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Mit Sturmhaube hinterm Steuer


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Und aus diesen Bild hat der Gutachter das Gutachten angefertigt. :unsure:

 

Die Maske liegt doch überhaupt nicht am Kopf an. Wie sollen sich die markanten und zur Identifizierung erforderlichen Merkmale denn in der Maske wiederspiegeln.

 

Also eine Verurteilung nur aufgrund des Gutachtens wäre wohl in der Beschwerdeinstanz gekippt worden.

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Guest maskenmann

Hi,

die Resonanz ist ja nach der Zeit noch enorm. Ich versuche einfach auf alle einzugehen.

 

zu Dagegen: Die Berufungsverhandlung wurde ohne neue Verhandlung nicht zugelassen. Merkwürdig ist dabei, daß ohne jegliche neue schriftliche Aufforderung zur Stellungnahme geschehen ist. Die gesamte Verfahrensweise ist also als Exempel zu verstehen und nicht als sachliche gerichtlche Abhandlung.

Die Punkte sind damit über 18, erlöschen alle, da nach der Sperrfrist von 6 Monaten alle Punkte verschwinden. Man fängt also bei der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis wieder bei NULL Punkten an. Nachdem ich strikter Antialkoholiker bin, war auch keine MPU angeordnet. Somit ist man nach den 6 Monaten wieder absolut unbescholten. Allerdings wird bei einer erneuten Auffälligkeit die Fahrerlaubnis bereits vor Erreichen der 18-Punkte-Grenze wieder eingezogen.

 

zu M3: In der Tat, die gibt es! Un wie ist das mit dem zugang zu verstehen? Meinst Du damit den illegal erlangten Zugang zu privaten Räumen durch die Polizei ohne jeglichen Verdacht?

 

zu NetGhost: Du sprichst mir aus der Seele. In diesem Fall, obwohl zwar der Richtige erwischt wurde, ist es ein deutlicher Geschmack der Rechtsbeugung als Exempel.

 

zu Mace: Man kann aus dem Verfahren nur lernen, viel lernen!

 

zu Rocketeer: Ja, der richtige Täter ist erwischt und verurteilt worden. Aber eigentlich geht es mir gar nicht darum, sondern um die Verurteilung und den gesamten Weg dazu, also der verfahrensrechtliche Weg ist sehr zweifelhaft. Es geht hier also nicht um Spekulationen, sondern um echte zweifelhafte Abwicklungsmethodik.

 

zu Gast225: Richtig, es war keine Berufung, sondern ein Beschwerdeverfahren da ich nach OWi verurteilt wurde (500,-€ und 2 Monate Fahrverbot). Das Fahrverbot überschneidet sich hier mit dem Überschreiten der 18-Punkte-Grenze und verfällt komplett nach Wiedererteilung nach 6 Monaten.

 

zu Officer: Wie gesagt, die Verurteilung des tatsächlichen Täters (!), nämlich mich, überrascht als Ergebnis nicht. Aber: Der Verfahrensvorgang, die Erlangung von Beweismitteln, etc., ist problematisch. Im Gerichtstermin wurde z.B. die Maske vorgelegt, jeder hat sie in Augenschein genommen und erst DANACH wurde vom Gericht gesagt, daß diese Maske nicht weiter herangezogen werden soll.

 

zu NetGhost: Ich habe in dem Verfahren meine Eigenschaft als Täter nie zugegeben. Aber in der Tat: Es wurden (das habe ich auch erst danach in Erfahrung bringen können) auf Grund von lässigen und falschen Gutachten angebliche Führer von KFZ verurteilt, Straftäter (sogar im Banküberfallbereich) verurteilt, ohne daß man die Chance bekommen hat, ein solches Fehlgutachten zu wiederlegen. Denn eine Krähe hackt der anderen bekanntlich kein Auge aus!

 

zu Officer: Ein Gutachten ist nicht immer richtig! Und ich möchte nochmals betonen, daß im Verfahren nicht von "Sicherheit" gesprochen wurde!!!! Indizien waren letztendlich wichtiger als ausschlaggebender Punkt! Das ist schlecht in unserem Rechtsstaat. Man vergleich die Möglichkeiten im Rest der zivilisierten Welt!

 

zu NetGhost: Ich kenne Rolf Bossi persönlich. Und er weiß in der Tat wovon er schreibt. Es wird auch niemand ernsthaft in Deutschland glauben wollen, daß das Recht nicht zu biegen sei, vor allem nicht in einem publikumswirksam aufgebauschten Fall wie hier!

 

zu Morty (3 mal): Der Gutachter, der mich zu begutachten hatte war: Dr. Cornelius Schott!!!!!!! Ich hatte mich bisher nicht dazu durchringen können, ihn namentlich zu benennen, aber jetzt ist es von Dir schon raus!!!! Das sagt doch schon sehr viel. Man schaue sich die von Dir hier genannten Links GENAU AN!!! Und dann überdenke man den gesamten Vorgang in meinem Fall nochmals. Also: Wenn Dr. Schott als Gutachter benannt wird, so ist das Ergebnis bekannt!!!!

 

zu Someone: In der Tat, im Zweifel für den Angeklagten. Es geht hier auch nicht um 99,9%, sondern um "Whrscheinlichkeit" und einen wegen der Brisanz voreingenommen Rechtsapparat. Was wäre denn, wenn jeder mit Sturzhelm fährt und fahren darf? Klipp und klar: Dann kann und darf keiner mehr verurteilt werden! uach nicht mit Gutachten, gleich welcher Art!

 

zu Officer: Einfach die Sache nüchtern betrachten, nicht sagen, der war zu schnell und hat es verdient. Es geht um den rechltichen Abhandlungsweg, den Weg zur Urteilsfindung und der Beugung dazu.

 

zu dr.fart: Nein, es gab keinen driftigen Grund. Wenn ich jetzt sage, es war mir wurscht, dann klingt das komisch, aber mal ehrlich: 17 Punkte sind viel, nach 6 Monaten kein einziger mehr, ist ja auch merkwürdig. Daß das solche Wellen schlägt, konnte ich nicht wissen. Aber jetzt kann man 2 und 2 zusammenzählen. Und nochmal: Ich habe was gegen Alkohol am Steuer, die gehören wirklich zur MPU und in die Klinik! Resumee: Ich fahre jetzt ohne Punkte geläutert und viel entspannter! Die 6 Monate auf dem Rad haben mich auch ganz schon fit gemacht!

 

zu Streetpilot: :-))) Die Vermummung am Steuer ist nicht verboten!!! Das ist ganz wichtig! Aber sicherlich hat Dr. Schott diesen Fahrer mit 100,001% Sicherheit identifiziert! Danke!

 

zu Gast225: Nein, dies ist nicht das Bild für den vorliegenden Fall. Das war eher als Scherz gedacht. Aber das Maskenbild war auch nicht viel besser, wie ich schon in meinem ersten Beitrag geschrieben habe. Wenn ein Urteil nur anhand des Gutachtens gemacht worden wäre, wäre das in der Beschwerdeinstanz auch nicht gekippt worden. Denn ein Gutachten wieder auszuhebeln ist nur mit enormen Aufwand anderer Gutachter, die sich im übrigen fast alle kennen, machbar. Und bei Dr. Cornelius Schott ..... Das sagt alles. Bitte nochmal die Links von Morty GENAUESTENS anschauen, und dann überdenke nochmal einen Verurteilungsweg mit Hilfe von Gutachten!!! Es ist ein Problem (der Gutachter), und kaum aus der Welt zu schaffen.

 

zu Officer: Wie gesagt, das Bild hier ist nicht vom vorliegenden Fall.

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zu Gast225: [...]Wenn ein Urteil nur anhand des Gutachtens gemacht worden wäre, wäre das in der Beschwerdeinstanz auch nicht gekippt worden. Denn ein Gutachten wieder auszuhebeln ist nur mit enormen Aufwand anderer Gutachter, die sich im übrigen fast alle kennen, machbar. Und bei Dr. Cornelius Schott ..... Das sagt alles. Bitte nochmal die Links von Morty GENAUESTENS anschauen, und dann überdenke nochmal einen Verurteilungsweg mit Hilfe von Gutachten!!! Es ist ein Problem (der Gutachter), und kaum aus der Welt zu schaffen.

Ich denke in solche Situationen kann ich mich gut hineinversetzen.

 

Allerdings muß man auch idR die Richter in Schutz nehmen, denn sie müssen sich auf die Aussage der Gutachter verlassen können.

Ihnen fehlt ja hinsichtlich der begutachteten Sache einfach der fachliche Hintergrund. Denn wenn dieser vorhanden wäre, bräuchte man die Gutachten ja nicht.

 

Daher muß der Gutachter seitens des Gerichts besonders gut ausgewählt werden. Sollte die Arbeit des Gutachter nicht zufriedenstellend sein, so wird er in Zukunft nur schwer neue Gutachten anfertigen dürfen. Ein Problem ist aber, das es in manchen Gebieten nur sehr wenige Begutachtungsstellen gibt, so daß man auf den einen oder anderen (schlechten) zurückgreifen muß, wobei dann jedoch bei der Beurteilung vorsicht geboten ist.

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Guest Wilfried Webber

Bezüglich der Unfall- und Getötetenzahlen:

 

Zwischen 1970 und 1985 hat in Westdeutschland die Zahl der Unfalltoten um mehr als die Hälfte abgenommen (von rund 21.000 auf rund 10.000).

 

Gleichzeitig hat die Zahl der Autobahn- und Schnellstraßenkilometer um mehr als die Hälfte zugenommen (von rund 4.100 auf rund 8.500).

 

 

 

Es gehört zu den üblichen Verschleierungstaktiken von unserem Freund und Helfer, sowie unseren Schlaubergern in den Behörden, so etwas bei der Auswertung von Statistiken schlichtweg zu unterschlagen und den Rückgang stattdessen auf irgendwelche Tempolimits auf Landstraßen und mehr Tempokontrollen in den Städten zurückzuführen.

 

 

Wieso berichtet SAT.1 nicht über sowas?

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Kann diesem Mann nicht mal jemand das Handwerk legen? :ph34t:

man könnte ihn im Prozess unter Eid stellen lassen und dann versuchen, wegen Meineides gegen ihn vorzugehen, wenn sein Gutachten offensichtlich falsch ist.

 

Dann lässt man von diversen unabhängigen Gutachtern sein Gutachten zweifelsfrei widerlegen...

Zumindest für fahrlässigen Meineid sollte es reichen..

 

Oder aber die etwas weniger legale altbekannte Variante, die Menschen schon seit Urzeiten praktizieren :rolleyes:.

Von dieser Variante distanziere ich mich aber ausdrücklich. :unsure:

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man könnte ihn im Prozess unter Eid stellen lassen und dann versuchen, wegen Meineides gegen ihn vorzugehen, wenn sein Gutachten offensichtlich falsch ist.

Und wie soll das funktionieren? Das Fazit des Gutachtens lautet schließlich nicht "ist definitiv die Person", sondern es wird immer von einer mehr o. weniger hohen Wahrscheinlichkeit gesprochen.

 

Dann lässt man von diversen unabhängigen Gutachtern sein Gutachten zweifelsfrei widerlegen...

Also, inkonsequenter geht es wohl kaum noch...

 

@maskenmann

 

Mich würde mal interessieren, was das Gutachten letztlich gekostet hat.

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Bist du nicht der Auffassung, dass es technisch möglich wäre, sein Gutachten zu widerlegen?

Wenn er sagt, er erkennt an Merkmal xyz, dass A mit Wahrscheinlichkeit a der Mann auf dem Bild ist.

 

Dann sagen Gutachter 1, 2 und 3, dass es aufgrund der auf dem Foto erkennbaren Merkmale nicht möglich ist, sie einem Foto zuzuordnen oder sonstwas, was seine Argumentation widerlegt.

 

Dann hätte man ihn. Oder etwa nicht?

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Nein, nicht nach der Argumentation, dass ein solches Gutachten nie zweifelsfrei die Identität ermitteln kann. Wie kann denn dann ein anderes Gutachten das erste zweifelsfrei widerlegen? (Zweifel wären dann auch hier angebracht)

 

BTW: Wenn es "technisch" (was heisst das in diesem Zusammenhang?) möglich wäre, ein Gutachten zu widerlegen, dann müsste es doch auch möglich sein, ein "technisch" unangreifbares Gutachten "technisch" zu erstellen. :rolleyes:

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Officer: Anstatt dolle Weisheiten von dir zu geben, könntest du ja mal einen sinnvollen Vorschlag machen, dass dieser Scharlatan keine Gutachten mehr schreiben darf. :rolleyes:

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Tja, ein Scharlatan wäre er nur, wenn er etwas vortäuschen würde, dem nicht so ist. Dass er dies bewusst getan hat, konnte hier noch niemand belegen.

 

Letztlich liefert er einen Wahrscheinlichkeitswert ab, der laut eigener Aussage (sinngemäß) nur ein Mosaikstein im Gesamtbild ist. Natürlich ist das in aller Regel ein recht großer Mosaikstein, denn der sachunkundige Richter holt sich den Gutachter ja gerade aus dem Grund heran, die eigene Unkenntnis ausgleichen zu können.

 

Letztlich entscheidet jedoch der Richter. Daher kann man es dem Gutachter, der nach bestem Wissen u. Gewissen eine Wahrscheinlichkeit festgestellt hat, wohl nicht anlasten, wenn der Richter sein Urteil danach ausrichtet.

Hier müssten dann eher die Richter den Beweiswert solcher Gutachten stärker hinterfragen.

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Guest Mr_Biggun
Wieso berichtet SAT.1 nicht über sowas?

Weil es bei den Sendern nicht auf Information, sondern auf Einschaltanreiz ankommt. Quote, Quote und nochmals Quote. Egal, ob privater oder öffentlich-rechtlicher Rundfunk. Daß dabei nur tendenziöser Sch*** rauskommt, ist klar. Aus diesem Grund fliegen hier ja auch Anfragen der diesen Schrott fabrizierenden Produktionsfirmen gnadenlos auf den Müll.

 

Die Geschichte des Maskenmanns bestätigt diese Einschätzung nur noch mehr (obwohl es diese Bestätigung eigentlich nicht gebraucht hätte).

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zu M3: In der Tat, die gibt es! Un wie ist das mit dem zugang zu verstehen? Meinst Du damit den illegal erlangten Zugang zu privaten Räumen durch die Polizei ohne jeglichen Verdacht?

@maskenmann: z. B. relativ angenehm zu tragende klassiche Zorro-Masken. Oft im Einsatz auch bei Erotikveranstaltungen, zu den man ja immer unterwegs ist. Dann Positionen von Sitz, Haltung, Sonnenblende, usw. checken.

Zugang: es sollten halt keine Nachbarn etwas öffnen können. Dann sollte auch alles Material verschlossen sein. Nicht sichtbar. Unaufgeforderte Türklinger jeglicher Art sollten eh abprallen.

Schnüffelnde Cops, Steuerfahndung nur mit entsprechendem Wisch.

 

Zu Gutachter: es gibt ja "Gutachtenschlachten". Gutachten können nach Wunschrichtung hingetrimmt sein. Natürlich kann man geschickt formulieren, so daß man den Hr. Dr. X nicht an die Karre fahren kann.

 

:rolleyes:

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Oft im Einsatz auch bei Erotikveranstaltungen, zu den man ja immer unterwegs ist.

@me

Ach, darum bist du so oft in Deutschland unterwegs.

 

:ph34r::geil::):o

 

 

undwech

:rolleyes:

Na..na..na

Da haste Dir wohl den Falschen ausgesucht wa ? ;):P

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Guest maskenmann

Hi,

die letzten Beiträge zweifeln überwiegend die Qualität eines Gutachters an, die ich auch sehr zweifelhaft finde. In der Tat spricht ein Gutachter, so auch hier, von einer "Wahrscheinlichkeit". Deshalb muß sich ein Richter, wie in den Beiträgen zu lesen, seine fehlende Sachkenntnis dadurch ergänzen. Nur: Wer sagt denn dem Richter, daß der Dr. Cornelius Schott schon Fehlgutachten mit verheerenden Folgen gemacht hat? Erst nach rechtlicher Wirksamkeit meines Urteils habe ich ja dies in Erfahrung bringen können. Wäre mir diese Information schon früher zugekommen, wären die Chancen in einem Gerichtsprozess sehr viel höher gewesen, im Zweifel für den Angeklagten zu urteilen. Aber: Man fahre dann halt richtig "geschützt" und am besten mit einem Auto, welches nicht auf einen selbst oder einen nahen Verwandten zugelassen ist (z.B. Firmenauto, geliehenes Auto, etc.). Dann haben die Behörden mehr zu tun! :-))) Und Gutachter vorneweg per Internet überprüfen!!!

Und nicht, daß ein falsches Bild entsteht: Die Verurteilung in meinem Fall war ja gerecht, nur der Weg an sich, anwendbar auf ja so viele Fälle, die tagtäglich passieren, sollte besser als bei mir vorgezeichnet und vorbereitet werden!

Es siege die Vernunft, vor allem im Gerichtssaal muß man aber noch viel lernen!

 

mfg

Maskenmann

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@streetpilot: ne ne :B): , war nur als Hinweis gedacht, daß es auch Gründe außerhalb der fünften Jahreszeit in Verkleidung rumzufahren gibt, also nichts ungewöhnliches sein muß.

 

@maskenmann: Fahrer ungleich Halter ist ein sehr guter Baustein :huh: .

 

Zu Gesichtsgutachten gab es heute auf pro7 "Wunderweltwissen" Wdh. ein interessanten Bericht:

 

"Professor Friedrich Rösing, Anthropologe aus Ulm, arbeitet regelmäßig als Experte bei Gericht, wenn es darum geht, Gesichter zu identifizieren. Er verlässt sich auf seine Augen, sein Wissen und seinen Verstand."

 

weiter hier pro7 "Falsche Originale" in Wunderwelt Wissen

 

:cop01:

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Hi,

die letzten Beiträge zweifeln überwiegend die Qualität eines Gutachters an, die ich auch sehr zweifelhaft finde. In der Tat spricht ein Gutachter, so auch hier, von einer "Wahrscheinlichkeit". Deshalb muß sich ein Richter, wie in den Beiträgen zu lesen, seine fehlende Sachkenntnis dadurch ergänzen. Nur: Wer sagt denn dem Richter, daß der Dr. Cornelius Schott schon Fehlgutachten mit verheerenden Folgen gemacht hat?

Die Frage muss doch erst einmal heissen: Wer stellt denn fest, dass die Gutachten Fehlgutachten sind? Ich will jetzt nicht sagen, dass es keine Fehlgutachten gibt, oder - mangels Kenntnis - anzweifeln, dass dieser Dr. S. haeufig "Fehlgutachten" erstellt, ich moechte nur mal darauf hinweisen, dass es mindestens zwei Seiten der Betrachtung gibt.
Erst nach rechtlicher Wirksamkeit meines Urteils habe ich ja dies in Erfahrung bringen können. Wäre mir diese Information schon früher zugekommen, wären die Chancen in einem Gerichtsprozess sehr viel höher gewesen, im Zweifel für den Angeklagten zu urteilen.
Objektiv betrachtet, hat der Dr. S. in genau Deinem Falle kein Fehlgutachten abgeliefert, sondern einen 100 %igen Treffer gelandet, richtig? Nun soll also, nur weil er von "Wahrscheinlichkeiten" spricht, die er wohl auch noch sehr hoch ausfallen, der Angeklagte freigesprochen werden? Demanch muessten ja dann alle Angeklagten freigesprochen werden, denn Gutachten gehen nun mal in den seltensten Faellen von einer 100 %igen Sicherheit aus, eher von einer 99.99 %igen Wahrscheinlichkeit.
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Es geht hier ja , so wie ich es verstehe , nicht um das Ergebnis , sondern um den Weg dahin .

Im Mathematischen ist 7 x 7 = 49 . Wenn ich im Lösungsweg allerdings von 50 - 1 = 49 ausgehe ist der Weg falsch , das Ergebnis richtig und die Aufgabe nicht richtig gelöst . Faktum = Setzen , Sechs .

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Guest maskenmann
@maskenmann

 

Sag doch bitte einmal, was das Gutachten in Deinem Fall letztlich gekostet hat.

 

 

 

 

Hi,

rund 2400,-EUR mit allen Nebenkosten (Ladung des Gutachters, Wegegeld, etc.).

 

@HarryB

Es geht hier in der Tat nicht darum, ob der Gutachter bei mir einen Treffer gelandet hat oer nicht. Daß eben schon, ist ein Zufall, denn die Wahrscheinlichket äußert sich in ca. 70%, und reduziert sich laut Eigenaussage des Dr. Cornelius Schott, sofern ein Bruder vorhanden ist (ist hier sogar der Fall), auf ca. 30%!!! Das muß man sich auf der Zunge zergehen lassen! Und bitte: Schaut Euch nochmal den Fall mit dem Fehlgutachten des Bankräubers an, da waren auch noch 10 Zeugen für ein Alibi da, und trotzdem ein Schuldspruch?! Habe ich was falsch verstanden?!?! Im ZWEIFEL für den Angeklagten?!?!

 

In Zukunft weiß ich es besser und helfe gerne Betrofen weiter!!!! Vor allem dann, wenn es ZWEIFEL gibt!

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Daß eben schon, ist ein Zufall, denn die Wahrscheinlichket äußert sich in ca. 70%, und reduziert sich laut Eigenaussage des Dr. Cornelius Schott, sofern ein Bruder vorhanden ist (ist hier sogar der Fall), auf ca. 30%!!!

Dann kann ich aber nur noch einmal betonen, dass man hier nicht den Gutachter an den Pranger stellen sollte, der die Grenzen bzw. Unwägbarkeiten eines solchen Gutachtens klar aufzeigt.

Der Richter indes wird begründen müssen, weshalb er von der Schuld des Angeklagten überzeugt ist.

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Unter diesen Umständen muss ich mich auch leicht revidieren.

Wenn das Gutachten tatsächlich auf 30% korrigiert wurde, ist nicht der Gutachter schuld sondern der Richter.

 

Was aber nichts an der Tatsache ändert, dass Schott schon Unschuldige ins Gefängnis gebracht hat!

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Was aber nichts an der Tatsache ändert, dass Schott schon Unschuldige ins Gefängnis gebracht hat!

Dann kannst Du auch gleich behaupten, dass die Fa. Walther schon unzählige Menschen verletzt hat. Das läuft ungefähr auf das Gleiche hinaus...

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Nein, denn aufgrund eines offensichtlichen Fehlgutachtens wurde Donald Stellwag aus Lauf a. d. Peg. wegen eines Banküberfalls, den er nicht begangen hatte, zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt; zu Unrecht wie sich herausstellte, denn der wahre Täter gestand später den Überfall.. Schott hatte ihn an der Form der Ohrmuscheln sicher erkannt!

 

Und Donald Stellwag war nicht der einzige..

 

 

Ohne das Gutachten wäre Stellwag zurecht freigesprochen worden. Dein Vergleich mit der Fa. Walther ist hier also Fehl am Platze!

 

Ich frage dich, wie kann ich einen Menschen sicher als Täter anprangern, obwohl ich damit grottenfalsch liege?. Wie ist so etwas möglich?

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Schott hatte ihn an der Form der Ohrmuscheln sicher erkannt!

Und das Ergebnis des Gutachtens lautete 100%-tige Identifikation? Das kann ich mir kaum vorstellen.

 

Es bleibt dabei, dass der Gutachter dem Richter ein "Instrument" an die Hand gibt. Wie der es nutzt, bleibt ihm überlassen. Daher auch der Hinweis auf die Fa. Walther...

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Aber genau das ist ja der Knackpunkt. Der Richter muß sich auf das Gutachten des Gutachters verlassen können, denn ihm fehlt diesbezgl. ja das Fachwissen. Würde es ihm nicht fehlen so bräuchte er das Gutachten nicht.

 

Und dann erst folgt § 261 StPO-die freie Beweiswürdigung. Sollte im Gutachten ein hoher Prozentsatz angesetzt werden und eventuell weitere Indizien für den Betroffenen/Angeklagten sprechen, dann gibt es ein negatives Urteil.

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Ich verstehe das Dilemma ja auch. Nur darf sich eben kein Richter allein auf ein Gutachten verlassen, welches letztlich "nur" von einer Wahrscheinlichkeit spricht. Kommen allerdings mehrere Dinge zusammen, sieht es u.U. schon wieder ganz anders aus.

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Nein, aber es haben die Medien übereinstimmend berichtet.

Das ist nicht ungewöhnlich, da sich z.B. oftmals alle auf eine dpa-Meldung beziehen.

 

Außerdem kann das Gutachten nur recht eindeutig gewesen sein, sonst wäre darauf keine Verurteilung gestützt worden.

Das ist wiederum reine Spekulation. Im Fall von @maskenmann wurde eine Wahrscheinlichkeit von 30% durch den Gutachter genannt... schon vergessen?

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