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DriveMeCrazy

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  1. Die Sache mit der Staatsanwaltschaft interessiert mich hier. Wie hoch würdest du die Wahrscheinlichkeit einschätzen? Es ist immerhin ein Vergehen, welches in der Schweiz zur Anzeige führt. Hier in Deutschland wäre man bei einer "einfachen" Geldbusse. Also melden die deutschen Behörden in 90% der Fälle den Misserfolg an die Schweizer Kollegen oder werden sie eher in 50% der Fälle von weiteren Massnahmen absehen. Wem obliegt hier eigentlich die Entscheidungsgewalt ob der Fall weiterverfolgt wird? Grüsse, DriveMeCrazy
  2. Hallo zusammen, folgender Vorfall soll sich so in der Schweiz ereignet haben: Das Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen wurde bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 25km/h ausserorts geblitzt (nach Abzug Tol.). Es handelt sich um eine Verletzung von Artikel 90 Ziffer 1 des Bundesgesetztes... Wir ersuchen Sie, uns auf der Formularrückseite die Personalien des verantwortlichen Fahrzeuglenkers mitzuteilen. Der verantwortliche Fahrzeuglenker wird später einen Strafbefehl erhalten. Auf Nachfrage und der Bitte ein Bild der "Straftat" sehen zu können wurde dem Halter erklärt, dass dies s
  3. Da muss ich nochmal genauer nachfragen. Muss der Angehörige Fragen beantworten, ja oder nein? Oder könnte der Angehörige von Anfang an sagen "Ich kann Ihnen da nicht weiterhelfen" und gut ist? Mir ist einfach nicht ganz klar wo da die Grenze liegt. Das man so wenig wie möglich sagen soll ist mir bewußt, aber die Herren könnten sich als relativ hartnäckig erweisen. Wie beendet man das Gespräch also am Besten?
  4. @m3_ Prinzipiell richtig, aber leider kann man sich ja nicht für die nächsten paar Wochen einbunkern. Oder anders, wenn die einen sehen wollen, dann schaffen die das auch. Die kommen auch mal bei der Arbeit vorbei. @ Pferdestehler In diesem Fall ist der Beschuldigte nicht der Fahrer Sprich, im ersten Fall sollte der Beschuldigte die Fragen zu seiner Person beantworten ggf. den Abgleich mit dem Bild über sich ergehen lassen und dann freundlich aber bestimmt auf sein Aussageverweigerungsrecht hinweisen und die Herren bitten zu gehen. Das wäre sein gutes Recht, habe ich das richtig ver
  5. Hallo zusammen, nehmen wir mal an, die lieben Beamten klingeln an der Tür, da man gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt hat, mit der Begründung nicht der Fahrer gewesen zu sein. Stellen wir uns folgendes vor: Fall 1. Der Beschuldigte öffnet selber die Tür und die Beamten stellen eine Reihe von Fragen Als Beschuldigter muss man keine Angaben zur Sache machen. ABER was sind Angaben zur Sache? Der Beamte fragt z.B. Wer fährt den noch mit dem besagten Fahrzeug? Wer wohnt den noch in dieser Wohnung? Könnte ich mal die anderen Bewohner des Hauses sehen? Müsste der Beschuldigte eine Fra
  6. Gut vielleicht , hätt ich mal weitergelesen ne Nachschulung ohne Entzug der Fahrerlaubnis, na das nen ich mal KLASSE!!! Hat se wieder ein Glück. Naja ok. Danke für die Aufforderung, sorgfälltig die Faq's durchzulesen. CU ich versteh kein deutsch ich versteh kein deutsch ich versteh kein deutsch ich versteh kein deutsch ich versteh kein deutsch ich versteh kein deutsch ich versteh kein deutsch ich versteh kein deutsch ich versteh kein deutsch ich versteh kein deutsch ich versteh kein deutsch
  7. Naja also, Rotlichtverstoß --> Kat. A , damit wäre der FS weg. Oda versteh ich kein Deutsch
  8. Kurze Frage Meine Freundin ,die auch noch in der Probezeit ist, hat eine rote Ampel überfahren. 0,6 Sekunden nach einsetzen der Rotphase. Ich sag ihr, dein Führerschein rettet nicht mal Matlock, sprich der beste Anwalt. Seit ihr da meiner Meinung? In der Probezeit hat man doch bei sowas keine Chance oder? Wie lange muss sie auf ihren schein verzichten? Wann kann sie frühestens nachschulen?
  9. Macht Sinn, ich hatte nur die Hoffnung, dass es während des Jahreswechsels andere Regelungen gibt, da ja hier die Versicherung normalerweise gewechselt wird. Dann müßte aber doch die alte Versicherung dafür aufkommen?
  10. Hallo, eine kurze Frage. Wenn ich zum Jahresende meine Versicherung wechsel, muss die neue Versicherung auch für einen Rechtsstreit aufkommen der seinen Ursprung in diesem jahr, für den aber noch keine Kosten in diesem Jahr angefallen sind. Sprich, der Gerichtstermin und alle weitere würde auf das neue Jahr fallen. Danke
  11. Ja das ist es. Die sagen "Das war so" und jeder wird ihnen glauben. Aber eine Idee hab ich noch. Ich halt euch auf dem Laufenden.
  12. Nein ich fahre eigentlich ein normalmotorisiertes Auto mit dem man aber trotzdem zügig überholen kann. Hängt von der Drehzahl ab, was ja wiederum auf die Leistung Einfluss hat. Kann ich dir gern genauer erklären. Du hast recht, meine Sicht ist auch subjektiv. Meine Entscheidung zu überholen allerdings beruhte auf objektiven Fakten und hat sich über mehrere Jahre bewährt. Eben an dieser Stelle!!! Das ist die Gerade, ich würde sagen etwas mehr als 350 m Sichtweite: http://img116.imageshack.us/my.php?image=sichtaufkm58yf4.jpg und dann noch die Draufsicht, Erklärung weiter oben: http://img
  13. Nein, 5 Sekunden sind verdammt lange und wo habe ich erwähnt das ich ich Punto fahre
  14. Genau, dann rechnen wir mal: Ich begann mein Überholmanöver mit ca. 75 km/h und beendete es mit erlaubten 100. Macht also im Durschnitt sagen wir 88 km/h. in Wahrheit sind es mehr, da meine Karre sehr schnell auf die 100 beschleunigt und ich auch am Ende 110-120 drauf gehabt haben könnte. Das Auto vor mir fuhr ca. 70km/h Also differenz von 18km/h dann lassen wir es mal eine Überholstrecke von 5 Autolängen sein also was um die 25m. Kurz gerechnet: t=s/v also 25/ (18x1000/3600) = 5 Sekunden zum Überholen zurückgelegter Weg: s=v*t = 100km/h /3,6 * 5 Sekunden = 138.88m Das ganze mal zwe
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