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Strafbefehl Unfallflucht


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Hallo Leute, heute mal was unerfreuliches von mir. Ich habe gestern einen Strafbefehl über 800 € zzgl. Gebühren wegen "unerlaubtem Entfernen vom Unfallort" bekommen.

Hintergrund: Vor fast genau 2 Jahren befuhr ich mit meinem Dienstfahrzeug eine Autobahn bei einer norddeutschen Großstadt. Dort gab es eine Tagesbaustelle, wo der Verkehr verengt wurde. Dadurch kam es vor der Baustelle auf ca. 2 km Länge zu "Stop an go"- Verkehr. Ein anderer Fahrer fuhr auf einer der anderen rechten Spuren, die als Abfahrt zu einer Bundesstraße dienen, am Stau vorbei. Er wollte dann aber nicht auf die Bundesstraße fahren, sondern versuchte mich kurz vor der Baustelle nach links abzudrängen. Dabei überfuhr der die doppelte durchgezogene Linie. Danach drängte er mich weiter ab, stieß vor mir in eine zu kleine Lücke, zog weiter nach links, und blieb dabei mit seinem Fahrzeug an meinem hängen (Stoßstange hinten teilweise abgerissen). Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich mein Smartphone als Dashcam mitlaufen. 

Ich beendete dann die Videoaufnahme, um die Polizei anzurufen. Der Fahrer des anderen Fzg. hat inzwischen vor mir angehalten. Er stieg aus und machte ein paar Fotos von meinem Fzg. 

Als ich mit der Polizei verbunden wurde (ich saß noch im Fzg.), stieg der andere Fahrer in seinen Transporter, und fuhr weg, ohne mich angesprochen zu haben. Ich bat die Polizei, zum Unfallort zu kommen. Diese lehnte das jedoch ab. Ich sagte, daß der andere Fahrer jetzt gerade flüchtete. Die Polizei sagte zu mir, dann solle ich ihn eben selber verfolgen. Ich sagte zur Polizei, daß sich der Stau gerade nach der Baustelle auflösen würde, und ich den Transporter nicht verfolgen könne, da mein Fzg. bei 110 km/h abgeriegelt sei. Die Polizei fragte dann nach dem Kennzeichen des anderen Fzg., welches ich dann durchgab. Man sagte dann zu mir, ich solle doch bitte zu ihrer, oder auch zu einer anderen Dienststelle in der Stadt kommen, um eine Anzeige aufzugeben. 

Aus zeitlichen Gründen habe ich die Anzeige dann am nächsten Tag bei einer anderen Dienststelle aufgegeben. 

Vor ca. einem Jahr bekam ich das Angebot, daß von einem Strafbefehl abgesehen würde, gegen Zahlung von 350(?) € an eine gemeinnützige Vereinigung, wovon ich aber keinen Gebrauch machte, weil ich von einer Verwechslung mit dem anderen Fahrer ausging. Ich habe auch mit dem zuständigen Polizeirevier telefoniert, die meinten, daß sich die Sache schon klären wird. 

Mein Arbeitgeber hält sich in Sachen Rechtsbeistand sehr bedeckt, RSV ist auch nicht vorhanden. 

Gestern nun besagtes Schreiben,  der andere Fahrer hat wahrscheinlich abweichende Angaben gemacht, im Vorwurf steht u.a. " ... indem Sie die BAB XX in Höhe Anschlußstelle zur BAB XY befuhren und im Rahmen eines Fahrstreifenwechsels mit dem Pkw *** kollidierten, wobei an diesem ein Fremdschaden von ca. 1000 € entstand und sich anschließend von der Unfallstelle entfernten, obwohl Sie den Eintritt eines Schadens bemerkt hatten und daher wussten, daß Ihr Verhalten zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben konnte, wodurch der Geschädigten die Möglichkeit genommen wurde, Feststellungen über den Unfallhergang zu treffen und sich erst einen Tag später bei der Polizei zur Unfallaufnahme meldeten."

Preisfrage, was nun tun? Einspruch will ich jedenfalls einlegen. Läßt sich das Telefonat über den Notruf noch zurückverfolgen, da mich der Beamte am Telefon ja geradezu aufgefordert hat, weiterzufahren? 

Danke schon einmal für eure Tips, 

MfG, frosch

 

 

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vor einer Stunde schrieb rth:

teuer

Richtig teuer wird es wenn, er sich nicht mit Rechtsbeistand unverzüglich wehrt.

So ich den Sachverhalt richtig verstehe, liegt ein strafbewehrte falsche Anschuldigung durch den Unfallgegner und zusätzlich dessen Fahrerflucht vor. Zeugen wären sicher besser, Aufnahme der Dashcam könnte durchaus hilfreich sein, wenn da genug zu sehn sein sollte. Die Anzeige sollte gegen den Unfallverursacher, ggf. durch den beauftragten RA, gleich mit auf den Weg gebracht und der Schaden am eigenen Wagen umgehend geltend gemacht werden. Warum TE, respektive auch sein Arbeitgeber als Halter, bisher diesen Stafantrag nicht sofort gestellt und seinen Schaden nicht bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht hat, kann ich so nicht ganz nachvollziehen. Solche Vorgänge läßt man nicht schleifen, handelt sofort. Anwaltskosten müßten durch gegnerische Versicherung gezahlt werden, sofern nicht schon irgendwelche Verjährungsfristen gelten sollten. Anwalt wird ihn schon richtig informieren, um den kommt allein wegen der drohenden Strafe er eh nicht rum, allein um nicht auch noch ein Strafverfahren gegen sich selbst erdulden zu müssen. Mich wundert, warum gegen den Strafbefehl vor einem Jahr nichts unternommen wurde. Der könnte schon rechtskräftig sein, wenn kein Widerspruch eingelegt wurde. Wie das jetzt noch aufgedröselt werden kann, ist eher eine Sache an einen erfahrenen RA für Verkehrsrecht, vielleicht in Kombi auch für Strafrecht. Wenn AG nicht mit zieht, muß er halt allein gegen vorgehen, da er ja auch Beteiligter ist und seine Rechte im eigenne Interesse wahren sollte.

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Am 16.7.2023 um 14:31 schrieb frosch:

Ich bat die Polizei, zum Unfallort zu kommen. Diese lehnte das jedoch ab.

Unglaubwürdig. 

Am 16.7.2023 um 14:31 schrieb frosch:

Ich sagte, daß der andere Fahrer jetzt gerade flüchtete. Die Polizei sagte zu mir, dann solle ich ihn eben selber verfolgen.

Unglaubwürdig.

Am 16.7.2023 um 14:31 schrieb frosch:

Man sagte dann zu mir, ich solle doch bitte zu ihrer, oder auch zu einer anderen Dienststelle in der Stadt kommen, um eine Anzeige aufzugeben. 

Unglaubwürdig.

Ich hab versucht das mit möglichst einfachen Worten auszudrücken. Hoffentlich ist mir das gelungen.

 

Was? Warum das unglaubwürdig ist? Ach so, ja, die Begründung. Hab ich vergessen, weil das Getrolle einfach zu offensichtlich ist:

Die Unfallflucht ist eine Straftat nach § 142 StGB. Die Polizei hat aber nun nach § 163 StPO Verfolgungszwang bei Straftaten.  Und als ob das nicht ausreicht, wird das Nichtbeachten dieses Zwanges, z.B. durch Untätigkeit,  auch noch bestraft und zwar als Amtsdelikt.  Das ist nämlich nach § 258a StGB die Strafvereitelung im Amt.  Das wird bei einem Amtsträger (Polizist) schärfer bestraft als bei Otto Normalbürger oder Lieschen Müller.

Neben diesem strafrechtlichen Aspekt mit Außenwirkung kommen noch die innerdienstlichen Richtlinien oder Erlasse der Bundesländer dazu, die die Aufgaben der Polizei bei Verkehrsunfällen regeln.  

Beispielhaft hab ich mal von Bayern und NRW was verlinkt (So etwas wird es aber in jedem Bundesland geben):

In Bayern heisst es:

1. Allgemeines

"Mit Inkrafttreten dieser neuen Richtlinien nimmt die Bayerische Polizei deshalb grundsätzlich jeden Verkehrsunfall auf, zu dem sie gerufen wird ..."

In NRW heisst es:

1.2 Grundsätze

"Die Polizei nimmt jeden ihr bekannt gewordenen Verkehrsunfall auf. . . .  Dabei gilt der Grundsatz, dass die Sachverhaltsprüfung vor Ort vorzunehmen ist."

Niedersachsen ist deutlicher, da heisst es im Erlass , im Abschnitt 2

"Die Verkehrsunfallbearbeitung erfolgt . . . durch eine abschließende VUA vor Ort"   (VUA = Verkehrsunfallaufnahme)

 

Wegen der schwammigen Formulierung (grundsätzlich) könnte es sein, dass vom Erscheinen vor Ort abgewichen werden kann.  Das hab ich, als NRW Polizist, aber nur im Winter auf verschneiter Fahrbahn oder bei Blitzeis erlebt, als 20-30 leichte Auffahrunfälle auf Halde lagen und wir die nur der Reihe nach abarbeiten konnten. Da konnte von der Leitstelle nur noch auf eine mögliche mehrstündige Wartezeit hingewiesen werden.  Aber solche Tage waren extremst selten. 

  • Confused 2
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Interessant, das mit dem Troll dachte ich beim Lesen auch, speziell ab dem Punkt mit dem unerlaubten entfernen und selber verfolgen.

Allerdings kann ich aus eigener Erfahrung sagen, das die Braunschweiger Polizei trotz Erlass nicht zu Blechschäden kommt bzw. kam.

In Berlin muss sogar, je nach Schaden, mit einer Verwaltungsgebühr zum 55€-Ticket gerechnet werden. Z.B. wenn es nur ein Bagatellschaden ist und alle nötigen Daten ausgetauscht wurden.

  • Confused 1
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Da ich @froschsogar persönlich kenne halte ich ihn auf keinen Fall für einen Troll!

Inwieweit hier der andere Angaben gemacht hätte, die von der Polizei anders/nicht ausreichend bewertet wurden kann ich natürlich nicht nachvollziehen.

Mein Rat ist auch: Erstmal pro forma Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen und ab zum Fachanwalt für Verkehrsrecht!!

ich wünsch Dir viel Erfolg!

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Am 18.7.2023 um 20:58 schrieb QTreiberin:

Da ich @froschsogar persönlich kenne

Das macht die Story nicht glaubwürdiger

Am 18.7.2023 um 16:54 schrieb KlausK:

In Berlin muss sogar, je nach Schaden, mit einer Verwaltungsgebühr zum 55€-Ticket gerechnet werden

Wenn das VG nicht gezahlt wird, wird in jedem Bundesland eine Gebühr erhoben.  Es gibt in Berlin zwar eine  Gebührenordnung,  die betrifft allerdings nur die Inanspruchnahme von pol. Einrichtungen (sollte in NRW auch eingeführt werden). Zu den zusätzlichen Gebühren, von denen du glaubst zu wissen, kannst du sicher mehr Infos posten.

Berlin formuliert das übrigens sehr listig: "Bei Bagatellunfällen (reiner, geringwertiger Blechschaden) muss die Polizei nicht zwingend zur Unfallaufnahme gerufen werden." Ist aber nicht Bestandteil eines Erlasses, sondern steht auf einer Info-Seite

 

  • Confused 1
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@Sobbel

Ich habe mich ans Forum gewandt, weil ich mir Hilfe erhoffe. Du glaubst doch selber nicht, daß es irgendjemanden weiterhilft, wenn ich hier Müll schreibe? 

Im Übrigen hat sich jetzt eine Anwältin des Falles angenommen, und Einspruch eingelegt, sowie Akteneinsicht beantragt. 

Ich gebe es nur so wieder, wie es war. Ob es für dich nun unglaubwürdig klingt, oder nicht.

Danke an die anderen für die Hilfe, ich halte euch auf dem laufenden. 

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vor 11 Minuten schrieb gorot:

Höre nicht auf sein Gesobelle, er scheint eh ein Staatshöriger zu sein, der jedes Gesetz, das auch noch so unsinnig sein sollte, haarklein sogar gegen sich selbst auslegen wird.

Bislang habe ich auch nicht viel hilfreiches von ihm gelesen. @Sobbel ich meine damit nicht alle Beiträge von dir, es ist imho auch durchaus etwas greifbares dabei. Aber ich verbitte mir die Unterstellung, hier zu trollen! LG, frosch

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Am 20.7.2023 um 06:57 schrieb Sobbel:

Das macht die Story nicht glaubwürdiger

Für mich ist die „Story“ glaubwürdig!

Ich glaube ihm das Geschehen, nur weiß man leider nicht inwieweit der andere „blumig“ den Vorfall geschildert hat…

 

@frosch, ich hoffe Deine Anwältin kann Dir helfen und Du kommst unbeschadet (zumindest strafrechtlich) aus der Sache raus!

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  • 2 months later...

Update: 

Ich habe vor 2 Wochen mit meiner Anwältin gesprochen. Der andere Beteiligte hat lt. Akteneinsicht ziemlich abweichende Angaben gemacht. Wir wären beide auf der selben BAB gefahren, er rechts und ich links, und ich hätte ihn dann beim Spurwechsel gerammt. Wir hätten beide angehalten und uns dann bei der nächsten Raststätte verabredet, wo ich nicht erschienen wäre. Er hat auch die Polizei angerufen, die dann abseits der Autobahn bei ihm eintraf. Die zuständige Wache ist im Übrigen der Meinung, ich hätte dann selber sofort zu einer Dienststelle fahren müssen, um die Anzeige zu erstatten. 

Anwältin hat mein Handyvideo dem zuständigen Richter übermittelt, welches die Aussage des anderen widerlegt. Der Richter war danach im Urlaub, Anwältin hofft aber, daß er das Verfahren einstellt. (Ich natürlich auch).

LG frosch

 

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