redzacc
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Für falsches Parken habe ich einen strafzettel in höhe von 60 Euro per Post bekommen, AUS HOLLAND! Was passiert wenn ich nicht zahle? Erfahrungen?? p,s. ich werde in den kommenden Jahren nicht mehr mit diesem Auto dort hin fahren, geht mir wirklich nur um Verfolgung in Deutschland!
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Bin am 6.12.2009 geblitzt worden.....dann gabs ein hin und her mit dem Anwalt weil das Foto sehr schlecht war! Im März kam dann ein Schreiben vom Amtsgericht, dass ein Gutachter eingeschaltet wurde! Seitdem habe ich nichts mehr gehört! Frage: Das Schreiben vom Amtsgericht hat die Frist ja wieder unterbrochen - wann verjährt der Verstoß im Anzeigenbereich wenn sich niemand mehr meldet? DANKE!
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Ja so ist es. Gerade die "kommunalen" Überwacher ermitteln nicht wirklich sondern geben die Akten in der Regel an die Sta. ab. Begründung hin oder her....wenn die schon mal einen Bescheid geschickt haben, machen sie den so schnell nicht rückgängig.... - zeigt meine Erfahrung! Ich habe auch einen freundlichen Brief bekommen, dass meine Akte an die Staatsanwaltschaft gegeben wurde.....ich werde nun einfach warten, bis sich der liebe Richter meldet.....dann soll der entscheiden, ob er mich erkennt, oder nicht....aber bis dahin dauert das locker noch 8 Wochen:-) Da ich eine Rechtschutzversicherung
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Werde morgen mal meinen Anwalt fragen, was er sich dabei gedacht hat, nicht zu begründen.! Er hatte Akteneinsicht und hat anschließend um Einstellung des Verfahrens gebeten weil a) das Bild zu schlecht ist b) er die Messung im allgemeinen anzweifelt - erst dann kam der Bescheid, gegen diesen hat er EINSPRUCH ohne Begründung eingelegt.... die Frage ist was macht dieser Verkehrsrichter, der im Bezirk dieses Zweckverbands sicher täglich solche Fotos sieht... reicht ihm das "Kinn und der Mund"? Nase, Augen, Stirn, Ohren, Haare sind ja auch auf dem großen Foto nicht zu erkennnen.... Weiß jemand
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Die Frage ist: Warum läßt es der Zweckverband auf eine Gerichtsverhandlung ankommen. Das kostet sicher auch Geld und die Erfolgsaussichten bei einem schlechten Foto sind doch eher gering....
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sollte mich der Richter trotzdem verurteilen, hat das andere Folgen als den jetzt schon ausgesprochenen Bescheid? (100 Euro, 1 Punkt) ? Gelte ich dann als "vorbestraft" etc? Meine Rechtschutzversicherung würde ja Gerichtsverhandlung, Anwalt etc bezahlen!
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Kann man denn eine Begründung noch nachreichen? In einem ersten Schreiben des Anwalts hieß es ja bereits, dass das Foto zu schlecht sei! Kostet es dem Zweckverband nicht auch Geld, sollte der Richter zu meinen Gunsten entscheiden??
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ja, habe eine Rechtschutzversicherung..... na ja, die Frage war eben ob es nicht besser gewesen wäre den Einspruch zu begründen (Foto undeutlich etc) und somit eine Einstellung zu erwirken.... Ohne Begründung werden sie ja kaum einstellen... deswegen die Frage, warum der Anwalt das nicht begründet hat........- oder freut er sich auf die Gerichtsverhandlung, weil er dadurch ja Geld bekommt und hat deswegen nichts begründet.....
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Hallo, ich bin geblitzt worden, habe mir einen Anwalt genommen, da das Foto bis auf den Mund nicht zu erkennen ist! Anwalt hat mit dem Zweckverband hin und her geschrieben, Akten angefordert, mitgeteilt, dass mir aufgrund des schlechten Fotos nicht möglich ist, den Fahrer zu bestimmen usw Nun kam der Bescheid.... Der Anwalt hat Einspruch eingelegt! Allerdings nicht begründet...nur EINSPRUCH ...bla bla bla Nun schreibt der Zweckverband: Der Einspruch ist angekommen, leider fehlt die Begründung.....sie haben nochmal geprüft und übergeben die Akte an das Amtsgericht, sollte der Einspruch nich
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Geblitzt, Jedoch Auto Auf Vater Zugelassen
redzacc replied to Giovanne's topic in Geschwindigkeitsverstoß
und ein Nachtrag: Wenn du auf dem Tacho 130 kmh abgelesen hast in der 100er Zone kommt vielleicht "netto" 120 raus...abzgl. Abweichung von Tacho und Tolleranz! Heißt: Mit 30 Euro bist vielleicht dabei - also alles halb so wild! -
Geblitzt, Jedoch Auto Auf Vater Zugelassen
redzacc replied to Giovanne's topic in Geschwindigkeitsverstoß
Ich gehe davon aus, dass sie dir die überschreitung der 100 kmh vorwerfen! Oder hat es so sehr geregnet, dass die Fahrbahn NASS war? Nässe heißt nach einem Urteil: "Es müssen Pfützen auf der Fahrbahn zu sehen sein" - es reicht also nicht, wenn die Fahrbahn nur bisschen feucht war oder es mal vor 2 Stunden geregnet hat! -
Kommunale Verkehrsüberwachung Fahrer Nicht Zu Erkennen
redzacc replied to redzacc's topic in Geschwindigkeitsverstoß
danke -
Kommunale Verkehrsüberwachung Fahrer Nicht Zu Erkennen
redzacc replied to redzacc's topic in Geschwindigkeitsverstoß
Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen oder reicht ein ganz normaler Brief..... Leider kann ich den Fahrer/in nicht erkennen......... Muss doch sicher nicht unbedingt auf diesem Formblatt sein oder? -
Kommunale Verkehrsüberwachung Fahrer Nicht Zu Erkennen
redzacc replied to redzacc's topic in Geschwindigkeitsverstoß
also doch auf den Anhörungsbogen antworten und schreiben, dass das Bild nicht taugt???? Er meinte, das würde die 3 Monatsfrist unterbrechen....Taktik: Anhörungsbögen sind nie angekommen..... Ist das eine Lösung?
