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DriveMeCrazy

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Everything posted by DriveMeCrazy

  1. Die Sache mit der Staatsanwaltschaft interessiert mich hier. Wie hoch würdest du die Wahrscheinlichkeit einschätzen? Es ist immerhin ein Vergehen, welches in der Schweiz zur Anzeige führt. Hier in Deutschland wäre man bei einer "einfachen" Geldbusse. Also melden die deutschen Behörden in 90% der Fälle den Misserfolg an die Schweizer Kollegen oder werden sie eher in 50% der Fälle von weiteren Massnahmen absehen. Wem obliegt hier eigentlich die Entscheidungsgewalt ob der Fall weiterverfolgt wird? Grüsse, DriveMeCrazy
  2. Hallo zusammen, folgender Vorfall soll sich so in der Schweiz ereignet haben: Das Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen wurde bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 25km/h ausserorts geblitzt (nach Abzug Tol.). Es handelt sich um eine Verletzung von Artikel 90 Ziffer 1 des Bundesgesetztes... Wir ersuchen Sie, uns auf der Formularrückseite die Personalien des verantwortlichen Fahrzeuglenkers mitzuteilen. Der verantwortliche Fahrzeuglenker wird später einen Strafbefehl erhalten. Auf Nachfrage und der Bitte ein Bild der "Straftat" sehen zu können wurde dem Halter erklärt, dass dies s
  3. Da muss ich nochmal genauer nachfragen. Muss der Angehörige Fragen beantworten, ja oder nein? Oder könnte der Angehörige von Anfang an sagen "Ich kann Ihnen da nicht weiterhelfen" und gut ist? Mir ist einfach nicht ganz klar wo da die Grenze liegt. Das man so wenig wie möglich sagen soll ist mir bewußt, aber die Herren könnten sich als relativ hartnäckig erweisen. Wie beendet man das Gespräch also am Besten?
  4. @m3_ Prinzipiell richtig, aber leider kann man sich ja nicht für die nächsten paar Wochen einbunkern. Oder anders, wenn die einen sehen wollen, dann schaffen die das auch. Die kommen auch mal bei der Arbeit vorbei. @ Pferdestehler In diesem Fall ist der Beschuldigte nicht der Fahrer Sprich, im ersten Fall sollte der Beschuldigte die Fragen zu seiner Person beantworten ggf. den Abgleich mit dem Bild über sich ergehen lassen und dann freundlich aber bestimmt auf sein Aussageverweigerungsrecht hinweisen und die Herren bitten zu gehen. Das wäre sein gutes Recht, habe ich das richtig ver
  5. Hallo zusammen, nehmen wir mal an, die lieben Beamten klingeln an der Tür, da man gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt hat, mit der Begründung nicht der Fahrer gewesen zu sein. Stellen wir uns folgendes vor: Fall 1. Der Beschuldigte öffnet selber die Tür und die Beamten stellen eine Reihe von Fragen Als Beschuldigter muss man keine Angaben zur Sache machen. ABER was sind Angaben zur Sache? Der Beamte fragt z.B. Wer fährt den noch mit dem besagten Fahrzeug? Wer wohnt den noch in dieser Wohnung? Könnte ich mal die anderen Bewohner des Hauses sehen? Müsste der Beschuldigte eine Fra
  6. Gut vielleicht , hätt ich mal weitergelesen ne Nachschulung ohne Entzug der Fahrerlaubnis, na das nen ich mal KLASSE!!! Hat se wieder ein Glück. Naja ok. Danke für die Aufforderung, sorgfälltig die Faq's durchzulesen. CU ich versteh kein deutsch ich versteh kein deutsch ich versteh kein deutsch ich versteh kein deutsch ich versteh kein deutsch ich versteh kein deutsch ich versteh kein deutsch ich versteh kein deutsch ich versteh kein deutsch ich versteh kein deutsch ich versteh kein deutsch
  7. Naja also, Rotlichtverstoß --> Kat. A , damit wäre der FS weg. Oda versteh ich kein Deutsch
  8. Kurze Frage Meine Freundin ,die auch noch in der Probezeit ist, hat eine rote Ampel überfahren. 0,6 Sekunden nach einsetzen der Rotphase. Ich sag ihr, dein Führerschein rettet nicht mal Matlock, sprich der beste Anwalt. Seit ihr da meiner Meinung? In der Probezeit hat man doch bei sowas keine Chance oder? Wie lange muss sie auf ihren schein verzichten? Wann kann sie frühestens nachschulen?
  9. Macht Sinn, ich hatte nur die Hoffnung, dass es während des Jahreswechsels andere Regelungen gibt, da ja hier die Versicherung normalerweise gewechselt wird. Dann müßte aber doch die alte Versicherung dafür aufkommen?
  10. Hallo, eine kurze Frage. Wenn ich zum Jahresende meine Versicherung wechsel, muss die neue Versicherung auch für einen Rechtsstreit aufkommen der seinen Ursprung in diesem jahr, für den aber noch keine Kosten in diesem Jahr angefallen sind. Sprich, der Gerichtstermin und alle weitere würde auf das neue Jahr fallen. Danke
  11. Ja das ist es. Die sagen "Das war so" und jeder wird ihnen glauben. Aber eine Idee hab ich noch. Ich halt euch auf dem Laufenden.
  12. Nein ich fahre eigentlich ein normalmotorisiertes Auto mit dem man aber trotzdem zügig überholen kann. Hängt von der Drehzahl ab, was ja wiederum auf die Leistung Einfluss hat. Kann ich dir gern genauer erklären. Du hast recht, meine Sicht ist auch subjektiv. Meine Entscheidung zu überholen allerdings beruhte auf objektiven Fakten und hat sich über mehrere Jahre bewährt. Eben an dieser Stelle!!! Das ist die Gerade, ich würde sagen etwas mehr als 350 m Sichtweite: http://img116.imageshack.us/my.php?image=sichtaufkm58yf4.jpg und dann noch die Draufsicht, Erklärung weiter oben: http://img
  13. Nein, 5 Sekunden sind verdammt lange und wo habe ich erwähnt das ich ich Punto fahre
  14. Genau, dann rechnen wir mal: Ich begann mein Überholmanöver mit ca. 75 km/h und beendete es mit erlaubten 100. Macht also im Durschnitt sagen wir 88 km/h. in Wahrheit sind es mehr, da meine Karre sehr schnell auf die 100 beschleunigt und ich auch am Ende 110-120 drauf gehabt haben könnte. Das Auto vor mir fuhr ca. 70km/h Also differenz von 18km/h dann lassen wir es mal eine Überholstrecke von 5 Autolängen sein also was um die 25m. Kurz gerechnet: t=s/v also 25/ (18x1000/3600) = 5 Sekunden zum Überholen zurückgelegter Weg: s=v*t = 100km/h /3,6 * 5 Sekunden = 138.88m Das ganze mal zwe
  15. Ich weiß was du meinst, aber ich fahre die Strecke schon über zwei Jahre zweimal täglich. Ich überhole wenn dann immer an genau den selben Stellen. Der Länge kenne ich sehr genau. Die Stelle an der sich mich dann letztlich "gesehen" haben, sprich K5,8 (ich dachte zunächst sie meinten eine andere Stelle) ist eine Gerade von ca 350Metern die in einer Linkskurve endet. Schade wegen den Bildern. Der Kilometer 5,8 ist genau am Ende dieser geraden. Ab da kann man einfach nicht mehr überholen!!! Und hätte ich dort überholt hätten die mich nicht sehen können, weil niemand um die Ecke gucke kann Ge
  16. Klasse, da ist die Frist schon verstrichen Aber kann mir jemand trotzdem die folgende Frage beantworten. Nochmal die Fakten: Polizisten beobachten während sie mit 70-80 Sachen vor einer Kolonne herfahren, wie ich anscheinend regelwidrig das letzte Auto überhole. (Auf welcher Grundlage beruht ihre Behauptung? Reine Schätzung? Wielviel können den beide gesehen haben?) Immerhin muss der eine fahren und der andere hat kaum ne Möglichkeit den rückwärtigen Verkehr zu verfolgen. Anstatt mich dann anzuhalten, was wie gesagt kein Problem gewesen wäre, lassen sie mich einfach weiterfahren. Ei
  17. Mist!!! Warum kann ich die Bilder nich hochladen??? Ja ich weiß, sicher weil ich teilweise zu blöd bin, aber eigentlich muss ich doch nur die Quelle angeben und dann auf dieses grüne Rechteck drücken oda?
  18. Also hier jetzt mal die Bilder von besagter Stelle an der ich überholt haben soll. Das erste die Sicht auf die Strecke. Das zweite eine draufsicht von GoogleEarth. Der rote Punkt ist die Aufnahmestelle von Bild 1, der Gelbe Punkt ist der angegebene Kilometer 5,8. Auf dem fotografierten Stück kann man ohne Probleme überholen denke ich. Da hab ich auch schon überholt und nicht nur ich. Aber ab diesem Kilometer 5,8 ist es nicht mehr möglich, da kommen dan Serpentinen, viele Kurven usw. Da würde niemand überholen. Gut n Wahnsinniger vielleicht. Aber ich denke, dass bin ich nicht! Also wie gesagt
  19. Da fällt mir ein Witz ein, also wenn recht ist: Die Frau auf dem Beifahrersitz ist gerade dabei dem Mann auf dem Fahrersitz einen zu (kla ne) Meint der nach ner Zeit: "Du Schatz nehm doch bitte deine Brille ab. Die Bügel verhäddern sich die ganze Zeit an meinen Klamotten. Sie leicht nuschelnd: Klo konn ich mochen! Gesagt getan. Sie also weiter. Nach ein paar Hüben meint sie: "Hö Schotz, dos ist jo wörklch völ bössör!" Nach ein paar Minuten meint er: "Du Schatz zieh die Brille wieder auf!" Sie frägt:"Warum den Schätz?" Sagt er: "Du lutscht schon seit einer Minute am Schaltknüppel!!!"
  20. Verdammt DAS NENN ICH KONDITION!!! Der Typ rennt satte 59 km/h und unterhält sich neben her noch locker mit den Autofahrern, die er überholt. DER IST DEUTSCHLAND! Blöd für den , das just in dem Moment ein AUTO zwischen die Kamera und den "Raser" gekommen ist. An der Aufschrift der Gürtelschnalle hätten die den Typen sicherlich dingfest machen können!!!
  21. Ich find es lusitg, dass die sheriffs hier ihr Aufgabe vor allem darin sehen ihres Gleichen zu verteidigen, zu rechtfertigen, zu beschützen usw. Also als erstes macht ihr keine Fehler, seit praktisch so ne Art Supercomputer à la Deep Fritz, wenn ihr dann nen Fehler macht, sollte man doch bitte drüber hinweg sehen, und wenn das alles nichts nützt, dann hattet ihr am Ende einfach wieder recht. Das ist sowas von lächerlich.
  22. Zunächst mal würde ich die Schilderungen unseres "Sünders" sehr relativ sehen. 5 Meter Abstand bei knapp 250 km/h, das trau ich dem jungen Mann nicht zu. Bei der Geschwindigkeit kommt es einem schon manchmal näher vor als es dann tatsächlich ist. Nichts desto trotz ergibt sich eben das folgende Bild: Drei hochmotorisierte Autos rasen dicht hintereinander über eine Autobahn und bedrängen andere VT. Das ist Fakt. Die Beamten und auch andere Zeugen werden nicht viel mehr und nicht viel weniger dazu sagen können. (Vorausgesetzt ihr habt nicht noch andere verrückte Dinge getan). Für was ihr letztl
  23. Also im Endeffekt spekulierst du darauf, dass es deine Schwester war. Oder sie wars gar nicht und man könnte aber unter Umständen meinen, dass sie es doch war, weil das Bild eben nicht mehr her gab. Eine Reihe von netten Möglichkeiten tuen sich da auf Ich empfehle in diesen Fällen
  24. Nun ich denke, es macht in diesem Fall kaum Sinn, nicht bei der Polizei zu erscheinen. Du bist als Schuldige erkannt, also brauchst du nicht auf Verjährung zu spekulieren. Wenn du nicht erscheinst, dann endet die Sache vor dem Richter, was dann noch teurer wird. Du könntest also dort hingehen und dir schon mal eine Information von den holen, nämlich ob die dich erkennen oder nicht! Dann kannst immer noch entscheiden, ob du es zugeben willst oder nicht. Ganz anders stellt sich die Sache dar, wenn du gar nicht die Fahrerin warst und du fälschlicherweise beschuldigt wurdest, was sagst du dazu
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