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millennium

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  1. ...so, dann packe ich mal diesen älteren Beitrag sozusagen wieder aus... Ein schrittweises Herabsetzen der Geschwindigkeit bedeutet sicherlich von z. Bsp. auf und dann , aber es kommt sicherlich auch immer auf den Richter an, wie er es sieht. Hier hatte ich einen Richter, der einen guten Tag hatte. Nun kam dann auch die offizielle Rücknahme des Bußgeldbescheides von der Stadt Köln, siehe Anlage. Ein Versuch, gegen einen solchen Bußgeldbescheid Widerspruch einzulegen, ist es also immer wert und das ohne Anwalt. In diesem Sinne ... schöne Weihnachtstage!!!
  2. ...wer hat jetzt vor dem gehalten, du oder sie??? ...und zur Frontscheibe kann der auch nicht hineinsehen??? Seitenscheibe Fahrer- und Beifahrerseite sind ebenfalls total abgedunkelt??? ...Laser gegen 1/2 3 am Morgen? Vielleicht hatten wir Vollmond und es war doch genügend hell??? Schließe mich an, finde diese Story auch etwas wirr...verwirrend...
  3. Dann werden wir es vermutlich nicht erfahren, ob und was aus Sicht der Behörde schief gelaufen ist und mein kleiner Erfolg hat keinerlei Präjudiz für andere Fälle. Dennoch ist es komisch, dass das AG zur Einsicht gelangt, dass der "Wagen" dort nicht hätte stehen dürfen. Das sieht dann so aus, als wäre das AG meiner Argumentation mit Verweis auf dieses Ministerialblättchen gefolgt... Stimme zu, nichts genaues weiss man nicht...
  4. ...na, da stand sonst keiner mehr! Wenn der Richter aber nun zurückverweist und den Hinweis gibt, dass der Wagen dort nicht stehen darf, dann gibt es da nach meiner Ansicht auch nichts mehr für einen neuen Bescheid. Ich sehe den Beschluss zugleich auch als Einstellung des ganzen Verfahrens und wenn nicht, dann testen wir gerade zum Trotz und ggf. mit Anwalts Hilfe, was der Beschluss tatsächlich mit diesem Wortlaut wert ist. Werde hier weiter berichten, wenn etwas kommen sollte, ist doch klar!
  5. Ja, trotzdem sehr komisch geschrieben, vermutlich dank reichlich überforderter AGs in den Städten. Bleibt die Frage offen, ob dieser Beschluss weitere Wirkung hat und ggf. für andere Betroffene eine Hilfe ist und vor Allem, ob der Standort dennoch beibehalten bleibt...!??? Ergo liegt es jetzt doch an der Verfolgungsbehörde (sprich dem Aufsteller) für Aufklärung zu sorgen. Der Sache 'zu geringer Abstand zum Schild' nach wurde nicht entschieden ... Da steht explizit auch nicht drinnen, dass der Bußgeldbescheid aufgehoben wurde ! Gruß, AnReRa ...aber was hätte dann erlassen werden
  6. Die Abfolge auf der A4 in diesem Bereich ist 120 km/h, dann 100 km/h und danach ca. 50 - 70 Meter weiter der mobile Blitzer. Bevor der mobile Blitzer seinen Standort wechselte war im gesamten Bereich 120 km/h angesagt. Erst mit dem Wechsel wurde auch auf 100 km/h reduziert, wenn ich das so noch richtig in Erinnerung habe. Und hier das Urteil, wenn auch nicht "im Namen des Volkes" und in einer ganz komischen Juristensprache:
  7. Hallo liebe Radarforum-User, in der Suchfunktion konnte ich nichts zu diesem Thema finden, deshalb die vielleicht neue und erfreuliche Info an alle Geblitzten auf der A4 Köln - Olpe, Dreieck Heumar, 200 - 100 Meter vor der Abfahrt zur A4 Richtung Olpe/Leverkusen. Ich wurde Anfang März 2008 mit 122 km/h bei erlaubten 100 km/h von einem mobilen Blitzer erfasst. Da ich dort täglich fahre, kannte ich den Standort des mobilen Blitzers, dieser stand zuvor immer etwas weiter vor der Abfahrt zur A4 am Dreieck Heumar, Begrenzung dort war noch 120 km/h. An diesem Tag aber wurde der Standort noch wei
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