DriveMeCrazy 0 Posted November 22, 2019 Report Share Posted November 22, 2019 Hallo zusammen, folgender Vorfall soll sich so in der Schweiz ereignet haben: Das Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen wurde bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 25km/h ausserorts geblitzt (nach Abzug Tol.). Es handelt sich um eine Verletzung von Artikel 90 Ziffer 1 des Bundesgesetztes... Wir ersuchen Sie, uns auf der Formularrückseite die Personalien des verantwortlichen Fahrzeuglenkers mitzuteilen. Der verantwortliche Fahrzeuglenker wird später einen Strafbefehl erhalten. Auf Nachfrage und der Bitte ein Bild der "Straftat" sehen zu können wurde dem Halter erklärt, dass dies so nicht möglich wäre. Man könne sich ja erinnern wer da am Steuer gesessen hätte. Konnte man leider nicht, weil schon länger her und das Fahrzeug doch öfter über die Grenze in der schönen Schweiz unterwegs war.Also klingelt die deutsche Polizei an der Tür des Halters und findet dort mehrmals kein Gehör, sprich, nur eine verschlossene Tür. Ein freundlicher Hinweis landet im Briefkasten mit Bitte um Rückruf. Nehmen wir an der Halter hat überhaupt kein Interesse den freundlichen Beamten den Fahrer zu nennen (Verwandtschaft usw.) Was wäre in dem Fall die vernünftigste Reaktion? Soweit ich die Sachlage abschätzen kann, würde die Geldstrafe letztendlich vom Halter gezahlt werden müssen. Ist das richtig? Ein Fahrverbot würde nicht anstehen, richtig? Wie hoch wären neben der eigentlichen Strafe die Verfahrenskosten in diesem Fall? Jemand eine Idee? Und diese letzte Frage sei noch gestattet. Wie sieht es mit der Verjährung in der Schweiz aus? Die gibt hier nichts her, weil automatisch der Halter haftbar gemacht wird, richtig? Danke an alle und ein schönes Wochenende!!!DriveMeCrazy Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted November 22, 2019 Report Share Posted November 22, 2019 Nehmen wir an der Halter hat überhaupt kein Interesse den freundlichen Beamten den Fahrer zu nennen (Verwandtschaft usw.) Was wäre in dem Fall die vernünftigste Reaktion?Nichts tun. Weiterhin die Tür nicht öffnen und den freundlichen Hinweis ignorieren. Entweder geben die auf oder die Staatsanwaltschaft schaltet sich ein. Ersteres ist deutlich wahrscheinlicher als letzteres. Bei letzterem müßte man allerdings evtl. reagieren. Soweit ich die Sachlage abschätzen kann, würde die Geldstrafe letztendlich vom Halter gezahlt werden müssen. Ist das richtig? Ein Fahrverbot würde nicht anstehen, richtig?Wenn der Fahrer nicht bekannt wird und der Halter die Geldstrafe zahlen möchte, obwohl er das auch letztlich nicht muß: ja. In Deutschland gäbe es jedenfalls kein Fahrverbot. Ob das auch für die Schweiz gilt, werden die Fachleute wissen. Die gibt hier nichts her, weil automatisch der Halter haftbar gemacht wird, richtig?Der Halter wäre derjenige, der möglicherweise innerhalb der Verjährungsfrist (googlen hilft) in der Schweiz (und nur dort) haftbar gemacht werden könnte. Wird der Halter innerhalb der Verjährungsfrist nicht in der Schweiz angetroffen (also erkannt), hat sich das Thema erledigt. Quote Link to post Share on other sites
DriveMeCrazy 0 Posted November 23, 2019 Author Report Share Posted November 23, 2019 Die Sache mit der Staatsanwaltschaft interessiert mich hier. Wie hoch würdest du die Wahrscheinlichkeit einschätzen? Es ist immerhin ein Vergehen, welches in der Schweiz zur Anzeige führt. Hier in Deutschland wäre man bei einer "einfachen" Geldbusse. Also melden die deutschen Behörden in 90% der Fälle den Misserfolg an die Schweizer Kollegen oder werden sie eher in 50% der Fälle von weiteren Massnahmen absehen. Wem obliegt hier eigentlich die Entscheidungsgewalt ob der Fall weiterverfolgt wird? Grüsse,DriveMeCrazy Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted November 24, 2019 Report Share Posted November 24, 2019 Die Sache mit der Staatsanwaltschaft interessiert mich hier.Der Hinweis auf die Staatsanwaltschaft bezog sich allein auf die Frage, ob der Halter der Einladung der Polizei folgen muß oder nicht. Wie hoch würdest du die Wahrscheinlichkeit einschätzen? Es ist immerhin ein Vergehen, welches in der Schweiz zur Anzeige führt. Hier in Deutschland wäre man bei einer "einfachen" Geldbusse.Aus dem, was ich dazu gehört und gelesen habe, würde ich die Wahrscheinlichkeit auf geht gegen Null einschätzen. Solange die Schweizer nicht in der Lage sind, den Fahrer zu benennen oder zumindest ein Frontfoto zu liefern, wird m.W. nach in D nicht mal ein Verfahren eröffnet. Also melden die deutschen Behörden in 90% der Fälle den Misserfolg an die Schweizer Kollegen oder werden sie eher in 50% der Fälle von weiteren Massnahmen absehen.Wenn der Fahrer den Schweizer Behörden nicht bekannt wird und der Halter nicht zahlt, würde ich - so die deutschen Behörden überhaupt eingeschaltet werden - in beiden Fällen von 100 % ausgehen. Wem obliegt hier eigentlich die Entscheidungsgewalt ob der Fall weiterverfolgt wird?Der zuständigen Staatsanwaltschaft. Und die haben wohl regelmäßig besseres zu tun, als auf aussichtslose Rechtshilfeersuchen schweizerischer Behörden hin aktiv zu werden (aussichtslos deshalb, weil der StA natürlich weiß, daß er exakt nichts machen kann, wenn der Halter sagt Ich helfe gern, aber ich bräuchte dazu ein Bild des Fahrers). Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted November 24, 2019 Report Share Posted November 24, 2019 @DriveMeCrasy es ist schon einige Zeit her, da wurde in der WAZ berichtet, dass in einigen Kantonen alle Nummernschilder im fliessendem Verkehr erfasst würden und mit Fahndungslisten verglichen werden. Bei einem Treffer startet sofort die Fahndung. Ich würde daher mit diesem Auto nicht mehr in die Schweiz fahren. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted November 27, 2019 Report Share Posted November 27, 2019 Angenommen, der Geblitzte A verkauft sein Auto an Person B, die aber das Nummernschild behält. B fährt nun ahnungslos in die Schweiz und wird dort angehalten, Muss B dann für das Vergehen von A zahlen? Das klingt aber höchst unwahrscheinlich. 1 Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted November 27, 2019 Report Share Posted November 27, 2019 Angenommen, der Geblitzte A verkauft sein Auto an Person B, die aber das Nummernschild behält. B fährt nun ahnungslos in die Schweiz und wird dort angehalten, Muss B dann für das Vergehen von A zahlen? Das klingt aber höchst unwahrscheinlich.@zorro69, in meinen Fahrzeugpapier steht das Datum, an dem das Auto auf meinen Namen zugelassen wurde. Quote Link to post Share on other sites
Heintz 107 Posted November 29, 2019 Report Share Posted November 29, 2019 In D wird so oder so nix eröffnet, sie leisten Amtshilfe was sich auf das Identifizieren beschränkt Eine Halterhaftung gibt es in CH seit 2014 für kleine Verstöße, agO wäre das bis +20Kurios dabei: Gibt man mehr Gas, sind die Chancen besser ungeschoren davon zu kommen, da der tatsächliche Fahrer ermittelt werden muss, nicht nur der Halter 1 Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted November 30, 2019 Report Share Posted November 30, 2019 Moin Moin In D wird so oder so nix eröffnet, sie leisten Amtshilfe was sich auf das Identifizieren beschränkt https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=//*%5B@attr_id=%27bgbl201s0946.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl201s0946.pdf%27%5D__1575102597324 Gruß Quote Link to post Share on other sites
Heintz 107 Posted December 2, 2019 Report Share Posted December 2, 2019 Moin Moin In D wird so oder so nix eröffnet, sie leisten Amtshilfe was sich auf das Identifizieren beschränkt https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=//*%5B@attr_id=%27bgbl201s0946.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl201s0946.pdf%27%5D__1575102597324 Gruß Leg dich wieder hin, der Großteil ist ausgesetzt. Bildchen vergleichen ist das was dir im schlimmsten Falle droht. Quote Link to post Share on other sites
Oberbayer 0 Posted May 2, 2020 Report Share Posted May 2, 2020 @DriveMeCrasy es ist schon einige Zeit her, da wurde in der WAZ berichtet, dass in einigen Kantonen alle Nummernschilder im fliessendem Verkehr erfasst würden und mit Fahndungslisten verglichen werden. Bei einem Treffer startet sofort die Fahndung. Ich würde daher mit diesem Auto nicht mehr in die Schweiz fahren. Angenommen, der Geblitzte A verkauft sein Auto an Person B, die aber das Nummernschild behält. B fährt nun ahnungslos in die Schweiz und wird dort angehalten, Muss B dann für das Vergehen von A zahlen? Das klingt aber höchst unwahrscheinlich. wenn man sich diesbezüglich wirklich Sorgen macht, dann verlege deinen Schein glaubwürdig. Auf dem Neuen steht dann auch das neue Ausstellungsdatum . Einfacher ist es natürlich, sich im Limit zu bewegen auch wenn das immer so leicht gesagt ist. Ja ich weiß es ist eine Thread Leiche Quote Link to post Share on other sites
Heintz 107 Posted May 3, 2020 Report Share Posted May 3, 2020 Das Kennzeichen ist auch nur ein Indiz was ein Anhalten wahrscheinlicher macht.Es muss dann aber auch ein rechtskräftiger Strafbefehl auf eine natürliche Person vorliegen. Ob der hier ausgestellt wurde hängt vom Erfolg der Amtshelfer oder vom Passbild ab.Bis 15/20/25, wie oben schon erwähnt, geht das auch direkt auf den Halter. Quote Link to post Share on other sites
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