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Mobiler Blitzer Auf A4 - Dreieck Heumar


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Hallo liebe Radarforum-User,

 

in der Suchfunktion konnte ich nichts zu diesem Thema finden, deshalb die vielleicht neue und erfreuliche Info an alle Geblitzten auf der A4 Köln - Olpe, Dreieck Heumar, 200 - 100 Meter vor der Abfahrt zur A4 Richtung Olpe/Leverkusen.

 

Ich wurde Anfang März 2008 mit 122 km/h bei erlaubten 100 km/h von einem mobilen Blitzer erfasst. Da ich dort täglich fahre, kannte ich den Standort des mobilen Blitzers, dieser stand zuvor immer etwas weiter vor der Abfahrt zur A4 am Dreieck Heumar, Begrenzung dort war noch 120 km/h. An diesem Tag aber wurde der Standort noch weiter zum Dreieck Heumar verlegt und das sah ich zu spät, also wurde ich fein erfasst, da dort die Begrenzung schon 100 km/h war. Legende: Bake mit dem Hinweis zur Abfahrt auf die A4 200 Meter, dann das Begrenzungsschild mit 100 km/h, danach der mobile Blitzer und danach die Bake mit dem Hinweis zur Abfahrt auf die A4 100 Meter. Der mobile Blitzer stand also schätzungsweise 50 - 70 Meter hinter dem Begrenzungsschild der erlaubten 100 km/h.

Ich legte Widerspruch ein, begründete dies u.a. mit Ministerialblatt NRW Nr. 28 aus 1997.

Heute, also über 5 Monate nach meinem Widerspruch zum Bußgeldbescheid, kam Post:

Zitat: Amtsgericht Köln, Beschluss: wegen Verkehrsordnungswidrigkeit wird die Sache nach § 69 V OWiG zurückverwiesen. Autofahrer hat keine Chance, auf 100 km/h abzubremsen. Der Wagen darf dort nicht stehen. Der Bußgeldbescheid hätte nicht erlassen werden dürfen. Köln, 10.2008, Amtsgericht Abteilung xxx und Richter xxx.

 

Mein Anwalt meinte noch, oh je, eher keine Chance. Aber, der Widerspruch hat sich gelohnt, 40,- bzw. 63,50 Euro gespart und kein Punkt, aber noch wichtiger, Recht bekommen!

 

Der mobile Blitzer stand jedoch auch in den vergangenen Tagen, Wochen und Monaten immer wieder an diesem Standort und sicherlich haben viele Leute direkt gezahlt.

Ob die jetzt den Blitzer von dort verjagen? Wohl eher nicht, oder!?

 

Grüßle aus Kölle

millennium

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Guest TetraMin

[off-top]Wenn du da andauernd langfährst und den Standort gut kennst, dann leg dir doch mal ne Kamera auf den Beifahrersitz und stell die Sache in der Galerie ein. Der Thread hier geht irgendwann unter, die Galerie-Maßnahme dagegen nicht :D

 

Gerade vor~ oder zurückverlegte verlegte Stellen klingeln gewaltig, wie ich gestern im bzw. eben "vor" dem Aachener Kreuz mitbekam. Da ist Aufklärung Erfolgsrezept Nr.1[off-top]

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Die Abfolge auf der A4 in diesem Bereich ist 120 km/h, dann 100 km/h und danach ca. 50 - 70 Meter weiter der mobile Blitzer.

Bevor der mobile Blitzer seinen Standort wechselte war im gesamten Bereich 120 km/h angesagt. Erst mit dem Wechsel wurde auch auf 100 km/h reduziert, wenn ich das so noch richtig in Erinnerung habe.

 

Und hier das Urteil, wenn auch nicht "im Namen des Volkes" und in einer ganz komischen Juristensprache:

 

post-25125-1225974266_thumb.jpg

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Ist das jetzt rechtlich bindend ?

 

Weil §69 beschäftigt sich doch u.A. damit, dass

5) Bei offensichtlich ungenügender Aufklärung des Sachverhalts kann der Richter beim Amtsgericht die Sache unter Angabe der Gründe mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft an die Verwaltungsbehörde zurückverweisen;

Ergo liegt es jetzt doch an der Verfolgungsbehörde (sprich dem Aufsteller) für Aufklärung zu sorgen.

Der Sache 'zu geringer Abstand zum Schild' nach wurde nicht entschieden ...

 

Da steht explizit auch nicht drinnen, dass der Bußgeldbescheid aufgehoben wurde !

 

 

Gruß,

AnReRa

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Ja, trotzdem sehr komisch geschrieben, vermutlich dank reichlich überforderter AGs in den Städten.

 

Bleibt die Frage offen, ob dieser Beschluss weitere Wirkung hat und ggf. für andere Betroffene eine Hilfe ist und vor Allem, ob der Standort dennoch beibehalten bleibt...!???

 

Ist das jetzt rechtlich bindend ?

 

Weil §69 beschäftigt sich doch u.A. damit, dass

5) Bei offensichtlich ungenügender Aufklärung des Sachverhalts kann der Richter beim Amtsgericht die Sache unter Angabe der Gründe mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft an die Verwaltungsbehörde zurückverweisen;

Ergo liegt es jetzt doch an der Verfolgungsbehörde (sprich dem Aufsteller) für Aufklärung zu sorgen.

Der Sache 'zu geringer Abstand zum Schild' nach wurde nicht entschieden ...

 

Da steht explizit auch nicht drinnen, dass der Bußgeldbescheid aufgehoben wurde !

 

 

Gruß,

AnReRa

 

 

...aber was hätte dann erlassen werden dürfen, wenn nicht der Bußgeldbescheid selbst oder was kann jetzt noch erlassen werden?

 

 

...und, der Richter stellt zudem fest, dass der Wagen dort nicht stehen darf. Jetzt kann man natürlich Fragen, welchen Wagen der gute Richter gemeint hat...aber es wird wohl schon der mobile Blitzwagen sein, der gemeint ist...i hope so!

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Das Amtsgericht hat den Vorgang an die Behörde zurückverwiesen. Das bedeutet, dass der Richter mit der aktuellen Beweislage keine Chance sieht, den Betroffenen zu verurteilen und dementsprechend gar keine Hauptverhandlung anberaumt. Die Behörde kann den Sachverhalt nun erneut prüfen und dann evtl. die Sache mit neuer Sachaufklärung wieder ans Gericht schicken. Eine Einstellung seitens der Behörde ist aber wahrscheinlicher.

Wird der Vorgang zum zweiten Mal ans Gericht geschickt ohne neue Fakten, wird der Fall unwiderruflich an die Behörde zurückgeschickt.

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...na, da stand sonst keiner mehr! :D

 

Wenn der Richter aber nun zurückverweist und den Hinweis gibt, dass der Wagen dort nicht stehen darf, dann gibt es da nach meiner Ansicht auch nichts mehr für einen neuen Bescheid. Ich sehe den Beschluss zugleich auch als Einstellung des ganzen Verfahrens und wenn nicht, dann testen wir gerade zum Trotz und ggf. mit Anwalts Hilfe, was der Beschluss tatsächlich mit diesem Wortlaut wert ist. Werde hier weiter berichten, wenn etwas kommen sollte, ist doch klar!

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dann gibt es da nach meiner Ansicht auch nichts mehr für einen neuen Bescheid.

Ggf. hat es die Behörde auch versäumt, genauere Angaben zum Standort oder

der Vorbeschilderung zu machen, sondern hat sich einfach drauf verlassen, dass

ein genehmigter Standort alleine ausreicht um das Verfahren ans Laufen zu bekommen.

Weil, so ganz sehe ich nicht ein, warum man in einem solchen Trichter :120: -> :100:

nicht blitzen sollen könnte. Schließlich erfolgt das :100: ja nicht direkt nach :whistling:

 

Aber nichts genaues weiss man nicht ...

 

Gruß,

AnReRa

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Dann werden wir es vermutlich nicht erfahren, ob und was aus Sicht der Behörde schief gelaufen ist und mein kleiner Erfolg hat keinerlei Präjudiz für andere Fälle. Dennoch ist es komisch, dass das AG zur Einsicht gelangt, dass der "Wagen" dort nicht hätte stehen dürfen. Das sieht dann so aus, als wäre das AG meiner Argumentation mit Verweis auf dieses Ministerialblättchen gefolgt...

 

Stimme zu, nichts genaues weiss man nicht... :whistling:

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Dieses Blättchen - bzw. den Inhalt - findet man ja hier

 

Und da steht u.U.:

Entfernung zur Geschw.-Beschränkung: grundsätzlich min. 200 m

 

Unterschreitungen hierzu

- bis auf 50 m, wenn die Geschwindigkeit stufenweise herabgesetzt ist und die Meßstelle nicht in der ersten Stufe liegt

- in angemessener Weise am Anfang und am Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung, wenn es sich um eine Unfallhäufungsstelle oder um eine schutzwürdige Zone handelt und aufgrund der örtlichen Verhältnisse sonst eine Messung nicht möglich wäre.

 

Denkbar wäre also, dass dem Richter einfach die Begründung gefehlt hat ...

 

Gruß,

AnReRa

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  • 1 month later...

...so, dann packe ich mal diesen älteren Beitrag sozusagen wieder aus...

 

Ein schrittweises Herabsetzen der Geschwindigkeit bedeutet sicherlich von z. Bsp. :unsure: auf :rolleyes: und dann ;), aber es kommt sicherlich auch immer auf den Richter an, wie er es sieht. Hier hatte ich einen Richter, der einen guten Tag hatte.

 

Nun kam dann auch die offizielle Rücknahme des Bußgeldbescheides von der Stadt Köln, siehe Anlage.

 

Ein Versuch, gegen einen solchen Bußgeldbescheid Widerspruch einzulegen, ist es also immer wert und das ohne Anwalt.

 

In diesem Sinne ... schöne Weihnachtstage!!!

 

post-25125-1229951808_thumb.jpg

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