musti07 0 Posted March 19, 2016 Report Share Posted March 19, 2016 Hallo servuz, ich hab da mal eine Frage und habe googelt aber nicht wirklich schlauer geworden.Ich selber habe 6punkte in flensburg und fahre seitdem sehr vorsichtig.Habe jetzt gestern ein neues auto gekauft.konnte das aber noch nicht anmelden mache das montag morgen direkt.Wollte jetzt die Schilder von meinem Alten auto auf den dranmachen.Falls die cops mich kontrollieren fliegt das raus?Und welche strafe kommt auf mich zu.Soweit ich gelesen habe nur bussgeld keinePunkte stimmt das? LG Ostermeier Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted March 20, 2016 Report Share Posted March 20, 2016 Falls die cops mich kontrollieren fliegt das raus?Nein, natürlich nicht. Polizisten sind in aller Regel nicht so wirklich helle, eigentlich eher so Nullchecker. Die merken das nicht, wenn Du denen einen Fahrzeugschein für z.B. 'nen Polo gibst und ein Fiesta vor ihnen steht. Und seit die diese neue Funkgeneration haben, fragen die wegen dem Halter und so auch nicht mehr nach, weil diese neue Funkgeschichte funzt irgentswie garnicht. Fällt also gar nicht auf, wenn die da irgendwo in ihrem Computer einen anderen Namen als Halter drinstehen haben als Deinen. Und welche strafe kommt auf mich zu.Soweit ich gelesen habe nur bussgeld keinePunkte stimmt das?Wenn Google das sagt, wird das wohl so sein. Das Bussgeld hast Du ja doch über, oder? Wenn Du pünktlich überweist, kannst Du davon ausgehen, daß die Nullchecker zufrieden sind und Dich in Ruhe lassen. Wenn nicht - tja, dann könnte es allerdings Probleme geben. Dann könnten die tatsächlich über so 'nen Scheiß wie Kennzeichenmissbrauch, Urkundenfälschung und Versicherungsbetrug nachdenken. Also: auf jeden Fall schnell zahlen! Achja: willkommen im Radarforum! Übrigens: IANAL, und außerdem könnte mein Beitrag Spuren von Ironie oder gar Sarkasmus enthalten. 1 Quote Link to post Share on other sites
u14325 243 Posted March 20, 2016 Report Share Posted March 20, 2016 Hallo musti07, das wäre keine gute Idee. Zulässig sind grundsätzlich nur Fahrten mit einem montierten Kennzeichen und bestehendem Versicherungsschutz. Fahrten zur Zulassungsstelle bilden insofern eine Besonderheit, dass sie auch mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden dürfen. Dieses Kennzeichen muss auch diesem Fahrzeug zugeteilt sein, nicht irgend eines. Die eVB-Nummer bekommst Du von Deinem Versicherer. Die von Dir gelesene Passage bezieht sich darauf, daß Du das Kennzeichen abbaust o.ä. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted March 20, 2016 Report Share Posted March 20, 2016 Ich habe es eher so verstanden, dass er das Kennzeichen von Pkw 1 für den neuen Pkw 2 nutzen will und damit die nächsten Monaten herumfahren will. Edit: Oder zumindest bis Montag. In Google kannst du irgendwie nicht lange gesucht haben, denn dann wärst Du auf § 22 StVG gestoßen. https://dejure.org/gesetze/StVG/22.html (1) Wer in rechtswidriger Absicht 1. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen, 2. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht, 3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt, wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Also eine Straftat liegt da schon vor. Da sind die derzeitigen sechs Punkte ein Mückenschiss dagegen. Neben der obigen Strafe verweise ich noch auf § 69 StGB https://dejure.org/gesetze/StGB/69.html Ich rate dringend davon ab. 2 Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted March 20, 2016 Report Share Posted March 20, 2016 Moin Moin ... aber nicht wirklich schlauer geworden.Dazu bedarf es einer gewissen Grundintelligenz. Du hast jetzt zwei Autos. Eins zum Strassenverkehr zugelassen und das andere nicht.Wo bitte ist der Funken Grundintelligenz, daß du überhaupt darüber nachdenkst unter Begehung von Owi/Straftaten mit dem unangemeldeten Auto zu fahren? Gruß Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted March 21, 2016 Report Share Posted March 21, 2016 na die Grundintelligenz sagt: ich habe ein Auto. Das hat zwei kennzeichen. Da steht irgendwas offizielles drauf. ich habe jetzt noch ein Auto. Das hat kein Kennzeichen. braucht aber welche. Was tun? 1 Quote Link to post Share on other sites
wolle63 115 Posted March 21, 2016 Report Share Posted March 21, 2016 Also in diesem Fall überhaupt von Intelligenz zu sprechen finde ich doch sehr gewagt...... GrüßeWolle 2 Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted March 24, 2016 Report Share Posted March 24, 2016 Was ist eigentlich aus dieser Sache geworden? http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/49521-wurde-auf-autobahn-halbe-std-gefilmt-und-tatvorwurfmerhmals-das-gleiche/ Da hast Du folgendes (für eine normale Owi!) versprochenwenn ich nochmal schnell fahren sollte,sollen meine eier abfallen ...und jetzt planst Du sogar eine ausgewachsene Straftat... Quote Link to post Share on other sites
wolle63 115 Posted March 24, 2016 Report Share Posted March 24, 2016 Dann fällt halt noch mehr ab! Grüße Wolle Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted March 24, 2016 Report Share Posted March 24, 2016 ist doch Ostern, da fallen Eier nicht auf.! 1 Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted March 24, 2016 Report Share Posted March 24, 2016 Moin Moin Was ist eigentlich aus dieser Sache geworden? wenn ich nochmal schnell fahren sollte,sollen meine eier abfallen Vielleicht singt er jetzt Sopran? Gruß 2 Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted March 24, 2016 Report Share Posted March 24, 2016 *breit grins* Quote Link to post Share on other sites
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