen und Dir Deinen Schaden vom Unfallgegner ersetzen lassen. Solltest Du Recht bekommen, dann trägt der Unfallgegner alle Kosten, solltest Du allerdings kein Recht bekommen bzw. eine Teilschuld bekommen, dann teilt ihr euch auch die Anwaltskosten.

Link to post
Share on other sites

Hey simineon, danke dass du so hartnäckig dran bleibst^^

 

Also der Anwalt wurde schon 24 h nach dem Unfall eingeschaltet, als ich mitbekam, dass die Gegenseite alles abstreitet.

 

Wie gesagt ich bin nicht nur von meiner Unschuld überzeugt, sondern ich bin es definitiv.

Das einzige was theoretisch möglich wäre, ist ein Elektronikfehler der Ampel. Habe mich da aber erkundigt. Die Ampeln schalten sich wohl eher ganz ab, bzw. alle auf rot, bevor sie feindliches Grün anzeigt. Von daher ist auch das wieder sehr, sehr unwahrscheinlich.

 

Nochmal an alle:

Betreff Probezeit: Falls ich doch (zu unrecht!) eine Teilschuld bekommen sollte, wäre ja laut dem Reglement zum Führerschein auf Probe mein Führerschein erstmal für nen Monat weg und meine Probezeit würde sich um 2 Jahre verlängern + Aufbauseminar in der Fahrschule. Kann ich da auf eine gewisse, ich sag mal "Kulanz" von Behörden-/Polizeiseite zählen, dass meine Probezeit nicht 5 Tage vor Ablauf nochmal verlängert wird??? Habe mir noch nichteinmal einen Knollen wegen Falschparken zu Schulden kommen lassen.

 

Lieben Dank an alle, die hier ihre Meinung abgeben.

Link to post
Share on other sites

Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Stiefel.

 

So wenig wie wir kann auch ein Richter ohne Zeugen nicht entscheiden wer den Unfall verursacht hat.

 

Falls also, ich habe jetzt nicht nachgesehen was in Frage kommt, ein A-Verstoß dir vorgeworfen wird, ist eine Probezeitverlängerung unumgänglich. Da gibt es keinen Spielraum.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites
Guest Simineon
Hey simineon, danke dass du so hartnäckig dran bleibst^^

:nolimit:

Also der Anwalt wurde schon 24 h nach dem Unfall eingeschaltet, als ich mitbekam, dass die Gegenseite alles abstreitet.

 

Wie gesagt ich bin nicht nur von meiner Unschuld überzeugt, sondern ich bin es definitiv.

Das einzige was theoretisch möglich wäre, ist ein Elektronikfehler der Ampel. Habe mich da aber erkundigt. Die Ampeln schalten sich wohl eher ganz ab, bzw. alle auf rot, bevor sie feindliches Grün anzeigt. Von daher ist auch das wieder sehr, sehr unwahrscheinlich.

 

Nochmal an alle:

Betreff Probezeit: Falls ich doch (zu unrecht!) eine Teilschuld bekommen sollte, wäre ja laut dem Reglement zum Führerschein auf Probe mein Führerschein erstmal für nen Monat weg und meine Probezeit würde sich um 2 Jahre verlängern + Aufbauseminar in der Fahrschule. Kann ich da auf eine gewisse, ich sag mal "Kulanz" von Behörden-/Polizeiseite zählen, dass meine Probezeit nicht 5 Tage vor Ablauf nochmal verlängert wird??? Habe mir noch nichteinmal einen Knollen wegen Falschparken zu Schulden kommen lassen.

 

Leider ist es so, wie hartmut sagt ... es gibt keinerlei Spielraum oder Toleranz bzgl. der Probezeit. Entweder Du hast Dir vor Ende der PZ die Verstösse geleistet, oder Du hast Sie Dir nicht geleistet. Das einzige, was Dir bleiben könnte ist die Verzögerung der ganzen Angelegenheit um ca. 2 Jahre, denn dann würdest Du die Verlängerung der PZ nicht spüren, Du müsstest "nur" das ASF nachweisen und wärst dann aus der PZ frei.

 

Der von Dir angesprochene Ampelfehler tritt tatsächlich nicht auf, entweder aus oder alle rot, bevor es alle grün gibt.

 

Verlass Dich auf Deinen Anwalt, der wird das nötige tun ...

 

BTW: Mein Unfall, bei dem ich unschuldig war, hängt mittlerweile 1,5 Jahre bei den Versicherungen rum ...

Link to post
Share on other sites
Das einzige was theoretisch möglich wäre, ist ein Elektronikfehler der Ampel. Habe mich da aber erkundigt. Die Ampeln schalten sich wohl eher ganz ab, bzw. alle auf rot, bevor sie feindliches Grün anzeigt. Von daher ist auch das wieder sehr, sehr unwahrscheinlich.

:nolimit:

 

Ja je nach alter der Ampel erfolgt ein Wechsel zu gelben Blinklicht oder alle Straßen bekommen rot oder es wird ein Notprogramm gestartet.

 

Feindliches Grün ist so gut wie ausgeschlossen, jedoch auch schon vorgekommen.

 

Zur PZ wurde ja schon alles gesagt.

Link to post
Share on other sites
Das einzige, was Dir bleiben könnte ist die Verzögerung der ganzen Angelegenheit um ca. 2 Jahre, denn dann würdest Du die Verlängerung der PZ nicht spüren, Du müsstest "nur" das ASF nachweisen und wärst dann aus der PZ frei.

 

:nolimit: Ein jahr reicht. Dann werden nämlich die Angaben zur Probezeit beim KBA gelöscht und die wissen dann nicht mehr, dass er mal in der Probezeit war. Somit auch kein ASF. :100:

Link to post
Share on other sites
Entgegen meiner ersten Aussage befindet sich dort zwar nicht dieser grüne Linksabbiegerpfeil wie oben geschickt, allerdings befindet sich direkt auf meiner Ampel ein Pfeil nach links! Sprich laut StVO haben alle kreuzenden Fußgänger und Autofahrer rot!

Wo sagt die StVO, dass dann alles andere ROT sein muß ?

In seltenen Fällen dürfte z.B. die Fußgängerampel in der Querstraße auch ROT sein (wenn es keine Bedarfssteuerung gibt).

Also ich kenne jetzt keine Links- oder Rechtsabbiegerampel, wo die Fußgänger in der einmündenen Straße regelmäßig ROT hätten.

(Ausnahme vor der Haustür: Im Berufsverkehr baut die Ampel eine extra Linksabbiegerphase - mit extra Leuchtpfeil auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite - mit ein)

Ansonsten würden die Ampelphasen ja übermäßig lang.

 

Zumal diese Ampel garantiert eine Bedarfssteuerung für die S-Bahn und ggf. für Fußgänger oder Querverkehr hat.

Also muß man sich schon das ganze Schaltprotokol der Ampel ansehen, um abzuklären ob es eine

Situation geben kann, bei der diese beide Ampeln grün sind.

Denkbar wäre z.B., das in der Zeit die du zum Anfahren und Überqueren der Gleise benötigtest, ein S-Bahn nahte,

womit Deine Ampel tatsächlich schon wieder ROT und damit Dein Querverkehr ggf. schon ROT-GELB oder GRÜN hatte.

Aber das ist Spekulation, ohne die Schaltprotokolle und deren zeitliche Abhängigkeit zu kennen.

Wie lange etwa hast Du 'Deine' Ampel nach dem Überqueren der Haltelinie nicht mehr gesehen, bevor es krachte ?

Bei solchen Ampeln sind Schaltperoioden von wenigen Sekunden nicht unnormal.

 

Es ist tatsächlich so! Alles hat rot, wenn meine Ampel grün zeigt.

Hast Du das in jeder zeitlichen Abfolge - inklusive S-Bahn und ggf. Bedarfssteuerung durch Querverkehr und Uhrzeit - geprüft ?

Ansonsten darfst Du Dich darauf auch nicht verlassen.

Als (Links-)Abbieger trifft Dich immer die Sicherungspflicht ...

§9 Abs 3 StVo

(3) Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen

Die Ampel verschaft Dir nicht automatisch Vorfahrt

 

Deshalb fürchte ich fast, dass Du mit der 50:50 Regelung - ohne weitere Zeugen - vermutlich gut bedient bist.

Zu Deinen Gunsten könnte möglicherweise beachtet werden, dass nicht Du jemand reingefahren bist sondern derjenige eben Dir.

 

Siehe hier:

KLICK

Beim Verkehrsunfall spricht der Anscheinsbeweis gegen den Linksabbieger

 

Der Entscheidung lag folgender (vereinfachter) Sachverhalt zugrunde: Der Pkw des Klägers, der im Bereich einer ampelgeregelten Kreuzung nach links in eine Seitenstraße abbiegen wollte, stieß dabei mit dem in der Gegenrichtung geradeaus fahrenden PKW des Beklagten zusammen. Zwischen den Parteien ist streitig, ob der Beklagte auf den verkehrsbedingt im Kreuzungsbereich haltenden PKW des Klägers auffuhr oder ob der Kläger unter Missachtung des Rotlichts in den Kreuzungsbereich und die Fahrspur des Beklagten eingefahren ist.

 

...Da der abbiegende Kläger keine Zeugen für die von ihm vorgebrachten Behauptungen hatte, konnte er die Richtigkeit seiner Unfallschilderung wegen fehlender Beweismittel nicht nachweisen. ...

 

Der Einwand des Klägers, ein Sachverständigengutachten könne klären, wie und ob der Kläger gestanden habe, kann den Anscheinsbeweis des Fahrfehlers des Klägers nicht beseitigen.

 

Nach § 9 Abs. 3 Satz 3 StVO muss, wer links abbiegen will, entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen. Der Linksabbieger hat, wenn er seiner hiernach bestehenden Wartepflicht nicht genügt und es deshalb zu einem Unfall kommt, in der Regel, wenn keine Besonderheiten vorliegen, in vollem Umfang oder doch zumindest zum größten Teil für die Unfallfolgen zu haften, weil an eine Verletzung des Vorfahrtrechts des geradeaus Fahrenden durch den Linksabbieger ein schwerer Schuldvorwurf anknüpft, wobei für das Verschulden des Abbiegenden der Anscheinsbeweis spricht. Dies ist ständige Rechtssprechung des BGH.

 

Gruß,

AnReRa

Link to post
Share on other sites
Wo sagt die StVO, dass dann alles andere ROT sein muß ?

 

Die StVO kann ich aufgrund mangelnder Paragraphenkenntnis nicht zitieren, wohl aber die offizielle Seite der Verkehrserziehung des Landes Rheinland-Pfalz. Hier ist zur Situation an Ampeln mit Linksabbiegerpfeil, also eine solche wie diese hier

 

[bild aus Urheberrechtsgründen entfernt-siehe Boardregeln. Das Bild kann in der Quelle betrachtet werden.]

 

folgendes erklärt:

 

Gegenverkehr stillgelegt

 

»Wenn an einer Ampel zum Linksabbiegen ein grüner Pfeil gezeigt wird, haben dann die Fahrzeuge von gegenüber immer Rot?«

Zumindest alle, die entgegenkommen.

Zögern beim Abbiegen wäre also unnötig. Das grüne Linksabbieger-Signal soll ein schnelleres Abfließen der Abbieger ermöglichen und darf nur gezeigt werden, wenn der Gegenverkehr Rot hat. Auch die Fußgängerampel in der linken Straße zeigt dann Rot.

 

Quelle

 

...Also muß man sich schon das ganze Schaltprotokol der Ampel ansehen, um abzuklären ob es eineSituation geben kann, bei der diese beide Ampeln grün sind.

 

Diese Situation kann es also nicht geben!

 

Zum Thema, dass die Gegenseite gerade grün bekam und ich schon wieder rot hatte passen gleich zwei Dinge nicht:

 

1.) Ich war das erste Fahrzeug vor der Ampel. Wäre unlogisch, wenn noch nichtmal das "drüber" käme, auch falls die Schaltung für die Linksabbieger tatsächlich sehr kurz ist. Für ein Auto müsste es wohl doch locker reichen.

 

2.) Allein die Strecke die ich nach dem Crash "geschoben" wurde lässt auf eine Geschwindigkeit schließen, die rein gar nicht zu der eines gerade erst anfahrenden Autos passt. Wohl eher zu einem, dass noch Gas gibt und versucht bei "gelb" noch durchzukommen.

 

Wie lange etwa hast Du 'Deine' Ampel nach dem Überqueren der Haltelinie nicht mehr gesehen, bevor es krachte ?

 

würd sagen ca. 2 Sekunden. Ich fuhr über zwei Gleise und dann passierte es schon.

 

Als (Links-)Abbieger trifft Dich immer die Sicherungspflicht

 

Naja ich würde aber auch behaupten, dass ich davon ausgehen kann, dass die Ampelanlage funktioniert. Wurde ja schon hinlänglich über derren Sicherungsmechanismen disskutiert. Dementsprechend müsste die Sicherungspflicht bei einer solch eindeutigen Verkehrslage (uneingeschränktes grün für Linksabbieger. s.o.) bei der Ampelanlage liege.

Man überlege sich, zu welchem Verkehrschaos es kommen würde, wenn jeder Kfz-Führer vor der grünen Ampel abbremst und die Ampel kontrolliert!

 

 

Soll jetzt nicht so verstanden werden, dass ich total rücksichtslos und nur auf mein Recht bedacht wäre. Um Gottes Willen, mir wäre es am liebsten so etwas wäre nie passiert. Fahre eigentlich immer recht zurückgenommen.

Oder mache ich hier gerade einen großen Denkfehler?

Wie seht ihr das?

Edited by Gast225
Bilder aus Urheberrechtsgründen entfernt
Link to post
Share on other sites

Entschuldigung für den Doppelpost, aber ich habe gerade die entsprechende juristische Grundlage meine Post von oben gefunden.

 

§ 37 (2) StVO:

 

»Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, dass der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und dass Linksabbieger die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen können.«

 

Verwaltungsvorschrift zu § 37 StVO:

 

»Solange ein grüner Pfeil gezeigt wird, darf kein anderer Verkehrsstrom Grün haben, der den durch den Pfeil gelenkten kreuzt; auch darf Fußgängern, die in der Nähe den gelenkten Verkehrsstrom kreuzen, nicht durch Markierung eines Fußgängerüberweges Vorrang gegeben werden.«

 

 

Der grüne Pfeil hinter der Kreuzung dürfte wohl auch gleich zusetzen sein mit dem vor der Kreuzung, da es in dieser Situation aufgrund der Verkehrsführung kein "links hinten" in der Krezung gibt. Dazwischen liegen ja noch die S-Bahn Schienen. Sprich ich passiere die Gegenspur ja nicht diagonal (denn da gäbe es ja ein "hinten) sondern überquere sie senkrecht. Siehe meiner Skizze oben.

Link to post
Share on other sites
Guest Simineon
§ 37 (2) StVO:

 

»Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, dass der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und dass Linksabbieger die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen können.«

 

Verwaltungsvorschrift zu § 37 StVO:

 

»Solange ein grüner Pfeil gezeigt wird, darf kein anderer Verkehrsstrom Grün haben, der den durch den Pfeil gelenkten kreuzt; auch darf Fußgängern, die in der Nähe den gelenkten Verkehrsstrom kreuzen, nicht durch Markierung eines Fußgängerüberweges Vorrang gegeben werden.«

 

 

Der grüne Pfeil hinter der Kreuzung dürfte wohl auch gleich zusetzen sein mit dem vor der Kreuzung, da es in dieser Situation aufgrund der Verkehrsführung kein "links hinten" in der Krezung gibt. Dazwischen liegen ja noch die S-Bahn Schienen. Sprich ich passiere die Gegenspur ja nicht diagonal (denn da gäbe es ja ein "hinten) sondern überquere sie senkrecht. Siehe meiner Skizze oben.

 

Du verwechselst hier den grünen Pfeil hinter der Kreuzung mit dem grünen Pfeil auf der Ampel. Der grüne Pfeil hinter der Kreuzung gibt Dir freie Fahrt. Der grüne Pfeil auf der Ampel selber gibt Dir lediglich einen Hinweis für welche der Spuren dieses Lichtsignal gedacht ist, gibt Dir aber keine freie Fahrt.

Link to post
Share on other sites
Der grüne Pfeil auf der Ampel selber gibt Dir lediglich einen Hinweis für welche der Spuren dieses Lichtsignal gedacht ist, gibt Dir aber keine freie Fahrt.

:nolimit:

 

Die Richtungen die auf der Ampel angegeben sind, haben keinen Querverkehr, mit Ausnahme möglicher Fußgänger, was dann wieder mit gelben Blinklicht angezeigt wird.

 

Keinesfalls darf eine Ampel mit Pfeil nach links dem Gegenverkehr der kreuzt Grün anzeigen.

 

Kreuzender Verkehr ( Linksabbieger, Geradeausfahrer ) ist nur möglich wenn die Ampel keine Richtungspfeile hat.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites
Guest Simineon
Kreuzender Verkehr ( Linksabbieger, Geradeausfahrer ) ist nur möglich wenn die Ampel keine Richtungspfeile hat.

 

hmmm, da müsste ich hier nochmal schauen ... vielleicht ist die Ampel hier ja falsch :nolimit:

 

Denn wenn ich mich richtig erinnere, dann hat sie grüne Richtungspfeile und einen grünes Einfeldsignal hinter der Kreuzung ... beide leuchten aber versetzt.

 

Dann bliebe für den TE nur noch eine extrem kurze Ampelphase, die es gerade bei kreuzendem Schienenverkehr auch ab und an gibt.

Link to post
Share on other sites

... und dann immer noch die Sache mit dem Anscheinsbeweis.

Im Prinzip - mal abgeshen von möglichen sehr kurzen Schaltzeiten - steht da Aussage gegen Aussage.

Wie schon in dem geposteten Urteil erwähnt

weil an eine Verletzung des Vorfahrtrechts des geradeaus Fahrenden durch den Linksabbieger ein schwerer Schuldvorwurf anknüpft

mußt Du erläutern, dass ein Besonderheit

in der Regel, wenn keine Besonderheiten vorliegen

vorlag. Und genau da wird es schwierig.

Genauso wie Du bei ROT hättest fahren können, hätte Dein Gegenverkehr bei ROT fahren können.

(Ob es so war kann man im Nachhinein nicht beweisen).

Deshalb ja die 50:50 Regelung.

 

Stellte sogar den Motor ab, da ich wusste es wird etwas dauern.

Einige Zeit später wird die Ampel grün. Ich würge beim Anfahren fast den Motor ab (war das erste Auto vor der Ampel) und biege dann nach links ab.

Allerdings geht es beim nach links abiegen zuerst über so eine "Insel" auf der zwei Straßenbahnschienen verlaufen

Und für den ganzen Vorgang willst Du 'nur' 2 Sekunden gebraucht haben ?

Allein der zurückgelegte Weg von der Haltelinie bis zum Unfallpunkt werden doch 20-30 m sein, oder ?

Wenn das vor Gericht gehen sollte, würde ich dringend empfehlen diese 'Details' erstmal wegzulassen.

 

Diese Situation kann es also nicht geben!

Bis vor kurzem war zumindest mir nicht klar, dass Du eine separate Abbiegeampel hattest. Du sprachst ja von einem

Pfeil auf der Ampel und ich habe das als Z 1000-10 oder -11 o.ä. interpretiert.

 

Wäre unlogisch, wenn noch nichtmal das "drüber" käme, auch falls die Schaltung für die Linksabbieger tatsächlich sehr kurz ist. Für ein Auto müsste es wohl doch locker reichen.

Spielt im Schienen(-begegnungs)verkehr kaum eine Rolle. Die S-Bahn braucht unmittelbaren Vorrang, weil die nicht mal eben auf 15 m bremsen kann. Und Hellsehen kann die Ampel nicht.

Es gibt m.W. auch keine 'Garantie'-GRÜN Zeit. Lediglich die GELB-Phase muß 3 Sekunden betragen.

Außerdem bist Du ja auch nicht 'normal' angefahren. Anlassen und Loshoppeln (ist nicht böse gemeint) dauert sicher mehr als 2 Sekunden.

 

2.) Allein die Strecke die ich nach dem Crash "geschoben" wurde lässt auf eine Geschwindigkeit schließen, die rein gar nicht zu der eines gerade erst anfahrenden Autos passt. Wohl eher zu einem, dass noch Gas gibt und versucht bei "gelb" noch durchzukommen.

Das kann man auch so interpretieren, dass der Ankommende in 25m Entfernung ROT-GELB gesehen hat - und einfach gar nicht gebremst hat. GGf hat er Dich sogar gesehen und hat aus Deiner -geringen - Geschwindigkeit geschlossen, dass Du auf ihn wartest.

 

Wenn man also knapp rechnet, ist Deine Ampel möglicherweise unmittelbar nachdem Du sie aus den Augen verloren hast

wieder GELB geworden und war 3 Sek. später ROT während gleichzeitig der Querverkehr ROT-GELB bekam.

D.h. wenn zwischen GRÜN deiner Ampel und der Kollision mehr als 5 Sek. vergangen sind ( 3 Sek. ROT + 2 Sek Annäherungszeit des Gegenverkehrs) sieht die Sache anders aus.

Ohne die exakten Schaltprogramme (inklusive der Bevorrechtigung) ist in meinen Augen nicht zu klären, ob vielleicht wirklich

nur 1 Sek. GRÜN war.

 

Aber einen Rotlichtverstoß kann Dir mit Sicherheit keiner Nachweisen. Für die Probezeit ist es also - in meinen Augen -

in jedem Fall irrelevant.

 

Gruß,

AnReRa

Link to post
Share on other sites

Hallo zusammen. Zunächst vielen lieben Dank für die rege Diskussionsbeteiligung. Ich bin euch echt für die Austauschmöglichkeit dankbar. Auch wenn ich viele Zitate mit direkten Konfrontationen beantworte, so möchte ich dies nicht als unfreundlich verstanden haben. Ist eben nur sachlich gemeint!

 

 

Wäre unlogisch, wenn noch nichtmal das erste Fahrzeug "drüber" käme, auch falls die Schaltung für die Linksabbieger tatsächlich sehr kurz ist. Für ein Auto müsste es wohl doch locker reichen.

Spielt im Schienen(-begegnungs)verkehr kaum eine Rolle. Die S-Bahn braucht unmittelbaren Vorrang, weil die nicht mal eben auf 15 m bremsen kann [...] Außerdem bist Du ja auch nicht 'normal' angefahren. Anlassen und Loshoppeln (ist nicht böse gemeint) dauert sicher mehr als 2 Sekunden.

 

Ich habe mich wohl etwas missverständlich ausgedrückt. Die zwei Sekunden bezogen sich auf die Zeit in der ich die Ampel nicht mehr sehen konnte. Sprich anlassen und 'Loshoppeln' (schöner Ausdruck :nolimit: ) waren da nicht mitgezählt. Dies alles geschah ja noch vor der Halteline.

 

Wenn man also knapp rechnet, ist Deine Ampel möglicherweise unmittelbar nachdem Du sie aus den Augen verloren hast

wieder GELB geworden und war 3 Sek. später ROT während gleichzeitig der Querverkehr ROT-GELB bekam.

D.h. wenn zwischen GRÜN deiner Ampel und der Kollision mehr als 5 Sek. vergangen sind ( 3 Sek. ROT + 2 Sek Annäherungszeit des Gegenverkehrs) sieht die Sache anders aus.

Ohne die exakten Schaltprogramme (inklusive der Bevorrechtigung) ist in meinen Augen nicht zu klären, ob vielleicht wirklich

nur 1 Sek. GRÜN war.

 

So wie ich das sehe ist die Zeit meiner Grünphase, egal jetzt ob nur eine Sekunde oder länger, sowieso total irrelevant:

Die Ampelanlage müsste doch sicherstellen, dass ein Fahrzeug - sogar wenn es noch bei "Gelb" über die Ampel fährt - ohne Gegenverkehr über die Kreuzung kommt. Und ich habe definitiv nie gelb sondern auschließlich "Grün" auf der Ampel gesehen.

Und alle Verzögerungen (starten & fast abwürgen) fanden ja in der Phase vor der Ampelüberquerung statt. Sprich die Fahrt über die S-Bahnschienen fand flüssig und in normaler Geschwindigkeit statt.

Ich vermute doch mal stark, dass die Ampel entsprechend eingestellt ist und die Zeit zwischen Passieren der Ampel und verlassen des Kreuzungsbereiches bei der Grünschaltung des Gegenverkehrs beachtet.

 

Kann jetzt auch den Zusammenhang mit der S-Bahn nicht erkennen. Klar kann die Grünphase durch eine heran nahende Bahn stark verkürzt sein, aber selbst dann müsste doch immer noch die oben beschriebene Zeitverzögerung greifen.

 

 

Aber einen Rotlichtverstoß kann Dir mit Sicherheit keiner Nachweisen. Für die Probezeit ist es also - in meinen Augen -

in jedem Fall irrelevant.

 

Okay, das sind ja mal gute Nachrichten. Wobei ich auch hier noch eine Gegenfrage hätte:

Ich könnte also auf der "juristischen Seite" eine Teilschuld bekommen, während mir auf der "Führerscheinseite" noch nicht mal der Rotlichtverstoß unterstellt wird?

Klar ist es nur gerecht, wenn mir der Führerschein nicht entzogen wird (hatte ja grün!), aber ist es nicht irgendwie inkonsequent, wenn mir auf der anderen Seite event. eine Teilschuld zugesprochen wird?

Oder hab ich das jetzt falsch verstanden?

Link to post
Share on other sites
Ist eben nur sachlich gemeint!

Akzeptiert :nolimit:

 

Im Prinzip sollte ich als Außenstehender doch zunächst beiden Aussagen den gleichen Wahrheitswert zubilligen.

Dann fange ich an zu überlegen ob und wie es dazu kommen kann.

Ich glaube Dir gerne, dass Du nochmal extra nach der Ampel gesehen hast, als Du den Wagen dann

oberhalb Leerlaufdrehzahl vor der Ampel am Rollen hattest, aber zu irgendeinem Zeitpunkt hast Du die Ampel

aus den Augen verloren. Spätestens wenn Du auf Höhe des Ampelmastes bist, siehts Du das Licht wohl nicht mehr.

Wie das räumlich und zeitlich aussieht kann ich nicht beurteilen.

 

Aber wir stimmen doch zumindest soweit überein, dass es - wenn man zu langsam ist bzw. die Phasen zu knapp sind -

durchaus zu dieser scheinbaren Doppel-GRÜN Situation kommen kann ?

Die sich ergebende Frage wäre nun, ob die Stadt verpflichtet ist, die Phasen zu einzustellen, dass es auch unter den

ungünstigsten Umständen sicher gestellt ist, dass die Kreuzung geräumt ist.

Und das würde ich, gerade i.V. mit dem Schienenverkehr, eher verneinen.

 

 

Die Ampelanlage müsste doch sicherstellen, dass ein Fahrzeug - sogar wenn es noch bei "Gelb" über die Ampel fährt - ohne Gegenverkehr über die Kreuzung kommt.

Das sicher nicht. Bei GELB darfst Du - rein formal - nicht mehr in den Kreuzungsbereich einfahren !

Im Schienenbegegnungsverkehr muß die Ampel aber zunächst sicherstellen, dass die S-Bahn durchkommt.

Weil Du kannst notfalls bremsen und warten, die S-Bahn kann das eben nicht so einfach!

Sinnvollerweise sollten die Ampelphasen natürlich so gestaltet sein, dass man die Kreuzung verlassen kann.

(Eben die min. 3 Sekunden GELB = "Kreuzung räumen").

Wenn man das - warum auch immer - nicht schaft, ist es zwar kein Rotlichtverstoß aber dann muss

man eben auf den Querverkehr aufpassen und darf nicht(!) auf das vorherige GRÜN pochen.

Es gibt eben Ampel - haben wir in einem anderen Thread schon diskutiert - die Schalten mit ROT auf der einen Seite direkt

ROT-GELB auf der anderen Seite. Und Dein Unfallgegner hat dann eben nicht mehr gebremst.

Vielleicht ist sie auch - zu früh - bei ROT-GELB über die Kreuzung - allein, beweisen kannst Du das nicht.

 

Kann jetzt auch den Zusammenhang mit der S-Bahn nicht erkennen.

Die S-Bahn hat absoluten Vorang. Die kann nicht warten bis die Ampel ihrer Phase beendet hat.

Die S-Bahn fährt in das überwachte Segment mit der Kreuzung ein und die Ampel muß so schnell wie

möglich ROT werden. Die Segmente dürfen auch nicht beliebig groß sein, da immer nur ein Zug pro Segment unterwegs sein darf.

 

Genauers sollte ggf. zusammen mit den Schaltprotokollen ermittelt werden.

 

Okay, das sind ja mal gute Nachrichten. Wobei ich auch hier noch eine Gegenfrage hätte:

Ich könnte also auf der "juristischen Seite" eine Teilschuld bekommen, während mir auf der "Führerscheinseite" noch nicht mal der Rotlichtverstoß unterstellt wird?

Warum auch nicht. Warum muß ein Unfall immer mit Punkten verbunden sein. Das kann passieren - dann aber i.d.R. nur aufgrund der eigenen Aussage vor Ort, oder 'nere eindeutigen Situation - muß aber nicht.

Es kann - ohne Zeugen - ja nicht geklärt werden, ob ein Rotlichtverstoß von Dir oder der Unfallgegnerin vorgelegen hat.

Und wenn Du verurteilt wirst, dann aufgrund des Anscheins, insbesondere deshalb weil Du als Linksabbieger den Querverkehr

i.d.R. hättest fahren lassen müssen.

 

Wenn ich eine (Teil-) Schuld bekomme, zahlt die Versicherung dann jeweils den eigenen Schaden oder zahlt meine Versicherung ihr Auto und ihre V. meins?

Deine Haftpflicht-VS zahlt dem Unfallgegner die Hälfte seines Schadens, die Haftpflicht-VS des Gegners zahlt Dir die Hälfte deines Schadens und beide

VN werden heruntergestuft, bzw. kann man das innerhalb von 6 Monaten immer noch aus eigener Tasche an die eigene HafttpflichVS zahlen um die Rückstufung zu vermeiden. Die andere Hälfte des Schadens kann man sich - so vorhanden - von der eigenen Vollkasko zahlen lassen

(wobei auch hier dann eine Rückstufung erfolgt).

Ist ein Rechenexempel (Stichwort : Rückstufungsschaden) ob es sich lohnt.

Du kannst den Schaden ggf. von Deiner Vollkasko komplett abrechnen lassen und Dir von der gegnerischen Haftpflicht die Hälfte des Rückstufungsschadens

zahlen lassen (sofern sich diese darauf einläßt)

 

Gruß,

AnReRa

Link to post
Share on other sites

Ein grüner Linksabbiegerpfeil signalisiert freie Bahn. Kein Verkehr und kein Fußgänger kann meine Bahn kreuzen.

 

Der hinter der Kreuzung angebrachte grüne Räumpfeil tritt nur in Verbindung mit einer Ampel auf, die keine separate Linksabbiegerampel hat. Dort muss man dem Gegenverkehr Vorrang gewähren. Das Aufleuchten dieses grünen Pfeils signalisiert nun, dass der Gegenverkehr mittlerweile rot hat und sorgt für ein zügigeres Räumen der Kreuzung.

 

@anrera:

Die S-Bahn hat auch ein Ampelsignal, nämlich in Form der weißen Längs- und Querstriche. Diese sind natürlich auf die PKW-Ampeln abgestimmt, alles andere macht keinen Sinn.

Wenn der TE nun bei grün losfährt, muss er auch sicher über die Kreuzung kommen.

 

@Philip: Stand denn niemand hinter dir an der Linksabbiegerampel, der hätte bezeugen können, dass du bei grün los bist?

Link to post
Share on other sites
@anrera:

Die S-Bahn hat auch ein Ampelsignal, nämlich in Form der weißen Längs- und Querstriche.

Wenn S-Bahn = Straßenbahn dann JA.

Für die S-Bahn gilt i.d.R. die gleiche Signalisierung wie für den DB-Zugverkehr.

Spielt aber keine Rolle.

 

Diese sind natürlich auf die PKW-Ampeln abgestimmt, alles andere macht keinen Sinn.

Also aus der Hauptstadt des Bundeslandes BY kenne ich das so, dass der Schienenverkehr

(Straßenbahn) absoluten Vorrang hat (so wie das auch in der StVO hinterlegt ist).

Natürlich gibt es für die Straßenbahn Ampelsignale, aber zumindest an solchen Kreuzungen dienen

die - wenn überhaupt - als Anfahrsignal nach einem örtlich weit zurückliegendem Haltesignal,

weil eine vollbesetzte Straßenbahn eben nicht 40 m Bremsweg aus Tempo 50 hat.

Der Straßenbahnführer hätte keine Chance bei Erkennen des Haltsignal anzuhalten.

Dafür muß es 200-400m vorher Signale geben.

Ausnahmen sind Kreuzungen in Sichtweite hinter Haltestellen oder Stellen wo die Straßenbahn

wahlweise geradeaus oder 'abbiegen' kann. Da mußn die Straßenbahn langsam auf das Haltesignal/Weiche zurollen.

Nur da hat es tatsächlich keinen Sinn die folgende Kreuzung zu blockieren.

 

Gruß,

AnReRa

Link to post
Share on other sites
@anrera:

Wenn der TE nun bei grün losfährt, muss er auch sicher über die Kreuzung kommen.

 

Welche Zeit müßte den Deiner Meinung nach 'sicher' sein und wie lange hat der TE Deiner Meinung nach gebraucht ?

Der TE hat zunächst den Wagen anlassen muessen und ist dann eher langsam angefahren - und mußte dann noch eine

Kurve und doppelte Schienen passieren.

Zu welchem Zeitpunkt er die Ampel dann tatsächlich das letzte Mal gesehen hat, ist ebenfalls eine sehr subjektive Einschätzung.

Wie weit muß er wohl vor der Haltelinie gestanden haben, damit er - nach eigener Aussage - noch nachdem er das

Anfahren bewältigt hatte immer noch auf die Ampel hat sehen können. Entspricht es deiner Lebenserfahrung,

das man nach dem hoppeligen Anfahren immer noch die Ampel sehen kann ?

 

Letztendlich spielt es für den vorliegenden Fall aber nur einen untergeordnete Rolle sondern war nur als Erklärungsversuch

anzusehen, dass tatsächlich eine scheinbare 2x GRÜN Situation hätte vorliegen können. Klären läßt sich das nur über

das Schaltprotokoll und ob man - bei einem fehlerhaften Schaltverhalten - die Stadt in Regreß nehmen kann, möchte

ich bezweifeln.

Es bleibt - ohne Zeugen - beim Aussage gegen Aussage Spiel, was im geposteten Urteil zur 50:50 Regelung geführt hat.

 

Gruß,

AnReRa

Link to post
Share on other sites

Es ist gerade erst grün, geworden, Schlüssel drehen dauert 2-3 Sekunden extra. Und normalerweise sieht man dann die Ampel immer noch. Also das scheidet für mich als Ursache aus.

 

Dass sich niemand als Zeuge meldet, ist der eigentliche Skandal.

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...