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Oberbayer

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  1. Kürzlich hat mir der Junior eine interessante Frage gestellt. Dazu will ich kurz ausholen, damit der Ein oder Andere, den dies auch nicht betrifft, versteht worauf das hinauslaufen soll. Für den PKW gibt es Drei relevante Führerscheine in Deutschland: B, B96 und BE . Mit B darf man ein Fahrzeug bis 3500KG bewegen und einen Anhänger bis 750KG. Solange das zulässige(!) Gesamtgewicht des Zuges unter 3500KG bleibt, darf der Anhänger auch schwerer als 750KG sein. Beispiel: Das Zugfahrzeug darf 2200KG wiegen, also darf der zu ziehende Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von 1300KG haben. Entsp
  2. ich sehe die neue Regelung geteilt. Einerseits finde ich Sie in einer 30 Zone sehr gut und bei innerorts erlaubte 50 finde ich es auch in Ordnung, aber spätestens bei erlaubten 60 oder baulich getrennter Fahrbahn sehe ich das als zu scharf. Bestes Beispiel, man lässt das Auto in einer Geschwindigkeitsbegrenzung, warum auch immer diese besteht, umweltfreundlich ausrollen. So oder so bewegt man sich da einen gewissen Teil über dem Limit, aber mit der alten Regelung ging das zumindest entspannter. Ich sehe dies eher als einen witzlosen Versuch den ,,Posern'' her zu werden. Mir sind ehrlich gesa
  3. ich bekenne mich schuldig hier nicht alle Seiten durchgelesen zu haben, jedoch mal eine Frage. Wie viele wurden denn hier tatsächlich für eine fehlende oder falsche Umweltplakette belangt? Mir erscheint viel eher, dass da das Interesse sehr gering ist und meist eher etwas wichtigeres zu tun ist. Zumindest hat es die letzten 12 Jahre niemanden interessiert, wenn ich mit meinem E290 wo auch immer hingefahren bin. Es ist gar keine Plakette drin und hinten steht auch seit 98 gut sichtbar ,,E290 Turbodiesel'' drauf. Mittlerweile habe ich den Wagen nicht mehr, aber auch diesen Januar in Stuttgart
  4. wenn man sich diesbezüglich wirklich Sorgen macht, dann verlege deinen Schein glaubwürdig. Auf dem Neuen steht dann auch das neue Ausstellungsdatum . Einfacher ist es natürlich, sich im Limit zu bewegen auch wenn das immer so leicht gesagt ist. Ja ich weiß es ist eine Thread Leiche
  5. ist mir erst jetzt aufgefallen. Ist dieses Unding mittlerweile in jedem Forum angekommen, sich um Haarspaltereien zu Boxen und der eine soll Reichsbprger sein der Andere was weiß ich. Danke für die Aufklärung @bluey und sonst kann ich teilweise nur mit dem Kopf schütteln
  6. mittlerweile habe ich einen Speditionstransport organisiert. Am Ende die günstigere Variante, wie gesagt mein bisheriges Zugfahrzeug ist Matsch, ein Klein-LKW hat die AHK auf Höhe des Differential befördert. Ich habe nunmehr noch als Zweitwagen einen Kleinwagen, den einerseits meine Frau fährt, oder ich wenn ich den Zugwagen nicht brauche, der hat auch eine AHK, die war beim Kauf halt dabei. Leer dürfte der den großen Anhänger ziehen, das wäre eben nicht das Problem, wenn da hinten aber nochmal 1700kg drauf sind, dann ist das ein Problem, das dürfte aber eben der Zugwagen. Nunja, wenn mir ein
  7. Ok danke vielmals für die Aufklärung
  8. Ok, ich hätte jetzt angenommen, dass die Überführung der Hauptgrund für die Fahrt ist und eben nebenbei der Kleinwagen auf dem Anhänger steht. Dieser ist ja auch angemeldet. Sähe es etwa anders aus, wenn dieser abgemeldet wäre?
  9. Grüß Gott ich da sich in der Zeit einiges getan hat, aber der Fall doch ziemlich ähnlich liegt und @Bluey auch immernoch aktiv ist, hänge ich mich hier mal ran. Folgender Fall, ich habe eine Werkstatt und verkaufe auch ab und zu mal ein Auto und habe auch ein Set roter Nummern. Normalerweise lief das so ab, ich nehme mein Zugfahrzeug und einen den Anhänger miet, mache vor Ort mit den roten Nummern eine Probefahrt, lade das Fahrzeug auf und fahre heim. Soweit so gut. Nun ist mir ein Mercedes Vario doch etwas fester aufgefahren und die Anhängerkupplung und das Fahrzeug sind selbst wenn ich w
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