Guest tom29ger Posted October 12, 2005 Report Share Posted October 12, 2005 Hallo liebe Leute, wie Ihr vielleicht erkennen könnt, bin ich ganz neu hier. Bislang glaubte ich, dass ich mich hier nicht erkundigen müsste, aber jetzt bin ich einer von Euch geworden ;-) Ich hoffe Ihr könnt mit helfen. Folgender Sachverhalt: Gestern bin ich mit einem Mietwagen innerorts mit bestimmt 75km/h geblitzt worden. Das Problem ist nur, dass dort auf Tempo 30 (wegen Straßenschäden) die Geschwindigkeit herabgesetzt wurde. Ich bin also mächtig zu schnell gewesen, dass es nach Ärger nur scheint. Geblitzt worden bin ich in Berlin. Unterwegs war ich mit einem Mietwagen von Sixt (Münchener Kennzeichen). Als Mieter bin jedoch nicht ich, männlich, eingetragen, sondern eine Bekannte aus Köln. Sie ist weiblich und hat den Wagen über Ihre Firmenanschrift (Köln) bestellt. Meine Frage an Euch ist nun, wie kommt man aus dieser Misere heraus. Sixt wird ja wohl die Daten von meiner Bekannten herausgeben. Die liebe Verkehrsdirektion wird sich vermutlich an Ihre Firmenanschrift wenden. Kann Sie dann aussagen, sie würde mich nicht kennen? Auf dem Foto bin ja definitiv ich. Und wegen dem Geschlecht müsste sie ja aus dem Schneider sein. Und was ist mit mir? Kann sie sagen, sie kennt mich nicht? Macht das Sinn? (Sie war nur zu Besuch in Berlin, kommt aus Köln).Was passiert dann? Hat jemand Erfahrungen damit, im Mietwagen geblitzt worden zu sein? Ist es gar möglich, dass Sixt einfach Ihre Kreditkarte + Aufwandspauschale belastet? Wichtig ist mir aber vor allem auch, dass ich kein Fahrverbot bekomme. Also wie komme ich da herum? Soll Sie sagen, dass sie mich nicht kennt, oder lieber mich benennen mit meiner Firmenanschrift, so dass ich dann auf Verjährung hoffe? Ihr seht, ich habe keine Ahnung, bitte helft mir! Danke! Tom Quote Link to post Share on other sites
Guest Landy Posted October 12, 2005 Report Share Posted October 12, 2005 Erstmal zur Beruhigung: Deine Chancen könnten besser fast nicht sein. Sixt wird die Adresse der Mieterin bzw. eben die Firma weitergeben. Damit ist Sixt raus aus der Sache, hat aber den Vorteil dass das auch ein wenig Zeit kostet. Dann wird die Bekannte einen Brief bekommen, entweder eine Anhörung oder eine Zeugenbefragung. Bei einem Zeugenfragebogen wird es etwas kompliziert, da müsste man eventuell mit einem Ersatzfahrer arbeiten.Beim Anhörungsbogen würde es schon genügen, nur nicht zu antworten und auf den Bussgeldbescheid einspruch einzulegen (das alleine reicht schon für 3 Monate). Für dich heißt das: Erstmal abwarten und hier nochmal posten wenn der Brief da ist. Wichtig ist eben dass dein Name die nächsten 3 Monate nirgends auftaucht. Quote Link to post Share on other sites
sabo 0 Posted October 12, 2005 Report Share Posted October 12, 2005 @Landy: da bin ich mir nicht so sicher. mit der anschrift usw. stimmt. aber falls alles so läuft wird sich die bußgeldstelle nochmal an sixt wegen den eingetragenen fahrern wenden. wenn dort keiner eingetragen ist wird die firma mit sixt große probleme bekommen, da bekanntlich ja nur mieter oder eingetragene fahrer mietautos fahren dürfen, da ansonsten der vs-schutz erlischt...spätestens wenn die firma ärger bekommt wird sich jemand an den namen des fahrers erinnern... Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted October 12, 2005 Report Share Posted October 12, 2005 Wenn man sich beispielsweise die allgemeinen Vermietbedingungen von Europcar anschaut, findet man die eine oder andere Verpflichtung: 5. Berechtigter Fahrer Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst, dem im Mietvertrag angegebenen Fahrer, den beim Mieter angestellten Berufsfahrern in dessen Auftrag, sowie von Familienangehörigen des Mieters gelenkt werden, sofern diese das festgesetzte Mindestalter haben und im der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Der Mieter ist verpflichtet, auf Verlangen Europcar Namen und Anschrift aller Fahrer des Fahrzeuges bekanntzugeben, soweit diese nicht im Mietvertrag selbst genannt sind. Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters. Natürlich kann man sich nun trotzdem weigern, Namen und Anschrift der Fahrer zu nennen, aber ich könnte mir vorstellen, daß es dann irgendwann (vielleicht nicht gleich beim ersten Mal) Probleme gibt, wenn man wieder ein Fahrzeug mieten will. Hier muß man also überlegen, was einem wichtiger ist: Das eigene Umgehen der Strafe oder die Gefahr, daß die Freundin in der Firma Ärger bekommt. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
herzi 43 Posted October 12, 2005 Report Share Posted October 12, 2005 @ Goose Full Ack ! Ich hatte das hier schon einmal in einem ähnlichen Thread gepostet. Die Vermieterfirma hat anschließend richtig Trouble gemacht und war auch so konsequent, das er dort erst einmal nicht mehr anmieten durfte. Quote Link to post Share on other sites
McBraesch 7 Posted October 12, 2005 Report Share Posted October 12, 2005 Hier ein Auszug aus den AGB´s von Sixt: C: Berechtigte Fahrer Das Fahrzeug, darf nur von dem Mieter, mit dessen Zustimmung auch von dessen Arbeitnehmern, Mitarbeitern oder Mitgliedern seiner Familie oder den im Mietvertrag angegebenen Fahrern geführt bzw. genutzt werden. Der Mieter hat eigenständig zu prüfen, ob sich der berechtigte Fahrer im Besitz einer auf dem Gebiet der BRD noch gültigen Fahrerlaubnis befindet. Hierzu hat er alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen und die notwendigen Erkundigungen einzuziehen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter auf Verlangen Namen und Anschriften aller Fahrer schriftlich bekannt zu geben. Der Mieter hat Handeln des Fahrers wie eigenes zu vertreten. Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu motorsportlichen Übungen, zu Testzwecken zur gewerblichen Personen- oder Güterfernverkehrsbeförderung sowie zu rechtswidrigen Zwecken zu benützen, auch soweit sie nur nach dem Recht des Tatortes verboten sind, zu benutzen oder Dritten zur Verfügung zu stellen. Fahrten in ost- und südeuropäische Länder bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Vermieterin. Zuwiderhandlungen haben die fristlose Kündigung des Mietvertrages und ggf. die Beschlagnahme, bzw. Zwangseinziehung des Fahrzeuges zur Folge. Der Mieter ist verpflichtet das Ladungsgut ordnungsgemäß zu sichern. Also denke ich auch das Sixt da Druck machen wird. Quote Link to post Share on other sites
sabo 0 Posted October 12, 2005 Report Share Posted October 12, 2005 sixt macht definitiv druck. spreche aus erfahrungen Quote Link to post Share on other sites
nudel 1 Posted October 12, 2005 Report Share Posted October 12, 2005 Ich glaube nicht, dass es wegen so etwas Ärger mit der Leihwagenfirma geben wird, schließlich möchte man wohl kaum auf einen Firmenkunden verzichten. Zumindest Av*s macht so etwas mit, wenn es tatsächlich um Fahrverbote geht. Quote Link to post Share on other sites
mclane 0 Posted October 12, 2005 Report Share Posted October 12, 2005 Ich glaube nicht, dass es wegen so etwas Ärger mit der Leihwagenfirma geben wird, schließlich möchte man wohl kaum auf einen Firmenkunden verzichten. Zumindest Av*s macht so etwas mit, wenn es tatsächlich um Fahrverbote geht. Die Frage ist aber, ob er es riskieren soll, dass seine Bekannte Probleme mit ihrem Arbeitgeber bekommt. Wurde der Arbeitgeber informiert, dass auf seinen Namen ein Fahrzeug angemietet wurde? Wie reagiert die Firma, falls nicht. Was wäre die schlimmere Folge ein FV für den TE oder ein möglicher Arbeitsverlust seiner Bekannten? So weit könnte das ja gehen, sofort oder später, wenns eine Abmahnung gibt und sie bei der nächsten Kleinigkeit fliegt. Ich finde er soll zu dem stehen was er getan hat und die Folgen selbst tragen. Quote Link to post Share on other sites
biba1016 5 Posted October 12, 2005 Report Share Posted October 12, 2005 Alles schön und gut, aber die Vertragsbedingungen der Mietwagenfirma sind nach BGBzivilrechtliche Ansprüche. Um diese beim Kunden und anschließend beim Fahrer durchzusetzenvergehen Jahre. Als Stammieter von Sixt kann man mit den Leuten aus der Station immer reden, als "Ab- und Zu" -Mieternehme ich ´beim nächsten Mietwagenbedarf einen der vier anderen großen Vermieter. Dieser Fall wird mit Sicherheit kein Problem für den Fahrer werden, da kann ich aus Erfahrung schreiben,wichtig ist nur mit den Leuten in der Station zu reden. Gruß BiBa Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted October 12, 2005 Report Share Posted October 12, 2005 Alles schön und gut, aber die Vertragsbedingungen der Mietwagenfirma sind nach BGBzivilrechtliche Ansprüche. Um diese beim Kunden und anschließend beim Fahrer durchzusetzenvergehen Jahre. Als Stammieter von Sixt kann man mit den Leuten aus der Station immer reden, als "Ab- und Zu" -Mieternehme ich ´beim nächsten Mietwagenbedarf einen der vier anderen großen Vermieter. Dieser Fall wird mit Sicherheit kein Problem für den Fahrer werden, da kann ich aus Erfahrung schreiben,wichtig ist nur mit den Leuten in der Station zu reden. Gruß BiBa Richtig ist, daß man das ganze sicher bis zur Verjährung herauszögern könnte. Fraglich ist eben im Einzelfall, in wie weit der Mieter (also der Arbeitgeber der Freundin) hierzu bereit ist. Wenn er da, aus welchen Gründen auch immer, nicht mitziehen will, könnte das Unannehmlichkeiten für die Freundin bei ihrem Arbeitgeber bedeuten. Und das ist eine Sache, die ich, nur um meine Haut zu retten, meiner Freundin (bzw. jetzt Frau) nicht hätte zumuten wollen. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Guest tom29ger Posted October 13, 2005 Report Share Posted October 13, 2005 erst einmal ein herzliches Dankeschön an alle, die hier schon kräftig gepostet haben! Natürlich geht das Wohl meiner Bekannten vor. Deren Firma ist "Platinkunde" bei Sixt, von daher ist es wohl kein Problem, dass auch ich den Wagen gelenkt habe, obwohl er offiziell auf Sie ausgestellt war. Ich meine, ich bin ja nicht alleine gefahren, sondern sie saß nach unserem gemeinsamen Abendessen neben mir. Unklar war mir ja nur, ob es Sinn machen könnte, dass Sie meinen Namen verweigert herauszugeben. Wie ich der Diskusion habe aber entnehmen können, macht das kaum SInn. Ich habe heute schon mit meiner Firma geredet, dass etwas kommen könnte, denn ich will als Anschrift ebenfalls die Firma in der ich Beschäftigt bin nennen. Ich halte Euch einfach auf dem laufenden, was für einen Bogen (und wann) wer bekommt, mit der Bitte mir dann beim "Ausfüllen" zu helfen. Das wäre super! Bis (leider) bald. Tom! Quote Link to post Share on other sites
redzacc 0 Posted October 14, 2005 Report Share Posted October 14, 2005 Also erst mal macht da SIXT bestimmt keinen Streß!Habe aber folgendes gehört:Sollte sixt nicht einen Privatmann angeben sondern wieder ein Firma bekommt die örtliche Polizei gleich eine Kopie zur Ermittlung (damit es schneller geht) stimmt das?? Also ich habe einen ähnlichen Fall, geblitzt worden, Auto war auf Autohaus zugelassen und die Firma hat es wieder gemietet!Nun bin ich mal gespannt ob das klappt! Kann nämlich sein, dass der AB schon nach 2 Wochen beim Autohaus ist, dann 2 Wochen später wieder bei der Busgeldstelle und in 3 Wochen in meiner Firma....dann werden das NIEEE 3 Monate... SEHR SPANNEND!!!! ( also wenn die wirklich bei der zweiten Firma die örtliche Polizei einschalten wird es echt knapp!!!!) Quote Link to post Share on other sites
Pefgan 0 Posted October 14, 2005 Report Share Posted October 14, 2005 Aus eigener Erfahrung (von Express-Card über Gold bis Platin "hochgemietet") von inzwischen mehr als 10 Fällen: SIXT macht keinen Ärger! Für alle Verkehrsvergehen gibt es eine Abteilung in Rostock, von der aus zentral die Daten übermittelt werden. Welche Daten? : Relevant ist immer nur die Privatanschrift der Person, die das Auto unter Vorlage ihrer Papiere abgeholt hat. Die Firmendaten werden von Sixt nicht weitergegeben, da diese immer nur einen internen Zweck für die Abrechnung haben. Sixt ist es völlig egal, wer wann mit welchem Auto fährt, es sei denn, es passiert ein Unfall. Dann kann z.B. das Mindestalter Probleme machen. Ferner erhebt Sixt keine Verwaltungsgebühr für die Übermittlung der Daten an den Kunden und würde auch NIEMALS die Kreditkarte einfach belasten (unrechtmäßig und in den AGB auch nicht vorgesehen)! By the way: Sixt hat pro Monat ca. 5000 Fälle zu "bearbeiten". Denen ist es sowas von egal, worum es im einzelnen geht, die übermitteln lediglich die Daten (siehe oben) und fertig ist die Sache! .... Zum Fall selbst: Meine Vorredner haben absolut Recht gehabt, der Fall schreit geradezu nach Verjährung. Die Mieterin sollte so lange nicht reagieren, bis sie einen BGB erhält, gegen den sie ja begründet Widerspruch einlegen kann. Sollen die doch versuchen, anhand des Fotos jemanden zu finden... no way! Die Firma bleibt außen vor (siehe oben) ... Am besten abwarten und bei Neuigkeiten hier wieder aufschlagen! Es gibt keinen Grund zur Besorgnis! Quote Link to post Share on other sites
Pefgan 0 Posted October 14, 2005 Report Share Posted October 14, 2005 @ sabo Keine Andeutungen, Fakten bitte! Ansonsten glaube in aufgrund besser erscheinender Kenntnisse kein Wort! Quote Link to post Share on other sites
redzacc 0 Posted October 15, 2005 Report Share Posted October 15, 2005 Stimmt das denn nun wenn SIXT wiederum eine Firma angeben würde, dass es der Ordnungsbehörde zu lange dauert und sie dann gleich die Polizei hin schickt? Was würdet ihr machen wenn das Auto bei SIXT auf eine Firma gemietet war????? Quote Link to post Share on other sites
Pefgan 0 Posted October 15, 2005 Report Share Posted October 15, 2005 @ redzacc Also wenn die jeden derart gelagerten Fall direkt an die Polizei senden würden, wäre die völlig überlastet und es würden viel zu viele Verfahren schon daher in die Verjährung gehen. Schließlich ist es ja auch so, dass die meisten Firmen den jeweiligen Fahrer ohne Tricks angeben, meist haben die Behörden eher Ärger mit Privatautos. Ich würde dann (egal ob ich an die private oder die Firmenanschrift etwas bekomme) entweder auf den BGB warten (und dann folgendes machen) oder direkt mitteilen, dass es sich um ein Fahrzeug für die Firma handelte und daher erst einmal überprüft werden muss, wer von den 15 in Frage kommenden Personen es seinerzeit hatte. Das zieht man hin und teilt dann mit, dass entweder Person X es hatte (aber schon verjährt!) oder, wenn das Foto schlecht ist oder der Mensch eine völlig andere Anschrift hat und vielleicht gar nicht zur Firma gehört, dass man ihn nicht herausgefunden hat. Quote Link to post Share on other sites
redzacc 0 Posted October 24, 2005 Report Share Posted October 24, 2005 Insider gefragt....ab wann schickt die "blitzstelle" die sache an die örtliche Polizei????Immer wenn die Verjährung droht oder sich niemand meldet??? wie läuft das?? Quote Link to post Share on other sites
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