MichaelS 1 Posted August 14, 2014 Report Share Posted August 14, 2014 Hallo zusammen, Ich habe einen Bußgeldbescheid bekommen aufgrund Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h (erlaubt waren 50 km/h90€ plus Gebühren kostet mich der Spaß. (Auf Grund von Voreintragungen in Flensburg wurde die Geldbuße "angemessen" erhöht, so schrieb man mir. (Ist über 1 Jahr her). Folgende Dinge kommen mir komisch vor, so dass ich mir hier eine Einschätzung erhoffe, ob ein Einspruch sinnvoll wäre: 1.) Das Fahrzeug ist nicht auf mich angemeldet, sondern auf meinen Vater. Trotzdem kam der Bescheid direkt zu mir, nicht zu meinem Vater (so wie es in der Vergangenheit war). Woher wissen die denn, dass ich der Halter des Wagens bin? 2.) Es ist nicht ganz klar, wer zum Tatzeitpunkt gefahren ist, es kommt noch eine weitere Person in Frage. ich selbst kann mich nicht erinnern am besagten Datum (1 Monate un 2 Tage her) dort gefahren zu sein, kann es aber auch nicht ausschließen 3.) Es ist kein Foto dabei 4.) Im Brief steht: "Sie haben rechtliches Gehör erhalten. am 01.08.2014 ist Ihnen Gelegenheit gegeben worden, sich zum Vorwurf zu äußern" --> NEIN, wurde es nicht. Ich habe bisher keinen Brief erhalten, mein Vater auch nicht. Was würdet ihr mir raten?Einspruch einlegen? Foto verlangen? (Ist dies gleichzeitig ein Einspruch?)Und wenn ich Einspruch einlege, wird das dann direkt vom Gericht geprüft (mit dem Kostenrisiko, das ich trage?). In diesem Fall würde ich keinen Einspruch einlegen, das wäre mir zu teuer, da würde ich dann zähneknirschend bezahlen. Danke im Voraus für eure Hilfe Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 14, 2014 Report Share Posted August 14, 2014 Dass Du den Bescheid bekommen hast liegt daran, dass man Dich (wahrscheinlich per EMA-Abgleich) als verantwortlichen Fahrer ermittelt hat. Dass Du keinen AHB erhalten hast, kann an der Post liegen, dieser wird ja nicht förmlich zugestellt. Mittels Einspruch hast Du ja immer noch Gelegenheit rechtlich gehört zu werden. Einspruch einlegen und gleichzeitig um ein aussagefähiges Foto bitten kostet noch gar nichts (außer Briefmarke), auch die Abgabe ans Gericht nicht. Du kannst den Einspruch auch jederzeit wieder zurücknehmen, kostet auch nur eine Briefmarke. Erstmal prüft sowieso die BG-Stelle, nicht direkt das Gericht. Erst wenn die HV terminiert ist und Du dann nicht rechtzeitig zurückziehst kommen ggf. Gebühren und Zeugenauslagen auf Dich zu. Und bevor ich es vergesse: Herzlich willkommen im RF. Quote Link to post Share on other sites
musicus 2 Posted August 14, 2014 Report Share Posted August 14, 2014 Einspruch einlegen kostet noch nicht mal eine Briefmarke! Schreiben mit eigenhändiger Unterschrift erstellen, scannen und dann per mail an den /die zuständigen Sachbearbeiter/in schicken. Habe ich gerade so gemacht. D.h. Einspruch eingelegt (um Fristen einzuhalten)), Fotos erhalten, Einsruch zurückgezogen. 2 x Mail geschickt, erledigt. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 14, 2014 Report Share Posted August 14, 2014 Nicht alle BG-Stellen akzeptieren einen Einspruch per Mail. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted August 14, 2014 Report Share Posted August 14, 2014 Auch nicht, wenn das Schreiben gescanned ist und als pdf-Datei verschickt wird? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 14, 2014 Report Share Posted August 14, 2014 Auch da "stellten" sich manche noch an, weiß aber nicht ob es heute immer noch so ist.Persönlich würde ich bei der BG-Stelle vorher anfragen oder es lieber "konventionell" machen... Quote Link to post Share on other sites
MichaelS 1 Posted August 14, 2014 Author Report Share Posted August 14, 2014 Danke Euch vielmals für die Infos und die hilfreichen Antworten!werde mich da mal erkundigen, ob die das per Mail (mit eingescanntem Dokument) akzeptieren Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted August 14, 2014 Report Share Posted August 14, 2014 kannst Du uns dann auch das Ergebnis mitteilen? (wg scannen und email...) Quote Link to post Share on other sites
MichaelS 1 Posted August 14, 2014 Author Report Share Posted August 14, 2014 bei der Bußgeldstelle Kreis Mettmann geht das mit dem scannen und per mail 1 Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted August 14, 2014 Report Share Posted August 14, 2014 kannst Du uns dann auch das Ergebnis mitteilen? (wg scannen und email...)das bringt doch nur was, wenn du mit der gleichen Behörde zu tun hast.Jede regelt das selbst (Organisationshoheit). Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted August 14, 2014 Report Share Posted August 14, 2014 das bringt doch nur was, wenn du mit der gleichen Behörde zu tun hast.Jede regelt das selbst (Organisationshoheit). wenn das ein paar Behörden machen, werden sich die anderen nicht mehr lange zieren. Sie wollen ja nicht hinterwäldlerisch aussehen. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted August 14, 2014 Report Share Posted August 14, 2014 Nicht alle BG-Stellen akzeptieren einen Einspruch per Mail.Ich meine, es gäbe da ein Urteil, wonach eine Mail akzeptiert werden muß, wenn die Behörde in ihrem Schreiben eine Mailadresse angibt. Quote Link to post Share on other sites
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