yazerone 1 Posted September 27, 2017 Report Share Posted September 27, 2017 Ich denke, ich wurde umgesetzt. Zumindest habe ich ein Schreiben über die Umsetzungskosten vom PolPräs Berlin bekommen - allerdings ist die Adresse, an der das stattgefunden haben soll, die falsche. Besser gesagt, sie existiert nicht, und ich habe in der Nähe der Adresse nicht gestanden. Als Zeuge ist "10.1.17 bis 11.5.18 Mo-Sa 6-18h" aufgeführt. Nun habe ich Widerspruch eingelegt, und Aussetzung beantragt. Die Aussetzung wurde mit folgender Begründung abgelehnt: "Die erforderliche Wahrscheinlichkeit Ihres Erfolges ist meiner Meinung nach nicht gegeben. " Feddich, das wars. Finde ich etwas zu dünn, ich hab mir beim Widerspruch mehr Mühe gegeben. Eine Rechtsbehelfsbelehrung habe ich nicht gefunden, daher die Frage - was tun, und wie schnell? Direkt zum Verwaltungsgericht, und die Aussetzung beantragen? Und jetzt kommt die knifflige Zusatzfrage - mal gesetzt den Fall, ich wäre tatsächlich umgesetzt worden, allerdings ganz woanders - wäre das heilbar, oder müsste ein neuer Bescheid mit der korrekten Adresse und dem korrekten Zeugen ergehen? Verjährt das irgendwann? Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted September 27, 2017 Report Share Posted September 27, 2017 In Ermangelung bisheriger Antworten; meine Meinung. Ist heilbar. Alles -außer Mord- verjährt irgendwann. Die "B"-Fraktion kann das gerne richtig stellen. edit: Ich würde dort persönlich nachfragen was der Sinn des Zeugen bedeutet... Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted September 29, 2017 Report Share Posted September 29, 2017 Was wird denn genau vorgeworfen und soll sich der Sachverhalt dargestellt haben. Quote Link to post Share on other sites
yazerone 1 Posted October 2, 2017 Author Report Share Posted October 2, 2017 http://thumbs.picr.de/30522889pl.jpg Ich habs mal anonymisiert hochgeladen. Teil 1 ist der Vorwurf, Teil 2 die Antwort. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted October 2, 2017 Report Share Posted October 2, 2017 Es mag ja sein, dass Du andere behindert hast, aber ein Zeuge wird mE namentlich erwähnt, und ein Zeitraum muss auch konkret angegeben sein. Ein Zeitraum bis ins Jahr 2018 wirkt ja wirklich sehr vertrauenserweckend. Der Sachbearbeiter hat wohl den Textbaustein nicht verstanden, den er hätte ausfüllen müssen. Quote Link to post Share on other sites
yazerone 1 Posted October 2, 2017 Author Report Share Posted October 2, 2017 ...und wie gesagt, die Adresse ist definitiv falsch, ich habe dort nie gestanden. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted October 2, 2017 Report Share Posted October 2, 2017 Für das unzulässige Parken im eingeschränkten Haltverbot hast Du kein Ticket bekommen? Quote Link to post Share on other sites
yazerone 1 Posted October 4, 2017 Author Report Share Posted October 4, 2017 nicht direkt, das Verfahren wurde eingestellt, Halter trägt Kosten des Verfahrens. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted October 4, 2017 Report Share Posted October 4, 2017 nicht direkt, das Verfahren wurde eingestellt, Halter trägt Kosten des Verfahrens.Das klingt schon mal sehr seltsam, soll aber jetzt keine Rolle spielen. Mir geht es darum, daß dort ja auch der Standort des Fahrzeuges genannt worden sein muß. Was das eine andere Adresse als in dem Umsetzungsbescheid? Quote Link to post Share on other sites
yazerone 1 Posted October 4, 2017 Author Report Share Posted October 4, 2017 Dort wurde der gleiche (falsche) Standort genannt. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted October 4, 2017 Report Share Posted October 4, 2017 Und dagegen bist Du nicht vorgegangen? Quote Link to post Share on other sites
yazerone 1 Posted October 4, 2017 Author Report Share Posted October 4, 2017 Nunja, nur mit der Begründung, dass der Fahrer nicht bekannt sei. Ich hatte ja nicht mit den Umsetzkosten gerechnet, ich dachte, das wäre alles Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted October 4, 2017 Report Share Posted October 4, 2017 Klassischer Schuß ins eigene Knie, würde ich sagen. Hattest Du geglaubt, die setzen Dein Auto für umme um oder hast Du es gar nicht da abgeholt, wo sie es hingesetzt hatten? Du wirst wohl zahlen müssen. Die Mängel sind heilbar. Du kannst natürlich gegen den Bescheid vorgehen mit der Begründung, die Aussage des Zeugen sei falsch. Aber das ist nur Spielerei, am Ergebnis dürfte es nichts ändern. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted October 4, 2017 Report Share Posted October 4, 2017 Ein Zeuge ist doch dafür da, eine Tat zu bezeugen, Wenn nun der Zeuge offensichtlich falsch angegeben wird, und dazu noch ein absurder Tatzeitraum ( 10.1.17 bis 11.5.18) also 16 Monate, wobei davon die Hälfte noch in der Zukunft liegt, wie kann man hier von einem "verlässlichen Zeugen" sprechen, den man aber doch braucht. um eine Tat anzuzeigen. Ich bezweifle, dass dieser Bescheid bestand hat. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted October 5, 2017 Report Share Posted October 5, 2017 Naja, wenn ich mir den ersten Satz des TE so auf der Zunge zergehen lasse....Ich denke, ich wurde umgesetzt. scheint er ja noch nicht einmal zu wissen wo er sein Auto abgestellt und wo er es wieder "abgeholt" hatte.... Quote Link to post Share on other sites
yazerone 1 Posted October 5, 2017 Author Report Share Posted October 5, 2017 Wenn ich umgesetzt wurde, dann wahrscheinlich nur um wenige Meter. Ich komme tlw. recht spät abends nach Hause, so dass ich nicht zu 100% den Standplatz meines Autos rekapitulieren kann. Wenns irgendwie vor dem Haus steht, ist es schon ok. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted October 5, 2017 Report Share Posted October 5, 2017 Du unterstellst also, Du wurdest nicht umgesetzt, sollst aber trotzdem dafür zahlen? Quote Link to post Share on other sites
yazerone 1 Posted October 6, 2017 Author Report Share Posted October 6, 2017 Primär kritisiere ich, dass mir ohne Zeugenangabe an einem Ort, an dem ich mich nicht aufgehalten habe, und der auch eigentlich nicht existiert (so dass dort auch kein eingeschränktes Halteverbot existieren kann), das Fahrzeug umgesetzt wurde. So ist der Inhalt des Gebührenbescheides aus meiner Sicht. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted October 6, 2017 Report Share Posted October 6, 2017 Wenn Du vor Gericht gehst, muss der Sachbearbeiter ja einen Zeugen mit korrektem Datum und eine existierende Adresse aus dem Hut zaubern. Wenn er das glaubhaft schafft, hast Du verloren, wenn er keine korrekten Unterlagen mehr hat, hat er verlofen. Quote Link to post Share on other sites
yazerone 1 Posted October 6, 2017 Author Report Share Posted October 6, 2017 Weiss jemand, wie das praktisch abläuft? Also - Klage -> Feststellung, dass Adresse&Zeuge falsch -> Prozess gewonnen -> neuer Bescheid? Oder - Klage -> Feststellung, dass Adresse&Zeuge falsch -> Korrektur falscher Daten im Prozess -> verloren? Oder anders? Quote Link to post Share on other sites
wolle63 115 Posted October 6, 2017 Report Share Posted October 6, 2017 Hi, nach Ansicht des pdf behaupte ich mal, dass das Wort "Zeuge" da einfach falsch ist. Da ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein Zusatzzeichen gemeint, das die Gültigkeit des dort befindlichen eingeschränkten Halteverbotes auf den genannten Zeitraum (10.1.17 bis 11.5.18) Montags bis Samstags von 6 bis 18 Uhr beschränkt.Spekulatius an: Da ist eine (temporäre) Baustelle oder Ähnliches eingerichtet worden, die durch parkende Fahrzeuge gestört/eingeschränkt wird. Von Samstags 18 Uhr bis Montags 6 Uhr darf man da parken, sonst eben nicht.Mein Rat: Zahlen. GrüßeWolle Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted October 6, 2017 Report Share Posted October 6, 2017 Mein Rat: Zahlen. Nein Wolle63, natürlich Klagen! Die RA wollen auch Geld verdienen. (Die nehmen es auch vom TE) Quote Link to post Share on other sites
yazerone 1 Posted October 6, 2017 Author Report Share Posted October 6, 2017 nochmal zum Verständnis: an dem im Schreiben genannten Ort gibt es keine Baustelle und kein Halteverbot, der Ort existiert schlichtweg nicht! Dass ich möglicherweise woanders umgesetzt wurde, ist lediglich meine Vermutung.@rth: Für den Kleinkram nehm ich mir keinen Anwalt, das ist nur zum Üben. Verliert man, hat man was gelernt, gewinnt man, auch. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted October 6, 2017 Report Share Posted October 6, 2017 @yazerone, nur dir ist bekannt, wo du dein Auto abgestellt hast. Wenn dort ein Halteverbot ist bist du - zu Recht - umgesetzt worden. Der Rest sind heilbare Fehler. Arbeit für "Korinthenkaker". Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted October 6, 2017 Report Share Posted October 6, 2017 Er weiß nicht ob er überhaupt umgesetzt wurde und wenn ja, von wo nach wo er überhaupt umgesetzt wurde...Worum diskutieren wir hier eigentlich? Quote Link to post Share on other sites
yazerone 1 Posted October 9, 2017 Author Report Share Posted October 9, 2017 ...wenn es keiner weiss, ist es mir auch recht. Wenn es egal ist, was auf dem Bescheid steht, lasse ich mir das gern von einem Richter erklären. Dann lasse ich mich auch gern Korinthenkacker (@rth - da hast Du wohl das c vergessen ;-) ) titulieren. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted October 9, 2017 Report Share Posted October 9, 2017 dann erzähle mal hinterher, was bei rausgekommen ist.... Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted October 9, 2017 Report Share Posted October 9, 2017 ...Dann lasse ich mich auch gern Korinthenkacker (@rth - da hast Du wohl das c vergessen ;-) ) titulieren.Danke für deine Bestätigung! Quote Link to post Share on other sites
Geblitzter 1 Posted January 28, 2019 Report Share Posted January 28, 2019 dann erzähle mal hinterher, was bei rausgekommen ist.... nur mal so neugierig nachgefragt, was ist denn daraus geworden? Quote Link to post Share on other sites
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