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Pefgan

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  1. In Münster haben die auch diese alten Klamotten... Entweder, die Wagen stehen direkt im polizeiexklusiven Parkbereich, so dass sich jeder merken kann, welches Modell die wohl haben oder fahren nachts über den Prinzipalmarkt, um betrunkene Biker zu kontrollieren...die meisten steigen ab, nicken freundlich und steigen hinter der Lambertikirchen wieder auf Warum gibt es eigentlich kein Cop-weint-Smilie?
  2. Na dann haben die ja nicht viel zu tun... "Kontrollblitze" und Fahrtenbuchkontrolle... Naja, grundsätzlich darf und sollte die Behörde die Führung des Fahrtenbuches natürlich auch überwachen / kontrollieren, denn ansonsten verlieren derartige Maßnahmen ihre Glaubwürdigkeit. Du musst gedanklich unterscheiden zwischen 1. dem Feststellen des Täters (falls jemand geblitzt worden wäre) und 2. der Kontrolle der Auflage (hier gegeben). Nicht verrückt machen (lassen)!
  3. @ Zitrone Als Besitzer des Autos bist du auch Beauftragter des Halters, da es mit seinem Einverständnis geschieht. Andernfalls hättest du es gestohlen....
  4. @ Zitrone Den Fahrer kann man jederzeit noch benennen, eventuell wird dies helfen. Aber keinesfalls vor der Verjährung bekanntgeben. Gründe, warum man den Fahrer nun kennt, gibt es ja genug... Im Übrigen: Wann war die Tat und wann ist der Anhörungsbogen / Zeugenbefragungsbogen gekommen? Gab es solche "Fälle" beim Wagen deines Opas schon häufiger?
  5. @ R1150R Welche Kreuzung war das denn? Weseler Straße oder Hohenzollernring? Haste übrigens gestern die Demo mitbekommen? Schwachköpfe auf beiden Seiten... Zu deinen Fragen: Wenn ein Freund sich selbst beschuldigt, z.B., weil er den AB bei euch gesehen hat und sich erinnerte, an dem Tag das Fahrzeug geführt zu haben, ist es weder bei dir noch bei ihm eine Straftat. Ansonsten kannst du natürlich die Aussage verweigern, man wird dann aber einen Abgleich von dir (Hausbesuch oder Einwohnermeldeamt-Foto) und dem Blitzfoto machen, um dich zu identifizieren. Wie lange ist denn die Sache ü
  6. Wenn du Kooperation, wie du es nennst, zeigst, bist du dran, zumindest hat man dann den Täter und setzt dich auf die Black List in der Schweiz, wenn auch du vorläufig nicht die Strafe bezahlen müsstest, da es ja zwischen D und CH kein Abkommen gibt!
  7. @ Zitrone Ja sicher kann ich mich noch erinnern, war ne lustige Angelegenheit .... ist aber auch nix gekommen, oder? Wenn es wieder länger als 14 Tage gedauert hat, steht ein Fahrtenbuch nicht im Raum.
  8. @ ichWARdochNICHTzuSCHNELL Zeugnisverweigerungsrecht ist sehr sehr ungünstig, denn damit zeigst du, dass du mitarbeiten könntest, es aber nicht willst. Außerdem zeigt dies, dass der Täter bzw. die Täterin nur in deinem Verwandtenkreis zu finden sein kann (nur hier besteht ja das Zeugnisverweigerungsrecht). Am besten dürfte es sein, die diskrete Methode (siehe oben) anzuwenden! Die Behörden könnten sich dann auch ihren Teil denken, aber nichts mehr machen!
  9. @ Redlightcruiser Wie meine Vorredner schon bestätigt haben: Am Steuer eines Autos k a n n jede beliebige Person sitzen, ob sie es eigentlich dürfte, steht auf einem anderen Blatt. Übrigens hat das AG Paderborn vor kurzer Zeit entschieden, dass die Versicherung des Vermieters auch bei nicht eingetragenen Fahrern haften muss, du kannst also guten Gewissens jemand anders das Auto überlassen haben. Sollte das Foto der Schweizer von hinten gemacht worden sein, bist du aus der Sache raus, denn es gilt unser deutsches Rechtsstaatsprinzip, wer nicht erkennbar ist, den kann man auch nicht verurte
  10. Hallo, zwischen CH und D gibt es kein Rechtshilfeabkommen. Bei einem Mietwagen kann es höchstens sein, dass die Strafe "auf das Kennzeichen gelegt" wird - wen störts... Lies dich doch mal hier ein. Besonders der Schluss ist wichtig, du warst es ja definitiv nicht.... by the way: von vorne oder hinten geblitzt?
  11. @ Grobi Könntest du das bitte mal genauer erklären - gerne auch per PM. Hätte da nämlich eine Anwendungsmöglichkeit... Merci!
  12. @ casimirle Sofortige Antwort, dass du dich der Sanktionen, die gemäß Deutschen Gesetz nichtig sind, erwehrst! Du bist jederzeit zur Zusammenarbeit bereit, kannst aber ohne Foto des Fahrers nach so langer Zeit nicht helfen! Bei mir ist danach nie wieder etwas gekommen.... good luck!
  13. @ matriy Also: Du hast gründlich alle möglichen Fahrer überprüft, deren Namen du vorab nicht gemäß deutschem Recht übermitteln durftest (falsche Verdächtigung = Straftat). Die anderen Fragen würde ich mit Verweis auf Nichtnotwendigkeit zu diesem Vorgang nicht beantworten. Auf jeden Fall immer darauf hinweisen, dass du auch jetzt noch nachträglich helfen würdest, wenn man dir noch stichfeste Beweismittel (Frontfoto) vorlegt.
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