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Stiban

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  1. Sehe hier ebenfalls keine zwingende Rechtsgrundlage für ein zweimonatiges Fahrverbot. Der Verstoß an sich beinhaltet bereits ein Regelfahrverbot, nämlich ein einmonatiges Fahrverbot. Die Voreintragungen sollten die Geldbuße erheblich anheben. Aber grundsätzlich wäre auch ein längeres Fahrverbot natürlich im Ermessensbereich der Bußgeldbehörde
  2. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil - beachte das 'und' nach der Verhaltensbeschreibung! Du kannst mir deinen Beitrag nicht mehr schönreden, ich kann ihn schon einordnen
  3. Recht hast Du. Person A durfte und darf sich stockblöd verhalten und dann auch noch über die Konsequenzen lamentieren. Das ist ja das schöne in unserem Land, daß auch solche Menschen hier unbehelligt leben dürfen. Dass Person A sich stockblöd verhalten hat, ist mal wieder ein typisch unsachlicher Beitrag in diesem Forum. Person A hat Rechte, die er in Anspruch genommen hat. Trotzdem danke für deine Beteiligung
  4. nochmal: die Arbeit beginnt mit der Anhörung - aber das wurde schon soooooooooooooooooooooooo oft erklärt. Ich glaube, ich schließe mich Zorro69 an Nochmal ganz kurz: jedes Bußgeldverfahren beginnt mit einer Anhörung, darf aber, ohne das erwiesen ist, dass der Betroffene den Vorwurf auch verwirklicht hat, niemals mit einem Bußgeldbescheid enden. Ich hoffe dieses Versprechen gilt auch für den Fall, dass Du kräftig auf die Nase fällst.... wenn nicht, werden wir wohl nichts mehr hier von Dir lesen... Auch wenn ichs siegestrunken vergessen sollte, bitte einfach ne kurze PM an mich
  5. Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist raus. Bin mal gespannt, wie entschieden wird. Sollte tatsächlich auch der Richter die Meinung der Behörde vertreten, wäre das m. E. richtungsweisend und ein absoluter Freifahrtschein: Zukünftig dürften alle Behörden Sachbearbeiter nur noch für die Einspruchsverfahren benötigen. Es können die (Gelddruck)-Maschinen angeschmissen werden, sämtliche Kennzeichenanzeigen werden gegen die Halter bis zum Bußgeldbescheid blind durchgezogen - ohne Konsequenzen. Wenn dann doch mal ne Frau auf dem Foto war, muss man halt dem männlichen Halter sagen - natürlich n
  6. Ok, belassen wir es dabei. Natürlich wäre alles nicht soweit gekommen, wenn Person A der liebe, brave Bürger gewesen wäre, aber nochmal, dazu ist er nicht verpflichtet... Und dann sollte man von einer Behörde verlangen können, dass dort ordnungsgemäß gearbeitet wird...mache ich auch jeden Tag Ich glaube, dass sich hier mal auch mehr melden sollten, die § 109 a Abs. 2 OWiG und den dazugehörigen Kommentar Göhler verstehen, dann würde das Thema etwas sachlicher besprochen Also wenn mir noch jemand Futter liefern möchte...ich werde in der besinnlichen Weihnachtszeit mal etwas aufsetzen
  7. Und wie hat Person A diese 30 Euro belegt? Welche Ausgaben sind entstanden? Einen geringfügigen Betrag in Höhe von 30 EUR sollte man aus Verhältnismäßigkeitsgründen nicht detailliert erklären müssen.
  8. Achso, im Recht zu sein und Recht bekommen, ist auch nicht immer das Gleiche
  9. Es ging um 20 EUR Verwarnungsgeld. Und Person A hat jetzt für seine Aufwendungen 30 EUR verlangt, ein geringfügiger Betrag, wenn man heutige Stundenlöhne ansetzt...oder man einen Rechtsanwalt hätte Einspruch einlegen lassen Im Übrigen tendiere ich tatsächlich ganz stark dahin, gerichtliche Entscheidung zu beantragen. Zur Info, hier geht es um keine Klage! Grundsätzlich finde ich diese Verfahrensweise, die von vielen Bußgeldstellen an den Tag gelegt wird, Bußgeldbescheide "automatisiert" zu erlassen, sehr grenzwertig. Genau das ist nämlich hier passiert. Mann ist Fahrer, Mann ist Halter,
  10. Der einfache Satz "Ich war's nicht" hätte ausgereicht - 55 Ct. Porto. es ist doch niemand bestraft worden, oder? Fakt ist, dass Person A niemals entlastende Gründe vorgebracht hat. Also warum sollte überhaupt § 109 a Abs. 2 OWiG zur Anwendung kommen? Das Recht des Einspruchs ist auf gar keinen Fall ein entlastender Grund! Person A ist nicht verpflichtet, zu sagen, "ich wars nicht". Da sind wir uns doch alle hoffentlich einig. Es ist niemand "bestraft" worden, aber es wäre beinahe ein Unschuldiger (Person A) "bestraft" worden, hätte Person A nicht von seinem Einspruchsrecht Gebrauch ge
  11. Hallo zusammen! Folgender Sachverhalt: Person A (70 Jahre alt) bekommt als Halter eine schriftliche Verwarnung/Anhörung mit Foto (Fahrer 20-30 Jahre alt). Person A reagiert nicht. Bußgeldbehörde schickt Person A einen Bußgeldbescheid. Person A legt Einspruch ohne Begründung ein. Bußgeldbehörde stellt nach 4 Woche das Verfahren ein. Person A beantragt Kostenentscheidung, nämlich seine Auslagen der Staatskasse aufzuerlegen. Bußgeldbehörde lehnt Antrag ab. Begründung: § 109 a Abs. 2 OWiG Bis zum Erlass hat Person A keine entlasten Umstände vorgebracht, durch die Erlass des Bußgeldbescheides
  12. Hallo zusammen! Ich habe leider zuletzt versucht, meinen Wagen ca. 20 Minuten vor dem Flughafen Düsseldorf stehen zu lassen. Zack, war er weg. Hab mich bei den unfreundlichen Menschen in den gelben Westen erkundigt, und er wurde vor wenigen Minuten abgeschleppt. Sie würden nach ca. 20 Minuten das Abschleppen veranlassen, da eingeschränktes Halteverbot (Zeichen 286) gilt. 180 EUR durfte ich beim Abschleppunternehmen blechen und habe jetzt noch ein "Knöllchen" in Höhe von 15 EUR von der Stadt Düsseldorf (Verstoß gem. § 12 Abs. 1 StVO) erhalten. Meine Fragen: Meines Wissens ist das Flug
  13. Echt witzig. Mein Rechtsanwalt rief mich gerade an, dass eine jammernde Richterin sich heute bei ihm gemeldet hat. Sie hat es immer noch nicht geschafft, einen Beschluss zu fassen, da sie völlig überlastet ist... Ich meinte, dass es mir ja theoretisch egal ist, wann der für mich positive Beschluss denn letztendlich kommt Der Rechtsanwalt meinte nur, dass er aber auch langsam gerne das Geld für die Sache hätte und einen Beschluss, den man vielleicht auch mal veröffentlichen könnte...
  14. So, mein Rechtsanwalt rief mich diese Woche an, dass er sich mit der Amtsrichterin kurzgeschlossen hat. Diese sagte, dass sie in Kürze eine Entscheidung treffen wird, die (für mich) wohl positiv ausfallen wird
  15. Ganz schön viel Zeit vergangen und mein Rechtsanwalt und ich haben immer noch keine Nachricht erhalten. ABER: Ich habe mal meinen Punktestand checken lassen. Und die Punkte des Bußgeldbescheides sind nicht mehr im Verkehrszentralregister verzeichnet...
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