Luftmatratze 0 Posted July 10, 2014 Report Share Posted July 10, 2014 Hallo,ich bräuchte euren Rat/Meinung zu folgendem Fall: - Person A fährt auf der Autobahn 43 km/h zu schnell und wird geblitzt.- Der Anhörungsbogen wird an Person A gesendet. Auf dem Bild ist das Gesicht zu 50% vom Rückspiegel verdeckt, sodass man die Augen nicht sieht, sondern nur Nase Mund und Kinn.- Person A gibt den Anhörungsbogen an Person B.- Person B füllt den Anhörungsbogen selbst aus gibt sich dort als Fahrer an und gibt den Geschwindigkeitsverstoß zu.- Person A & B sind nicht verwandt.- Person B bekommt 4 Wochen später Besuch von der Polizei, welche ihm persönlich mitteilt, dass Person B es nicht gewesen sein kann, da Person B nach Ansicht der Polizei eindeutig nicht die Person auf dem Blitzer-Bild sei. Person B sagt nur, dass er zu dem Zeitpunkt der Ordungswiedrigkeit das Auto von Person A zur Verfügung gestellt bekommen hat und gefahren ist. (Polizei glaub kein Wort, geht dann aber wieder) - Einen Tag später hat Person A einen Zettel im Briefkasten in dem die Polizei Person A bittet, sich bezüglich des Ermittlungsverfahrens mit ihnen in Verbindung zu setzen. Was würdet ihr Person A jetzt raten bei der Polizei anzugeben/Auszusagen wenn sie die Punkte und das Ververbot noch vermeiden möchte?Was passiert wenn man die Aussage verweigert?Oder sollte man an der Stelle am besten gedanklich umschwenken und aussagen, dass man sich vermutlich geirrt hat und Person A der Fahrer gewesen ist? Vielen Dank schon mal im Voraus für konstruktive Antworten.... Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted July 10, 2014 Report Share Posted July 10, 2014 Person A muss sich nicht mit der Polizei in Verbindung setzen, sollte aber damit rechnen, dass das Ding schief gelaufen ist. Die Verjaehrungsfrist gegen A wurde durch den Anhoerungsbogen unterbrochen...... Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted July 10, 2014 Report Share Posted July 10, 2014 Person A hat alles richtig gemacht, der SB aber auch. HarryB hat recht , der Drops ist gelutscht.Egal was A jetzt noch angiebt, oder auch nicht tut: Er erhält den Bussgeldbescheid mit Fahrverbot. Quote Link to post Share on other sites
xander 40 Posted July 10, 2014 Report Share Posted July 10, 2014 wie viel Zeit ist seit Erlass des Anhörungsbogens vergangen? Quote Link to post Share on other sites
Luftmatratze 0 Posted July 10, 2014 Author Report Share Posted July 10, 2014 Vielen Dank erstmal für die schnellen Antworten. @xander: Seit dem Erhalt des Anhörungsbogens ist ca. 1 Monat vergangen. @HarryB: Verstehe ich das richtigig? Deine Empfehlung an Person A wäre den Zettel der Polizei im Briefkasten zu ignorieren und sich dort garnicht melden? Warum? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted July 10, 2014 Report Share Posted July 10, 2014 In diesem Fall dürfte der Eingang des AHB irrelevant sein, ich gehe davon aus, dass der Halter als verantwortlicher Fahrer den BGB bekommen wird.. Zu Deiner Frage:Geht der Halter zur Polizei, kann es sein (wie einem Freund von uns passiert), dass er vom Polizeibeamten schon mit Namen angesprochen wird obwohl er diesen noch gar nicht genannt hatte.Grund: Der Beamte hat das Orifginalbild vor sich liegen und möchte dieses mit dem von ihm vermuteten Faher "in natura" vergleichen. Deswegen auch hier die "Einladung" an den Halter. Und da keiner verpflichtet ist sich selber zu belasten oder/und einer Einladung zum Kaffeekränzchen Folge zu leisten, würde ich so einen netten Zettel einfach ignorieren. Wenn ich ein höflicher Mensch bin, sage ich den Termin kurz per Mail (also schriftlich!) ab. Damit komm ich nicht in die Gefahr mich am Telefon zu "versabbeln"... Quote Link to post Share on other sites
Luftmatratze 0 Posted July 10, 2014 Author Report Share Posted July 10, 2014 @QTreiberin: Vielen Dank für die Erläuterung Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted July 11, 2014 Report Share Posted July 11, 2014 @HarryB: Verstehe ich das richtigig? Deine Empfehlung an Person A wäre den Zettel der Polizei im Briefkasten zu ignorieren und sich dort garnicht melden? Warum? Ja, du verstehst mich richtig. Ich rate dazu, weil ich der Meinung bin, dass das Ding gegen Person A damit 100%ig dicht gemacht werden soll, und dafuer muss Person A nicht auch noch Schuetzenhilfe leisten. Die Damen und Herren von der Behoerde duerfen sich auch ruhig mal bemuehen. Quote Link to post Share on other sites
Luftmatratze 0 Posted July 13, 2014 Author Report Share Posted July 13, 2014 Heute hat die Polizei bei Person A angerufen und nochmal darum "gebeten" dort vorbei zu kommen um persönlich überprüfen zu können, wer der Fahrer gewesen ist. Vielen Dank für die Hinweise bisher, aber ich vermute, dass für Person A jetzt nicht mehr viele Optionen offen bleiben, oder?Mag ja sein, dass die Polizei Person A nicht zwingen kann dort vorbei zu kommen, aber kann damit letztendlich noch was erreicht werden? Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted July 13, 2014 Report Share Posted July 13, 2014 Die Polizei kann auch an der Meldeadresse von Person A vorbeischauen und versuchen dieselbe (also die Person, nicht die Adresse..) in Augenschein zu nehmen.Wenn es ganz dumm kommt, kann das auch an der Arbeitsstelle von Person A passieren. Quote Link to post Share on other sites
Luftmatratze 0 Posted July 13, 2014 Author Report Share Posted July 13, 2014 Person A war jetzt bei der Polizei. Polizei ist natürlich der Meinung, dass Person A die Person vom Blitzerfoto ist.Person A hat sich bei der Polizei zum Vorfall jedoch nicht geäußert. Die Polizei sagt, dass sich Person B durch das falsche Ausfüllen des Anhörungsbogens (also weil Person B fälschlicherweise angegeben hast, dass sie den Verstoß begangen hat) sich der "Urkundenfälschung" (Anhörungsbogen = Urkunde) schuldig gemacht hat und Person B damit ein Strafverfahren drohe.Kann das stimmen? Hat da jemand Erfahrung mit? Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted July 13, 2014 Report Share Posted July 13, 2014 Wenn "B" den Bogen selbst ausgefüllt hat nicht, "B" hat sich halt "geirrt", wenn "A" im Bogen "B" als Fahrer angegebeb hat, dann droht "A" ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung. Urkundenfälschung ist noch etwas anderes. Der Polizist wollte nur drohen; ... oder er hat keine Ahnung. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted July 13, 2014 Report Share Posted July 13, 2014 Hätte er Ahnung, würde er nicht drohen. So jedenfalls nicht. Quote Link to post Share on other sites
Luftmatratze 0 Posted July 14, 2014 Author Report Share Posted July 14, 2014 Danke für das Feedback Quote Link to post Share on other sites
xander 40 Posted July 14, 2014 Report Share Posted July 14, 2014 Wenn B den Bogen auf sich ausfüllt und dann als B unterschreibt etc. ist schonmal keine unechte Urkunde hergestellt worden.Und Verfälschen einer echten Urkunde ... Es is halt a schriftliche Lüge - nicht weniger, aber auch nicht mehr. Obs der Polizist tatsächlich (nicht) besser weiß, ist letztlich reine Spekulation. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted July 15, 2014 Report Share Posted July 15, 2014 Wenn B den Bogen auf sich ausfüllt und dann als B unterschreibt etc. ist schonmal keine unechte Urkunde hergestellt worden.Und Verfälschen einer echten Urkunde ... Nein, kein Verfälschen einer Urkunde, sondern ein Irrtum. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted July 15, 2014 Report Share Posted July 15, 2014 Und ein AHB ist mWn auch keine Urkunde.. Quote Link to post Share on other sites
xander 40 Posted July 15, 2014 Report Share Posted July 15, 2014 Nein, kein Verfälschen einer Urkunde, sondern ein Irrtum. Es war schon so fernliegend, dass ich das nur noch mit ... ausdrücken wollte. Den Anhörungsbogen wird mal schon auch als Urkunde bezeichnen können - selbst der Bierfilz mit Strichen für genossene Getränke stellt ne Urkunde dar. Quote Link to post Share on other sites
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