eusitu11 1 Posted February 6, 2017 Report Share Posted February 6, 2017 Servus, da mir das noch nicht so klar ist wie das jetzt ist, frage ich am besten mal nach. Es geht um folgendes: Ich bin deutscher Staatsbürger und will das Auto meines Vaters, welches in Rumänien (EU-Land) dort auf seine Firma zugelassen ist, hier in Deutschland fahren. Geht das überhaupt? Oder kann ich das nicht, weil ich deutscher Staatsbürger bin? Ebenfalls wird das Auto nicht dauerhaft hier sein, ich werde öfters damit nach Rumänien fahren wollen. Ich würde mich riesig freuen, wenn ihr mich aufklären könntet! DANKE Quote Link to post Share on other sites
Zöllner 414 Posted February 6, 2017 Report Share Posted February 6, 2017 Zollrechtlich im Gegensatz zu Nicht-EU Fahrzeugen kein Problem. Quote Link to post Share on other sites
gery41 141 Posted February 7, 2017 Report Share Posted February 7, 2017 Finanztechnisch aber nicht wirklich möglich wie man bei uns seit einiger Zeit sieht.Stichwort: Lebensmittelpunkt. Gruss gery41 Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted February 7, 2017 Report Share Posted February 7, 2017 Moin Moin Geht das überhaupt?Ja.Es gibt aber einiges zu beachten: Laut Fahrzeugzulassungsverordnung dürfen im EU Ausland zugelassene Kfz am inländischen Verkehrs vorübergehend teilnehmen.Vorübergehend bedeutet 1 Jahr. Siehe § 20 FZVWie deine Trips nach Rumänien zu bewerten sind besprichst du am besten mit deiner Zulassungsstelle. Grundsätzlich besteht gem. § 1 Abs. 1 Nr. 2 KraftStG eine KFZ Steuerpflicht für ausländische Kfz.Da sprichst du besser mit der entsprechenden Zollstelle. Das Ganze ist übrigens keine Frage deiner Staatsbürgerschaft. Gruß Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted February 7, 2017 Report Share Posted February 7, 2017 das hab ich gerade gefunden: Muss ein Ausländischer Mitbürger das Fahrzeug ummelden?Ganz grundsätzlich: Auch in der EU ist die Fahrzeugzulassung nationales Recht.Das bedeutet, das Fahrzeug ist dort zuzulassen, wo es seinen regelmäßigenStandort hat. Die Auslegung des Begriffs "regelmäßiger Standort" und in Folge"Lebensmittelpunkt" etc. sind auch, jeweils national etwas unterschiedlich definiert.Unter Umständen gelten auch eigene, nationale Vorschriften, wann ausländischeFahrzeuge anzumelden sind.Deutsches Recht!In Deutschland ist es so, dass das (EU-zugelassene) Fahrzeug bis zu einem Jahrnicht umgemeldet werden braucht, solange es keinen "regelmäßigen Standort" hat.Diese Auslegung dürfte z.B. für Touristen oder Firmenvertreter gelten, welche imRahmen der Urlaubsreise oder von Messen, Veranstaltungen, Vorträgen etc. durchdie Gegend fahren. Sobald das Fahrzeug einen regelmäßigen Standort hat, wie eszum Beispiel bei einem Arbeitnehmer, welcher eine eigene Wohnung hat, der Fall ist,muss das Fahrzeug hier, ohne Relevanz der Jahresfrist, angemeldet werden.Ein spezieller Fall sind Grenzgängern, welche jede Woche nach Hause fahren. Hierbraucht das Fahrzeug in der Regel nicht umgemeldet werden. (Nachweiseerforderlich)Grundsätzlich sollte man unterscheiden zwischen dem Verwaltungsakt derZulassung und der auch immer auftauchenden Frage der Steuer(-hinterziehung).Laut Steuergesetz bleibt ein ausländisches Fahrzeug steuerfrei, solange es sichunter den o.g. Voraussetzungen (kein regelmäßiger Standort) hier aufhält. DieSteuerbefreiung entfällt, wenn und jetzt wird der Zusammenhang interessant, dasFahrzeug durch Personen genutzt wird, welche ihren Wohnsitz in Deutschlandhaben. Interessant ist hier vor allem die Tatsache, dass es hier keine Rolle spielt, obder deutsche Wohnsitz aus Sicht des Fahrzeugführers nur sein "Zweitwohnsitz" ist.Diese Regelungen spielen bei der Fahrzeugzulassung keine Rolle! Wer inDeutschland angemeldet ist, hat einen Wohnsitz hier. Das bedeutet imUmkehrschluss, er darf kein ausländisches Kraftfahrzeug führen. Tut er es trotzdem,verstößt er gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz. (Zumindest theoretisch). In derPraxis bestehen eben unterschiedliche Auslegungen durch die Finanzämter, ob dieBesteuerung im Rahmen der Doppelbesteuerung zulässig ist. DieseRechtsüberlegungen spielen aber für die eigene Überlegung erstmal keine Rolle.Der zweite Haken im Steuerrecht ist die Zulassung selbst. Wenn man der Auffassungist, dass das Fahrzeug hier angemeldet werden muss (durch z.B. den regelmäßigenStandort) dann ergibt sich, dass das Fahrzeug ohne Zulassung in Deutschland fährt.Das ist nach Verkehrsrecht eine Ordnungswidrigkeit und nach Steuerrecht wiedereine Straftat, da das Fahrzeug nämlich wieder steuerpflichtig wird. (WiderrechtlicheBenutzung). 1 Quote Link to post Share on other sites
only Diesel 38 Posted February 8, 2017 Report Share Posted February 8, 2017 Bei der Menge an osteuropäischen Kennzeichen hier bei uns verstoßen einige gegen diese Regelung! Wird das überhaupt kontrolliert? Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted February 8, 2017 Report Share Posted February 8, 2017 Die Schwierigkeit dürfte in der Beweisführung liegen. Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted February 9, 2017 Report Share Posted February 9, 2017 Hallo, KlausK,Die Schwierigkeit dürfte in der Beweisführung liegen.nö, gar nicht. Kollegen zeigen so etwas regelmäßig an und da die Zusammenarbeit mit der örtlichen Zollbehörde gut funktioniert, ist die Beweisführung gar nicht so schwer. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted February 10, 2017 Report Share Posted February 10, 2017 Wie soll das gehen? Teilweise haben die Fahrer (offiziell) dieser Fahrzeuge ihren Wohnsitz gar nicht in Deutschland und wenn war das Fahrzeug natürlich zwischendurch 6 Monate im Ausland. Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted February 10, 2017 Report Share Posted February 10, 2017 Hallo, KlausK, ob das Fahrzeug zwischendurch im Ausland war, spielt keine Rolle, wenn es von einem Fahrer genutzt wird, der hier gemeldet ist. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
gery41 141 Posted February 11, 2017 Report Share Posted February 11, 2017 Ich weiss nur von uns in A davon. Viele hatten ja besonders leistungsstarke Fahrzeuge in D mit Pseudowohnsitz (bei einem Verwandten) oder auch direkt auf einen Verwandten angemeldet. Ergab einige Vorteile wie die sehr teure "Motorbezogene", Nova, etc. zu sparen. Seit die Finanzpolizei solche Sachen vordringlich kontrolliert ist jedem eine solche Anmeldung zu heiss geworden. Finde ich nicht ganz unrichtig, wenn ich ein zb. ein 500 PS Auto fahren will muss ich auch die Kosten dafür tragen. Nicht nur wollen aber doch nicht können. Gruss gery41 PS Mich betrifft diese Thematik sowieso nicht da mir solche Fahrzeuge schon aus Prinzip zu teuer in der Erhaltung wären. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted February 11, 2017 Report Share Posted February 11, 2017 Wenn du als Deutscher, mit Wohnsitz in Deutschland, ein im Ausland zugelassen Fahrzeug dauerhaft hier verwenden möchtest, dann könnte dieser Paragraf interessant werdenVerordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)§ 20 Vorübergehende Teilnahme am Straßenverkehr im Inland(1) In einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassene Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland teilnehmen, wenn für sie von einer zuständigen Stelle des anderen Mitgliedstaates oder des anderen Vertragsstaates eine gültige Zulassungsbescheinigung ausgestellt und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist. Abgabenordnung (AO)§ 370 Steuerhinterziehung(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted February 11, 2017 Report Share Posted February 11, 2017 Hallo, KlausK, ob das Fahrzeug zwischendurch im Ausland war, spielt keine Rolle, wenn es von einem Fahrer genutzt wird, der hier gemeldet ist. Viele Grüße, NachteuleHallo nachteule, stimmt so nicht, sie Beitrag von Blaulicht. Selbst einige große Paketdienste fahren hier in der Haustürzustellung mit polnischen Kennzeichen rum. Quote Link to post Share on other sites
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