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Alleinunfall Unter Alkohol


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Grad kam unsere Nachbarin völlig aufgelöst (Stand unter Schock) an, sie hätte "einen Pfosten umgefahren", als sie einem Entgegenkommenden ausgewichen sei.

Ich habe dann erstmal dafür gesorgt, dass sie sich sofort selbst bei der Polizei meldet; denn sie hatte unter Schock stehend die Unfallstelle (500m von Zuhause weg) umgehend verlassen. :(

Also hab ich mir das Auto angeschaut: ein Vorderreifen platt, Felge demoliert, Kotflügel total hinüber; ein Bild des Jammers. Dann hab ich mir den "Pfosten" angeguckt: es handelt sich um ein eingezäuntes Denkmal; der recht massive Eisenzaun ist komplett umgemäht. Das halbe Auto muss in dem Denkmal gestanden sein, nachdem sie den Gehweg überquert hatte. Zum Glück kein Personenschaden.

 

Die :cop01: haben sie dann blasen lassen; stattliche 2,6 0/00 Restalkohol. Also Lappen einkassiert und mitgenommen zum Zapfen.

 

- Wie genau ist der beim "blasen" gemessene Wert?

- Zeigen die Messgeräte in Promille an oder in einer anderen Einheit?

- Für wie lange ist der Lappen mindestens weg?

- Was muss man anstellen um auf solche Promillewerte am "Tag danach" zu kommen?

- Wie wahrscheinlich ist eine MPU?

- Droht ein Verfahren wg. Fahrerflucht? Sie hat sich zwar innerhalb der ersten halben Stunde selbst gemeldet, aber nachdem (!) sie den Unfallort verlassen hatte.

- Wer muss für den Schaden am Denkmal aufkommen? Die HP (bei 2,6 0/00?) oder sie selbst?

 

 

 

Ich hoffe, sie lernt daraus. Nahe der Unfallstelle ist ein Kindergarten... :heul:

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Ob die Gute auch bei einer 0,0 Regelung gefahren wäre?

 

Auch wenn wir uns jetzt ins Reich der Spekulation begeben: Ich tippe auf "mit ziemlicher Sicherheit ja".

Es waren ja nicht 0,51 oder 0,6; da wäre die Frage sicher berechtigt wegen des "an die Grenze herantrinkens". Ist aber hier nicht das Thema.

 

In diesem Fall macht es überhaupt keinen Unterschied.

2,6 ist ziemlich heftig (ich könnte da nicht mehr laufen, wie soll dann das Fahren gehen?) und ist heute genauso verboten wie es bei einer 0,0-Regelung wäre.

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Die Frage ist, wann die Gute Alkohol zu sich genommen hat. Du bist aber auch ein "super" Nachbar, der die Lämmer zur Schlachtbank führt, anstatt ihnen zu helfen :D Dank Deiner darf sie jetzt zu Fuß gehen und wird Dich wohl jetzt so richtig lieb haben, zumal Du ja ihre Fahne hättest riechen müssen. Jetzt hilft ihr nur noch ein Anwalt, der nachweist, dass sie erst zu Hause getrunken hat :rolleyes: , was den Alko-Test null und nichtig macht. :cop01:

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- Wie genau ist der beim "blasen" gemessene Wert?

Das dürfte bei der Menge nicht mehr ins Gewicht fallen.

- Zeigen die Messgeräte in Promille an oder in einer anderen Einheit?
Normal, die ich kenne den Atemalkohol, der mal 2 Gibt den Blutalohol an, kann hier aber fast nicht sein
- Für wie lange ist der Lappen mindestens weg?

Da der Wert über 1,6 Promille liegt, wird eine MPU nach der Sperrzeit fällig. Wird in erster Linie an ihr selber liegen.

- Was muss man anstellen um auf solche Promillewerte am "Tag danach" zu kommen?
Ein medizinisches Wunder sein. 2,6P vom Vortag 24Std geht praktisch nicht. Die Gute hat heute gebechert.
- Wie wahrscheinlich ist eine MPU?

Es geht nicht ohne

- Droht ein Verfahren wg. Fahrerflucht? Sie hat sich zwar innerhalb der ersten halben Stunde selbst gemeldet, aber nachdem (!) sie den Unfallort verlassen hatte.
Kommt darauf an, dürfte hier aber das kleinste Problem sein
- Wer muss für den Schaden am Denkmal aufkommen? Die HP (bei 2,6 0/00?) oder sie selbst?

Die Versicherung wird es regeln, aber danach Regress nehmen.

 

Ich hoffe, sie lernt daraus. Nahe der Unfallstelle ist ein Kindergarten... :rolleyes:

Wird sie aufhören mit trinken? 2,6P erreicht auch Frau nicht ohne das sie es gewöhnt ist.

 

Die Guteste sollte dringend einen Anwalt ufsuchen.

 

MfG.

 

hartmut

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Wegen des Alkoholspiegels bin ich nicht böse drum, dass sie jetzt zur Besinnung kommen kann.

 

Aber eine Hilfe war die Aktion sicher nicht. Ich behaupte jetzt einfach mal, dass die Fahrerflucht sie geringer getroffen hätte als die Alkoholstrafe, zumal das Entdeckungsrisiko geringer gewesen wäre. Das ist jetzt eine reine "persönliche Schadensbegrenzungssicht", nicht dass ich so ein Vorgehen gutheißen würde. Wüsste aber nicht, ob ich es nicht so machen würde, wenn meine Frau jetzt so ankäme. Oder ich wäre selbst (nüchtern) zur Unfallstelle zurückgefahren und hätte da die Polizei gerufen, mich quasi als Fahrer ausgegeben.

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Die Frage ist, wann die Gute Alkohol zu sich genommen hat. Du bist aber auch ein "super" Nachbar, der die Lämmer zur Schlachtbank führt, anstatt ihnen zu helfen :)

Könnte sein, es war die beste Hilfe die sie bekommen konnte.

 

Dank Deiner darf sie jetzt zu Fuß gehen und wird Dich wohl jetzt so richtig lieb haben, zumal Du ja ihre Fahne hättest riechen müssen.

Quatsch hoch drei, die Dame ist wohl über 18 und damit für sich selber ganz alleine verantwortlich. stang66 kann da kein Vorwurf gemacht werden.

 

Jetzt hilft ihr nur noch ein Anwalt, der nachweist, dass sie erst zu Hause getrunken hat :cop01: , was den Alko-Test null und nichtig macht. :D

 

Wie wäre es einfach mal mit Klappe halten wenn man wirklich keine Ahnung hat :rolleyes: . Schon mal davon gehört, anhand der Abbauprodukte kann die Trinkzeit bestimmt werden.

 

MfG.

 

hartmut

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Vor einiger Zeit habe ich mir mal ein Verfahren angehört vor dem Amtsgericht.

Auch hier war die Behauptung des guten Mannes, erst zu Hause getrunken zu

haben. Dann wurde die Ehefrau des Beschuldigten noch gehört, die uneidlich aus-

sagte, ihr Mann wäre vollkommen nüchtern nach Hause gekommen und hätte erst

dann zu trinken angefangen.

Mehrfach machte der Richter sie darauf aufmerksam, dass sie sich diese Aussage

genau überlegen solle und wies auf die möglichen Folgen hin.

Die anschließende Anhörung einer Sachverständigen brachte dann eben das zum

Vorschein, was Hartmut vor mir äußerte, hier sagte Sachverständige unmißverständ-

lich aus:

Es handelte sich auf keinen Fall um einen Alkoholgenuss nach mehreren Stunden

Abstand vom Geschehen, hier war der Beschuldigte zur Tatzeit schon "voll" :rolleyes:

 

Der Richter im Anschluß an den Staatsanwalt gewandt: "Ich denke, in nächster Zeit

wird Frau ... wohl Post von Ihnen bekommen, besonders in Hinblick darauf, dass ich

sie doch mehrfach gemahnt hatte, die Wahrheit zu sagen!" :cop01:

 

Wat die heute alles feststellen können....

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Die Frage ist, wann die Gute Alkohol zu sich genommen hat. Du bist aber auch ein "super" Nachbar, der die Lämmer zur Schlachtbank führt, anstatt ihnen zu helfen :D Dank Deiner darf sie jetzt zu Fuß gehen und wird Dich wohl jetzt so richtig lieb haben, zumal Du ja ihre Fahne hättest riechen müssen. Jetzt hilft ihr nur noch ein Anwalt, der nachweist, dass sie erst zu Hause getrunken hat :rolleyes: , was den Alko-Test null und nichtig macht. :cop01:

Gerade dann hätte ich die Polizei gerufen. 2,6 umdrehungen und dann Auto fahren: da habe ich keinerlei Mitleid, andere können da nicht mehr stehen. Wer weiß was alles zu einer anderen Zeit hätte passieren können

Nahe der Unfallstelle ist ein Kindergarten.
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Auch wenn man die gute Frau nicht zur Unfallstelle geschickt hatte, hätte man sie bekommen, da sie nach Hause ist und dort wäre in nächster Zeit sicherlich die Polizei aufgetaucht.

 

bezgl. des Nachtrunks reichen auch zwei Blutproben die im zeitlichen Abstand abgenommen werden und somit eine starke Anflutung bei einen Nachtrunk absolut sicher nachweisen können.

 

Aber wie schon erwähnt auch die Abbauprodukte kann man untersuchen.

 

Ich denke mal der guten Frau ist auch niemand entgegen gekommen.

 

Das wird teuer werden. :rolleyes:

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Danke für die Antworten.

 

Die Frage ist, wann die Gute Alkohol zu sich genommen hat. Du bist aber auch ein "super" Nachbar, der die Lämmer zur Schlachtbank führt, anstatt ihnen zu helfen b020.gif Dank Deiner darf sie jetzt zu Fuß gehen und wird Dich wohl jetzt so richtig lieb haben, zumal Du ja ihre Fahne hättest riechen müssen.

 

Ja, ich stehe zu dem, was ich getan habe; ans "Messer geliefert" habe ich niemanden. (Danke hartmut)

 

- Ich habe keine Fahne gerochen

- Ich wollte sie vor dem Vorwurf der Fahrerflucht schützen. Sie wollte sich ja nicht drücken, sondern hat unter Schock irrational gehandelt als sie weggefahren ist (es gab jede Menge Zeugen). Zu dem Zeitpunkt konnte ich nicht ahnen, was sie intus hatte und das Gesetz ist in solchen Fällen recht hart.

- Bei dem gemessenen Alkoholpegel hält sich mein Mitleid allerdings in Grenzen; damit muss sie nun selbst klarkommen.

 

Ich bin der Meinung, das war das beste, was ich für sie tun konnte.

 

 

@dagegen:

Es gab eine Menge Zeugen; die Unfallstelle ist keine 500m von der Wohnung entfernt und das demolierte nicht mehr fahrbereite Auto steht auf der Straße vor der Wohnung. Das wär so oder so rausgekommen.

 

 

P.S.: Mein Sohn kommt demnächst in diesen Kindergarten...

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Es gab eine Menge Zeugen; die Unfallstelle ist keine 500m von der Wohnung entfernt und das demolierte nicht mehr fahrbereite Auto steht auf der Straße vor der Wohnung. Das wär so oder so rausgekommen.

Nun gut.

 

Zeugen, die die Fahrerin erkannt haben können? Was nützt es, wenn man das Auto findet, aber nicht weiß, wer gefahren ist?

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@dagegen

Zeugen, die die Fahrerin erkannt haben können?

 

Yepp! Einer ist sogar auf dem Fahrrad hinterhergefahren und die Cops angerufen hatten wohl auch schon welche...

Hätt ich garnix gemacht, wär es wahrscheinlich genauso ausgegangen. Wenn ich überhaupt was bewirkt habe, dann höchstens, dass der Vorwurf der Fahrerflucht vermieden werden konnte.

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Dank Deiner darf sie jetzt zu Fuß gehen
Das ist falsch. Sie wird nun zum Glück für einige Z eit zu Fuß gehen, weil sie stinkbesoffen einen Unfall verursacht hat und danach abgehauen ist . Die Dame hat ein erhebliches Alkoholproblem.

 

@Stang66: Ich hätte selbst dann (oder sogar erst recht) die Kollegen gerufen, wenn ich eine Fahne gerochen hätte. Solche Menschen muss man aus dem Verkehr ziehen, sie sind eine Gefahr für sich und andere.

 

Gerade bei Trunkenheitsfahrten kann ich kein Verständnis aufbringen.

 

Gruß

Goose

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@Goose

Gibt es eigentlich eine Grenze, oberhalb der die Konsequenzen wieder etwas "milder" sind wg. völliger Unzurechnungsfähigkeit? Meine, mal so etwas gehört zu haben.

 

Wird ein Unterschied gemacht, ob man mit diesem Alkoholpegel einen Unfall verursacht hat oder nicht?

 

Wird ein Unterschied gemacht zwischen Restalkohol und "direkt" nach Trinkende? Gerade am "Tag danach" fühlt man sich ggf. schon wieder in der Lage in Fahrzeug zu führen, ist es aber eigentlich noch nicht.

 

Wird ein Unterschied gemacht, ob jemand mit über 2 Promille noch geradeaus gucken kann (geeicht-> Alkproblem) oder - so wie es bei mir der Fall wäre - eher lallt und torkelt?

Wird die persönliche Einschätzung der cops in so einem, Fall irgendwo festgehalten und später verwertet? Seid ihr auf sowas geschult, bei gleichen Messwerten einen Alki von einem "normalen" Trinker zu unterscheiden?

Ich stell mir das schwierig vor: ich kenne Leute die wirken dauerbedröhnt, sind es aber nicht und anderen dagegen merkt man eine Flasche Wein kaum an.

 

 

Mir gehts nur um die Sachfragen; ich denke, das moralische Thema ist hier abgeschlossen, da es nix zu rechtfertigen oder zu verharmlosen gibt. Dass es unverantwortlich ist, in diesem Zustand Auto zu fahren, dürfte klar sein.

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Gibt es eigentlich eine Grenze, oberhalb der die Konsequenzen wieder etwas "milder" sind wg. völliger Unzurechnungsfähigkeit? Meine, mal so etwas gehört zu haben.
Grundsätzlich gibt es eine verminderte Schuldfähigkeit nach § 21 StGB, bei der das Gericht die Strafe mildern kann sowie die Schuldunfähigkeit als Schuldausschießungsgrund (§ 20 StGB), wonach eine Bestrafung ausscheidet.

Verminderte Schuldfähigkeit kommt idR ab 2 %o, Schuldunfähigkeit ab 3%o in Betracht.

 

Hier ist dann jedoch § 323a StGB zu beachten:

 

§ 323a StGB Vollrausch

 

(1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.

 

(2) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die Strafe, die für die im Rausch begangene Tat angedroht ist.

 

(3) Die Tat wird nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt, wenn die Rauschtat nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt werden könnte.

 

Wird ein Unterschied gemacht, ob man mit diesem Alkoholpegel einen Unfall verursacht hat oder nicht?
Das wird in der Strafzumessung eine Rolle spielen.

 

Wird ein Unterschied gemacht zwischen Restalkohol und "direkt" nach Trinkende? Gerade am "Tag danach" fühlt man sich ggf. schon wieder in der Lage in Fahrzeug zu führen, ist es aber eigentlich noch nicht.
Nein, insbesondere nicht bei diesem Wert. Wer sich mit über 2%o fit fühlt, ist Gewohnheitstrinker bzw. alkoholabhängig. Es spielt keine Rolle, wann der Alkohol in den Körper gelangte. Entscheidend ist, daß man nicht fahren darf, solange er im Körper ist.

 

Wird ein Unterschied gemacht, ob jemand mit über 2 Promille noch geradeaus gucken kann (geeicht-> Alkproblem) oder - so wie es bei mir der Fall wäre - eher lallt und torkelt?
Nicht unbedingt im Strafmaß, das Bestehen der MPU ist für den, der noch am Boden liegen kann, ohne sich festzuhalten, jedoch ungleich schwerer.

 

Wird die persönliche Einschätzung der cops in so einem, Fall irgendwo festgehalten und später verwertet? Seid ihr auf sowas geschult, bei gleichen Messwerten einen Alki von einem "normalen" Trinker zu unterscheiden?
Ja, wir füllen einen Bogen mit unseren Beobachtungen bezüglich Verhalten und Erscheinungsbild des Probanten aus. Dieser hat sicher nicht die gleiche Bedeutung wie das ärztliche Protokoll, beides ergänzt sich jedoch.

Eine gezielte Schulung ist mir jetzt nicht bekannt, vieles wird im Rahmen der Aus- und Fortbildung erläutert, vieles ist Berufserfahrung

 

Gruß

Goose

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Ich werfe mal bei der Schuldunfähigkeit noch die alic (actio libera in causa) in die Diskussion.

 

Allerdings ist das Thema heillos umstritten.

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Actio_libera_in_causa

 

Edit:

Wenn ich überhaupt was bewirkt habe, dann höchstens, dass der Vorwurf der Fahrerflucht vermieden werden konnte.

Das denke ich nicht. da sie sich vom Unfallort entfernt hat auch wenn sie später wieder zurückgekehrt ist liegt ein § 142 StGB vor.

Des weiteren stellt der Unfall eine Zessur dar, so daß mit der Fahrt nach Hause (sofern durchgeführt) erneut der § 315c/316 StGB verwirklicht wurde.

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@Gast225:

Wenn ich überhaupt was bewirkt habe, dann höchstens, dass der Vorwurf der Fahrerflucht vermieden werden konnte.

Das denke ich nicht. da sie sich vom Unfallort entfernt hat auch wenn sie später wieder zurückgekehrt ist liegt ein § 142 StGB vor.

 

Kleine (unbedeutende?) Richtigstellung: Sie ist nicht an den Unfallort zurückgekehrt (muss falsch rübergekommen sein), sondern hat von Zuhause aus selbst die Polizei angerufen. Damit würde doch folgendes gelten, oder nicht?

 

 

§142 STGB:

(3) Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.

 

 

Des weiteren stellt der Unfall eine Zessur dar, so daß mit der Fahrt nach Hause (sofern durchgeführt) erneut der § 315c/316 StGB verwirklicht wurde.

Also eine erneute Trunkenheitsfahrt. Macht das unter den gegebenen Umständen noch einen Unterschied?

Einerseits hätte sie durch den Unfall spätestens festestellen müssen, dass sie nicht mehr fahrtüchtig ist. Andererseits könnte hier noch am ehesten die durch den Schock bedingte verminderte Schuldfähigkeit greifen... dürfte aber ihr geringstes Problem sein.

 

Zusammengefasst kommt einiges zusammen:

§315c gefährlicher Eingriff in den SV (mit Unfallfolge)

§316 Trunkenheitsfahrt

§??? Unfall mit Sachbeschädigung

ggf. §142 Unfallflucht (eher unwahrscheinlich?)

ggf. nochmal §315c/316

 

Dazu noch:

Führerschein weg

höchstwahrscheinlich MPU

Sachschaden an Gemeindeeinrichtungen

Auto kaputt

 

Ganz schön gestraft, die gute.

Und trotzdem noch weit besser, als wenn jemand verletzt worden wäre.

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@Gast225: Auf die actio libera in causa habe ich hier bewusst verzichtet, da ich nicht glaube, daß die hier in Betracht kommt.

 

@Stang66: Die nachträgliche Ermöglichung der Personalienfeststellung entbindet nicht von der vorausgegangenen Wartepflicht. Erst, wenn man eine angemessene Frist an der Unfallstelle gewartet hat, ohne daß ein Feststellungsberechtigter erschien, darf man sich entfernen, und erst dann ergibt sich die Pflicht zur nachträglichen unverzüglichen Ermöglichung der benötigten Daten.

 

Gruß

Goose

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@stang66

 

das wirklich Sinnvolle was die Dame jetzt noch machen kann, sich in Behandlung / Beratung begeben und dem Richter es auch entsprechend mitteilen, dass sie aus dem Vorfall gelernt und auch Konsequenzen gezogen hat. Wie weit sie versuchen kann den Schaden wieder gut zumachen, kann ich nicht beurteilen, wenn es geht, könnte sie da auch noch einige Bonuspunkte sammeln.

 

MfG.

 

hartmut

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@Goose

 

Etwas OT:

 

Unfallflucht hat man anscheinend wohl schneller an der Backe als man denkt.

Wird das immer so hart gehandhabt oder gibt es mildernde Umstände (Suff gehört sicher nicht dazu, die Frage ist eher allgemein)?

 

Beispiele:

1. Winter nachts um 3, Leitpfosten umgefahren wg. Glatteis oder Unachtsamkeit, nüchtern, mitten in der Pampa und kein funktionierendes Handy dabei. Dafür aber eine kaputte Heizung oder wenig Sprit im Tank.

Wie ist hier die korrekte Verhaltensweise?

 

2. Was ist, wenn statt des Leitpfostens in o.g. Situation ein Reh angefahren wurde, das geflüchtet ist (also "Sachschaden" nur am Reh)

 

3. Grosses Einkaufszentrum mt Riesenparkplatz. Parkendes Auto beschädigt. Unfallstelle verlassen, um den Besitzer über Lautsprecher ausrufen zu lassen. Dieser bekommt das nicht mit, kommt in der Zwischenzeit zu seinem Auto und ruft die Polizei.

 

4. In der Stadt parkendes Auto beschädigt, zur nächsten Telefonzelle gelaufen, keine Telefonkarte (wer hat das heute noch?), Suche nach einem Münztelefon, Wechselgeld besorgen etc.

Es gibt Situationen, wo man die Unfallstelle verlassen muss, um überhaupt jemanden zu verständigen.

 

 

5. Welche Wartezeit kann einer Mutter mit schreiendem Säugling zur Fütterungszeit (nix dabei, Kind muss heim) bei einem von ihr verursachten Bagatellschaden als "angemessen" zugemutet werden?

 

 

 

Wo ist die Grenze zwischen Unfallflucht und Mitwirkungspflicht bei der Aufklärung?

 

 

Zu Klarstellung: ich habe einen absoluten Hals auf Leute die sich durch Flucht drücken wollen, habe selbst schon drunter gelitten. Mir gehts um die aus Unkenntnis fahrlässig begangene Unfallflucht.

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1. Winter nachts um 3, Leitpfosten umgefahren wg. Glatteis oder Unachtsamkeit, nüchtern, mitten in der Pampa und kein funktionierendes Handy dabei. Dafür aber eine kaputte Heizung oder wenig Sprit im Tank.

Wie ist hier die korrekte Verhaltensweise?

Ein paar Minuten warten, danach in den nächsten Ort und, wenn dort keine Polizeiwache ist, sofort eine anrufen. (von den Münzfernsprechern, die noch immer vorhanden sind, kostenlos)

 

2. Was ist, wenn statt des Leitpfostens in o.g. Situation ein Reh angefahren wurde, das geflüchtet ist (also "Sachschaden" nur am Reh)
Ebenso

 

3. Grosses Einkaufszentrum mt Riesenparkplatz. Parkendes Auto beschädigt. Unfallstelle verlassen, um den Besitzer über Lautsprecher ausrufen zu lassen. Dieser bekommt das nicht mit, kommt in der Zwischenzeit zu seinem Auto und ruft die Polizei.
Unproblematisch, wenn sich das so nachvollziehen lässt (also beispielsweise die Info bestätigt, daß du hast ausrufen lassen)

 

4. In der Stadt parkendes Auto beschädigt, zur nächsten Telefonzelle gelaufen, keine Telefonkarte (wer hat das heute noch?), Suche nach einem Münztelefon, Wechselgeld besorgen etc.

Es gibt Situationen, wo man die Unfallstelle verlassen muss, um überhaupt jemanden zu verständigen.

Wie gesagt, für die 110 braucht man weder Telefonkarte noch Kleingeld.

 

5. Welche Wartezeit kann einer Mutter mit schreiendem Säugling zur Fütterungszeit (nix dabei, Kind muss heim) bei einem von ihr verursachten Bagatellschaden als "angemessen" zugemutet werden?
Als Vater eines 1 1/2-jährigen Sohnes kann ich sagen, daß es Situationen gibt, in denen das Kind eben schreien muss. Davon wird es keinen bleibenden Schaden davontragen. Je schneller sie die Polizei ruft, umso eher ist sie mit allem fertig.

 

Zu Klarstellung: ich habe einen absoluten Hals auf Leute die sich durch Flucht drücken wollen, habe selbst schon drunter gelitten. Mir gehts um die aus Unkenntnis fahrlässig begangene Unfallflucht.
Kommt man unverzüglich und freiwillig seiner Benachrichtigungspflicht nach (und das, indem man die nächste Möglichkeit nutzt und nicht erst nach Hause fährt) so wird man einem daraus keinen Vorwurf machen. Erweckt das Verhalten den Eindruck, daß man sich aus dem Staub machen wollte, wird man sich erklären müssen.

 

Gruß

Goose

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stang66

Meine Meinung

 

Zu 1 :

Um die 20 min warten auf ein Anderes Auto eventuell den nach einem Handy Fragen oder diesem dem Sachverhalt mitteilen und seine Daten als zeugen Festhalten , dann Polizei kontakten entfeder vorbei fahren oder aus Telefonzelle anrufen.

 

Zu 2:

Ja schnellstens Polizei benachrichtigen und diese wird sich dann um das Reh entsprechend kümmern , wiesmit versicherung und so ist kein Plan.

 

Zu 3: Schließe mich Goose an. Allerdings würde ich auch noch einen Zettel zusätzlich anbringen das ich ihn ausrufen lasse.

 

Zu 4: Notruf ist Kostenlos !!!

 

Zu 5 :Ja das ist Keine Ausrede . das Kind kann auch mal 15 min schreihen wird davon nicht gleich sterben.

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Als Vater eines 1 1/2-jährigen Sohnes kann ich sagen, daß es Situationen gibt, in denen das Kind eben schreien muss. Davon wird es keinen bleibenden Schaden davontragen.

 

Ist mir schon klar (meiner ist 2), ich sprach ja auch von der Mutter... :rolleyes:

 

 

Das mit der kostenlosen 110 war mir entfallen, diesen Teil bitte streichen.

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Beispiele:

1. Winter nachts um 3, Leitpfosten umgefahren wg. Glatteis oder Unachtsamkeit, nüchtern, mitten in der Pampa und kein funktionierendes Handy dabei. Dafür aber eine kaputte Heizung oder wenig Sprit im Tank.

Wie ist hier die korrekte Verhaltensweise?

Der BGH ist sehr streng und sieht auch in solchen Fällen eine Wartezeit vor, da immer einer kommen KÖNNTE dem man die Schadensbeteiligung mitteilen könnte. Ferner ist die Rechtsprechung nicht einheitlich und es kommt immer auf die Schadenshöhe an. Bei sehr geringen Schäden sollten 20 Minuten aber ausreichen.

2. Was ist, wenn statt des Leitpfostens in o.g. Situation ein Reh angefahren wurde, das geflüchtet ist (also "Sachschaden" nur am Reh)

dito, Schaden ist Schaden zumal hier eventuell das Reh getötet werden muß
3. Grosses Einkaufszentrum mt Riesenparkplatz. Parkendes Auto beschädigt. Unfallstelle verlassen, um den Besitzer über Lautsprecher ausrufen zu lassen. Dieser bekommt das nicht mit, kommt in der Zwischenzeit zu seinem Auto und ruft die Polizei.

Wie Goose schon schrieb unproblematisch, da du dich ja um die Schadensabwicklung gekümmert hast.

 

4. In der Stadt parkendes Auto beschädigt, zur nächsten Telefonzelle gelaufen, keine Telefonkarte (wer hat das heute noch?), Suche nach einem Münztelefon, Wechselgeld besorgen etc.

Es gibt Situationen, wo man die Unfallstelle verlassen muss, um überhaupt jemanden zu verständigen.

Zettel anbringen und dann Hilfe holen. Ansonsten siehe Nr. 3, wobei es auf die tatsächlichen Umstände ankommt.
5. Welche Wartezeit kann einer Mutter mit schreiendem Säugling zur Fütterungszeit (nix dabei, Kind muss heim) bei einem von ihr verursachten Bagatellschaden als "angemessen" zugemutet werden?

Warum sollte hier anderes gelten. Ohne konkrete Situation kann man keine Wartezeit festlegen.

Mir gehts um die aus Unkenntnis fahrlässig begangene Unfallflucht.

Fahrlässigkeit wäre nicht strafbar. Hier liegt aber ein (eventueller Verbots-)Irrtum (§ 17 StGB)vor der wohl idR vermeidbar ist.

Bei Tatbestandsirrtümern würde man nicht vorsätzlich handeln (§ 16 StGB).

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Beispiele:

1. Winter nachts um 3, Leitpfosten umgefahren wg. Glatteis oder Unachtsamkeit, nüchtern, mitten in der Pampa und kein funktionierendes Handy dabei. Dafür aber eine kaputte Heizung oder wenig Sprit im Tank.

Wie ist hier die korrekte Verhaltensweise?

 

Also theoretisch weiß ich ja auch um die Wartepflicht, praktisch ist das ja doch echt schwachsinnig, an der Stelle zu warten...

Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass wenn nach unverzüglicher Meldung im nächsten Ort an die Polizei daraus noch eine Unfallflucht draus wird.

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