stahlibvb 1 Posted June 7, 2017 Report Share Posted June 7, 2017 Hallo Forum, Ich wurde in diesem 2 mal außerorts geblitzt diesen Monat: 1x habe ich schon bescheid: 38kmh zu schnell (50er Zone außerhalb geschlossener Ortschaften) Strafe laut Internet: 120 euro 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot 1x warte ich noch auf bescheid: ca über 51km zu schnell (120er Zone Autobahn) Strafe laut Internet :240 euro 2Punkte 1 Monat Fahrverbot Nun meine Frage : Addieren sich die Fahrverbote ? Der erste Bescheid ist mit Foto könnte ich das evtl. auf meine Schwester schreiben? Rechtsschutz habe ich keinen kann ich jetzt noch einen abschließen der mir hilft ?Habt ihr sonst noch tipps ? Habe ich evtl. falsch recheriert und komme mit 1 Monat Verbot davon ? Weil das wäre noch in Ordnung für mich. Danke im vorraus für eure Hilfe !! Quote Link to post Share on other sites
only Diesel 38 Posted June 8, 2017 Report Share Posted June 8, 2017 Das erste kann nicht stimmen. Fahrverbot außerorts erst ab 41km/h zu viel! Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted June 8, 2017 Report Share Posted June 8, 2017 "Auf Deine Schwester schreiben" wäre im übrigen eine Straftat. Und wie schon geschrieben wurde, außerhalb gibt es erst ab 41 zuviel ein FV, nachträglich kann man im übrigen keine RSV abschließen. Quote Link to post Share on other sites
niezuschnell 10 Posted June 8, 2017 Report Share Posted June 8, 2017 "Auf Deine Schwester schreiben" wäre im übrigen eine Straftat.Kommt drauf an.. bezichtigt er seine Schwester, dann ja.Selbstbezichtigung ist nicht strafbar, d.h. bezichtigt sie sich selbst, ist es rechtlich ohne Konsequenzen. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted June 8, 2017 Report Share Posted June 8, 2017 Kommt drauf an.. bezichtigt er seine Schwester, dann ja. Selbstbezichtigung ist nicht strafbar, d.h. bezichtigt sie sich selbst, ist es rechtlich ohne Konsequenzen.Nö. Kommt eben nicht drauf an. Wenn Du ein wenig im Forum suchst, bekommst Du das Gegenteil belegt und bestätigt. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted June 8, 2017 Report Share Posted June 8, 2017 @niezuschnell, kennst Du eigentlich Dieter Nuhr? Quote Link to post Share on other sites
niezuschnell 10 Posted June 8, 2017 Report Share Posted June 8, 2017 Kommt drauf an.. bezichtigt er seine Schwester, dann ja.Selbstbezichtigung ist nicht strafbar, d.h. bezichtigt sie sich selbst, ist es rechtlich ohne Konsequenzen.Nö. Kommt eben nicht drauf an. Wenn Du ein wenig im Forum suchst, bekommst Du das Gegenteil belegt und bestätigt. ??? Selbstbezichtung einer Ordnungswidrigkeit ist nicht strafbar, da das Kba weder strafrechtliche Kompetenz noch eine juristische Institution ist. (im Gegensatz zur allg. gern vertretenen Meinung.. bin erstaunt, dass das hier, in einem Radar-Forum von einem "Mod-Sheriff" falsch dargestellt wird... oder ist das Absicht, trotz besseren Wissens, ala das soll bloß keiner erfahren? Von daher kommt es durchaus darauf an, wie man es macht... Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted June 8, 2017 Report Share Posted June 8, 2017 Selbstbezichtung einer Ordnungswidrigkeit ist nicht strafbar, Das war einmal so, bis vor einigen Jahren. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
niezuschnell 10 Posted June 8, 2017 Report Share Posted June 8, 2017 Selbstbezichtung einer Ordnungswidrigkeit ist nicht strafbar,Das war einmal so, bis vor einigen Jahren. MfG. hartmut Falsche Verdächtigung ja (wenn er sie auf dem Anhörungsbogen einträgt), Selbstbezichtigung dagegen nicht, solange es sich um eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat handelt. So zumindest letztes Jahr noch die Sachlage, laut damaligen Statement einer "Fach"- Juristen. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted June 8, 2017 Report Share Posted June 8, 2017 Ich fragte nicht zum Spaß nach Dieter Nuhr. Und ein Wort aus Deinem Post ist richtig.... das Wort "damalige"... 1 Quote Link to post Share on other sites
niezuschnell 10 Posted June 8, 2017 Report Share Posted June 8, 2017 Ich fragte nicht zum Spaß nach Dieter Nuhr. Und ein Wort aus Deinem Post ist richtig.... das Wort "damalige"...Dieter Nuhr kenne ich nicht persönlich, mir ist aber seine Person allg. bekannt^^ warum? Falls das nicht mehr stimmt, was mir gesagt wurde, lass ich mich gerne eines besseren belehren, doch meines Wissensstandes nach ist das Kba immer noch keine juristische Institution, noch hat sie strafrechtliche Kompetenz, noch sind Ordnungswidrigkeiten Straftaten... . Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted June 8, 2017 Report Share Posted June 8, 2017 Von Dieter Nuhr: "Wer keine Ahnung hat, einfach mal die Fre**e halten... " Quote Link to post Share on other sites
niezuschnell 10 Posted June 8, 2017 Report Share Posted June 8, 2017 Von Dieter Nuhr: "Wer keine Ahnung hat, einfach mal die Fre**e halten... "Und warum befolgst du das dann nicht einfach? Gerne nochmal, extra nur für dich etwas einfacher: - Kba ist keine juristische Institution - Kba hat keine juristische Kompetenz - Selbstbezichtigung bei Ordnungswidrigkeiten nicht strafbar Falls nicht klar sein sollte, was der Unterschied zwischen einer Straftat und einer Ordnungswidrigkeit ist, oder nicht verstanden wird, was der Begriff "juristische Institution" bedeutet, oder aber, falls der Unterschied zwischen Selbst- und Fremdbezichtigung nicht eindeutig genug sein sollte, darf man gerne noch einmal in Ruhe darüber nachdenken, oder auch nachfragen :* Abschließend noch: Sollte sich diese Sachlage, genau diese, nicht eine ähnliche, in den letzten Monaten geändert haben, lerne ich gerne dazu Quote Link to post Share on other sites
Guest Posted June 8, 2017 Report Share Posted June 8, 2017 @ niezuschnell: http://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/3147.htm Wenn du Tante Google bemüht hättest, Stichwort "selbstbezichtigung bußgeldverfahren". https://www.google.de/#q=selbstbezichtigung+bu%C3%9Fgeldverfahren&spf=1496932667591 Quote Link to post Share on other sites
niezuschnell 10 Posted June 8, 2017 Report Share Posted June 8, 2017 @ niezuschnell: http://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/3147.htm Wenn du Tante Google bemüht hättest, Stichwort "selbstbezichtigung bußgeldverfahren".https://www.google.de/#q=selbstbezichtigung+bu%C3%9Fgeldverfahren&spf=1496932667591Joa, jede Menge Artikel, die zeigen, dass man niemand andren außer die Person angeben darf, die auch gefahren ist.Zu deinem Urteil:Hast du es dir durchgelesen?Person A gefahren, Person B gibt an gefahren zu sein, wartet die Verjährungsfrist ab, und zieht das Gestädnis dann zurück, keiner von beiden sollte belangt werdenDas ist eindeutig nicht der gleiche Fall wie: Person A gefahren, Person B gibt an, gefahren zu sein, kein zurückziehen der Angaben. Begeht man diesen Betrug des Rückziehens der Aussage, ist die Sachlage eine andre... Quote Link to post Share on other sites
Guest Posted June 8, 2017 Report Share Posted June 8, 2017 Wenn du das so meinst, soll es mir recht sein Quote Link to post Share on other sites
niezuschnell 10 Posted June 8, 2017 Report Share Posted June 8, 2017 Wenn du das so meinst, soll es mir recht sein D.h. du bist nicht in der Lage den juristischen Unterschied zwischen 1.: A ist gefahren, B gibt an gefahren zu sein, zahlt die Strafe, nimmt die Punkte etc, und zieht die Angaben nie zurück und 2.: A ist gefahren, B gibt an gefahren zu sein, wartet die Verjährungsfrist ab und zieht die Angabe zurück, keiner kann mehr belangt werden zu erkennen? Quote Link to post Share on other sites
Guest Posted June 8, 2017 Report Share Posted June 8, 2017 Ob B seine Selbstbezichtigung später wieder zurücknimmt oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Alleine schon die Selbstbezichtigung selbst erfüllt für A den Tatbestand wegen falscher Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft und für B den Tatbestand zur Beihilfe hierzu. Zitat aus: http://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/3147.htm : Führen der Täter einer Ordnungswidrigkeit und eine mit ihm zusammenwirkende, an der Tat unbeteiligte Person die Bußgeldbehörde bewusst in die Irre, indem sich die weitere Person selbst zu Unrecht der Täterschaft bezichtigt, kann dies für den Täter zu einer Strafbarkeit wegen falscher Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft und für die weitere Person wegen Beihilfe hierzu führen. Und da du eh keinen Millimeter von deiner Meinung abweichst und offensichtlich selbst nicht in der Lage bist, die Urteile zu verstehen, bin ich jetzt wieder raus Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted June 8, 2017 Report Share Posted June 8, 2017 - Kba ist keine juristische Institution - Kba hat keine juristische KompetenzBitte was genau hat das KBA mit dem vom TE geschilderten Fall zu tun? D.h. du bist nicht in der Lage den juristischen Unterschied (…) zu erkennen?Möglicherweise nicht. Also erklär' ihn doch mal. Quote Link to post Share on other sites
niezuschnell 10 Posted June 8, 2017 Report Share Posted June 8, 2017 Ob B seine Selbstbezichtigung später wieder zurücknimmt oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Alleine schon die Selbstbezichtigung selbst erfüllt für A den Tatbestand wegen falscher Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft und für B den Tatbestand zur Beihilfe hierzu. Zitat aus: http://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/3147.htm : Führen der Täter einer Ordnungswidrigkeit und eine mit ihm zusammenwirkende, an der Tat unbeteiligte Person die Bußgeldbehörde bewusst in die Irre, indem sich die weitere Person selbst zu Unrecht der Täterschaft bezichtigt, kann dies für den Täter zu einer Strafbarkeit wegen falscher Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft und für die weitere Person wegen Beihilfe hierzu führen. Und da du eh keinen Millimeter von deiner Meinung abweichst und offensichtlich selbst nicht in der Lage bist,die Urteile zu verstehen, bin ich jetzt wieder raus Ich weiche gerne von meiner Meinung ab, wenn auf den von mir beschriebenen Fall ein Urteil zutrifft.Das ist hier aber eindeutig nicht der Fall, den der Unterschied in dem vorliegenden Fall und dem Fall ohne Rückziehung ist nicht nur relevant, sondern ausschlaggebend.Ohne die Rückziehung keine Ermittlung von der Justiz.Des weitern ist hier nur von gemeinsamen Tat auszugehen, da eben die Rückziehung einen Betrugsvorwurf zwingen impliziert. Mir ist bewusst, dass es anders wirkt, aber mal von einer praktischen Seite aus betrachtet:Gibt aktuell zumindest einen sog. Punkte-Händler (ich füg den Link jetzt mal nicht hinzu, sonst führt das vermutlich zu nem Schreikrampf der Stvo-Liebhaber, der gegen Bezahlung Selbstanzeigen vermittelt.Würde das Urteil auch auf den von mir genannten Fall zutreffen, wieso gibt es dann eben jenen noch? - Kba ist keine juristische Institution - Kba hat keine juristische KompetenzBitte was genau hat das KBA mit dem vom TE geschilderten Fall zu tun? D.h. du bist nicht in der Lage den juristischen Unterschied (…) zu erkennen?Möglicherweise nicht. Also erklär' ihn doch mal. Könnte man genauso fragen, was das Forum mit dem Kba zu tun hat, bzw dein Kommentar mit dem Thema... Aber um dir von Anfang an zu helfen: Am Anfang schuf Gott Himmel und Erde. Und die Erde war wüst und leer... Des weitern kann ich nur hoffen, dass der Unterschied dir klar ist und du nur weiter versuchts zu provozieren, aber gerne mathematisch erläuert: 2 ≠ 3 Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted June 8, 2017 Report Share Posted June 8, 2017 Ich weiche gerne von meiner Meinung ab, wenn auf den von mir beschriebenen Fall ein Urteil zutrifft.Na dann ist ja alles klar. Oh halt - anscheinend doch nicht, wie ich sehe:Das ist hier aber eindeutig nicht der Fall, den der Unterschied in dem vorliegenden Fall und dem Fall ohne Rückziehung ist nicht nur relevant, sondern ausschlaggebend.Ohne die Rückziehung keine Ermittlung von der Justiz.Das ist pure Spekulation. Wer bitte sagt Dir, daß die Bußgeldstelle die Selbstbezichtigung glaubt? Würde das Urteil auch auf den von mir genannten Fall zutreffen, wieso gibt es dann eben jenen noch?Zum einen bedeutet das Urteil nicht, daß jeder Fall verfolgt wird. Zum anderen gibt es genügend Leute, die die Versprechungen dieses Herren nur allzu gerne glauben wollen. Könnte man genauso fragen, was das Forum mit dem Kba zu tun hatDas ist einfach: nichts. Und genau das wäre auch die richtige Antwort auf meine Frage gewesen. Aber man darf wohl davon ausgehen, daß Dir diese eindeutige Antwort zu peinlich gewesen wäre. Quote Link to post Share on other sites
niezuschnell 10 Posted June 8, 2017 Report Share Posted June 8, 2017 Ich weiche gerne von meiner Meinung ab, wenn auf den von mir beschriebenen Fall ein Urteil zutrifft.Na dann ist ja alles klar. Oh halt - anscheinend doch nicht, wie ich sehe:Das ist hier aber eindeutig nicht der Fall, den der Unterschied in dem vorliegenden Fall und dem Fall ohne Rückziehung ist nicht nur relevant, sondern ausschlaggebend.Ohne die Rückziehung keine Ermittlung von der Justiz.Das ist pure Spekulation. Wer bitte sagt Dir, daß die Bußgeldstelle die Selbstbezichtigung glaubt? Würde das Urteil auch auf den von mir genannten Fall zutreffen, wieso gibt es dann eben jenen noch?Zum einen bedeutet das Urteil nicht, daß jeder Fall verfolgt wird. Zum anderen gibt es genügend Leute, die die Versprechungen dieses Herren nur allzu gerne glauben wollen. Könnte man genauso fragen, was das Forum mit dem Kba zu tun hatDas ist einfach: nichts. Und genau das wäre auch die richtige Antwort auf meine Frage gewesen. Aber man darf wohl davon ausgehen, daß Dir diese eindeutige Antwort zu peinlich gewesen wäre. Wer nicht helfen will, wer nicht logisch argumentieren kann/will, der sollte sich nicht wundern, wenn er keine Unterschiede mehr ausmachen kann... Auch aus diesem Thread verabschiede ich mich, so tief wie ein Biber kann ich nicht tauchen Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted June 8, 2017 Report Share Posted June 8, 2017 Das ist eine gute Idee.... und nun ganz schnell zurück an den Stammtisch... 1 Quote Link to post Share on other sites
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