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niezuschnell

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  1. seltsam.. erstens: warum schreibst du mir das nicht direkt Hartmut, sondern setzt es unter eine Umfrage? zweitens: warum meinst du, dass es "unnötig" sei? So wie ich Foren kenne, ist eine Schlammschlacht nicht erwünscht und nachdem ich das Ausarten jener durch zurückziehen vermeiden wollte, nutze ich die "offizielle" Möglichkeit. gerne auch für dich zum Nachlesen: http://www.juraforum.de/lexikon/beleidigung http://www.radarforum.de/forum/index.php?app=forums&module=extras&section=boardrules Keine Sorge, du musst mich nicht kicken, das hier war mein letzer Post. Abschließend noch: I
  2. Ich schließe das dann auch hier von meiner Seite. @alle die auch geblizt worden: Sucht euch besser irgendein andres Forum, hier wird nicht versucht zu helfen, sondern nur, zu diffamieren -..-
  3. Wer im Glashaus sitzt lieber Biber... aber hier gerne für dich, da du anscheinend Probleme mit der Bedeutungsklärung gewisser Wörter hast, ein kleiner Link, der weiterhelfen sollte: http://www.duden.de/rechtschreibung/offensichtlich_anscheinend Allgemein kann ich dir den Duden empfehlen, wenn du wieder einmal meinst, jemand würde Wörter falsch verwenden, oder sie nicht verstehst Anwälte dürfen nicht kostenlos arbeiten, aber werden sie von dem Unternehmen bezahlt, ist das kein Problem. Offensichtlich (bitte erst das Wort nachschlagen, wenn es dir immer noch unklar ist) lag/liegt die Absicht d
  4. Na dann ist ja alles klar. Oh halt - anscheinend doch nicht, wie ich sehe: Das ist pure Spekulation. Wer bitte sagt Dir, daß die Bußgeldstelle die Selbstbezichtigung glaubt? Zum einen bedeutet das Urteil nicht, daß jeder Fall verfolgt wird. Zum anderen gibt es genügend Leute, die die Versprechungen dieses Herren nur allzu gerne glauben wollen. Das ist einfach: nichts. Und genau das wäre auch die richtige Antwort auf meine Frage gewesen. Aber man darf wohl davon ausgehen, daß Dir diese eindeutige Antwort zu peinlich gewesen wäre. Wer nicht helfen will, wer nicht logisch argumentieren
  5. Ich wäre mir an Deiner Stelle nicht so sicher, daß die Polizisten hier nicht in ihrer Dienstzeit unterwegs sind. Schließlich hat auch ihr Dienstherr ein Interesse daran, seine Ansichten in Foren wie diesen dargestellt zu wissen. Und wenn Du Dir dann mal die Zeiten anguckst, zu denen die Herrschaften hier posten - immer schön passend zu den Schichtzeiten auf der Wache, nicht wahr? Dafür darfst Du Dir aber sicher sein, daß die Bürger nicht von den Steuergeldern der Polizisten bezahlt werden. Und das mit dem diffamieren darfst Du so sehen, schließlich schützt das GG auch Deine (falsche) Meinung
  6. Ich hatte mir fast gedacht, daß Du weder in der Lage bist, einschlägige Urteile zu liefern noch den Zusammenhang zu erklären. Ist allerdings auch kein Wunder - gibt es schließlich beides nicht. siehe oben: q.e.d. Ich bin damit hier raus, auf dem Tiefflug Niveau hab ich schlicht zu wenig Erfahrung, um dich verstehen zu können
  7. Nach einem kleinen Einblick in die Hilfsbereitschaft, fände ich es schön zu erfahren, aus welchen Gründen sich die User hier betätigen: Optionen wären z.b.: 1. der Arbeitgeber hat mich beauftragt (z.B. Polizei, Ordnungsamt, Kba etc...) 2. Verkehrserziehung ist die Hauptaufgabe 3. alle die zu schnell fahren sind Raser und müssen beschimpft werden 4. Langeweile 5. Ventil um Druck abzulassen (6. um sich mit anderen über Blitzer auszutauschen und sich gegenseitig zu helfen.. sehr unwars. daher in Klammer ;) ) Bei mir war es, um Meinungen, bzw etwas neues zu hören; geblieben bin ich, weil ich
  8. Langsam reichts wirklich... :/ entweder es wird nicht gespielt, dann ist es aber bitter, oder aber es wurde verlernt, richtig zu lesen, bzw zu denken :/ @Biber: "Offensichtlich" da pers. Erfahrungsbericht.vorhanden. @zorro: Ach echt? Wusste ich gar nicht, danke dir Geschäftsmodell dieser Firma, wie von mir schon beschrieben, gerne nochmal, extra für dich :* : Firma klagt. Firma gewinnt, Klagekosten zahlt der Staat, da Verlierer. ODER Firma verliert, Kosten zahlt die Firma selbst. Gewinn nur dann, wenn auch vor Gericht erfolgreich.
  9. Und da du eh keinen Millimeter von deiner Meinung abweichst und offensichtlich selbst nicht in der Lage bist, die Urteile zu verstehen, bin ich jetzt wieder raus Ich weiche gerne von meiner Meinung ab, wenn auf den von mir beschriebenen Fall ein Urteil zutrifft. Das ist hier aber eindeutig nicht der Fall, den der Unterschied in dem vorliegenden Fall und dem Fall ohne Rückziehung ist nicht nur relevant, sondern ausschlaggebend. Ohne die Rückziehung keine Ermittlung von der Justiz. Des weitern ist hier nur von gemeinsamen Tat auszugehen, da eben die Rückziehung einen Betrugsvorwurf zwingen im
  10. Gibt es. Und? Was genau hat das mit dem Fall hier zu tun? Interessanter Ansatz. Entsprechende Urteile - also solche, die dem (zuerst-)Geblitzten die allfälligen Folgen seiner Übertretung aufgrund des auf dem Foto unmittelbar hinter ihm zu erkennenden Fahrzeuges ersparen würden - wären hier im Forum sicher bekannt. Da auch Du ganz offensichtlich keins kennst, wird es wohl keines geben. fällt mir ehrlich gesagt sehr schwer, deinen Komment ernst zu nehmen... dir zu erklären, was "das mit dem Thema zu tun hat" bzw. zu erläutern, wie repräsentativ ein Radarforum ist, in einer Art und Weise di
  11. Wenn man nachdenken würde und Wahrscheinlichkeiten abwägt -nur ein ganz klitzekleines bischen- würde einem hinterher so manche Situation erspart bleiben, die zum jammern anregt. Gruß huch.. wo habe ich gejammert, bzw wo wurde gejammert? Offensichtlich gab, möglicherweise gibt es eben jene Firma noch, d.h. zeugt der Versuch jene zu finden nicht gerade davon, nicht nachzudenken... Des weitern: was soll dein Kommentar? Willst du damit irgendetwas anderes bewirken, als zu beleidigen?
  12. @Sobbel: Hab ich doch glatt vergessen, dir oben zu antworten ^^ sry Immer gerne, vil. fühlst du dich dann zufriedener "Achte auf meine Formulierung und sag wo ich dich ganz persönlich angesprochen habe. Ich bin nicht ohne Absicht allgemein geblieben, denn du hast ja allgemein vom "Radarforum" gesprochen." - Dann allgemein: Wie kommst du darauf, dass jemand, offensichtlich nicht ich, denn du sprichst mich ja nicht an, auch wenn du mich direkt zitierst ^^, vorhat, Menschen, die schneller fahren als zugelassen und die du als "Raser" diffamierst, als Helden auszurufen? "Du hast recht, um Org
  13. D.h. du bist nicht in der Lage den juristischen Unterschied zwischen 1.: A ist gefahren, B gibt an gefahren zu sein, zahlt die Strafe, nimmt die Punkte etc, und zieht die Angaben nie zurück und 2.: A ist gefahren, B gibt an gefahren zu sein, wartet die Verjährungsfrist ab und zieht die Angabe zurück, keiner kann mehr belangt werden zu erkennen?
  14. Joa, jede Menge Artikel, die zeigen, dass man niemand andren außer die Person angeben darf, die auch gefahren ist. Zu deinem Urteil: Hast du es dir durchgelesen? Person A gefahren, Person B gibt an gefahren zu sein, wartet die Verjährungsfrist ab, und zieht das Gestädnis dann zurück, keiner von beiden sollte belangt werden Das ist eindeutig nicht der gleiche Fall wie: Person A gefahren, Person B gibt an, gefahren zu sein, kein zurückziehen der Angaben. Begeht man diesen Betrug des Rückziehens der Aussage, ist die Sachlage eine andre...
  15. Und warum befolgst du das dann nicht einfach? Gerne nochmal, extra nur für dich etwas einfacher: - Kba ist keine juristische Institution - Kba hat keine juristische Kompetenz - Selbstbezichtigung bei Ordnungswidrigkeiten nicht strafbar Falls nicht klar sein sollte, was der Unterschied zwischen einer Straftat und einer Ordnungswidrigkeit ist, oder nicht verstanden wird, was der Begriff "juristische Institution" bedeutet, oder aber, falls der Unterschied zwischen Selbst- und Fremdbezichtigung nicht eindeutig genug sein sollte, darf man gerne noch einmal in Ruhe darüber nachdenken, od
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