Lalelu 0 Posted April 16, 2007 Report Share Posted April 16, 2007 Hallo, wurde vor einiger Zeit auf der Autobahn mit 110 kmh zu viel gefilmt. Es gab über eine lange Strecke keine Begrenzung und dann habe ich das erste 120-Schild übersehen. Wurde dann prompt hinter dem Schild von einer Brücke gefilmt und hatte ca 220 kmh drauf. Das die ganze Sache ernst und wahrscheinlich ziemlich hoffnungslos ist, kann man sich denken. Trotzdem muss ich alles versuchen, um aus den 3 Monaten Fahrverbot 4 Wochen zu machen. Um das zu erreichen, gibts eigentlich nur einen Aufhänger und diesbezüglich bräuchte ich ganz dringend ein paar Tipps: Was hat es mit der "Regel" auf sich, dass auf Autobahnen erst nach dem 2. Schild geblitzt/gefilmt werden soll/kann/darf? Gibt es diese Regel überhaupt? Das 2. Schild kam erst hinter der Brücke und dort habe ich dann sofort abgebremst und bin auf 120 kmh runter. Das ganze ist übrigens in Schleswig-Holstein passiert.Kann ich mich darauf berufen, dass ich beim 2. Schild die Geschwindigkeit eingehalten habe? Würde mich sehr freuen, wenn ihr mir ein paar Tipps hierzu geben könntet und mir was zu der vermeintlichen Schilderregel erzählen könntet. Besten Dank,Lisa Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted April 16, 2007 Report Share Posted April 16, 2007 Wenn nur ein einziges Schild übersehen wurde, kann man mit Augenblicksversagen argumentieren, das Fahrverbot würde dann wegfallen. Allerdings wird die Bußgeldstelle dies kaum anerkennen, du musst dich schon darauf einstellen, das mit dem Richter auszudiskutieren. Urteil Quote Link to post Share on other sites
Lalelu 0 Posted April 16, 2007 Author Report Share Posted April 16, 2007 Wenn nur ein einziges Schild übersehen wurde, kann man mit Augenblicksversagen argumentieren, das Fahrverbot würde dann wegfallen. Allerdings wird die Bußgeldstelle dies kaum anerkennen, du musst dich schon darauf einstellen, das mit dem Richter auszudiskutieren. Urteil Problem dabei ist, dass ich kaum vertuschen kann, die Strecke ab und zu beruflich zu fahren, so dass mir der Richter immer vorhalten kann, ich hätte das Schild kennen müssen. Fahre dort so ca 4-6 mal im Jahr lang. Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted April 16, 2007 Report Share Posted April 16, 2007 Nur weil ich eine Strecke 4 Mal im Jahr fahre (die Anzahl wird man wohl kaum wissen) kenne ich nicht den Standort jedes Schildes. Allerdings muss man beim Übersehen eines Schildes einen bestimmten Grund haben, warum man genau in der Situation genau dieses Schild übersehen hat, (und dabei sollte man nicht auf dumme Ideen kommen wie "Müdigkeit" ö.ä.). Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted April 16, 2007 Report Share Posted April 16, 2007 Nachtrag: Ein wohlbekannter Ex-User hat zum Thema Schild übersehen / Augenblicksversagen immer das hier verlinkt. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted April 16, 2007 Report Share Posted April 16, 2007 um aus den 3 Monaten Fahrverbot 4 Wochen zu machenDas geht nicht, da ein FV mindestens einen Monat dauert. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted April 16, 2007 Report Share Posted April 16, 2007 Wenn nur ein einziges Schild übersehen wurde, kann man mit Augenblicksversagen argumentieren, das Fahrverbot würde dann wegfallen. Allerdings wird die Bußgeldstelle dies kaum anerkennen, du musst dich schon darauf einstellen, das mit dem Richter auszudiskutieren. UrteilBedenken sollte man, daß es bei diesem und auch den anderen mir bekannten entsprechenden Urteilen immer um Fahrverbote im Bereich um einen Monat ging. Der hier vorliegende Verstoß ist da erheblich höher, somit kann es durchaus sein, daß das Gericht bei der hohen Geschwindigkeit auch andere Anforderungen an den Fahrer stellt. Also, ein sicheres Wegfallen des Fahrverbortes sehe ich hier nicht. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Capitano 0 Posted April 16, 2007 Report Share Posted April 16, 2007 um aus den 3 Monaten Fahrverbot 4 Wochen zu machenDas geht nicht, da ein FV mindestens einen Monat dauert. Ich dachte immer 4 Wochen zusammen ergeben einen Monat Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted April 16, 2007 Report Share Posted April 16, 2007 Ich dachte immer 4 Wochen zusammen ergeben einen Monat Im Februar schon Quote Link to post Share on other sites
goodoldiri 10 Posted April 16, 2007 Report Share Posted April 16, 2007 um aus den 3 Monaten Fahrverbot 4 Wochen zu machenDas geht nicht, da ein FV mindestens einen Monat dauert. Ich dachte immer 4 Wochen zusammen ergeben einen Monat eine woche hat sieben tage, richtig?. 4 * 7 = 28 wie viele monate sind so kurz? richtig, nur einer wäre die kleine rechnung oben richtig, hätte ein jahr nur 48 wochen und nicht die tatsächlichen 52 Quote Link to post Share on other sites
Capitano 0 Posted April 16, 2007 Report Share Posted April 16, 2007 Hups da sind mir doch tatsächlich die fehlenden 2 bzw. 3 Tage pro Monat, ausgenommen Februar, unter den Tisch gefallen Quote Link to post Share on other sites
A-Wolf 0 Posted April 16, 2007 Report Share Posted April 16, 2007 eine woche hat sieben tage, richtig?. 4 * 7 = 28 wie viele monate sind so kurz? richtig, nur einer wäre die kleine rechnung oben richtig, hätte ein jahr nur 48 wochen und nicht die tatsächlichen 52Und das Jahr hat nur 364 Tage??? Habe auch schon Jahre mit 53 Wochen erlebt. Übrigens 2008 gibt’s überraschender Weise einen Februar mit 29 Tagen!!! Mit freundlichen GrüßenA-Wolf Quote Link to post Share on other sites
m3_ 439 Posted April 17, 2007 Report Share Posted April 17, 2007 @lalelu: was heißt gefilmt? Videoabstand oder Videolaser? Ist der Fahrer identifiziert? Ist der ganze Vorgang auf ein Video? Sieht man z. B. schon eine Geschwindigkeitreduktion vor der Brücke, wenn das zweite Schild direkt nach der Brücke war?Die Meßstelle scheint nicht hieb- und stichfest zu sein, Stichworte sind wie schon erwähnt "Augenblicksversagen" oder "leichtfahrlässiges Übersehen". Fertig. Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Wenn der Fahrer identifiziert sein sollte, nimm einen guten Rechtsanwalt. Quote Link to post Share on other sites
Lalelu 0 Posted April 17, 2007 Author Report Share Posted April 17, 2007 um aus den 3 Monaten Fahrverbot 4 Wochen zu machenDas geht nicht, da ein FV mindestens einen Monat dauert. Ich dachte immer 4 Wochen zusammen ergeben einen Monat eine woche hat sieben tage, richtig?. 4 * 7 = 28 wie viele monate sind so kurz? richtig, nur einer wäre die kleine rechnung oben richtig, hätte ein jahr nur 48 wochen und nicht die tatsächlichen 52 Also entschuldigt bitte diese Fahrlässigkeit meinerseits... Hätte ich geahnt, dass unüberlegte Aussagen hier so auf die Goldwaage gelegt werden, hätte ich natürlich von Anfang an korrekterweise von einem Monat und nicht von 4 Wochen gesprochen ;-) Selbstverständlich meinte ich einen Monat! Quote Link to post Share on other sites
Lalelu 0 Posted April 17, 2007 Author Report Share Posted April 17, 2007 @lalelu: was heißt gefilmt? Videoabstand oder Videolaser? Ist der Fahrer identifiziert? Ist der ganze Vorgang auf ein Video? Sieht man z. B. schon eine Geschwindigkeitreduktion vor der Brücke, wenn das zweite Schild direkt nach der Brücke war?Die Meßstelle scheint nicht hieb- und stichfest zu sein, Stichworte sind wie schon erwähnt "Augenblicksversagen" oder "leichtfahrlässiges Übersehen". Fertig. Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Wenn der Fahrer identifiziert sein sollte, nimm einen guten Rechtsanwalt. Die haben mich an 2 Punkten gefilmt - jeweils im Abstand von 50 m. Der Vorgang ist auf Video und ich bin auch wunderbar darauf zu erkennen. Das erste Schild war bei km 85,0, ich wurde bei km 85,4 gefilmt und das 2. Schild kommt bei km 85,8. Somit konnte ich das zweite Schild noch lange nicht sehen, da es ein ganzes Stück nach der Brücke kam. Die Sache liegt natürlich schon beim Rechtsanwalt, aber er macht mir kaum Hoffnungen, da ich schon ein paar Punkte in Flensburg habe und somit "vorbelastet" bin. Fahre allerdings auch 70.000km p.a. Hatte 2005 ein Fahrverbot von 1 Monat. SEitdem keine Geschwindigkeitsübertretungen im Punktebereich. Quote Link to post Share on other sites
Guest roaduser Posted April 17, 2007 Report Share Posted April 17, 2007 ...wurde vor einiger Zeit auf der Autobahn mit 110 kmh zu viel gefilmt... ...und dann habe ich das erste 120-Schild übersehen... ...und hatte ca 220 kmh drauf... Hi Lalelu, das mit der Goldwaage ist gut. Ich setz noch einen drauf: Begrenzung ist gemessen mit 220 Km/hergibt 110 zu schnell? Nicht das es einen Einfluß auf die 3 Monate hätte....Wenn ich das richtig verstanden habe, hast Du noch keinen AB bekommen, richtig? Quote Link to post Share on other sites
m3_ 439 Posted April 18, 2007 Report Share Posted April 18, 2007 Das erste Schild war bei km 85,0, ich wurde bei km 85,4 gefilmt und das 2. Schild kommt bei km 85,8.ist doch wunderbar, oder ist Dein Rechtsanwalt vom Land und macht von Scheidungsrecht bis Verkehr alles ? Quote Link to post Share on other sites
Lalelu 0 Posted April 18, 2007 Author Report Share Posted April 18, 2007 ...wurde vor einiger Zeit auf der Autobahn mit 110 kmh zu viel gefilmt... ...und dann habe ich das erste 120-Schild übersehen... ...und hatte ca 220 kmh drauf... Hi Lalelu, das mit der Goldwaage ist gut. Ich setz noch einen drauf: Begrenzung ist gemessen mit 220 Km/hergibt 110 zu schnell? Nicht das es einen Einfluß auf die 3 Monate hätte....Wenn ich das richtig verstanden habe, hast Du noch keinen AB bekommen, richtig? Na jetzt kannst du dir ja vorstellen, wie unaufmerksam ich beim Fahren bin ;-) Also die 110 zu schnell stimmten schon. Ich hatte nur bei meiner eigenen Geschwindigkeit unabsichtlich etwas untertrieben... die lag nämlich bei 230 km/h. Das erste Schild war bei km 85,0, ich wurde bei km 85,4 gefilmt und das 2. Schild kommt bei km 85,8.ist doch wunderbar, oder ist Dein Rechtsanwalt vom Land und macht von Scheidungsrecht bis Verkehr alles ? Was genau ist daran "wunderbar"? Tatsache ist, dass ich ein Schild übersehen habe... Mein RA (sehr städtisch und FA für Verkehrsrecht) plädiert auf Augenblicksversagen, allerdings interessiert das viele Gerichte nicht. SEiner Aussage nach kommt es einzig und allein darauf an, was man für einen Richter erwischt. Und wie gesagt: wenn man schon ein paar Punkte auf dem Kto hat, dann wirds nicht einfacher. Quote Link to post Share on other sites
Guest roaduser Posted April 18, 2007 Report Share Posted April 18, 2007 ... die lag nämlich bei 230 km/h... Warst Du etwa auf der Flucht? Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted April 18, 2007 Report Share Posted April 18, 2007 Das ist mal wieder ein richtiger m3! Wenn die Messung 100 Meter hinter dem Beginn der Beschränkung lag und dann nach 400 Metern die zweite kommt und du nicht weisst, wie lang die Messstrecke war und nicht bedenkst, wie schnell man mit 230 km/h 400 Meter zurücklegt, lass doch dein Kommentare, sie verunsichern den TE doch nur! dete Quote Link to post Share on other sites
Lalelu 0 Posted April 18, 2007 Author Report Share Posted April 18, 2007 ... die lag nämlich bei 230 km/h... Warst Du etwa auf der Flucht? Nö, aber ich fahre viel Auto und komme gerne schnell von A nach B, was ja auf freigegebener Strecke auch kein Problem ist ... aber eben nur dort! Vielleicht sollte ich beim nächsten Auto mehr Prioritäten auf die Innefarbe des Kofferraums oder der Fußmatten legen und weniger auf die Leistung. Dann hätte das gar nicht passieren können ;-) Quote Link to post Share on other sites
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